E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Definitionen und Unterschiede

Elektrorad oder Elektrofahrrad sind die Oberbegriffe für Fahrräder mit Elektromotorunterstützung. Fahrräder mit Zusatzantrieb sind in drei Klassen unterteilt, nur eine davon gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad. E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Elektrorad ist nicht gleich Elektrorad. Der ADFC erklärt die Unterschiede.

In der Fachwelt haben sich folgende Bezeichnungen für die Kategorien etabliert: Pedelec, S-Pedelec oder Schnelles/Speed-Pedelec und E-Bike.

Was ist ein Pedelec?

Der Begriff »Pedelec« steht für Pedal Electric Cycle (etwa: pedal-elektrisch betriebenes Fahrrad). Das ist ein Elektro-Fahrrad, bei dem ein Elektromotor den Fahrerenden beim Pedalieren mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h unterstützt. Daher werden sie oftmals auch als Pedelec-25 bezeichnet.

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt Fahrer:innen mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Körperleistung angewiesen. Wird nicht pedaliert oder schneller als 25 km/ gefahren, schaltet der Motor ab.

Rechtlich sind Pedelecs herkömmlichen Fahrrädern gleichgestellt und hatten 2023 einen Marktanteil von über 99 Prozent aller verkauften Elektro-Fahrräder. Pedelecs stehen im Mittelpunkt des Projekts »Pedelec statt Auto - aber sicher!«.

Der Unterstützungsgrad kann meist in mehreren Stufen eingestellt werden. Sensoren messen, wie stark in die Pedale getreten und wie schnell gefahren wird, der Motor unterstützt dann je nach Einstellung die Tretbewegung.

Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus § 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man benötigt also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.

S-Pedelec oder Schnelles/Speed-Pedelec

Im Gegensatz dazu unterstützen die sogenannten S-Pedelecs (auch schnelles Pedelec, schnelles Elektrofahrrad oder Pedelec-45 genannt) beim Pedalieren bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Die schnellen S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen.

Die schnellen Pedelecs, auch S-Pedelecs oder S-Klasse genannt, gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Die erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren beträgt bis zu 4 Kilowatt, ist aber auf das Vierfache der eingesetzten Leistung der Fahrerin oder des Fahrers begrenzt.

Optisch sind sie von herkömmlichen Pedelecs i.d.R. nicht zu unterscheiden, gelten rechtlich aber als Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad oder Kraftrad nach EG-Richtlinie 2002/24/EG). Zum Fahren braucht man daher mindestens einen Führerschein der Klasse AM sowie für das Rad ein Versicherungskennzeichen. Anders als Pedelecs dürfen schnelle E-Räder nicht entgegen von Einbahnstraßen fahren. Radwege, für Radfahrende freigegebene Fußgängerzonen und Parks dürfen nicht befahren werden. Es besteht Helmpflicht. In der Regel werden dafür herkömmliche Fahrradhelme verwendet, es gibt jedoch inzwischen auch spezielle E-Rad-Helme.

Für die schnelle Klasse ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzel-Betriebserlaubnis des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) notwendig. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ seit einigen Jahren die, die beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h.

Daraus folgt, dass Fahrer*innen mindestens 15 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen, zudem müssen sie nach § 21a Abs. 2 StVO einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Herkömmliche Fahrradhelme werden von der Rechtsprechung nicht als geeignet angesehen. Es muss entweder ein Mofa- oder Motorradhelm, der nach der ECE-Regelung Nr. 22 geprüft ist, sein, oder ein Helm, der der niederländischen Norm für S-Pedelec-Helme NTA 8776 genügt. Letztere haben den Vorteil, dass sie deutlich leichter und meist besser belüftet sind als Mofa-Helme.

Mit S-Pedelecs müssen Fahrer:innen die Fahrbahn benutzen, Radwege und alle anderen für Kraftfahrzeuge gesperrten Wege dürfen sie damit nicht befahren. Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas oder E-Bikes frei gegeben sind. Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist mit dem S-Pedelec nicht erlaubt. Kindersitze dagegen können verwendet werden.

E-Bikes im engeren Sinn

E-Bikes im engeren Sinn sind die dritte Kategorie. Sie sind gesetzlich so definiert: „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“.

Als E-Bikes gelten Elektro-Fahrräder, die per Drehgriff oder Schaltknopf mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h fahren können, auch ohne dass der Fahrende gleichzeitig in die Pedale tritt. Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad oder Kraftrad nach EG-Richtlinie 2002/24/EG). Fußgängerzonen, Parks und Radwege sind tabu. Zum Fahren muss man mindestens 15 Jahre alt sein, benötigt mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung und für das Rad ein Versicherungskennzeichen.

Sie sind also mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten.

Radwege, die mit dem Verkehrsschild »E-Bike frei« gekennzeichnet sind, dürfen von E-Bikes, aber nicht von S-Pedelecs befahren werden. Wie beim S-Pedelec besteht auch beim E-Bike Helmpflicht.

Wenn die Motorleistung von 500 Watt und ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist, besteht keine Helmpflicht. Aber auch dann sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 zum Fahren notwendig.

Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren möchte. E-Bikes spielen am Markt kaum eine Rolle.

Zusammenfassung der Unterschiede

Die Bezeichnungen der unterschiedlichen Typen sind nicht gesetzlich definiert. Umgangssprachlich ist fast immer von E-Bike die Rede, gemeint ist damit der am weitesten verbreitete Typ des Elektrorads, das Pedelec. Dieser Begriff konnte sich jedoch nie so recht durchsetzen, denn „E-Bike“ ist wesentlich eingängiger, bezeichnet aber eigentlich eine andere Fahrzeugart.

Um die Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec nochmals zu verdeutlichen, hier eine tabellarische Übersicht:

Merkmal E-Bike Pedelec S-Pedelec
Motorunterstützung Bis 25 km/h auch ohne Pedalieren Bis 25 km/h nur beim Pedalieren Bis 45 km/h nur beim Pedalieren
Rechtliche Einordnung Kleinkraftrad/Mofa Fahrrad Kleinkraftrad
Führerschein Mofa-Prüfbescheinigung oder älter als 1965 Kein Führerschein erforderlich Führerschein Klasse AM
Helmpflicht Ja Nein (empfohlen) Ja
Versicherungskennzeichen Ja Nein Ja
Nutzung von Radwegen Nur mit Zusatzzeichen "E-Bikes frei" Ja Nein

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