Unfall mit Fahrrad: Wer zahlt?

Das Fahrrad ist aus unserem Straßenbild kaum noch wegzudenken, sei es als tägliches Verkehrsmittel, Hobby oder umweltfreundliche Alternative. Mit der Zunahme von Fahrrädern und Pedelecs im Straßenverkehr steigt jedoch auch das Unfallrisiko. Nach einem Unfall mit einem Fahrrad stellt sich oft die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt.

Haftung bei Fahrradunfällen

Grundsätzlich haftet bei Verkehrsunfällen die unfallverursachende Person, also diejenige, die die Schuld am Unfall trägt. Bei einem Zusammenstoß zwischen einem Fahrradfahrer und einem anderen Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise einem Autofahrer, spielt das Verhalten beider Parteien eine Rolle. Dabei haftet der Autofahrer, insbesondere wenn er sich grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten hat.

Gleichzeitig unterliegt der Autofahrer der sogenannten Gefährdungshaftung (§ 7 StVG). Das bedeutet, dass er allein durch den Betrieb seines Fahrzeugs eine potenzielle Gefahr für andere darstellt. Der Tatbestand der Gefährdungshaftung bedeutet jedoch keine uneingeschränkte Haftung für die Autofahrer. Fahrradfahrer tragen eine hohe Verantwortung im Straßenverkehr.

Wenn ein Unfall aufgrund eines Fehlverhaltens des Fahrradfahrers entsteht, haftet dieser grundsätzlich selbst. In solchen Fällen greift die verschuldensabhängige Haftung nach § 823 BGB. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr unterwegs ist, begeht eine Straftat und riskiert neben einem Bußgeld auch den Führerschein.

Versicherungen für Fahrradfahrer

Es stellt sich nun die Frage, wie sich Fahrradfahrer vor finanziellen Risiken aus einem Unfall schützen können. Um sich vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall zu schützen, ist es ratsam, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. In der Regel deckt die Privathaftpflichtversicherung Schäden ab, die die versicherte Person Dritten zufügt. Dazu gehören auch Schäden, die durch Fahrradunfälle entstehen.

Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen. Wer sein Fahrrad gerne Kasko versichern möchte, sollte über eine spezielle Fahrradversicherung nachdenken. Vor allem im Herbst und Winter können feuchte und verschmutzte Fahrbahnen, zum Beispiel durch Glatteis, zu Unfällen führen.

Welche Versicherungen kommen in Frage?

  • Privat-Haftpflichtversicherung: Leistet bei selbstverschuldeten Unfällen, wenn andere geschädigt werden.
  • Private Unfallversicherung: Leistet nach Unfällen mit dem Fahrrad und schützt auch bei anderen Aktivitäten.
  • Fahrradversicherung: Spezielle Versicherung für Fahrräder, die Schäden am eigenen Fahrrad abdeckt (Kasko).

Was tun nach einem Fahrradunfall?

Zum Glück gehen die meisten Fahrradunfälle nur mit leichten Verletzungen oder Sachschäden aus. Dennoch sollten Radfahrer wissen, was nach einem Unfall zu tun ist. Der ADFC gibt folgende Tipps:

  • Unfallstelle sichern und Verletzten helfen: Als Erstes stehen das Sichern der Unfallstelle und die Hilfe für Verletzte an.
  • Polizei hinzuziehen: Die Polizei sollte man bei Verletzungen oder Streit über den Unfallhergang einschalten. Bei eindeutigem Verschulden und geringen Sachschäden geht es auch ohne Polizei.
  • Papiere zeigen lassen: Danach kommt die Pflicht der Beteiligten, auf Verlangen bestimmte Angaben zu machen. Von den Führenden von Kraftfahrzeugen sollte man sich Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen lassen, das Kfz-Kennzeichen sowie Namen und Anschrift notieren und von Zeugen die Telefonnummer. Bei Unfällen mit Radfahrenden oder Fußgänger:innen sollte man auf Vorlage des Personalausweises oder anderer Dokumente bestehen.
  • Versicherungen informieren: Geschädigte sollten nicht mit Fahrzeugführenden oder -haltenden verhandeln, denn bei der Abwicklung kommt es erfahrungsgemäß zu Differenzen. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist über www.zentralruf.de schnell ermittelt und muss, wenn sie den Schaden übernimmt, auch die notwendigen Anwaltskosten ersetzen. Seine Haftpflichtversicherung müssen Radfahrende spätestens dann informieren, wenn die Gegenseite Ansprüche stellt, so der ADFC. Einen Wegeunfall meldet man auch der gesetzlichen Unfallversicherung, die für die Schule, Arbeitsstelle oder Hochschule zuständig ist.

ADFC-Tipps zum Verhalten bei Unfällen

  • Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
  • Bei Verletzungen und Streit über Unfallhergang Polizei hinzuziehen
  • Personalien austauschen: ggf. Führerschein, Fahrzeugpapiere, Kfz-Kennzeichen sowie Name und Anschrift vom Personalausweis notieren, auch bei Radfahrern und Fußgängern
  • Telefonnummern von Zeug:innen aufnehmen

Verkehrssicherheit und Verhalten im Straßenverkehr

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

Wichtige Tipps zur Vermeidung von schweren Verletzungen

  • Helm tragen: Obwohl es in Deutschland keine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt, kann ein Fahrradhelm vor schweren Kopfverletzungen schützen und so das Risiko eines bleibenden Schadens erheblich verringern.
  • Handy weglegen: Telefonieren, während Du Fahrrad fährst, kann ablenken - zumal Du dann nur eine Hand am Lenker hast. Sollte die Polizei Dich dabei erwischen, musst Du zudem mit einem Bußgeld rechnen.
  • Beleuchtung anschalten: Dein Fahrrad sollte über ein funktionierendes Rück- und Frontlicht verfügen, sodass nicht nur Du bei Dunkelheit etwas sehen kannst, sondern vor allem von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen wirst.
  • Kopfhörer absetzen: Laute Musik nimmt Dir die Fähigkeit, andere Verkehrsteilnehmer zu hören - insbesondere Autos, Busse oder LKWs. Vor allem diese großen Fahrzeuge können Dir im Straßenverkehr ernsthaft gefährlich werden.
  • Auf Alkohol und Drogen verzichten: Wenn Du Fahrrad fährst, solltest Du gänzlich auf Alkohol verzichten.
  • Kontrolliert, vorausschauend und nach den Verkehrsregeln fahren: Halte Dich an die geltenden Verkehrsregeln, nutze Fahrradwege auf der richtigen Seite und fahre nicht über rote Ampeln.

ADFC: Einsatz für den Radverkehr

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Der ADFC setzt sich auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen.

Sie sind noch kein Mitglied? Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson.

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