Sogenannte E-Bikes oder Pedelecs, also Fahrräder mit Elektroantrieb, werden in Deutschland immer beliebter. Für viele ist „E-Bike“ ein Oberbegriff für sämtliche elektrisch unterstützte Fahrräder. Streng genommen ist das aber nicht richtig.
Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec ist nicht immer klar, denn die Begriffe werden oft falsch verwendet. Es handelt sich um verschiedene Radarten.
Was ist ein E-Bike?
Als „E-Bike” werden heutzutage alle Fahrräder bezeichnet, die mit einem elektrischen Motor ausgestattet sind. Daher ist die Verallgemeinerung nicht ganz korrekt: Ein E-Bike zeichnet sich zum Beispiel dadurch aus, dass es auch ohne Trittunterstützung fahren kann, ähnlich wie ein E-Scooter.
Gesetzliche Bestimmungen für E-Bikes
E-Bikes müssen nicht zugelassen werden, sind aber versicherungspflichtig, denn sie werden - je nach Höchstgeschwindigkeit mit Unterstützung - zu den (Leicht-)Mofas bzw. Kleinkrafträdern gezählt. Die Höchstgeschwindigkeit, bis zu der ein E-Bike mit Trittunterstützung fährt, variiert je nach Modell - es gibt E-Bikes mit Unterstützung bis 20, 25 und 45 km/h. Welche Vorschriften für die unterschiedlichen Varianten im Straßenverkehr gelten, erfahren Sie weiter unten im Text.
Was ist ein Pedelec?
Der Begriff Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle”. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um ein Fahrrad, das mit elektrischer Unterstützung fährt. Der Motor eines Pedelecs kann sowohl eine Anfahrhilfe bis 6 km/h bieten, als auch, im Unterschied zum E-Bike, nur beim Treten der Pedale aktiv werden. Auch hier unterstützt der E-Motor die eigene Leistung, und das bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
Der Elektromotor eines Pedelecs unterstützt dich nur, wenn du selbst in die Pedale trittst. Ein Pedelec-Motor hilft dir bis zu einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h, bei S-Pedelecs sogar 45km/h. Die Fortbewegung mit einem Pedelec ist also eine Teamleistung zwischen deinen Beinen und dem Motor des Rades.
Bei Pedelecs gibt es zwar eine Schiebehilfe oder manchmal auch Anfahrhilfe genannt. Diese unterstützt dich aber nur bis 6 km/h und spielt bei der Unterscheidung von Pedelec zu E-Bike keine Rolle. Bei der Schiebehilfe gilt mehr das Motto „Wer sein Rad liebt, der schiebt - mit Unterstützung“.
Rechtliche Einordnung von Pedelecs
Rein rechtlich gilt das Pedelec als Fahrrad. Damit kannst du all die Vorteile eines Fahrrads genießen. Du brauchst keinen Helm tragen (auch wenn wir es dir unbedingt empfehlen!) und du kannst ausnahmslos alle Radwege benutzen, sowohl inner- als auch außerorts. Außerdem brauchst du kein Kennzeichen, einen Führerschein oder eine zusätzliche Versicherung.
S-Pedelecs: Die Schnellen Varianten
Neben E-Bikes und Pedelecs gibt es noch die S-Pedelecs, wobei das S für „Speed” steht. Der wesentliche Unterschied zu E-Bike und Pedelec besteht darin, dass Sie mit einem S-Pedelec bis zu 45 km/h schnell fahren können und eine Anfahrhilfe ohne Tretunterstützung bis 20 km/h erlaubt ist.
Ein S-Pedelec unterstützt dich ebenfalls, wenn du in die Pedale trittst, allerdings bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Die E-Motoren der S-Pedelecs sind mit einer Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt ausgestattet. Sie besitzen also ordentlich Power.
Gesetzliche Bestimmungen für S-Pedelecs
S-Pedelecs sind rechtlich gesehen keine Fahrräder. Dadurch sind Radwege innerhalb, aber auch außerhalb von Ortschaften tabu. Außerdem können Feldwege nicht befahren werden. Einen Helm zu tragen ist Pflicht, genauso wie einen Führerschein der Klasse AM bzw. B (Rollerführerschein) zu besitzen. Des Weiteren besteht eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht.
Verkehrsrechtliche und Versicherungstechnische Unterschiede
Mit einem Pedelec dürfen Sie den Radweg benutzen, da es sich rechtlich gesehen um ein Fahrrad handelt. Einzige Ausnahme: Auf Radwegen, die für E-Bikes freigegeben sind, dürfen Modelle mit Motorunterstützung bis 20 bzw. 25 km/h fahren.
Für ein Pedelec benötigen Sie weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge. Im Unterschied dazu benötigen E-Bikes und S-Pedelecs durch ihre Klassifizierung eine S-Pedelec-Versicherung. Dabei handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für motorisierte Klein- und Kleinstfahrzeuge.
Ist man mit einem Pedelec unterwegs und fügt einer anderen Person einen Schaden zu, dann lohnt sich eine Private Haftpflichtversicherung. Für ein E-Bike hingegen ist zusätzlich zur generell empfohlenen Privathaftpflicht eine S-Pedelec-Versicherung inkl. Versicherungskennzeichen vorgeschrieben, gleiches gilt für S-Pedelecs. Bei der S-Pedelec-Versicherung handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h.
Leichtmofas, zu denen auch E-Bikes bis 20 und bis 25 km/h gehören, dürfen ab einem Alter von 15 Jahren gefahren werden. Bei E-Bikes bis 45 km/h handelt es sich bereits um Kleinkrafträder, hier ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben. Für das Fahren von S-Pedelecs liegt die Grenze ebenfalls bei mindestens 15 Jahren.
Pedelec fahren dürfen Sie ohne Führerschein, dahingehend gibt es wieder keinen Unterschied zum Fahrrad. Einen speziellen E-Bike Führerschein gibt es so gesehen nicht. Jedoch ist für das Fahren mit einem E-Bike oder (S-)Pedelec, das auch ohne Trittunterstützung fahren kann, eine gültige Fahrerlaubnis Voraussetzung. Doch selbst hier gibt es noch Unterschiede: E-Bikes bis 20 km/h dürfen mit einem Mofa-Führerschein gefahren werden. Für alle höheren Geschwindigkeiten brauchen Sie einen AM Führerschein (für Kleinkrafträder).
Helmpflicht - Ja oder Nein?
Für Pedelecs gilt - genau wie für Fahrräder - keine Helmpflicht. Allerdings ist es empfehlenswert, einen Helm zu tragen. Denn gerade bei Rädern mit elektrischer Antriebsunterstützung kann es leicht passieren, dass die Geschwindigkeit unterschätzt wird und es zu einem Unfall mit Verletzungen kommt. Dann ist Ihr Kopf mit einem Helm gut geschützt.
Geschwindigkeit und Leistung
Pauschal kann nicht gesagt werden, ob ein E-Bike oder ein Pedelec schneller ist. Somit könnte man sagen, dass es mit einem E-Bike (bei entsprechender Leistung) einfacher ist, schneller zu fahren als mit einem Pedelec.
Kosten und Qualität
E-Bikes und Pedelecs haben ihren Preis. Anders als bei herkömmlichen Fahrrädern müssen Komponenten wie Motor und Akku mitberechnet werden. Je hochwertiger die verbauten Teile, umso teurer ist auch das E-Bike. Auch, wenn das erst einmal nach viel Geld klingt: Auf Qualität zu achten, zahlt sich aus. Denn wer sich ein E-Bike unter 2.000 € kauft, läuft Gefahr, dass die kostenintensiven Teile (Motor, Rahmen und Akku) minderwertige Qualität haben und schnell Schäden aufweisen. Zudem sollten auch sicherheitsrelevante Komponenten, also vor allem die Bremsen, hochwertig sein.
Akkuladung und Reichweite
Bei E-Bikes und Pedelecs werden in der Regel langlebige Lithium-Ionen-Akkus mit einer Leistung von 500 Wattstunden verbaut. Die Reichweite pro Ladung liegt im Schnitt zwischen 50 und 100 Kilometern, hängt aber von unterschiedlichen Faktoren ab (z. B. von der Fahrweise, dem Zustand der Reifen, den Witterungsbedingungen, …). Wer bei seinem E-Bike oft die Anfahrhilfe verwendet, wird wohl etwas häufiger laden müssen als jemand mit einem Pedelec oder jemand, der die Anfahrhilfe eher selten benutzt. Bei einem Verbrauch von 0,5 kWh (Kilowattstunden) pro Ladung und einem durchschnittlichen Strompreis von ca. 45,73 Cent pro kWh (Stand 11/2023, BDEW) beträgt der Preis pro Ladung etwa 22,5 Cent.
Schutz durch Hausratversicherung
Pedelecs mit einer Maximalunterstützung bis 25 km/h gehören zum Hausrat. Dadurch sind sie über die Hausratversicherung geschützt, sofern sie aus einem verschlossenen Raum (z. B. Garage oder Kellerabteil) entwendet oder durch äußere Einflüsse (wie einen Brand) beschädigt werden. Außerhalb geschlossener Räume können Sie Ihr Pedelec mit dem hinzubuchbaren Fahrraddiebstahl-Baustein absichern.
Vor- und Nachteile
Mit einem Pedelec haben Sie zwar versicherungs- und verkehrstechnisch einige Vorteile, beim E-Bike und S-Pedelec können Sie dafür - mit einem entsprechenden Modell - höhere Geschwindigkeiten völlig ohne eigene Anstrengung erreichen.
Zusammenfassung der Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec
Nachdem du jetzt weißt, was ein E-Bike, Pedelec und sogar S-Pedelec ist, geht es nun darum herauszufinden, was diese drei unterscheidet. Kurz und knapp haben wir nun hier für dich die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
- E-Bike: Motorisiertes Fahrrad, das auf Knopfdruck und ohne Trittunterstützung fährt.
- Pedelec: Fahrrad mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 25 km/h. Dies wird in Deutschland häufig als E-Bike bezeichnet.
- S-Pedelec: Fahrrad mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 45 km/h.
Tabelle: Gegenüberstellung von E-Bike, Pedelec und S-Pedelec
| Merkmal | E-Bike | Pedelec | S-Pedelec |
|---|---|---|---|
| Motorunterstützung | Bis 20/25/45 km/h, auch ohne Treten | Bis 25 km/h, nur beim Treten | Bis 45 km/h, nur beim Treten |
| Rechtliche Einordnung | Mofa/Kleinkraftrad | Fahrrad | Kleinkraftrad |
| Führerschein | Mofa-Führerschein (bis 20 km/h), AM (bis 45 km/h) | Kein Führerschein erforderlich | AM oder B |
| Helmpflicht | Ja | Nein (Empfohlen) | Ja |
| Radwegnutzung | Nur wenn freigegeben | Ja | Nein |
| Versicherung | Versicherungskennzeichen erforderlich | Keine erforderlich | Versicherungskennzeichen erforderlich |
Sicherlich haben auch E-Bikes ihren Reiz, allerdings solltest du dir über die Hürden und Verpflichtungen im Klaren sein. Das gilt natürlich auch für S-Pedelecs. Fahrradfahren bedeutet für die meisten von uns Freiheit. Wenn aber bei deinen Radtouren, zum Beispiel zur Arbeit und zurück, Radwege und Feldwege tabu sind, kann das ziemlich ernüchternd sein.
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