Die Begriffe E-Bike und Pedelec stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Die Begriffe sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.
Was ist ein E-Bike?
E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor, die auf Knopfdruck und ohne Tretunterstützung beschleunigen. In der Handhabung grenzt sich das E-Bike von den anderen Elektrofahrrädern ab, die wir bereits vorgestellt haben. Denn in diesem speziellen Fall treibt der Motor das E-Bike auch ohne Pedalieren an - also ohne eine aktive Handlung des Fahrers. Mit einem E-Bike kannst du also ganz entspannt im Sattel sitzen und dich einfach nur Fahren lassen, ohne mit eigener Muskelkraft aktiv zu werden. Die Geschwindigkeit wird meist über einen Gas- oder Beschleunigungshebel gesteuert.
Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.
- E-Bike bis 20 km/h: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen besitzen.
- E-Bike bis 25 Km/h: Diese Geschwindigkeitsklasse der E-Bikes zählt offiziell zu den Mofas.
- E-Bikes bis 45 Km/h: Aufgrund der erreichten Höchstgeschwindigkeit benötigst du einen Rollerführerschein (Klasse AM oder B), ein Versicherungskennzeichen und musst mindestens 16 Jahre alt sein.
E-Bikes im engeren Sinn sind gesetzlich so definiert: „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“. Sie sind also mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten.
Wenn die Motorleistung von 500 Watt und ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist, besteht keine Helmpflicht. Aber auch dann sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 zum Fahren notwendig.
Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren möchte. E-Bikes spielen am Markt kaum eine Rolle.
Was ist ein Pedelec?
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) gehört zu den meist genutzten Elektrofahrrädern. Es gilt: Ohne Trittbewegung auch keine Motorleistung! Der Motor unterstützt die Trittbewegung des Fahrers in unterschiedlichen Stufen, die sich an einer Steuereinheit am Lenker ganz bequem einstellen lassen. Der e-Bike-Antrieb arbeitet bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und darf eine Leistung von maximal 250 Watt haben. Alle Geschwindigkeiten darüber hinaus müssen durch reine Muskelkraft erreicht werden, der Motor schaltet sich ab. Der Elektromotor dient als Unterstützung und kommt nur zum Einsatz, wenn du in die Pedale trittst. Es handelt sich also um ein Pedelec, wenn Muskelkraft und der eingebaute Motor für einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads sorgen. Sobald Du aufhörst zu treten, setzt auch die Unterstützung des Motors aus. Gleiches gilt, wenn du eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichst.
Rechtlich gesehen zählen die Pedelecs zu den „normalen“ Fahrrädern. Für dich bedeutet das: Du darfst Radwege nutzen, Anhänger und Kindersitze montieren, benötigst keine zusätzliche Fahrerlaubnis oder Versicherung und es besteht keine Helmpflicht.
Du weißt nun: Ein Pedelec-Motor unterstützt dich nur, wenn du auch selbst in die Pedale trittst - allerdings mit einer Ausnahme! Verfügen Pedelecs über eine Anfahrhilfe, beschleunigt der Motor aus dem Stand selbstständig - also ohne Trittbewegung - bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h. Besonders in Situationen, in denen du an Steigungen anfahren musst, macht sich diese Anfahrhilfe bezahlt.
Der Status als Fahrrad macht Pedelecs zum Allrounder und die Vielfalt an erhältlichen Pedelec-Typen ist mittlerweile enorm: Zum Beispiel das Lasten e-Bike, das viel Stauraum und eine erhöhte Zuladungsgrenze bietet; das Klapp e-Bike*, das zum idealen Begleiter in Bus, Bahn oder auf Reisen wird; das e-Mountainbike, mit dem nicht nur bergab, sondern auch bergauf der Fahrspaß garantiert ist oder das klassische City e-Bike, mit dem du alltägliche Strecken noch bequemer und schneller zurücklegen kannst.
Pedelec ist die Abkürzung für “Pedal Electric Cycle” - also ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung. Es gilt: Ohne Trittbewegung auch keine Motorleistung! Der Motor unterstützt die Trittbewegung des Fahrers in unterschiedlichen Stufen, die sich an einer Steuereinheit am Lenker ganz bequem einstellen lassen. Der e-Bike-Antrieb arbeitet bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und darf eine Leistung von maximal 250 Watt haben. Alle Geschwindigkeiten darüber hinaus müssen durch reine Muskelkraft erreicht werden, der Motor schaltet sich ab. Rechtlich gesehen zählen die Pedelecs zu den „normalen“ Fahrrädern.
Pedelecs sind trotz ihres Elektromotors den klassischen Fahrrädern gleichgestellt und dürften damit überall fahren, wo andere Räder auch fahren dürfen. Pedelecs unterstützen den Fahrer beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, kann dieses natürlich ebenfalls tun, muss allerdings kräftiger in die Pedale treten. Wie stark das Pedelec den Fahrer unterstützen soll, kann ganz einfach in mehreren Stufen eingestellt werden und ist von der Trittkraft sowie der Trittfrequenz abhängig. Dadurch, dass Pedelecs den Fahrrädern rechtlich gleichgestellt sind, werden auch keine Zulassung oder Versicherungskennzeichen benötigt.
Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus § 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man benötigt also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.
Was ist ein S-Pedelec?
Das S-Pedelec funktioniert ebenso wie das Pedelec, allerdings unterstützt dich der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45km/h und der Motor darf in diesem Fall maximal 4000 Watt haben. Deshalb gehören die S-Pedelecs auch zu den Leichtkrafträdern und werden vom Gesetz wie Roller oder Mopeds behandelt. Für die Fahrt mit einem S-Pedelec musst du einen Führerschein der Klasse AM (früher M) oder B besitzen, also einen Rollerführerschein. Außerdem benötigst du eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung inklusive Kennzeichen. Und natürlich gilt auch dieselbe Promillegrenze, wie bei einem Roller!
Mit einem S-Pedelec darfst du ausschließlich auf der Straße fahren, Fahrradwege oder Feldwege sind tabu. Auch das Befestigen von Kindersitzen und Anhängern ist nicht gestattet, es sei denn es handelt sich um einen zugelassenen Kindersitz und die Änderung der zugelassenen Fahrzeugsitze liegt in der Typgenehmigung vor. Das S-Pedelec unterscheidet sich optisch nur durch die vorgeschriebene Kennzeichenhalterung.
Die schnellen Pedelecs, auch S-Pedelecs oder S-Klasse genannt, gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Die erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren beträgt bis zu 4 Kilowatt, ist aber auf das Vierfache der eingesetzten Leistung der Fahrerin oder des Fahrers begrenzt.
Für die schnelle Klasse ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzel-Betriebserlaubnis des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) notwendig. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ seit einigen Jahren die, die beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h.
Daraus folgt, dass Fahrer*innen mindestens 15 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen, zudem müssen sie nach § 21a Abs. 2 StVO einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Herkömmliche Fahrradhelme werden von der Rechtsprechung nicht als geeignet angesehen. Es muss entweder ein Mofa- oder Motorradhelm, der nach der ECE-Regelung Nr. 22 geprüft ist, sein, oder ein Helm, der der niederländischen Norm für S-Pedelec-Helme NTA 8776 genügt. Letztere haben den Vorteil, dass sie deutlich leichter und meist besser belüftet sind als Mofa-Helme.
Mit S-Pedelecs müssen Fahrer:innen die Fahrbahn benutzen, Radwege und alle anderen für Kraftfahrzeuge gesperrten Wege dürfen sie damit nicht befahren. Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas oder E-Bikes frei gegeben sind. Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist mit dem S-Pedelec nicht erlaubt. Kindersitze dagegen können verwendet werden.
Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec
Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab.
Der wohl einfachste Unterschied zwischen den beiden Kategorien ist: Der Elektromotor eines Pedelecs unterstützt dich nur, wenn du selbst in die Pedale trittst. Ein Pedelec-Motor hilft dir bis zu einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h, bei S-Pedelecs sogar 45km/h. Die Fortbewegung mit einem Pedelec ist also eine Teamleistung zwischen deinen Beinen und dem Motor des Rades. Ein E-Bike dagegen fährt auch ohne Muskelkraft bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit - je nach Bauart.
Bei Pedelecs gibt es zwar eine Schiebehilfe oder manchmal auch Anfahrhilfe genannt. Diese unterstützt dich aber nur bis 6 km/h und spielt bei der Unterscheidung von Pedelec zu E-Bike keine Rolle. Bei der Schiebehilfe gilt mehr das Motto „Wer sein Rad liebt, der schiebt - mit Unterstützung“.
Nun wird es spannend. Ein Pedelec ist kein E-Bike. Aber wo liegt der Unterschied? Ein E-Bike unterscheidet sich von einem Pedelec, weil du für das Radeln nicht in die Pedale treten musst. Es kann „ganz von allein“ eine bestimmte Geschwindigkeit erreichen. So einfach dieser Unterschied klingt, so groß sind die Auswirkungen für Radelnde. E-Bikes gehören zu den Kleinkrafträdern bzw. gelten als Mofa. Neben einer Kennzeichenpflicht (Versicherungskennzeichen) gilt für die Räder wie beim S-Pedelec eine Versicherungspflicht. Außerdem besteht hier eine Helmpflicht. Eine Ausnahme gilt bis 20 km/h.
Wichtiger Punkt ist, dass E-Bike-Fahrende mindestens 15 Jahre alt sein müssen. Im Vergleich zu den Pedelecs dürfen E-Bikes innerorts nur auf Radwegen fahren, wenn diese als „Mofa frei“ gekennzeichnet sind und auch dann nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Während für das Fahren mit Pedelecs kein Führerschein notwendig ist, brauchst du bei E-Bikes bis 25 km/h zumindest eine Mofa-Bescheinigung, für E-Bikes bis zu 45 km/h sogar ein Rollerführerschein.
Die Bezeichnungen der unterschiedlichen Typen sind nicht gesetzlich definiert. Umgangssprachlich ist fast immer von E-Bike die Rede, gemeint ist damit der am weitesten verbreitete Typ des Elektrorads, das Pedelec. Dieser Begriff konnte sich jedoch nie so recht durchsetzen, denn „E-Bike“ ist wesentlich eingängiger, bezeichnet aber eigentlich eine andere Fahrzeugart.
Wichtige Hinweise und Empfehlungen
Elektrofahrräder bis 25 km/h gelten als Fahrräder. Bei einigen Bikes ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Man sollte immer einen Helm tragen.
Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.
Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu!
Zusammenfassung der Unterschiede
Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs zusammenfasst:
| Merkmal | E-Bike | Pedelec | S-Pedelec |
|---|---|---|---|
| Motorunterstützung | Bis 20/25/45 km/h auch ohne Treten | Bis 25 km/h nur beim Treten | Bis 45 km/h nur beim Treten |
| Fahrerlaubnis | Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h), AM (bis 45 km/h) | Keine | AM oder B |
| Helmpflicht | Ja (abhängig von Geschwindigkeit) | Nein (empfohlen) | Ja |
| Versicherungskennzeichen | Ja | Nein | Ja |
| Nutzung von Radwegen | Nur wenn "E-Bikes frei" | Ja | Nein |
| Gesetzliche Einordnung | Kleinkraftrad/Mofa | Fahrrad | Kleinkraftrad |
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