Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind. Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.
Elektrotretroller dürfen in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Die Verordnung gilt auch für Segways, aber nicht für Monowheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Mindestalter und Führerschein
Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Die Regeln noch einmal im Detail erklärt: Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft dürfen Sie ab einer Geschwindigkeit von mindestens 12 km/h mit Ihrem E-Scooter den Radweg beziehungsweise den Radfahrstreifen nutzen. Nur, wenn solche nicht vorhanden sind, dürfen Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Aber: Es muss ein verkehrsberuhigter Bereich sein. Schnellstraßen, etwa Kraftfahrstraßen, sind tabu.
Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nutzen Sie mit einem E-Scooter Radwege oder dedizierte Fahrradstreifen. Auch hier gilt: Sind diese nicht vorhanden, dürfen Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Wenn Sie mit Ihrem Scooter nicht schneller als 12 km/h fahren, dürfen Sie innerhalb eines geschlossenen Ortes auf dem Gehweg, auf dem Radweg und in der Fußgängerzone fahren. Eines sollte dabei aber klar sein: Fußgänger haben auf Gehwegen wie auch in Fußgängerzonen Vorrang!
Helmpflicht
Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht. Da Sie mit einem E-Scooter jedoch Geschwindigkeiten wie auf einem Fahrrad erreichen, empfehlen wir Ihnen, einen Fahrradhelm zu tragen.
Versicherungspflicht
E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Auf den E-Roller muss eine Versicherungsplakette angebracht werden (gültig für 12 Monate). Bei Unfällen kommt so die jeweilige Haftpflichtversicherung des Halters und Versicherungsnehmers für Schäden Dritter auf. Eine Versicherung erhält man nur, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Ist der E-Roller für den deutschen Markt bestimmt, sollte die ABE beiliegen. Achten Sie beim Kauf darauf. Hat das Fahrzeug keine ABE, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich.
Licht und Ausstattung
E-Roller unterliegen einer Lichtzeichenregelung. Heißt: Sie müssen darauf achten, dass Ihr Roller mit einem Licht ausgestattet ist und dass dieses selbstverständlich auch funktioniert. Das Licht befestigen Sie entweder direkt unter dem Lenker oder über dem Vorderrad an der Lenkerstange. Bei Geschwindigkeiten über 12 km/h ist zusätzlich ein (rotes) Rücklicht erforderlich. Wer ohne Licht fährt und dabei von der Polizei erwischt wird, muss 20 Euro Bußgeld bezahlen.
Welche Ausstattung ist Pflicht?
- Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
- zwei unabhängige Bremsen
- Klingel
Promillegrenze
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Bußgelder
Wer auf dem Gehweg fährt und zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Strafen beginnen bei 20 Euro und können - je nach Schwere des Verstoßes - auch bis zu 75 Euro betragen. Das gilt beispielsweise, wenn Sie auf dem Gehweg mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, damit Passanten gefährden und/oder einen Schaden verursachen.
Hier ist eine Übersicht über einige Bußgelder:
- 15 bis 30 Euro: Fahren auf nicht zulässiger Fläche (z. B. Gehweg)
- 20 Euro: Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung
- 40 Euro: Fahren ohne Versicherungskennzeichen
- 70 Euro: Fahren ohne Betriebserlaubnis
- 88,50 bis 208,50 Euro: Fahren über rote Ampel (je nach Gefährdung, Sachbeschädigung)
Die folgende Tabelle bietet einen detaillierteren Überblick über Verstöße und Strafen:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Neue Regelungen für E-Scooter in Planung
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Ab 2027 sollen neu zugelassene E-Scooter serienmäßig mit Blinkern ausgestattet sein.
Verwandte Beiträge:
- Tretroller auf dem Gehweg fahren: Rechtliche Grundlagen & Tipps für sicheres Fahren
- Tretroller mit Kette: Vorteile, Nachteile & Kaufempfehlungen
- E-Tretroller: Test, Kaufberatung & Modelle
- Google Maps Motorrad Navigation: Ultimative Tipps & Tricks für Biker!
- Google Maps Motorrad Navigation: Ultimative Tipps & Tricks für Biker!
Kommentar schreiben