Die Hauptuntersuchung (HU) - im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Der Gesetzgeber regelt: „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“ Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter.
Fristen für die Hauptuntersuchung
Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Das gilt für:
- Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
- Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.
Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Fahrzeugprüfung fällig ist. Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe orange, ist das Fahrzeug im Jahr 2025 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne über das Nummernschild erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.
Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine Plakette nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Nutzen Sie eine HU-Terminerinnerung, damit verpassen Sie keinen Hauptuntersuchungstermin mehr.
Kosten der Hauptuntersuchung
Zu den Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Sie variieren von Bundesland zu Bundesland. Und auch die verschiedenen Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, KÜS und GTÜ nehmen für diese Dienstleistung unterschiedlich hohe Gebühren. Es kann sich also lohnen, vorab Preise zu vergleichen. Plane mit rund 70 Euro als groben Richtwert.
Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung
Tatsächlich kannst du dein Motorrad in einem gewissen Rahmen auf die TÜV-Abnahme vorbereiten und so womöglich Zeit und Geld sparen. Eine gute Vorbereitung sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Hauptuntersuchung. Das beginnt bereits mit der Terminvereinbarung: Sie ist zwar nicht notwendig, spart aber lästige Wartezeiten.
Checkliste zur Vorbereitung
Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:
- Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B. Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen)?
- Sind Teile wie Lenker, Auspuff, Bremsen, Verkleidung, Reifen Originalteile?
- Falls nicht, sind sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen bzw. ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorhanden?
Einige Punkte, die Sie selbst überprüfen können:
- Beleuchtung: Alle Lampen müssen ein E-Zeichen haben, voll funktionsfähig sein, und Gläser oder Gehäuse dürfen keine Beschädigungen aufweisen.
- Bremsen: Die Bremsscheiben dürfen nicht riefig oder stark abgenutzt sein, Bremsleitungen keine Undichtigkeiten, Scheuerstellen oder Knicke haben. Die Beläge sollten eine ausreichende Reststärke besitzen.
- Reifen: Die Reifen müssen eine ausreichende Profiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter) haben. Ferner muss die Laufrichtung stimmen und die Reifenoberfläche frei von Rissen oder Beschädigungen sein.
- Federelemente: Ist auf den Standrohren der Telegabel ein Ölfilm sichtbar, sind die Gabelsimmerringe defekt und müssen erneuert werden. Auch an den Kolbenstangen der hinteren Federbeine darf kein Ölaustritt sichtbar sein.
- Auspuffanlage: Lockere Schrauben an Verbindungsstellen und defekte Dichtungen sorgen für einen erhöhten Lärmpegel und können zu Schwierigkeiten führen.
Ablauf der Hauptuntersuchung
Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge. Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüferinnen und Prüfer oder Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure dürfen die HU vornehmen. Vertrauen Sie, wenn es um die technische Sicherheit Ihres Fahrzeugs geht, auf die Kompetenz einer Prüforganisation.
Die Hauptuntersuchung startet immer mit einer Probefahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens acht Kilometer pro Stunde. Dabei prüft der Sachverständige vor allem die Lenk- und Bremsfunktion und stellt sicher, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Motorrades so funktionieren, wie sie sollen.
Nachdem unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug geprüft haben, erläutern sie Ihnen das Untersuchungsergebnis und sprechen mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken und Gefahren. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren.
Ergebnis der Hauptuntersuchung
Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt, wenn:
- Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand.
- Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist (allerdings besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!).
Wenn Ihr KFZ einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf unsere Prüfstelle die Prüfplakette nicht zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Nachprüfung
Wenn es beim ersten Anlauf mit der TÜV-Plakette nicht geklappt hat, kann der Halter die dokumentierten Mängel innerhalb eines Monats beseitigen (lassen). Innerhalb dieser Frist muss das Motorrad mitsamt Prüfbericht zur Nachuntersuchung vorgeführt werden.
Abgasuntersuchung (AUK)
Die Abgasuntersuchung ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Die Obergrenze für den CO-Ausstoß bei Krafträdern ohne Katalysator liegt in der Regel bei 4,5 Volumen-Prozent und bei Modellen mit geregeltem Katalysator bei 0,3 Volumen-Prozent.
Von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotoren - zum Beispiel Diesel - ausgenommen, genau wie Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden.
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