Trike Führerschein: Voraussetzungen und Bestimmungen in Deutschland

Das Fahren eines Trikes bietet ein spannendes und komfortables Erlebnis, das sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Fahrer attraktiv ist. Ein Trike, oft auch als Dreirad-Motorrad bezeichnet, ist eine beliebte Wahl für viele Motorradliebhaber, die etwas Stabilität und Komfort suchen. Doch bevor Sie mit einem Trike auf die Straße fahren können, benötigen Sie den richtigen Führerschein. Das Fahren eines Trikes erfordert bestimmte Voraussetzungen, die von gesetzlichen Bestimmungen, der Führerscheinklasse und den technischen Anforderungen des Fahrzeugs abhängen. Um ein Trike zu fahren, benötigen Sie einen Führerschein, der die entsprechenden Anforderungen an Leistung und Fahrzeugtyp erfüllt.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann und unter welchen Bedingungen Sie ein Trike fahren dürfen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Führerscheinanforderungen für Trikes in Deutschland.

Welchen Führerschein benötigt man für ein Trike?

Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:

  • Klasse AM: Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Klasse A1: Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
  • Klasse A: Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A.

Die richtige Führerscheinklasse gewährleistet, dass der Fahrer über die notwendige Kompetenz und Erfahrung verfügt, um das Fahrzeug sicher zu führen.

Führerschein Klasse B

Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW fahren, sofern sie das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben. Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Beim Umtausch in die Scheckkarte erkennt man dies anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A.

Besitzstandswahrung und Schlüsselzahlen

Die Schlüsselzahl hat genau genommen etwas mit dem Trike zu tun. Das Trike, also vorne Motorrad und hinten Auto, war in Deutschland früher bei der Klasse B eingeordnet, da es "mehrspurig" ist und als Auto galt. In Italien allerdings, durfte man schon immer mit dem Motorrad Führerschein, auch dreirädrige KFZ , also TRIKES fahren, wie z.B. die Piaggio Ape.

Und genau da lag das Problem. Alle EU Führerscheine MÜSSEN gleich sein, also hat man das bei uns und einigen anderen Ländern angepasst, und die TRIKES in die Führerscheinklasse A eingebaut. Aber um den Besitzstand zu wahren, für diejenigen, die schon lange mit dem Autoführerschein ein Trike gefahren sind, wurde die Schlüsselzahl 79.03 erfunden, die bestätigt, dass man mit dem Autoführerschein, Trikes fahren darf. Die Schlüsselzahl 80 war eigentlich dafür vorgesehen, dass man bereits ab dem 21. Lebensjahr auch Trikes fahren darf. Und da die Schlüsselzahl 80 auf einem Motorrad der Klasse A (unbeschränkt) absolviert wird, hat man damit den vollwertigen Motorradschein, allerdings bis zum 24. Lebensjahr auf 35 KW beschränkt. Ab dem 24.

Deshalb bekommt man beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B, erteilt vor dem 19.01.2013 die Klasse A bzw. A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zugeteilt.

Führerscheine aus anderen EU-Staaten

Führerscheine aus anderen EU-Mitgliedsstaaten werden in der Regel anerkannt. Inhaber eines ausländischen Führerscheins, die sich in Deutschland aufhalten, müssen prüfen, ob ihr Führerschein in Deutschland anerkannt wird und ob zusätzliche Prüfungen erforderlich sind.

Technische Anforderungen und Sicherheit

Trikes müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um für den Straßenverkehr zugelassen zu werden.

  • Bremsen: Ein gut funktionierendes Bremssystem ist unerlässlich.
  • Trikes müssen die aktuellen Abgasnormen erfüllen, um die Umweltvorschriften einzuhalten.
  • Die Reifen sollten in einem guten Zustand sein und den vorgeschriebenen Luftdruck aufweisen.

Da Trikes eine größere Fläche auf der Straße einnehmen, ist es wichtig, defensiv zu fahren und den Verkehr im Auge zu behalten. Trikes benötigen regelmäßige Wartung, um sicher und effizient zu bleiben.

Egal, ob Sie ein Trike aus Freizeitgründen oder als tägliches Fortbewegungsmittel nutzen, es ist wichtig, alle Aspekte der Trikeversicherung zu berücksichtigen, um sich gegen potenzielle Risiken abzusichern.

Weitere wichtige Informationen

Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder. Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert. Sie sind entweder klassisch mit Verbrennungsmotoren oder auch in der Elektro-Variante erhältlich.

Schutzkleidung ist sinnvoll. Vor der Fahrt: Fahrerlaubnisklasse prüfen. Warndreieck und Verbandskasten sind Pflicht.

Überblick über die Fahrerlaubnisklassen

Alle Fahrerlaubnisklassen für Pkw, Lkw oder Zweirad im Überblick. Welche Klasse Sie für welches Kraftfahrzeug brauchen.

Pkw-Führerschein und Pkw mit Anhänger

Die Fahrerlaubnisklassen B und BE sind die klassischen Auto-Führerscheinklassen.

Führerscheinklasse Erlaubte Fahrzeuge
B¹/ B17²/B197² Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
B96² Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt.
B196² Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.
BE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

¹ Anmerkung: Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darf man in Deutschland, sofern man sie seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch Fahrzeuge fahren, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden. Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.

² Anmerkung: Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Mit B196 darf man Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Auto-Führerschein fahren.

Motorrad-Führerschein

Führerscheinklasse Erlaubte Fahrzeuge
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

¹ Anmerkung: Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

Lkw-Führerschein

C1 steht für kleine Lkw mit mehr als 3500 kg aber weniger als 7500 kg zulässiger Gesamtmasse. In der Kombination mit dem Buchstaben E darf man auch Anhänger über 750 kg ziehen.

Führerscheinklasse Erlaubte Fahrzeuge
C1¹ Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C1 - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - nicht mehr fahren.
C1E¹ Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt. Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C1E - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - nicht mehr fahren.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg). Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse C - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - nicht mehr fahren.
CE¹ Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf man es mit der Klasse CE - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - nicht mehr fahren.

¹ Anmerkungen: Gilt für ab dem 28.12.2016 neu erteilte Fahrerlaubnis. Es gilt Besitzstandsschutz in Deutschland für alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden. Da diese Regelung nicht dem Europäischen Recht entspricht, kann bei Fahrten im Ausland mit Fahrerlaubnissen, die ab dem 19.1.2013 bis zum 27.12.2016 erteilt wurden, nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beanstandungen der dortigen Behörden kommt.

Folgende Fahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen, auch wenn die Klasse ab dem 19.1.2013 erteilt wurde: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks, Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, rollstuhlgerechte Fahrzeuge und Wohnmobile. Das gilt auch bei einem Gespann der Klasse C1E oder CE.

Bus-Führerschein

Wer einen Bus führen will, benötigt einen Führerschein der folgenden D-Fahrerlaubnisklassen.

Führerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
D1 Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, braucht man - unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze - mindestens die Klasse D1.
D1E Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
D Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
DE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Traktor-Führerschein

Die Klassen L und T sind forst- und landwirtschaftliche Klassen. Diese braucht man zum Beispiel, wenn der Pkw-Führerschein nicht ausreicht und man keinen passende Lkw-Führerschein hat.

Führerscheinklasse Erlaubte Fahrzeuge
L Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
T Zugmaschinen bis 60 km/h¹ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

¹ Anmerkung: unter 18 Jahre max.

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