Tretroller, E-Bikes und Fahrräder in Bus und Bahn: Was Sie über die Mitnahme wissen müssen

Fahrräder, E-Tretroller bzw. eScooter sind schnell und praktisch. Wer neben Bus und Bahn auch mit dem E-Bike oder Roller unterwegs ist, fragt sich häufig, ob die Zweiräder auch mit in die Öffentlichen dürfen. Doch wie ist das mit der Mitnahme in Bussen und Bahnen?

Allgemeine Bestimmungen für Fahrräder und E-Bikes

Grundsätzlich ist die Fahrradmitnahme in allen Straßen-/Stadtbahnen und in Bussen jederzeit erlaubt - das gilt auch für E-Bikes. Bei der Mitnahme muss darauf geachtet werden, dass das Fahrrad sicher abgestellt ist und andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.

Es gibt in allen Fahrzeugen Bereiche für Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren und Fahrräder. Diese sind durch Piktogramme innen und außen am Fahrzeug gekennzeichnet. Es gibt jedoch Ausnahmen, denn es muss im Fahrzeug genügend Platz für das Fahrrad vorhanden sein.

Falls die oben benannten Bereiche bereits belegt sind (z. B. durch Kinderwagen oder Rollstühle) kann das Fahrpersonal darum bitten, dass ein Fahrgast mit Fahrrad aussteigt oder auf das nächste Fahrzeug zu warten. So wird auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste Rücksicht genommen und die Sicherheit aller Fahrgäste sicher gestellt.

Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Um ein Fahrrad mitzunehmen, wird ein FahrradTicket benötigt.

Wer beispielsweise ein DeutschlandTicket-Abo hat und regelmäßig das Fahrrad in Bus und Bahn mitnehmen möchte, kann zusätzlich ein Fahrrad Aboticket für den ganzen Monat abonnieren. Wer das Fahrrad NRW-weit in Bus und Bahn mitnehmen will, kann das NRWupgradeFahrrad als Abo abschließen.

Aktuelle Regelungen zur Mitnahme von E-Tretrollern

Du willst Deinen E-Scooter im Zug oder in der U-Bahn mitnehmen? Dann solltest Du unbedingt die aktuellen Regeln kennen! In diesem Artikel erfährst Du, wo und wie Du Deinen E-Roller im öffentlichen Nahverkehr und Fernverkehr transportieren darfst und wo ein Mitnahmeverbot herrscht. Besonders für Fahrende, die den E-Roller auf der „letzten Meile“ nutzen, ist dieser Artikel ein Muss.

Zur Sicherheit unserer Fahrgäste dürfen E-Tretroller ab dem 1. Nachdem es im europäischen Ausland zu mehreren Bränden von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln gekommen war, hat sich der VDV-Betriebsausschuss intensiv mit dem Thema „Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern“ befasst und empfiehlt eine Mitnahme von E-Tretrollern grundsätzlich nicht. Durch eine mögliche Rauchentwicklung können gesundheitliche Schäden bei Fahrgästen entstehen - diese Gefahr wollen wir nicht eingehen.

Deshalb ist die Mitnahme von E-Tretrollern deshalb in unseren Bussen und Bahnen untersagt, bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt. Unter anderem in Barcelona und London wurden Fälle beobachtet und dokumentiert, in denen sich E-Tretrollern selbst entzündeten. Die Folge war eine enorme Rauchentwicklung und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe.

E-Rollstühle verfügen bereits über entsprechende Sicherheitsstands und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die für den ÖPNV zugelassenen Aufsitz-Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden.

Grundsätzlich gilt: Der Transport von E-Rollern in Zügen ist nicht pauschal erlaubt, denn es hängt vom jeweiligen Verkehrsunternehmen ab. Während einige die Beförderung erlauben, haben andere ein ausdrückliches Mitnahmeverbot ausgesprochen. Besonders beim Fernverkehr wie dem ICE gibt es klare Regelungen.

Die Deutsche Bahn hat beispielsweise Elektroroller mit bestimmten Lithium-Ionen-Batterien aufgrund von Brandgefahr in vielen Fällen verbannt. Im Jahr 2025 könnten neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten. Für neu zugelassene Roller mit höherer Leistung oder Geschwindigkeit wird eine Fahrerlaubnis diskutiert. Bei E-Scootern, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, könnte der Führerschein der Klasse AM oder Mofa erforderlich werden.

Für Käufer bedeutet das, dass beim Erwerb besonders auf E-Scooter mit Straßenzulassung, maximale Geschwindigkeit und allgemeine Lizenz geachtet werden sollte. In vielen U-Bahnen und Straßenbahnen ist die Mitnahme möglich. Insbesondere, wenn der E-Roller eingeklappt ist und keine Gefahr für andere Zuggäste darstellt. Aber Vorsicht: Manche Verkehrsbetriebe haben bereits ein entsprechendes Verbot eingeführt.

Die S-Bahn erlaubt häufig die Beförderung, wenn der Roller wie ein Gepäckstück behandelt wird. E-Scooter und Akkus: Warum die Brandgefahr ein Thema ist. Die größte Sorge vieler Verkehrsunternehmen betrifft den Akku, vor allem bei nicht zertifizierten Lithium-Ionen-Batterien.

In den meisten Fernverkehrszügen wie ICE, RJX, TGV oder ECE gilt ein grundsätzliches Mitnahmeverbot für Scooter. Im städtischen ÖPNV (Bus, U-Bahnen, Stadtbahnen) ist das Mitnehmen von Rollern oft erlaubt, sofern der Roller kompakt, eingeklappt und sicher verstaut ist.

Einige Verkehrsunternehmen setzen jedoch auch hier auf ein Mitnahmeverbot, vor allem, wenn der Elektroscooter nicht den aktuellen Standards entspricht oder zu groß ist. Die Richtlinie lautet: Zusammenklappen und wie ein normales Gepäckstück auf die Gepäckablage legen oder unter den Sitz schieben.

Große Roller, die nicht klappbar sind, stellen oft ein Problem dar. Einige Bahnen bieten ein Mehrzweckabteil, in dem auch Elektrokleinstfahrzeuge transportiert werden können. Laut VDV dürfen Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Kickboards oder Tretroller, sofern sie zusammengeklappt sind, als Handgepäck gelten. Die Voraussetzung ist, dass sie keine Wege oder Türen blockieren.

Sobald der Scooter nicht mehr in die Gepäckablagen passt oder zu sperrig ist, zählt er nicht mehr als Handgepäck und die Beförderung kann verweigert werden. Du suchst einen Scooter, der besonders kompakt und mitnahme freundlich ist? Der Transport von E-Scootern ist nicht überall erlaubt - vor allem im Fernverkehr nicht.

Im Nahverkehr gilt: Zusammenklappen, sicher wegräumen, andere Fahrgäste nicht behindern. Die größte Sorge: Brandgefahr durch Batterien- daher prüfen viele Verkehrsunternehmen die Sicherheitsstandards.

E-Scooter mitzunehmen ist kein Selbstläufer. Während der Nahverkehr oft tolerant ist, zeigen sich die Verkehrsunternehmen des Fernverkehrs deutlich strenger. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an unseren Ratschlag, seinen E-Roller nur zusammengeklappt mitzunehmen und sich vorher über die Mitnahmeregeln zu informieren.

Aktuelle Verbote und Empfehlungen

Explosions- und Brandgefahr: E-Scooter werden in immer mehr Städten Deutschlands im Nahverkehr verboten.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sich für ein Mitnahmeverbot von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln ausgesprochen. Grund hierfür sei "der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung".

Die im Betriebsausschuss des VDV vertretenen Unternehmen hätten daher eine entsprechende Empfehlung für die Branche ausgesprochen. In London, Barcelona und Madrid habe es bereits durch E-Scooter ausgelöste Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen gegeben. Dies könne jederzeit auch in Deutschland passieren, hieß es seitens des VDV.

Städte mit E-Scooter Verboten im ÖPNV (Stand 2024)

  • Frankfurt am Main
  • Darmstadt
  • Kiel, Lübeck und Flensburg (Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH)
  • Bremen (Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen)
  • Leipzig
  • München
  • Augsburg
  • Nürnberg
  • Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Duisburg (NRW)
  • Wuppertal
  • Bochum
  • Hamburg

Die kommunalen Nahverkehrsbetriebe berufen sich bei ihrer Entscheidung auf die Empfehlung des VDV. Die Stadt Gelsenkirchen übrigens verbietet Leih-E-Scooter in der gesamten Stadt. In anderen Städten Deutschlands wiederum gilt bereits seit Längerem ein Mitnahmeverbot von E-Scootern: Die Hamburger Hochbahn etwa hat die Tretroller mit E-Antrieb bereits im Sommer 2023 aus ihren Zügen verbannt.

Aus Brandschutzgründen und aus Haftungsgründen ist es aus Sicht der Nahverkehrsbetriebe nachvollziehbar, keine E-Scooter-Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erlauben. Die Sicherheit aller Personen geht vor, urteilen ADAC Fachleute. Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass es zu einem explosionsartigen Akku-Brand kommt, kann dieser aufgrund der ungesteuerten und sehr schnellen Rauchentwicklung zu Gesundheitsschäden für Passagiere von Bus und Bahn führen.

Die Umsetzung des Verbots bedeutet in der Praxis, dass private E-Scooter als erste/letzte -Meile-Zubringer des öffentlichen Verkehrs schwierig werden. Ein absolutes ÖPNV-Mitnahmeverbot scheint daher unverhältnismäßig und sollte keine Dauerlösung sein.

Fahrradmitnahme im Detail

Wer mit dem Fahrrad reisen möchte, plant besser früh. Die Fahrradstellplätze in den Zügen sind begrenzt. Auf "bahn.de" oder in der App DB Navigator lassen sich Verbindungen mit möglicher Fahrradmitnahme anzeigen. Tipp: Mehr Zeit fürs Umsteigen einplanen.

Eine Reservierung ist im Fahrrad-Ticketpreis von 9 Euro je Verbindung enthalten. Diese entfällt allerdings, etwa wenn Reisende ihre Pläne ändern und einen späteren Zug nehmen. Für diesen ist dann eine neue Reservierung für 4,50 Euro nötig. Die Fahrradkarte selbst gilt auch im Nahverkehr (RE, RB und S-Bahnen). Doch gibt es hier grundsätzlich keine Reservierungen für Fahrräder.

Auch Bahnkonkurrent Flixtrain ermöglicht die Fahrradmitnahme, allerdings bislang nur auf den Strecken Köln - Berlin und Hamburg - Stuttgart. Das Angebot soll aber ausgebaut werden. Ein Fahrradplatz kostet hier ebenfalls 9 Euro je Verbindung. Früh buchen empfiehlt sich ebenso.

Der größte Unterschied zum Fernverkehr: Man kann nicht reservieren, die Fahrradmitnahme kann nicht garantiert werden. Mit der Extra-"Fahrradtageskarte des Deutschlandtarifs" für 6 Euro können Fahrgäste je nach Kapazität spontan in die Regionalbahn steigen und verbundübergreifend mit dem Rad durch die ganze Republik reisen.

Das Ticket berechtigt bundesweit bis 3 Uhr des Folgetages zur Fahrradmitnahme für beliebig viele Fahrten in allen Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahn). Kinder unter sechs Jahren können das Bike kostenfrei mit an Bord nehmen.

Fahrradkarten lassen sich auch innerhalb der regionalen Verkehrsverbünde buchen. Der Vorteil: Vielerorts dürfen Räder mit einem Verbundticket auch im Bus oder in der Tram mit. Die einzelnen Bestimmungen und Preise variieren jedoch nach Region und Tageszeit. Einen Überblick sowie Links zu den einzelnen Verbünden bietet die Deutsche Bahn online.

Im Fernverkehr mischt Flixbus mit. "In den meisten unserer Flixbusse kannst Du Dein Fahrrad mitnehmen", so das Unternehmen. Fügt man im Buchungsvorgang ein Fahrrad hinzu, werden nur Fahrten angezeigt, die für Radler mit Bike Plätze frei haben. Kosten: 9 Euro. Allerdings ist die Fahrradmitnahme nur von März bis Oktober möglich. Die Bikes werden an Fahrradträgern am Heck untergebracht oder fahren in Fahrradhüllen im Gepäckraum mit.

Die Deutsche Bahn schließt den Transport von Lastenrädern aus. Andere, mitunter ebenfalls sperrige Bikes dürfen aber an Bord, falls genügend Platz vorhanden ist, zum Beispiel Tandems oder Liegeräder.

Klappräder

Falträder werden in aller Regel als Gepäckstück betrachtet. Ein Zusatzticket ist meist nicht notwendig, damit ist die Mitnahme kostenlos. In Flixbussen muss ein Faltrad als Sondergepäck (3,99 bis 18 Euro) gebucht werden.

Elektromobile

Elektromobile (auch E-Scooter, Elektro-Scooter oder Seniorenmobil) sind kleine, zweispurige, offene und elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur eine Fahrzeugführerin oder einen Fahrzeugführer (zuzüglich einer geringen Menge Gepäck, z. B. Einkäufe) befördern können.

Die Mitnahme von Elektromobilen in den Schnellbahnen des hvv ist möglich. Für die Mitnahme von Elektromobilen in den Regionalbahnen gelten die unternehmensspezifischen Regelungen. Die Mitnahme von Elektromobilen auf den Fähren des hvv ist dort möglich, wo die Anleger barrierfrei gestaltet sind.

Nutzer von Elektromobilen müssen für die Mitnahme in den Bussen bestimmte Nachweise mitführen, die den Busfahrerinnen, den Busfahrern oder dem Prüfpersonal auf Verlangen vorzuzeigen sind:

  • Eine gültige Fahrkarte.
  • Ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (gehbehindert) oder alternativ den Beleg, dass die Krankenkasse die Kosten für das Elektromobil übernommen hat.
  • Das Elektromobil muss vom Hersteller mit einer Plakette gekennzeichnet sein.

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