Um ein Trike zu fahren, benötigen Sie je nach Typ und Leistung des Fahrzeugs einen entsprechenden Führerschein. Die richtige Führerscheinklasse gewährleistet, dass der Fahrer über die notwendige Kompetenz und Erfahrung verfügt, um das Fahrzeug sicher zu führen. Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder. Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert. Sie sind entweder klassisch mit Verbrennungsmotoren oder auch in der Elektro-Variante erhältlich.
Welchen Führerschein braucht man für ein Trike?
Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:
- Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
- Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A. Beim Umtausch in die Scheckkarte erkennt man dies anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A.
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Besonderheiten und Regelungen
Außerdem dürfen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR (z. B. Simson Schwalbe) die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ebenfalls mit der Fahrerlaubnis Klasse AM gefahren werden (§ 76 Nr.
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt. Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.
Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.
Bis zum 01.04.1980 durften Inhaber der Klasse 3 oder 4 alle Kleinkrafträder ohne Begrenzung der bbH, z.B. Hercules KS 50 oder Kreidler Florett, fahren. Kleinkrafträder mit einer bbH von mehr als 40 km/h wurden ab dem 01.04.1980 der damals neu eingeführten Führerscheinklasse 1b zugeordnet. Mit dieser Neuordnung sollte die hohe Unfallbelastung der Fahrer dieser Fahrzeuge eingedämmt werden. Inhaber einer vor diesem Stichtag erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 4 behielten natürlich ihre Rechte und durften diese Krafträder auch weiterhin fahren.
Bis zum 18.01.2013 durften mit der Klasse B dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden. Ab dem 19.01.2013 wurden diese den Klassen A1 (bis 15 kW) und A (mehr als 15 kW) zugeordnet. Deshalb bekommt man beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B, erteilt vor dem 19.01.2013 die Klasse A bzw. A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zugeteilt.
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 vor dem 19. Januar 2013 erworben hat, darf nämlich alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt. Es handelt sich um Schlüsselzahlen der Europäischen Union, das heißt die Fahrberechtigung gilt in allen EU-Ländern. Die ab dem 19. Januar 2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, ist zu beachten, dass die Fahrberechtigung für Dreiräder nur gilt, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Yamaha Tricity 300 als Beispiel
Der Yamaha Tricity 300 ist ein Dreirad-Roller, der auch von einem Teil der Autoführerschein-Inhabern gefahren werden kann.
Der Tricity 300 ist Yamahas drittes Dreirad. Die Japaner kreuzten dafür ihr Dreirad-Konzept des 125er-Tricity-Rollers (aktuell nicht in Deutschland erhältlich) mit dem aufsehenerregenden Dreirad-Motorrad Niken.
Die dafür geforderte Spurweite von 46 Zentimetern übertrifft der Tricity um einen Zentimeter, auch das vorgeschriebene Fußpedal, das alle Bremsen gleichzeitig betätigt, ist an Bord. Gestartet wird mittels schlüssellosem Transponder-System: Mit dem Sender in der Tasche lassen sich über einen Drehknauf das Lenkschloss, die Zündung und über darunterliegende Tasten die Sitzbank und der Tankverschluss öffnen. Der flüssigkeitsgekühlte Einzylinder mit 292 Kubikzentimetern Hubraum zählt zu den modernsten Aggregaten des Segments mit einteiliger geschmiedeter Kurbelwelle und Semi-Trockensumpfschmierung.
So stehen dem Tricity-Treiber ebenfalls 28 PS und ein Drehmoment von 29 Newtonmetern zur Verfügung, die mit dem Gewicht von 239 Kilogramm akzeptabel zurechtkommen. Ein Sprintkönig ist der Tricity aber nicht, er erfreut eher mit seiner gleichmäßigen Leistung, die ihn maximal bis auf 126 km/h beschleunigt.
Technische Daten des Yamaha Tricity 300
| Motor/Getriebe | Flüssigkeitsgekühlter Viertakt-Einzylinder, 292 cm³ Hubraum, 20,6 kW/28 PS bei 7250 U/min 29 Nm bei 5750 U/min; vier Ventile/Zylinder, ohc, Einspritzung, CVT-Automatik, Fliehkraftkupplung, Riemen-Sekundärantrieb |
|---|---|
| Fahrleistungen und Verbrauch | Höchstgeschwindigkeit 126 km/h, 3,7 l/100 km |
| Fahrwerk | Stahlrohrrahmen; zwei 330-mm-Doppel-Telegabeln vorn (nicht einstellbar), 100 mm Federweg; Triebsatzschwinge hinten, zwei Federbeine (Vorspannung einstellbar), 84 mm Federweg; Leichtmetall-Gussräder; Reifen 2x120/70-14 (vorn) und 140/70-14 (hinten). |
Das hohe Gewicht kommt durch die Yamaha-eigene Neigetechnik Leaning Multi Wheel (LMW) an der Front zustande. Hier führen Tandem-Telegabeln die beiden Räder unabhängig voneinander. Während die hinteren Gabelholme die Führungsarbeit übernehmen, besorgen die vorderen die Dämpfung. Die Gabeln sind wie üblich über ein quer zur Fahrtrichtung angeordnetes Parallelogramm-Gestänge miteinander verbunden. Das zeigt Wirkung: Weil diese Strebe kürzer als der Abstand zwischen den Schwenkachsen der beiden Doppelgabeln ist, entstehen beim Lenken ungleich lange Hebelarme. Angenehm präzise folgt er der vorgegebenen Linie und lässt sich auch von Bodenunebenheiten nicht von dieser abbringen - die Telegabeln dämpfen und federn so manche Unannehmlichkeit weg. Die mit 14 Zoll vergleichsweise großen Räder sorgen für viel Fahrstabilität und guten Abrollkomfort, die Fahrwerksabstimmung bietet insgesamt ein hohes Komfortniveau.
Erstmals bei Yamaha lassen sich die beiden Vorderräder arretieren. Das "Standing Assist-System", über eine Taste an der Vorderseite der linken Lenkerarmatur aktiviert, blockiert das Parallelogramm-Gestänge und hält den Roller beim Anhalten aufrecht - sofern die Geschwindigkeit unter zehn km/h gesunken ist. Allerdings bleibt die Feder- und Dämpfungsfunktion der beiden Doppelgabeln erhalten, dadurch kann die Front flexibel auf Bodenunebenheiten reagieren. Das erhöht den Komfort, die Sicherheit und macht das Rangieren leichter. Befinden sich die Räder nicht in perfekter Nulllage, vermittelt das System allerdings ein nicht sonderlich stabiles Gefühl. Zum Wiederanfahren sollte man nicht zu zögerlich Gas geben, damit sich ausreichend stabilisierende Kreiselkräfte für eine sichere Geradeausfahrt ergeben. Die beiden Bremshebel am Lenker lassen sich wesentlich virtuoser bedienen, auch wenn sie für eine gute Wirkung kräftig gezogen werden wollen.
Zu so viel technischer Raffinesse gesellen sich gute Tourentugenden in Gestalt eines riesigen Staufachs unterm Sitz sowie bestem Wind- und Wetterschutz hinter der etwas zu hohen Scheibe. Alles kommt in hochwertiger Verarbeitung.
Weitere Aspekte beim Fahren von Trikes
Offenes Fahrvergnügen mit der Sicherheit eines PKW? Immer mehr Deutsche gönnen sich das Vergnügen des Fahrens auf drei Rädern. Diese Fahrzeuge wurden dann nach einer Einzelabnahme vom TÜV für den Straßenverkehr zugelassen. Modernere Motoren mit verbesserter Technik und Abgasverhalten (geregelter Dreiwege-Katalysator) fanden Einzug in den Trikebau. Auch ABS und ESP werden teilweise angeboten. Die Motorisierung reicht vom VW-Käfermotor bis hin zu hubraumstarken V8-Motoren aus amerikanischen Straßenkreuzern. Auch verbauen manche Hersteller Motorradmotoren, z.B. von Harley-Davidson. Einige Hersteller bieten Sonderumbauten für körperbehinderte Menschen an. Hier werden u.a. die Brems- und Kupplungsbetätigung geändert und z.B. eine Rollstuhlhalterung angebaut.
Für Trikes gilt generell Helmpflicht. Diese entfällt nur, wenn das Trike mit einer zugelassenen Rückhalteeinrichtung (Sicherheitsgurt) ausgerüstet ist und diese auch benutzt wird. Es müssen geeignete Helme getragen werden (vgl. Durch den niedrigen Fahrzeugschwerpunkt und die recht große Spurweite der Hinterachse hat ein Trike ein ziemlich neutrales Fahrverhalten, d.h. es schiebt weder über das Vorderrad, noch neigt das Heck zum Ausbrechen. Jedoch darf man sich durch die motorradähnliche Front nicht dazu verleiten lassen, das doch recht breite Heck zu vergessen, vor allem bei Kurvenfahrt wäre das fatal.
Bei Rechtskurven ist man sonst schnell mit dem kurveninneren Rad über den Bordstein geholpert. Da der Fahrer eines Trikes 'im Freien' sitzt, sollte die Kleidung eher der eines Motorradfahrers entsprechen. Ein Trike kann nicht so ohne weiteres kippen, deshalb sind Protektoren wohl nicht erforderlich, jedoch vor Witterungseinflüssen sollte die Kleidung schon schützen (siehe auch Artikel 'Schutzkleidung von Motorradfahrern ).
Vielerorts besteht die Möglichkeit sich ein Trike zu mieten. Vorher jedoch sollte man sich vom Vermieter ausführlich die Handhabung des Trikes erklären lassen. Bei einer Testfahrt zusammen mit dem Vermieter kann man sich an die Eigenheiten des Trikes gewöhnen. Seriöse Vermieter werden schon im eigenen Interesse eine solche Einweisung und Sicherheitsbelehrung durchführen.
Trikes sind für Führerscheininhaber, die den Führerschein ab dem ab 19.01.2013 erworben haben, den Motorrädern gleichgestellt.
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Dreirad-Roller als Alternative
Schräglage fahren ohne Motorradführerschein, ohne Erweiterung des Autoführerscheins und ohne Lesitungsgrenze? Das geht. Und ist dank der Dreirad-Roller nicht einmal begrenzt auf 125 Kubik Hubraum.Dreirad-Roller sind vor allem für Autofahrer interessant, da hierfür der Autoführerschein Klasse B ohne Erweiterung ausreichend ist. Aber auch für Roller- und Motoradfahrer, die besonderen Wert auf Sicherheit legen, könnte das Konzept vor allem für Herbst und Winterfahrten eine Überlegung wert sein.
Den Dreh, wie aus den bis dato Motorradführerschein-pflichtigen Piaggio MP3 -Roller, Fahrzeuge für die Führerscheinklasse B werden, entdeckte 2006 ein unabhängiger Roller-Spezialist: Die Firma Pedalo aus Sassenberg bei Münster. Hinten größerer Blinkerabstand und vorn mittels eingebauter Distanzstücke eine Verbreiterung des Abstands zwischen den beiden Vorderrädern (Spur) von bislang 42 auf 46 Zentimeter - das reichte aus, um so umgebaute Piaggio MP3 per Ausnahmegenehmigung in der Fahrzeugklasse L5e (anstatt L3e) zuzulassen und damit führerscheinrechtlich als Mehrspurfahrzeug, sprich Auto, einzustufen.
Doch das schmeckte dem Gesetzgeber nicht, weshalb die Genehmigung 2007 widerrufen wurde. Zwingend notwendig war ab dann zusätzlich eine Fuß-betätigte Zweikreis-Bremse, die auf alle Räder des Fahrzeugs gleichzeitig wirkt. Doch deren technische Umsetzung bekam Pedalo nicht hin. Piaggio konstruierte aber daraufhin die Fahrzeuge selbst so, dass sie den damals aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Eingruppierung als Zweispurfahrzeug genügten. Der italienische Hersteller ließ das Fußbremspedal also direkt in die Serienproduktion einfließen.
Zum 19. Januar 2013 änderte der Gesetzgeber im Zuge der "Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie" die Bestimmungen so, dass die Dreirad-Roller dem Motorradführerschein zugeordnet wurden. Wer seinen Autoführerschein nach jenem Stichtag erwarb, benötigte für diese Fahrzeuge dann zusätzlich den Motorradführerschein. Es gehe um die "Wahrung der Verkehrssicherheit", hieß es seinerzeit auf Anfrage aus dem Bundesverkehrsministerium. Es sei "wissenschaftlich unbestritten, dass allein die langjährige Erfahrung, einen Pkw sicher zu führen, nicht ausreicht, um ein Zweirad (wie auch die vergleichbaren Dreiräder) sicher zu führen."
Eine abermalige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 28. Dezember 2016 ermöglichte in Deutschland aufs Neue allen Besitzern eines Autoführerscheins den Zugang zum Dreirad-Roller.
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