Ein Fahrradunfall ist ein unerwünschtes Ereignis für jeden Radfahrer. Dennoch ereignen sich jährlich zahlreiche Unfälle, bei denen Radfahrer involviert sind. Schätzungen des ADAC zufolge nutzen über 50 Millionen Radler jährlich deutsche Straßen und Radwege. Das Statistische Bundesamt ermittelte, dass sich im Jahr 2014 knapp 80.000 Fahrradunfälle ereigneten, bei denen über 14.500 Fahrradfahrer schwer verletzt wurden. In 80 Prozent der Fahrradunfälle kam es zu einer Kollision zwischen Auto und Fahrrad. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, um im Falle eines Unfalls richtig zu handeln und Ansprüche geltend zu machen.
Muss ich nach einem Fahrradunfall die Polizei rufen?
Bei einem Fahrradunfall ist es nicht immer erforderlich, die Polizei hinzuzuziehen. Rechtsexperte Hirschmeier erläutert: "Aus dem Kfz-Bereich kennt man die Tendenz, dass Menschen bei einem Unfall sofort sicherheitshalber die Polizei rufen. Das ist bei kleineren Unfällen ohne Verletzte und bei klarer Schuldfrage aber nicht immer nötig."
Polizei sollte eingeschaltet werden:
- Beim Unfall wurde jemand verletzt.
- Der Unfall soll strafrechtlich aufgearbeitet werden, z.B. weil der Autofahrer Vorfahrtsregeln verletzt hat.
- Es gibt Streit über die Unfallursache, der Verursacher bestreitet seine Schuld.
- Der Unfallgegner weigert sich, seine Daten herauszugeben.
- Es besteht Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum.
Polizei muss nicht zwangsläufig eingeschaltet werden:
- Es gibt keine Verletzten, nur Sachschaden.
- Es ist keine strafrechtliche Aufarbeitung gewünscht.
- Es besteht Einigkeit über den Unfallhergang.
- Die Personendaten werden problemlos ausgetauscht.
Anders sieht es aus, wenn der Unfall durch einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln zustande gekommen ist (Vorfahrt genommen, zu dicht überholt, etc.) und du möchtest, dass der Autofahrer dafür bestraft wird. "Sollte der Wunsch bestehen, dass der Vorgang auch strafrechtlich aufgearbeitet wird, dann macht es durchaus Sinn die Polizei hinzuziehen," so Hirschmeier.
Welche Daten brauche ich vom Unfallgegner?
Um später die Reparaturkosten erstattet zu bekommen und ggf. weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensanspruch geltend machen zu können, ist es wichtig, die persönlichen Daten vom Unfallgegner vor Ort zu erfragen. Wichtig sind:
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- Versicherungsnummer und Versicherer
- Kfz-Kennzeichen (nur wichtig, wenn die Versicherungsdaten nicht bekannt sind)
Ganz auf Nummer sicher geht man, wenn man gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht anfertigt und dieser von allen Parteien unterschrieben wird.
Das richtige Verhalten am Unfallort
Bei all dem Stress rät Rechtsexperte Hirschmeier aber - neben dem Personalientausch - diese vier Dinge direkt nach dem Unfall nicht zu vergessen. Das erleichtert später die Schadensregulierung:
- Die Unfall-Situation fotografieren: Alle Beschädigungen am Rad sollten fotografisch festgehalten werden - idealerweise in der Unfallsituation mit dem verursachenden Fahrzeug.
- Zeugen ansprechen: Wenn es Augenzeugen des Unfalls gibt, sollte man diese sofort ansprechen und deren Kontaktdaten erfragen.
- Zum Arzt gehen: "Aus persönlicher Erfahrung empfehle ich, als Fahrradfahrer nach einem Unfall immer zum Arzt zu gehen, auch wenn auf den ersten Blick nichts Schlimmes passiert ist", so Hirschmeier.
- Ein Gutachten einholen: Sofern der Schaden nicht offensichtlich unterhalb der Bagatellschwelle (ca. 500 Euro) liegt, ist es ratsam, die Beschädigungen durch einen Gutachter abklären zu lassen.
Welche Ansprüche hat man nach einem Fahrradunfall?
Nach einem Fahrradunfall können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden:
- Unkostenpauschale von ca. 25 bis 30 Euro: Ist dafür gedacht, den Aufwand (auch zeitlich), den man nach einem Unfall hat, abzudecken.
- Reparaturkosten: Wurde beim Unfall das Fahrrad beschädigt, besteht Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten.
- Wiederbeschaffungsaufwand: Ist das Fahrrad so stark beschädigt, dass es nicht mehr repariert werden kann, kann der Wiederbeschaffungsaufwand von der gegnerischen Versicherung verlangt werden.
- Gutachterkosten ab einer Bagatellgrenze von ca. 500 Euro: Bei der Entscheidung, ob ein Totalschaden am Rad vorliegt oder ob repariert werden kann und wie hoch der Wiederbeschaffungsaufwand im Falle eines Totalschadens ist, kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
- Nutzungsausfall: Wenn das Rad dein Hauptverkehrsmittel ist, und es nun nicht mehr nutzbar ist, hast du Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.
- Schmerzensgeld: Wurdest du bei dem Unfall verletzt, hast du Anspruch auf Schmerzensgeld.
- Rechtsanwaltskosten: Kosten für einen Anwalt werden von der gegnerischen Versicherung ersetzt, wenn diese notwenig sind.
Wie funktioniert die Schadensregulierung?
Bei kleineren, klaren Unfallsituationen kann man sich ganz unbürokratisch selbst um die Regulierung kümmern. Alternativ kann man die Schadensregulierung über die Versicherung laufen lassen. Je schwerwiegender der Unfall jedoch war, desto mehr Sinn macht es, sich von Anfang an anwaltlichen Rat zu holen. Insbesondere, wenn es um Personenschäden geht.
Die Schuldfrage: Wer haftet bei einem Fahrradunfall?
Kollidiert ein Autofahrer mit einem Fahrradfahrer, wird der Fahrer des Autos in den meisten Fällen für schuldig erklärt. Allerdings hat der Autofahrer stets auf Radfahrer im Straßenverkehr zu achten. Auch Radfahrer haben sich an die Verkehrsregeln zu halten, müssen sich vor dem Abbiegen nach allen Seiten umblicken und dürfen dabei den Schulterblick nicht vergessen.
Im Falle eines Unfalls mit einem Radfahrer gilt für den Autofahrer jedoch der Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis zeigt an, dass im Zweifel der Schuldfrage, meistens der Autofahrer schuldig gesprochen wird. Der Autofahrer selbst muss das Gegenteil beweisen, was oftmals schwerfällt.
Haftung/Mithaftung des Radfahrers
| Fallgruppe | Haftungsverteilung |
|---|---|
| Kreuzender Verkehr (Rad ./. Kfz) |
|
| Unfall auf Fußgängerfurt mit Kfz-Beteiligung |
|
| Unfall im gleichgerichteten Verkehr mit Kfz-Beteiligung |
|
| Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger |
|
| Unfall zwischen Radfahrern |
|
Verkehrsregeln für Radfahrer
Radfahrer müssen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen, wenn kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Bei Radwegen ohne blaue Beschilderung haben Sie die freie Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn. Wenn Sie einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) benutzen, müssen Sie besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Sie dürfen mit dem Fahrrad neben anderen Radfahrern fahren, solange Sie den Verkehr dadurch nicht behindern. In Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren grundsätzlich erlaubt.
Haftungsverteilung bei einem Unfall
Bei Unfällen zwischen Auto und Fahrrad gilt zunächst eine Grundhaftung des Kraftfahrzeugs von 25-33% aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr. Die konkrete Haftungsverteilung richtet sich nach dem Grad des Verschuldens beider Beteiligten. Wenn beide Verkehrsteilnehmer zum Unfall beigetragen haben, kommt es zu einer geteilten Haftung. Bei groben Verkehrsverstößen des Radfahrers kann die Betriebsgefahr des Autos vollständig zurücktreten. Die Haftungsquote wird stets im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände festgelegt.
Welche Versicherungen zahlen bei einem Unfall zwischen Auto und Fahrrad?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers übernimmt die Schäden am Fahrrad sowie die Personen- und Sachschäden des Radfahrers. Die private Haftpflichtversicherung des Radfahrers kommt für die Schäden am Auto und mögliche Personenschäden des Autofahrers auf. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Die private Unfallversicherung des Radfahrers leistet bei Stürzen ohne Fremdeinwirkung in der Freizeit.
Beweissicherung nach einem Fahrradunfall
Nach einem Fahrradunfall müssen Sie unmittelbar mit der systematischen Beweissicherung beginnen. Fertigen Sie umgehend Fotos von der gesamten Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven an. Lassen Sie sich nach dem Unfall ärztlich untersuchen, auch wenn zunächst keine schweren Verletzungen erkennbar sind. Sprechen Sie gezielt Personen an, die den Unfall beobachtet haben. Notieren Sie deren vollständige Kontaktdaten und bitten Sie die Zeugen, ihre Beobachtungen kurz schriftlich festzuhalten. Bei Personenschäden oder unklarem Unfallhergang sollten Sie die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen. Dokumentieren Sie detailliert alle Beschädigungen an Ihrem Fahrrad, Ihrer Kleidung und anderen Gegenständen. In komplexeren Fällen kann ein Sachverständigengutachten erforderlich sein.
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