Am vergangenen Donnerstag ereignete sich in Enzweihingen ein tragischer Unfall, bei dem eine 64-jährige Fahrradfahrerin ums Leben kam. Weiße Markierungen und Blumen am Straßenrand erinnern an das Unglück.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei ereignete sich der Unfall am Donnerstagnachmittag (13.06.2024) gegen 15:00 Uhr in der Rieter Straße in Vaihingen an der Enz-Enzweihingen. Die Frau fuhr mit ihrem Fahrrad hinter ihrem Ehemann her, als sie von einem 61-jährigen Fahrer eines Linienbusses überholt wurde.
Als sie von einem 61-jährigen Fahrer eines Linienbusses überholt wurde, kam es vermutlich zu einem Zusammenstoß zwischen der Radfahrerin und dem Bus. In der Folge stürzte die Frau und wurde von dem Bus überrollt, was zu den tödlichen Verletzungen führte.
Die Rettungskräfte konnten nichts mehr für die 64-Jährige tun. Im Linienbus befanden sich zu diesem Zeitpunkt keine Fahrgäste.
Die Angehörigen der Verstorbenen wurden durch die Notfallseelsorge betreut. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete die Erstellung eines Unfallgutachtens an.
Weil die Ermittlungen derzeit noch andauern, konnte die Polizei bislang nichts Näheres zum Unfallhergang sagen. Der Unfallort musste zur Unfallaufnahme bis 19 Uhr gesperrt werden. Fest steht: Auf der Straße, die als eine der Hauptstraßen durch den Ort führt, ist Tempo 50 erlaubt.
Der Gegenverkehr ist gut einsehbar, die Breite der Straße setzt allerdings bei einem Überholmanöver ein hohes Maß an Aufmerksamkeit aller Beteiligten voraus. Einen Schutzstreifen für Radler gibt es nicht.
Schutzstreifen, Radstreifen, Radweg: Die Unterschiede
Ein Schutzstreifen ist laut Zimmermann nur die „1-B-Variante“: „Eigentlich sieht die Verwaltungsvorschrift vor, Radwege oder Radfahrstreifen zu ermöglichen. Erst, wenn das wegen der baulichen Gegebenheiten nicht möglich ist, sind Schutzstreifen eine Option.“
Für Schutzstreifen reichen anderthalb Meter aus, ältere Schutzstreifen können sogar noch schmaler sein. Radfahrstreifen dagegen sind mindestens 1,60 Meter breit, eine 25 Zentimeter breite, durchgezogene Linie markiert optisch die Trennung zur Fahrbahn. Auch ein Verkehrsschild - weißes Fahrrad auf blauem Grund - kennzeichnet den Radfahrstreifen.
Ein Schutzstreifen ist nur durch eine gestrichelte Linie vom restlichen Verkehr getrennt, manchmal gibt es auch eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn. Die aufwendigste Variante ist ein Radweg. Der ist komplett vom motorisierten Verkehr abgetrennt - entweder durch Bordsteine oder einen Grünstreifen.
Welche Abstände müssen eingehalten werden?
Schutzstreifen und Radstreifen werden verkehrsrechtlich unterschiedlich behandelt. Denn während ein Radfahrstreifen explizit als Fahrspur für Fahrradfahrer vorgesehen ist, ist ein Schutzstreifen keine eigene Fahrspur. Damit gilt für letzteren das Abstandsgebot der Straßenverkehrsordnung beim Überholen: mindestens anderthalb Meter innerorts, zwei Meter außerhalb geschlossener Ortschaften.
Beim Radfahrstreifen dagegen gilt nur das allgemeine Rücksichtnahmegebot und das Gefährdungsverbot. Der ADFC weist jedoch auf seinen Internetseiten ausdrücklich darauf hin, dass diese Unterscheidung im Hinblick auf die Sicherheit keine Rolle spielt: „Eine Linie auf der Fahrbahn ändert nichts an den physischen und psychischen Folgen eines zu dichten Vorbeifahrens - Sogwirkung, Erschrecken oder Verunsicherung. Dabei ist es egal, ob die Linie unterbrochen ist wie beim Schutzstreifen oder durchgezogen wie beim Radfahrstreifen.“
Verführt ein Radstreifen zu dichterem Vorbeifahren?
Wer häufig mit dem Rad unterwegs ist, berichtet oft davon, dass Auto-, Lkw- oder Busfahrer sich gern an der auf der Fahrbahn gezogenen Trennungslinie orientieren und beim Passieren eines Fahrradfahrers bis an diese heranfahren, statt Abstand zu halten.
Auch viele beim ADFC sähen die Schutzstreifen kritisch, da sie keine richtig eigenständige Verkehrsführung böten, so Zimmermann: „Die Leute haben da oft ein schlechtes Gefühl.“ Umgekehrt gebe es aber auch Untersuchungen, die zeigten, dass es „ein funktionierendes System“ sei. Ab einer gewissen Verkehrsmenge funktioniere das Schutzstreifenkonzept jedoch nicht mehr.
Die aus dem Jahr 2005 stammende Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, die derzeit überarbeitet werde, sehe vor, dass der Radverkehr bei Straßen mit weniger als 400 Kraftfahrzeugen pro Stunde auf der Fahrbahn geführt werde, zwischen 400 und 1000 Kraftfahrzeugen würden im Wesentlichen Schutzstreifen empfohlen, bei mehr als 1000 Kraftfahrzeugen stündlich würden vorwiegend Radfahrstreifen oder Radwege eingesetzt.
Sonderfall: Bus und Rad auf einer Spur
Angesichts der Ungleichheit zwischen Bus und Radfahrern hat sich mancher gewundert, als in Ludwigsburg auf der Schorndorfer Straße ab dem Alten Friedhof stadteinwärts die Busspur auch als Radspur ausgewiesen wurde.
Das gebe es jedoch auch andernorts, betont eine Sprecherin der Stadt: „Die Verkehrsfrequenz ist auf Busspuren geringer als auf der Autospur, eine Busspur bietet damit in der Regel Kapazitätsreserven für den Radverkehr. Radfahrende werden damit vor dem Autoverkehr geschützt.“
Die Bus-Radspur ist die einzige in der Stadt und wird nach Beobachtungen von Frank Metzger von den Ludwigsburger Verkehrslinien Jäger kaum von Radlern genutzt: „Die meisten nehmen für die Ost-West-Verbindung den Radweg weiter nördlich.“ Und wenn doch einmal ein Zweiradfahrer auf der Kombispur unterwegs sei, könnten die Busse in der Regel gut ausweichen und würden kaum ausgebremst.
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