Mit der regelmäßigen Prüfung Ihres Motorrads durch TÜV Rheinland gewinnen Sie das Plus an Sicherheit und leisten Ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt. Genau diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber, der die Hauptuntersuchung und die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (bekannt als Abgasuntersuchung Kraftrad, abgekürzt AUK) verpflichtend für "Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen" (§29 StVZO) vorschreibt.
Warum ist die HU notwendig?
Durch die Hauptuntersuchung (HU) - im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Der Gesetzgeber regelt: „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“ Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist die Fahrzeughalterin bzw.
Fristen für die Hauptuntersuchung
Motorräder müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Das gilt für Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Alle zwei Jahre ist die Motorrad Hauptuntersuchung vorgeschrieben - sogar neue Motorräder müssen im Gegensatz zu Autos schon nach zwei Jahren zur Prüfung.
Sie sind nicht sicher, ob Sie die HU für Ihr Motorrad überzogen haben? Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Motorrad wieder zur HU/AUK fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette (HU-Prüfplakette) auf Ihrem Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (z.B. 2021) der nächsten Hauptuntersuchung und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (z.B. Dezember).
Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.
Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Fahrzeugprüfung fällig ist. Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe orange, ist das Fahrzeug im Jahr 2025 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne über das Nummernschild erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.
Fällt Ihr nächster Termin für eine Hauptuntersuchung in die zulassungsfreie Zeit, können Sie die Untersuchung auf den Beginn der neuen Saison verschieben. Das Fahrzeug muss in dem Monat zur HU vorgeführt werden, in dem es wieder zugelassen wird. Wenn das Fahrzeug z.B.
Abgasuntersuchung (AUK)
Die Abgasuntersuchung für Krafträder ist seit dem 1.4.2006 Pflicht und kann gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Die Abgasuntersuchung ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die UMA (= Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) - früher AU genannt - darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden.
Haben Sie bereits eine Abgasuntersuchung machen lassen, darf diese Prüfung maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein. Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Haben Sie bereits eine AU machen lassen, darf diese maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein.Sie gilt für alle Krafträder, die nach dem 1.1.1989 erstmals zugelassen wurden.
Welche Dokumente werden benötigt?
Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) Ihres Krads mit zur Hauptuntersuchung. Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor: Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B.
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Eventuell weitere Unterlagen (z.B. ABE)
Sind Teile wie Lenker, Auspuff, Bremsen, Verkleidung, Reifen Originalteile? Falls nicht, sind sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen bzw. ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorhanden? Alle Modifikationen sollten eingetragen oder durch Papiere (ABE) belegbar sein.
Prüfpunkte bei der HU
Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft. Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) - geprüft. Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten bei der Hauptuntersuchung eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können. Schauen Sie unseren Prüferinnen und Prüfern bei der Untersuchung gerne über die Schulter.
Unsere erfahrenen Prüfer nehmen dein Motorrad genau unter die Lupe:
- Bremsanlage
- Beleuchtung & Blinker
- Reifen & Felgen
- Rahmen & Fahrwerk
- Spiegel, Hupe, Rückstrahler
- Lenkung & Achsen
- Abgasanlage
Mögliche Mängel und Konsequenzen
Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben. Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen. Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Außerdem droht ein Verwarngeld.
Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen. Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt. Hinweise gelten nicht als Mängel. In den Hauptuntersuchungsbericht können Hinweise auf mögliche zukünftige Mängel (Verschleiß, Korrosion o.ä.) aufgenommen werden. Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt.
Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Sie müssen die festgestellten Beanstandungen unverzüglich und vollständig beheben lassen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Polizeikontrolle. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung zu erwarten ist Allerdings besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!
Wenn Ihr KFZ einen oder mehrere „erhebliche Mängel“ aufweist, darf unsere Prüfstelle die Prüfplakette nicht zuteilen. Die festgestellten Mängel bedeuten, dass eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich. Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand informiert Das Fahrzeug muss auf fremder Achse (d.h. auf einem Anhänger oder einem Abschleppwagen) in die nächste Werkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.
Werden an Ihrem Fahrzeug gefährliche Mängel festgestellt, müssen diese unbedingt behoben werden. Bis dahin darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden. Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen unsere Prüfstellen Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen!
Kosten der Hauptuntersuchung
Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Der Preis für die Hauptuntersuchung variiert je nach Bundesland und Fahrzeugprüfung. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren. Es wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.
Vorbereitung auf die HU
Mit unserer Checkliste können Sie Ihr Motorrad schon vor Ihrem HU-Termin bei TÜV Rheinland überprüfen. Sollten Sie Mängel feststellen, können Sie sie rechtzeitig beheben und vermeiden eine zusätzliche Nachuntersuchung Ihres Kraftrades. Wer sein Fahrzeug vorher selbst checkt und die Anforderungen der Prüfdienste beachtet, kann Zeit und Geld sparen. Ist Ihr Motorrad noch verkehrssicher, in einem vorschriftsmäßigen Zustand und umweltverträglich unterwegs? Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen. Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen. Wer ohne Sorgen zur Prüfstelle fahren möchte, kann die Motorrad HU Vorbereitung vorab in der Garage vornehmen und offensichtliche TÜV Motorrad Mängel beheben.
Unsere Technik-Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihr Krad nach längerer Pause zu überprüfen. gibt Ihnen einen guten Überblick über die Prüfpunkte der Motorrad-HU. Krad-Checkliste: Ist Ihr Motorrad fit für die Saison?
Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B.
Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.
Fehlfunktionen an Scheinwerfern und Kontrolllämpchen sowie nicht intakte Leuchtengehäuse oder erblindete Reflektoren sollte nicht erst ein Prüfingenieur feststellen. Auch darüber hinaus kann es für Motorradfahrende vor dem HU-Termin sinnvoll sein, genau hinzuschauen. Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben.
Weitere Informationen
Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüferinnen und Prüfer oder Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure dürfen die HU vornehmen. Vertrauen Sie, wenn es um die technische Sicherheit Ihres Fahrzeugs geht, auf die Kompetenz unserer Prüforganisation von TÜV NORD Mobilität. Nachdem unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug geprüft haben, erläutern sie Ihnen das Untersuchungsergebnis und sprechen mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken und Gefahren. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren.
Der HU-Bericht wird ausschließlich für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet und ist mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen. Der Untersuchungsbericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Untersuchungsbericht grundsätzlich im Auto mitzuführen. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Sie im Fahrzeug mitführen.
Sie erhalten die Plakette, wenn unsere Expertinnen und Experten keine erkennbaren Mängel festgestellt haben. Das bedeutet, alle sicherheitsrelevanten Funktionen Ihres Fahrzeugs sind in Ordnung. Manchmal stellen unsere Sachverständigen kleinere Mängel fest. Trotzdem erhalten Sie die Plakette. Eine Nachprüfung ist nicht notwendig. Allerdings sind Sie verpflichtet, die besprochenen Beanstandungen möglichst schnell beheben zu lassen.
Nutzen Sie unsere TÜV NORD HU-Terminerinnerung: Damit verpassen Sie keinen Hauptuntersuchungstermin mehr.
Verwandte Beiträge:
- Polo Motorradbekleidung: Test, Kollektion & Kaufberatung
- Motorrad Kostüm für Erwachsene: Die besten Outfits für Biker
- Angststreifen Motorrad entfernen: Tipps & Tricks
- Thermo-Unterwäsche Motorrad Herren: Test, Kaufberatung & Modelle - Perfekter Komfort beim Motorradfahren
- Radroute Schweizer Seen: Entdecke die schönsten Veloland-Highlights für deine Traumradtour!
- Shimano SPD Pedale: Einseitig oder Doppelseitig – Welches Modell Revolutioniert Dein Fahrerlebnis?
Kommentar schreiben