Mitnahme von E-Tretrollern im Zug: Bestimmungen und Regelungen

Viele Menschen nutzen E-Tretroller, um flexibel und unkompliziert im Nahverkehr und auf Reisen mit der Deutschen Bahn unterwegs zu sein. Doch die Mitnahme von E-Tretrollern in Zügen, U-Bahnen und Bussen ist nicht einheitlich geregelt.

Allgemeine Bestimmungen

Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme des E-Tretrollers in den Verkehrsmitteln des hvv besteht nicht. Gemäß § 11 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen des hvv entscheidet im Einzelfall immer das Betriebspersonal, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet werden können, können E-Tretroller von der Mitnahme ausgeschlossen werden.

Mitnahme in Zügen

Fernverkehr (ICE, IC/EC, RJX, TGV & Co.)

In den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn (ICE, IC/EC, RJX, TGV & Co.) gelten zusammengeklappte E-Tretroller als Handgepäck. Wer seinen Roller zusammenklappt, darf ihn kostenlos in die Gepäckablage über dem Sitz, unters Sitzpolster oder in die Großgepäckregale stellen. Solange dein Scooter gefaltet ist, brauchst du weder im Fern- noch im Nahverkehr der Deutschen Bahn ein gesondertes Ticket. Erst wenn das Fahrzeug offen bleibt oder seine Abmessungen an ein Fahrrad erinnern, darf das Zugpersonal auf die reguläre Fahrradkarte verweisen.

Wird der Scooter nicht gefaltet, zählt er als "Traglast" und darf nur mit, wenn er sicher im Mehrzweckbereich abgestellt werden kann. In der Praxis lässt sich diese Situation vermeiden, indem man den Roller vor dem Einsteigen einklappt und wie Gepäck verstaut.

Nahverkehr (RE, RB, S-Bahn)

Im Nahverkehr gibt es keine einheitliche Regelung für die Mitnahme von E-Tretrollern. Die Entscheidung darüber, ob E-Tretroller mitgenommen werden dürfen, liegt bei den jeweiligen Verkehrsverbünden. Einige Verkehrsverbünde erlauben die Mitnahme von E-Scootern, oft nur zusammengeklappt, während andere sie aus Sicherheitsgründen komplett verbieten.

In den Schnell- und Regionalbahnen des hvv richtet sich die Anzahl der beförderten Elektromobile nach dem verfügbaren Platz in den Mehrzweckabteilen der Fahrzeuge.

Beispiele für Regelungen in verschiedenen Städten:

  • Berlin: In Berlin kannst Du Deinen E-Scooter für den Arbeitsweg nur mitnehmen, wenn Du ein Fahrradticket löst. Seit dem 1. März 2024 verbietet die BVG E-Scooter.
  • Frankfurt: In der Main-Metropole sind E-Scooter in der Bahn den Fahrrädern gleichgestellt und dürfen kostenfrei mitfahren, solange ausreichend Platz gewährleistet ist.
  • Köln: Ein zusammengeklappter E-Scooter darf in Köln kostenlos als Gepäck mitfahren.
  • München: In den Münchner Bussen, Trams, S-Bahnen und U-Bahnen sind zusammenklappbare Roller mit fest verbautem Akku erlaubt.
  • Hessen: Im gesamten RMV-Gebiet werden E-Scooter wie Fahrräder behandelt und kostenlos transportiert, sofern Platz ist.

Regionalbahn Niedersachsen / Schleswig-Holstein

Die Mitnahme kleiner / zusammengeklappter E-Tretroller ist kostenlos, sofern Platzkapazitäten vorhanden sind. Für große E-Tretroller wird eine Fahrradkarte benötigt. Bei Fragen dazu wende dich bitte an das jeweilige Verkehrsunternehmen.

Mitnahme in Bussen

Auch im öffentlichen Regionalverkehr ist die Mitnahme in Bussen prinzipiell erlaubt, doch wird sie in den Verbünden unterschiedlich gehandhabt - etwa mit Sperrzeiten zur Rushhour. Manche lokale Verkehrsbetriebe schließen die Fahrradmitnahme im Bus auch ganz aus.

Die Mitnahme von Elektromobilen auf den Fähren des hvv ist dort möglich, wo die Anleger barrierfrei gestaltet sind.

In den Bussen des hvv ist die Beförderung auf die Anzahl der nach EU-Richtlinie ausgestatteten Rollstuhlstellplätze beschränkt.

Sicherheitsbedenken und Verbote

Nachdem es im europäischen Ausland zu mehreren Bränden von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln gekommen war, hat sich der VDV-Betriebsausschuss intensiv mit dem Thema "Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern" befasst und empfiehlt eine Mitnahme von E-Tretrollern grundsätzlich nicht. Durch eine mögliche Rauchentwicklung können gesundheitliche Schäden bei Fahrgästen entstehen. Auslöser waren mehrere Akku­brände - etwa auf der Londoner Piccadilly Line 2021 und in der Madrider Metro 2023 - die zu dichten Rauchwolken führten. Der Branchenverband VDV empfahl daraufhin ein vorsorgliches Verbot; viele Städte setzten es 2024 um. Deshalb ist die Mitnahme von E-Tretrollern deshalb in unseren Bussen und Bahnen untersagt, bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt.

E-Rollstühle verfügen bereits über entsprechende Sicherheitsstands und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die für den ÖPNV zugelassenen Aufsitz-Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden.

Alternative: Klapprad

Falträder werden in aller Regel als Gepäckstück betrachtet. Ein Zusatzticket ist meist nicht notwendig, damit ist die Mitnahme kostenlos. In Flixbussen muss ein Faltrad als Sondergepäck (3,99 bis 18 Euro) gebucht werden.

Wichtige Hinweise

  • Akkusicherheit: Die Sicherheitsstandards bei den verbauten Akkus sind ein wichtiger Faktor. Der Branchenverband VDV empfiehlt ein vorsorgliches Verbot aufgrund von Brand- oder Explosionsgefahr.
  • Laden von Akkus: Sowohl die Deutsche Bahn als auch sämtliche Verkehrsverbände verbieten das Laden bzw. das Ausbauen des Akkus im Fahrzeug.
  • Versicherungskennzeichen: Speziell im Zug nicht. Im Straßen­verkehr ist das Versicherungs­kennzeichen jedoch Pflicht (eKFV).
  • Transporttasche: Eine Transporttasche erleichtert das Verstauen und schützt Mitreisende vor Schmutz. Pflicht ist sie nicht, kann aber Ärger vermeiden.

Sicherheitsstandards für Lithium-Ionen-Akkus

Die Norm DIN EN 50604-1:2016 + A1:2021 hat bereits 2016 Sicherheitsanforderungen festgelegt und Prüfmethoden für Batterien in leichten Elektrofahrzeugen (LEV) definiert. Im Fokus der letzten Aktualisierungen standen vier Themenbereiche, die zu noch mehr Sicherheit im Einsatz von Lithium-Ionen-Akkus führen sollen.

  1. Mechanische Belastungen: Prüfungen stellen sicher, dass Batterien mechanisch stabil sind und auch bei Vibrationen oder Stößen nicht beschädigt werden.
  2. Thermische Stabilität: Prüfungen zur thermischen Stabilität sollen dafür sorgen, dass sie auch bei hohen Umgebungstemperaturen sicher bleiben und sich nicht entzünden oder verformen.
  3. Batteriemanagementsystem: Die Norm fordert, dass ein Batteriemanagementsystem integriert wird. Es reguliert die Batterie während des Ladevorgangs und im Betrieb, damit sie nicht überhitzt und das Brandrisiko minimiert wird (Tiefentladungsschutz).
  4. Unfallsicherheit: Die Prüfungen umfassen die Simulation von Stößen, Fallen und den Kontakt mit Wasser. So soll sichergestellt werden, dass die Batterie und das Batteriesystem auch unter starken mechanischen Einwirkungen sicher bleiben, keine Gefahr für die Umwelt darstellen und keine schädlichen Substanzen freisetzen.

Die Neufassung der DIN EN 50604-1 ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung, da sie Herstellern klare Vorgaben macht, wie Batterien für diesen Anwendungsfall konstruiert und geprüft werden müssen. So kann wieder Vertrauen entstehen und eine schrittweise Rücknahme der Verbote erfolgen.

Elektromobile

Elektromobile (auch E-Scooter, Elektro-Scooter oder Seniorenmobil) sind kleine, zweispurige, offene und elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur eine Fahrzeugführerin oder einen Fahrzeugführer (zuzüglich einer geringen Menge Gepäck, z. B. Einkäufe) befördern können.

Die Mitnahme von Elektromobilen in den Schnellbahnen des hvv ist möglich. Für die Mitnahme von Elektromobilen in den Regionalbahnen gelten die unternehmensspezifischen Regelungen.

Nutzer von Elektromobilen müssen für die Mitnahme in den Bussen bestimmte Nachweise mitführen, die den Busfahrerinnen, den Busfahrern oder dem Prüfpersonal auf Verlangen vorzuzeigen sind:

  • Eine gültige Fahrkarte.
  • Ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (gehbehindert) oder alternativ den Beleg, dass die Krankenkasse die Kosten für das Elektromobil übernommen hat.
  • Das Elektromobil muss vom Hersteller mit einer Plakette gekennzeichnet sein.

Die Aufstellfläche bzw. Das Elektromobil wird von Hersteller mit einer Plakette versehen, wenn er für die Mitnahme im Bus zugelassen ist und folgende Kriterien erfüllt:

  • Die maximale Gesamtlänge beträgt 120 cm.
  • Das Gesamtgewicht von Elektromobil und Person darf 300 kg nicht überschreiten.
  • Zusätzlichen Anbauten, die die rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken sind nicht gestattet.
  • Er muss vierrädrig sein und die Standsicherheit muss durch ein Bremssystem gewährleistet sein, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse)
  • Er muss für die Rückwärtseinfahrt in den Linienbus geeignet sein und ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit aufweisen, um über eine mit maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen.
  • Er benötigt die Zulassung für auf das Elektromobil mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 g Querkräfte bei Kurvenfahrt.

Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet werden können, können Elektromobile von der Mitnahme ausgeschlossen werden.

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