Tretroller für Erwachsene: Was ist auf Gehwegen erlaubt?

Footbikes, teilweise auch als Tretroller, Radelrutsch, Cityroller, Scooter-Roller oder auch als Trittroller bezeichnet, scheinen die Städte im Sturm zu erobern. Fahrer dieser Roller können sich der neugierigen Blicke sicher sein.

Gesunde Alternative und einfache Bedienung

Es ist ganz einfach für Erwachsene, Footbike fahren zu erlernen, denn der Bewegungsablauf ist simpel. Das Gefühl für den Tretroller ist nach den ersten Schwüngen schnell da und die Technik ist einfach. Es gibt unterschiedliche Tritttechniken, die besonders bei Wettkämpfen zum Einsatz kommen.

Wird die Technik abgewechselt, können diverse Muskelpartien dadurch entlastet werden. Footbike fahren ist übrigens sehr gesund und hat sich mittlerweile als Sportart bewährt. Die Abläufe sind für die Gelenke äußerst schonend und es werden sehr viele Muskelpartien beansprucht.

Für sehr viele Erwachsene eignet sich ein Footbike daher besser als Rad fahren oder Joggen. Auch auf dem Weg zur Arbeit ist ein Footbike für Erwachsene oftmals die bessere Wahl, als zum Beispiel ein Fahrrad. Hat man Probleme mit den Knien oder mit den Gelenken, eignet sich ein Footbike besser als Alternative.

Ein Footbike eignet sich auch dann, wenn man nicht auf einem Sattel sitzen möchte. Bei einem Footbike handelt es sich um kein Kinderspielzeug und die Einsatzbereiche sind vielfältig.

Ein kleines Footbike mit einem niedrigen Trittbrett und einer Lenkstange eignet sich zum Beispiel für die Stadt besonders gut. Viele Varianten lassen sich sogar zusammenklappen oder sind mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet.

Wo darf man fahren?

Die Straßenverkehrsordnung erlaubt es nicht, Radwege, bzw. den Fahrradweg mit dem Footbike zu benutzen. Wer mit dem Footbike unterwegs ist, sollte sich daher auf dem Gehweg bewegen. Das Footbike ist ausschließlich für den Gehweg gedacht.

Das Footbike darf überall genutzt werden, wo das Radfahren nicht erlaubt ist, wie zum Beispiel in der Fußgängerzone. Laut Straßenverkehrsordnung ist es erlaubt, mit dem Footbike Wanderwege und Waldwege zu befahren.

Normalerweise ist keine Zulassung für das Footbike nötig, solange das Gerät sich auf maximal 6 km/h beschleunigen lässt. Genau genommen ist die rechtliche Situation deutschlandweit noch unbefriedigend geklärt. Manche Modelle besitzen allerdings bereits eine Zulassung.

Gehweg oder Fahrradweg?

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen. Daraus ergibt sich, dass es unzulässig ist, einen Gehweg zu befahren. Nein, es gibt Sonderregelungen, die es auch anderen Verkehrsteilnehmern erlauben, einen Gehweg zu befahren.

Möglich ist das etwa für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen, Inline-Skate-Fahrer und Kinder mit Fahrrädern. Die StVO schreibt konkret vor, welcher Verkehrsteilnehmer welche Verkehrsfläche zu nutzen hat. Demnach müssen gemäß § 25 Abs. 1 StVO Personen, die zu Fuß unterwegs sind, die Gehwege verwenden.

Sind keine Bürgersteige vorhanden, sind die Seitenstreifen zu gebrauchen. Die Straße sollte für Passanten grundsätzlich immer die letzte Option sein, denn diese ist für andere Verkehrsteilnehmer reserviert. Hält sich ein Fahrzeugführer nicht an diese Vorschrift, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen kann.

Allerdings gibt es Gefährte, mit denen es zulässig ist, den Gehweg zu nutzen. So sieht der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Rollstühle, Kinderwagen, Tretroller, Kinderfahrräder, Inline-Skates und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel vor.

Wenn Fahrzeugführer entgegen der StVO den Gehweg befahren, droht ein Bußgeld. Die Sanktionen beginnen bei mindestens 50 Euro, können aber abhängig von den Umständen der Ordnungswidrigkeit auch höher ausfallen.

Sanktionen drohen auch, wenn Autofahrer unerlaubt auf dem Gehweg parken. Der Bußgeldkatalog sieht in einem solchen Fall mindestens ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro vor. Dies kann je nach Dauer und Folgen auf bis zu 100 Euro steigen.

Laufrad für Erwachsene: Eine Alternative

Ein Laufrad für Erwachsene ist wie ein Tretroller für Erwachsene mit Sitz oder ein Fahrrad ohne Pedale. Der Bewegungsablauf entspricht dem des normalen Gehens. Es wird ein Bein vor das andere gesetzt und man stößt sich abwechselnd mit den Füßen ab.

Die Füße haben bei jedem Schritt Bodenkontakt, so dass man auch bei gestörtem Gleichgewicht immer einen sicheren Stand hat. Ein kleiner Schwung genügt, um so schnell wie ein Fußgänger zu sein. Wenn man sich stärker abstößt, können auch deutlich schnellere Geschwindigkeiten erzielt werden.

Bei höheren Geschwindigkeiten ist es auch möglich, die Füße auf das Trittbrett zu stellen. Ein Tretroller mit Sitz ist eine Gehhilfe für Personen, die Gehbehinderungen haben oder Schwierigkeiten haben, lange zu Stehen. Insbesondere bei Hüftgelenksproblemen, nach Fuß-Operationen oder bei Arthrose in den Kniegelenken ist ein Laufrad für Erwachsene eine gute Option, weiterhin Bewegung in den Alltag zu integrieren.

Auch bei Gleichgewichtsproblemen oder z.B. dem chronischen Fatigue-Syndrom ist der Laufroller sehr hilfreich. Der wesentliche Vorteil gegenüber z.B. dem Rollstuhl ist, dass man noch körperlich aktiv ist und ein höheren Bewegungsradius hat, Man ist auch nicht auf die Hilfe anderer angewiesen.

Vorteile gegenüber anderen Gehhilfen

Gegenüber Fahrrädern mit 3 Rädern hat das Laufrad den Vorteil, dass der Wenderadius deutlich kleiner ist und die Handhabung im Alltag deutlich leichter fällt.

Folgende Tabelle zeigt die Vorteile eines Laufrads für Erwachsene gegenüber anderen Gehhilfen:

GehhilfeKörperliche AktivitätBewegungsradius
RollstuhlGeringmittel
RollatorMittelgering
HockerGeringgering
StockmittelGering
Laufrad Erwachsenehochhoch

Medizinische Indikationen für den Roller für Erwachsene mit Sitz

  • Coxarthrose
  • Übergewicht
  • Gelenkerkrankungen
  • Chronische Wunden
  • Schaufensterkrankheit
  • Herzinsuffizienz
  • COPD Erkrankung

Neben den medizinischen Aspekten haben Laufroller aber auch sehr positive Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität. Denn so können Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen trotzdem mobil bleiben und sich gesund fortbewegen.

Im Gegensatz zum Fahrrad fahren entlastet es die Gelenke und trainiert den Kreislauf besser und sicherer. Die Gefahr zur Seite zu kippen sehr reduziert, da man ja zu jeder Zeit beide Füße auf den Boden stellen kann.

Das Rollern mit Sitz stärkt die Muskeln und belebt die Atmung und sorgt dafür, dass Sie fit bleiben und nicht körperlich abbauen. Ein Laufrad für Erwachsene lässt Sie wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Mit dem Laufrad gilt man als Fußgänger und kann deshalb überwiegend auf Bürgersteigen sicher unterwegs sein. Das Laufrad wird entsprechend der Straßenverkehrsordnung auf dem Gehweg benutzt. Man passt sich einfach dem Fußgänger an.

E-Scooter Regeln in Europa

Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.

Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind.

Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger.
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Tretroller für Erwachsene: Mehr als nur ein Kinderspielzeug

Tretroller kennen viele Erwachsene nur noch aus Kindertagen. Andere Namen für Tretroller lauten Kickbike, Scooter, Trittroller, Cityroller, Scooter-Roller, Trottinette und Radelrutsch.

Unter Tretroller verstehen wir die Roller mit großen Reifen ab 20 Zoll. Der Tretroller besitzt zwei Reifen die mittels Trittbrett und Rahmen verbunden sind. Am Rahmen befindet sich ein Lenker mit zwei Bremsen. Optional enthalten sind Schutzbleche, eine elektrischer Antrieb beim E-Scooter, und eine Bike-Antenne beim Dogscooter.

Die ersten Schritte

Die ersten Versuche mit dem Tretroller sind wirklich einfach und schnell zu erlernen. Man stellt sich mit einem Fuß auf das Trittbrett und mit dem anderen Fuß steht man fest auf dem Boden. Nun stößt man sich mit dem Fuß, der am Boden steht, leicht ab und der Tretroller bewegt sich nach vorn.

Tretroller fahren ist sehr einfach zu lernen, da die Bewegungsabläufe schnell in Fleisch und Blut übergehen und der Fahrer stets in Bodennähe ist. Wer sich eingehender mit dem Roller beschäftigt, findet zudem verschiedene Tritttechniken. Insbesondere bei Wettkämpfen und langen Touren hat man über häufige Wechsel der Tritttechnik die Möglichkeit einzelne Muskelpartien zu entlasten.

Gesundheitliche Aspekte

Tretroller fahren gilt als sehr gesunde Form der Fortbewegung und hat sich als Sportart etabliert. Die Bewegungsabläufe sind gelenkschonend und umfassen viele Muskelpartien. Für viele Nutzer ist der Tretroller daher geeigneter als beispielsweise Radfahren oder Joggen. Ein weiterer großer Vorteil ist das Steuern der Belastung.

Eine gute Nachricht für all jene, die beim Fahrradfahren Probleme mit den Gelenken oder den Knien haben. Gleiches gilt auch für die Überlegung Tretroller vs. Joggen. Joggen kann ebenfalls stark belastend für die Gelenke sein.

Einsatzbereiche

Der Tretroller ist längst kein Kinderspielzeug mehr. Die modernen Scooter haben vielfältige Einsatzbereiche und decken die Bereiche Sport und Fun, Reha- und Gesundheit sowie Mobilität ab.

Kleine Scooter mit Lenkstange und niedrigem Trittbrett sind ideal für die Stadt. Sie lassen sich zusammenklappen, mit Elektroantrieb unterstützen und können im Büro abgestellt werden. Tretroller für Erwachsene gehören längst wieder zum Stadt- und Straßenbild.

Besonders in Städten sind faltbare Tretroller für Erwachsene praktisch, da diese gut in der Straßenbahn mitgeführt werden und im Büro platzsparend untergebracht werden können. Mit ihnen ist man im Straßenverkehr fast genauso schnell unterwegs wie mit dem Fahrrad und muss außerdem nicht befürchten, dass eine Fahrradkette reißt.

In dem Zusammenhang ist jedoch ein entscheidender Punkt die Straßenverkehrszulassung. Hersteller der Erwachsenen Tretroller weisen jedoch gezielt darauf hin, wenn die Zulassung vorliegt.

Diese eignen sich einerseits um zum Büro zu gelangen. Andererseits handelt es sich um ein sehr ansprechendes Sportgerät, dass zum Muskelaufbau oder zum Freizeitvergnügen genutzt werden kann.

Sowohl die Roller mit großen Reifen als auch die o.g. Cityscooter sind mit dieser Tragkraft erhältlich. Gängig sind zulässige Gesamtgewichte zwischen 100 kg und 120 kg.

Die richtige Wahl des Tretrollers

Am wichtigsten bei der Auswahl sind die Sicherheitsaspekte und das Anwendungsgebiet. Ein waschechter Downhill Scooter ist nur bedingt stadttauglich, da er sich nicht zusammenklappen lässt.

Verhalten mit dem Tretroller im Straßenverkehr (StVO)

Mit dem Tretroller frühen wir ein "besonderes Fortbewegungsmittel" nach §24 (1) StVO mit uns mit. Damit gelten automatisch die Vorschriften für Fußgänger nach §25 (1-5) StVO auch für unsere Tretrollergemeinde.

Wir sind rechtlich gesehen Fußgänger - wie verhalten wir uns richtig? Wir dürfen auf Fußwegen, in Fußgängerzonen, auf kombinierten Fuß-Radwegen, in verkehrsberuhigten Zonen, in Spielstraßen (nur wenn als Spielzeug genutzt), auf Feld- und Waldwegen (sofern keine Beschilderung oder lokale Vorschrift es verbietet) und auf Straßen unterwegs sein.

Straße - was nun?

Auf Straßen darf nur dann der Tretroller genutzt werden, wenn kein Fußweg oder kein kombinierter Fuß-Radweg und kein Seitenstreifen verfügbar sind. Weiterhin darf es sich um keine Kraftfahrstraße, Autobahn oder durch andere Kennzeichnung für Fußgänger verbotene Straße handeln.

Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen wir uns am rechten oder linken Fahrbahnrand bewegen, außerhalb aber immer links. Ausnahme: es ist "nicht zumutbar".

Bei Dunkelheit und schlechter Sicht: Zwang, in anderen Verhältnissen: Empfehlung; hintereinander fahren. Führen wir sperrige Gegenstände mit uns, was auf dem Tretroller in der Regel nicht vorkommen wird, aber das Leben schreibt immer wieder die Geschichten der Ausnahmen, dann muss die Fahrbahn, also die Straße, genutzt werden, wenn sonst Fußgänger behindert würden.

Ein Kuriosum hält die StVO für uns noch bereit: Führt an einer Straße ein Radweg entlang, so müssen wir die Straße nutzen. Reine Radwege sind für uns immer tabu. Ausnahme sind die kombinierten Fuß-Radwege; diese dürfen wir nutzen.

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