Der Pkw ist zwar das beliebteste, aber längst nicht das einzige Kraftfahrzeug. Auch Mopeds, Roller und Mofas, die zu den Kleinkrafträdern oder Leichtkrafträdern gehören, haben in den vergangenen Jahren beachtlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Worin aber liegt der Unterschied bei Mofa, Moped und Motorroller? Wer darf was wann fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Mofa, Moped, Mokick und Roller, jeder kennt sie aber was genau ist der Unterschied zwischen den Kleinkrafträdern? Was ein Kleinkraftrad ist und wie du es richtig versicherst und anmeldest, kannst du in unserem Blog nachlesen.
Kleinkrafträder: Mofa
1. Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor, hier lässt sich aber nochmal zwischen Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Mofas welche bis zu 25 km/h fahren können unterscheiden. Ein wichtiger Unterschied zu den anderen Kleinkrafträdern ist, dass Mofas durch ihre geringe Geschwindigkeit auch Fahrradwege benutzen dürfen. Auf einem Mofa darf außerdem keine zweite Person mitfahren, also nur der Fahrer, ohne Mitfahrer. Die Fahrerlaubnis, um ein Mofa fahren zu können kann man bereits mit 15 Jahren erwerben, mit dem Führerschein der Klasse AM.
MoFa, Motorfahrrad, Abgeleitet von einem Fahrrad, hat aber einen Hilfsmotor. Das Mofa kann als reines Fahrrad verwendet werden. Wenn du Dir die Mofas aus den 1950 und 1960er Jahren anschaust, das waren Velorahmen mit einem Motörchen im Hinterrad, unter dem Pedallager oder auf dem Gepäckträger oder auf dem Vorderrad. Siehe Foto (Velosolex).
Mofas werden auch als Motorfahrrad bezeichnet und werden mit Pedalen gestartet. Wenn also das Benzin mal ausgeht oder der Motor streikt, ist das kein Problem. Mofas sind also mit Pedalen wie beim Fahrrad ausgestattet - und in etwa auch so langsam. Besser gesagt: Mit einem Mofa ist das schnelle Erreichen des Fahrtziels nicht möglich. Wer also schnell von A nach B möchte, sollte lieber auf ein Moped oder Motorrad steigen. Die Höchstgeschwindigkeit von Mofas liegt lediglich bei durchschnittlich 25 km/h. Mofas sind heute eher selten auf der Straße zu sehen.
Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Mofafahrer einen Helm tragen. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1.
Moped
2. Wie das Mofa hat das Moped Pedale, um den Motor zu starten, diese können aber auch als Antriebsunterstützung dienen, um den Motor zu unterstützen, falls es mal steil bergauf geht oder wenn der Motor mal ausfallen sollte. Außerdem kann mit den Pedalen auch gebremst werden.
MoPed, kleines Motorrad, welches aber zusätzlich noch Pedalen hat. Mit diesen Pedalen kann an Steigungen dem Motor geholfen werden oder es können kurze Strecken mit den Pedalen gefahren werden.
Mopeds sind beliebte Fahrzeuge für Jugendliche. Sie dürfen in den meisten Ländern bereits im Alter von 15 Jahren gefahren werden, was die hohe Beliebtheit in dieser Altersgruppe erklärt. In der Regel erreichen sie eine maximale Höchstgeschwindigkeit von ca. 45 km/h und sind mit einem 50 ccm-Motor ausgestattet. Viele Mopedfahrer verzichten beim Mopedfahren auf Sicherheitskleidung und tragen lediglich einen Helm. Dabei können Unfälle bereits bei einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h massive Verletzungen hervorrufen.
Mokick
3. Der optische Unterschied zu Mofas oder Mopeds ist, dass bei einem Mokick die Pedale fehlen, stattdessen ist das Kleinkraftrad mit Fußrastern ausgestattet. Zum Starten des Motors wird der Kickstarter mit dem Fuß betätigt, daher auch der Name Mokick. Zudem darf das 45 km/h schnelle Kleinkraftrad auch einen Beifahrer transportieren, sofern das Mokick mit einer Sitzfläche für zwei Personen ausgestattet ist. Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.
MoKick, kleines Motorrad, welches im Stand gestartet werden kann. Es hat dazu einen richtigen Kickstarter. Drüber kommen dann die Kleinmotorräder. Das sind "richtige Motorräder" aber einfach mit einem kleinen Motor.
Roller
4. Ein Roller/ Motorroller, auch Scooter genannt, hat im Vergleich zu den anderen Kleinkrafträdern keine Pedale oder Fußraster, sondern ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf welchen die Füße abgestellt werden können. Die weiterentwickelte Form von Mofa, Moped oder Mokick ist also die modernste Form von Kleinkrafträdern. Mit dem passenden Führerschein dürfen Roller welche bis zu 45 km/h fahren auch ab 16 Jahren gefahren werden.
In der Patentschrift hat damals Piaggio die erste Vespa als vollverschaltes, mit einem gepressten, tragenden Blechstahlrahmen konstruiertes Motorrad beschrieben. Im Volksmund nannte man die Dinger, weil sie so kleine Räder und einen freien Rahmendurchstieg hatten, dann "Roller" (Scooter). Gesetzlich gibt es aber eigentlich keine Vorgabe, wie ein Roller ausgerüstet sein müsste, damit er kein Motorrad ist.
Der Motorroller kann zu Recht als der "Bequeme" unter den Zweirädern gelten. Sie werden auch als Scooter bezeichnet. Vor allem für Stadtfahrer ist der Motorroller das ideale Gefährt. Eine aufwendige Parkplatzsuche ist nicht notwendig, es ist ein einfacher Auf- und Abstieg möglich und der Stauraum unter der Sitzbank, in dem sogar der Helm Platz findet, sind nur einige Vorteile, die der Motorroller bietet. Meist wird bei Fahrten auf dem Motorroller auf Sicherheitskleidung verzichtet, was angesichts steigender Zahlen bei Motorradunfällen nicht empfehlenswert ist. Erhältlich sind die Fahrzeuge mit schwacher bis starker Motorisierung. Ein Nachteil: Sie zeigen bei Überlandfahrten ein schlechtes Fahrverhalten.
„Früher wurde immer gesagt: Ein Motorroller muss einen freien Durchstieg haben“, beschreibt Experte Wertz das Wesen der motorisierten Zweiräder mit einem Satz. Dieser Umstand macht auch die typische, ausgesprochen bequeme Sitzhaltung während der Fahrt möglich, die in der Regel nicht schneller als 45 km/h ist. Motorroller lassen sich aber auch auf 25 km/h drosseln.
Motorrad
Ein Motorrad ist ein ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug. Leichtkrafträder und „richtige“ Motorräder werden anhand der Leistung und des Hubraums unterschieden: Das „richtige“ Motorrad ist weder leistungs- noch hubraumbeschränkt. Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich.
Motorräder können extreme Geschwindigkeiten erreichen, können aber auch für lange Touren mit Gepäck konzipiert sein. Die Motorisierung liegt dabei zwischen kleineren dreistelligen bis hin zu vierstelligen Kubikzahlen. Auch die Modelle unterscheiden sich. Es gibt sportliche Motorräder oder gemütliche Cruiser, Motorräder mit zwei Rädern oder mit drei Rädern. Die Motorisierung liegt bei mindestens ~250ccm. Diese Geschwindigkeit ist auch einer der Hauptgründe, weshalb Motorrad-Fahrer auf einen Schutz durch Kleidung wie Motorradjacke, Motorradhose, Motorradstiefel und Protektoren setzen.
Weitere Informationen
Wer kein Mofa-, Moped-, Motorroller- oder Motorrad-Fahrer ist, sieht in den Fahrzeugen eher selten einen gravierenden Unterschied. Für Eingeweihte ist dieser offensichtlich: Die Fahrzeuge unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Geschwindigkeit. Während beim Motorradfahren höhere Geschwindigkeiten von über 100 km/h möglich sind, ist das bei einem Mofa nicht möglich. Bei diesem Gefährt kann die Landschaft in der Regel während der Fahrt ausgiebig betrachtet werden.
So gehören Roller, Mopeds und Mofas zu den Kleinkrafträdern, die sich von Leichtkrafträdern mit den genannten Leistungsbeschränkungen unterscheiden. Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig.
Ein wenig verwirrend sind allerdings die besonderen Bestimmungen, die in Deutschland für jeden Fahrzeugtyp variieren. Diese Begriffe hat man vor Jahrzehnten, aufgrund der damals üblichen Zweiradgefährte, erfunden.
Ein Helm und zumindest eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für Kleinkrafträder vor. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden. Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren.
Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig. Eine Versicherung ist für Leichtkrafträder ebenso Pflicht wie der Helm während der Fahrt. Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig. Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.
Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten.
Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu. Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können. Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen. Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten. Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren. Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt!
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