Du überlegst, Dir einen Roller oder ein Moped zu kaufen? Insbesondere für Jugendliche, die noch kein Auto fahren dürfen, stellen diese zweirädrigen Gefährte eine ideale Alternative dar. Aber auch alle anderen Altersklassen können von den kleinen Flitzern profitieren. Damit Du auf eine mögliche Anschaffung bestmöglich vorbereitet bist, informieren wir Dich hier über alle einhergehenden Pflichten.
Definitionen und Unterschiede
Der Begriff Moped ist ein Kofferwort aus den Wörtern Motor und Pedale. Diese Bezeichnung trifft wunderbar zu. Beim Moped sind praktische, leicht bedienbare Pedale angebracht, die vor allem zum Starten, zum Bremsen und als Fußstützen zu benutzen sind. Die Pedale kannst Du außerdem zum Treten sehr gut gebrauchen.
Ein Roller ist vergleichsweise etwas komfortabler und sieht dem Motorrad noch ähnlicher. Hier sind keine Pedale angebracht, stattdessen ist eine praktische Schaltung, meist am Lenker, vorhanden. In seltenen Fällen ist auch eine Fußschaltung vorzufinden. Zudem befindet sich ein Durchstieg zwischen Fahrersitz und Frontkarosserie, der Dir das Auf- und Absteigen erleichtert. Dadurch kannst Du Deine Füße ideal abstellen.
Gemeinsamkeiten und rechtliche Aspekte
Sowohl Mopeds als auch Roller gehören zu den zweirädrigen Kleinkrafträdern. Darunter zählen alle motorisierten Zweiräder, deren Hubraum auf 50 cm³ und die Motorleistung auf 4 kW beschränkt ist. Die Höchstgeschwindigkeit liegt aufgrund der Bauart in der Regel bei 45 km/h.
Wenn Du dich für die Anschaffung eines Kleinkraftrads entscheiden solltest, benötigst Du einen Führerschein der Klasse AM. In den neuen Bundesländern ist der Führerschein sogar schon ab 15 Jahren erhältlich. Solltest Du bereits einen Führerschein der Klasse B besitzen, musst Du keine weitere Prüfung ablegen.
Sowohl Mopeds als auch Roller musst Du beim Amt praktischer weise nicht anmelden. Sie sind zulassungs frei, weswegen auch keine lästigen Kfz-Steuern anfallen. Allerdings solltest Du unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen an Dein Gefährt anbringen. Andernfalls darfst Du mit Deinem neuen Fahrzeug auf keiner öffentlichen Straße unterwegs sein.
Je nachdem, wie lange Du bereits einen Führerschein besitzt, Du unfallfrei fährst und ob Du eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abschließen möchtest. Die Kosten variieren für die Versicherung. Solltest Du noch minderjährig sein, ist bei Versicherungsabschluss zudem eine Unterschrift Deiner gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Kosten und Unterhalt
Da Du eine Versicherung abschließen musst, sind regelmäßig die entsprechenden Beitragskosten zu bezahlen. Weiterhin erwarten Dich jedoch noch weitere Unterhaltskosten, die Du keinesfalls unterschätzen solltest. Dazu zählen die Kosten für Kraftstoff, Wartungsarbeiten und mögliche Reparaturen.
Vor- und Nachteile
Motorroller und Mopeds sind derzeit im Trend. Eine lange Zeit galten sie als Frauen-Fahrzeuge, mittlerweile sind aber auch eine Vielzahl an Männern mit modernen Flitzern tagtäglich unterwegs. Wenn Du vor allem kurze Strecken bewältigen musst, sind die Kleinkrafträder ideal für Dich. Du bist nicht mehr so abhängig von Deinen Eltern, dem Bus- und Bahnfahrplan oder dem Verkehr. Die wendigen und leichten Fahrzeuge machen auf dem Land mobil und vereinfachen Dir insbesondere die Parkplatz-Suche in der Stadt.
Aufgrund der geringen Höchstgeschwindigkeit sind die Kleinkrafträder allerdings weniger gut für längere Strecken geeignet.
Kaufentscheidung
Ob es nun ein Roller oder ein Moped sein soll, ist Geschmackssache. Auch die Wahl zwischen einem neueren und einem älteren Modell fällt von Person zu Person anders aus. Doch egal, für welches Gefährt Du Dich schließlich entscheidest, grundsätzlich gilt: Die Preise sind nicht besonders hoch und können auch vom angesparten Taschengeld eines Jugendlichen bezahlt werden. Neue Modelle sind bereits ab ca. Informiere Dich vor dem Kauf unbedingt über die Stärken und Schwächen der angebotenen Roller und Mopeds, für die Du Dich interessierst. Faktoren wie Sicherheit, Spritverbrauch und Zustand des Modells solltest Du unbedingt bei deiner Wahl berücksichtigen.
Weitere Aspekte
Wer kein Mofa-, Moped-, Motorroller- oder Motorrad-Fahrer ist, sieht in den Fahrzeugen eher selten einen gravierenden Unterschied. Für Eingeweihte ist dieser offensichtlich: Die Fahrzeuge unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Geschwindigkeit. Während beim Motorradfahren höhere Geschwindigkeiten von über 100 km/h möglich sind, ist das bei einem Mofa nicht möglich. Bei diesem Gefährt kann die Landschaft in der Regel während der Fahrt ausgiebig betrachtet werden.
Mopeds sind beliebte Fahrzeuge für Jugendliche. Sie dürfen in den meisten Ländern bereits im Alter von 15 Jahren gefahren werden, was die hohe Beliebtheit in dieser Altersgruppe erklärt. In der Regel erreichen sie eine maximale Höchstgeschwindigkeit von ca. 45 km/h und sind mit einem 50 ccm-Motor ausgestattet.
Der Motorroller kann zu Recht als der "Bequeme" unter den Zweirädern gelten. Sie werden auch als Scooter bezeichnet. Vor allem für Stadtfahrer ist der Motorroller das ideale Gefährt. Eine aufwendige Parkplatzsuche ist nicht notwendig, es ist ein einfacher Auf- und Abstieg möglich und der Stauraum unter der Sitzbank, in dem sogar der Helm Platz findet, sind nur einige Vorteile, die der Motorroller bietet.
Mofas werden auch als Motorfahrrad bezeichnet und werden mit Pedalen gestartet. Wenn also das Benzin mal ausgeht oder der Motor streikt, ist das kein Problem. Mofas sind also mit Pedalen wie beim Fahrrad ausgestattet - und in etwa auch so langsam. Besser gesagt: Mit einem Mofa ist das schnelle Erreichen des Fahrtziels nicht möglich. Wer also schnell von A nach B möchte, sollte lieber auf ein Moped oder Motorrad steigen. Die Höchstgeschwindigkeit von Mofas liegt lediglich bei durchschnittlich 25 km/h.
Führerscheinklassen und Bestimmungen
Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig. Das bedeutet, Sie müssen Ihr Gefährt nicht erst bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst anmelden.
Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Mofafahrer einen Helm tragen. Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1.
Die meisten Roller erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm. Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich. Auch mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B bzw.
Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus - für sie gelten aber separate Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind. Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw.
Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind. Aber auch Führerscheinbesitzer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 1.
Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Fahrer unter 18 mit dem Leichtkraftrad schneller als 80 km/h fahren - das Kraftrad muss folglich nicht mehr gedrosselt werden.
Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich. Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.
Trikes und Quads
Ein Trike (von englisch „tricycle“, Dreirad) ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug - eine Mischung aus Motorrad und Auto. Vorne gibt es nur einen Reifen und ein Rad, ähnlich einem Motorrad. Die Hinterachse ist zweirädrig. Der Lenker ähnelt meistens den Lenkern von Chopper-Motorrädern. Anders als bei normalen Krafträdern ist das Fahrverhalten von Trikes eher Pkw-ähnlich. Der Fahrer legt sich nicht in die Kurve und die Stabilität ist durch die zweispurige Hinterachse deutlich höher.
Innerhalb der EU gibt es seit dem 19.01.2013 eine Regelung für Trikes. Trikes mit zwei oder weniger Sitzen und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum und max. Trikes mit max. In Deutschland gibt es aber eine Sonderregelung, mit der alle Trikes weiterhin auch mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden genießen Bestandsschutz.
ATVs sind etwas schwerer, die kleinen Modelle wiegen ab etwa 130 kg, während leichte Quads nur 80 kg wiegen. Eine Ausnahme gibt es für leichte Straßen-Quads, die maximal 4 kw Leistung, eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum haben. Diese können mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden, der zum Fahren von Rollern und Mofas befähigt.
Tuning und Drosselung
Besonders in der Führerscheinklasse A2 ist das Thema Drosseln sehr aktuell. Denn wer diese Klasse zum 18. Nach zwei Jahren ist dann der Aufstieg in die Führerscheinklasse A möglich. Selbstverständlich möchten sich die wenigsten Motorradbesitzer bereits kurze Zeit später ein neues Kraftrad besorgen. Auch das umgangssprachliche Frisieren von Zweirädern ist grundsätzlich erlaubt. Das Fahrzeugtuning muss sich allerdings im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegen und gegebenenfalls in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Motorroller im Detail
In südländischen Metropolen prägen sie seit jeher das Straßenbild, aber auch in Deutschland greift die Faszination Motorroller um sich.
„Früher wurde immer gesagt: Ein Motorroller muss einen freien Durchstieg haben“, beschreibt Experte Wertz das Wesen der motorisierten Zweiräder mit einem Satz. Die schweren Krafträder dürfen aber nur mit einem „offenen“ Motorradführerschein (A) bewegt werden. Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 cm³, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren. Sie sind nicht Kfz-steuerpflichtig und müssen auch nicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung, es sei denn, das Kraftrad fährt bauartbedingt schneller als 45 km/h - dann ist eine Hauptuntersuchung alle zwei Jahre Pflicht.
Ein Helm und zumindest eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für Kleinkrafträder vor. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden. Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren.
Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Dabei dürfen 11 kW nicht überschritten werden. Bedeutet: Mehr als 15 PS sind nicht erlaubt - 110 km/h sind damit aber möglich. Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig. Eine Versicherung ist für Leichtkrafträder ebenso Pflicht wie der Helm während der Fahrt. Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig. Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.
Ein Motorroller ist unkompliziert und kostengünstig. Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller? Dieser Umstand macht auch die typische, ausgesprochen bequeme Sitzhaltung während der Fahrt möglich, die in der Regel nicht schneller als 45 km/h ist. Motorroller lassen sich aber auch auf 25 km/h drosseln.
E-Scooter sind die mit Elektrobatterie betriebene Variante eines klassischen Motorrollers. Da sich klassische, motorisierte Fahrräder durch Pedale auszeichnen, fallen auch schnelle E-Bikes in diese Kategorie. Streng genommen braucht man zum Lenken dieser motorisierten Fahrräder einen Mofa-Schein. Allerdings gilt: Für E-Bikes > 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung nicht ausreichend. Zudem muss ein Helm bei jeder Fahrt aufgesetzt werden und das Versicherungskennzeichen für Mofas ist ebenfalls Pflicht.
Der 125er Motorroller erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Denn: Der Stadtflitzer ist nicht nur praktisch, sondern eignet sich sogar für längere Touren. Den nötigen Führerschein der Klasse A1 können bereits 16-Jährige erhalten. Auch mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) darf in Deutschland eine 125er gelenkt werden.
Wenn Sie die Fahrerlaubnis AM bereits mit 15 Jahren besitzen, sind Sie damit nicht berechtigt, im Ausland zu fahren.
Roller fahren ab wann?
Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen. Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.
Tipps vor dem Kauf
TÜV NORD-Sachverständiger Matthias Wertz: „No-Name-Bikes sind zwar in der Anschaffung oft günstiger, können aber Probleme verursachen, wenn Reparaturen anstehen. „Wer einen Motorroller kauft, darf nicht nur auf die Optik achten. Vor dem Kauf sollte man die Modelle verschiedener Hersteller ausprobieren und eine Probefahrt machen.
„Wer mit einem Retro-Modell oder gar einem Oldtimer liebäugelt, sollte vorsichtig sein. Da bei Kleinkrafträdern keine Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben ist, sind eine nicht unerhebliche Zahl der motorisierten Zweiräder mit gefälschten Papieren unterwegs.
Sicherheitsausrüstung
„Vorgeschrieben ist zwar nur der Helm. Aber alles, was auf dem Motorrad sinnvoll ist, ist es auf dem Motorroller ebenfalls.
Gebrauchte Motorroller
„Man bekommt bereits gute gebrauchte, günstige Motorroller im niedrigen vierstelligen Bereich. Zulassungspflichtige Roller über 50 ccm unterliegen einer regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht.
Regeln im Straßenverkehr
Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten. Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten? Die Helmpflicht gilt nicht nur für Fahrende, sondern auch für Begleitpersonen, also die Sozia oder den Sozius. Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke.
Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu. Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können. Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen.
Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten. Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren. Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt!
Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert. Es empfiehlt es sich, den Motorroller regelmäßig zur Inspektion zu bringen. Wer im Urlaub mit dem Motorroller unterwegs sein möchte, sollte die wichtigsten Fragen unbedingt vor Antritt der Reise klären. Welche Führerscheinbestimmungen gelten im Reiseland? Welche Straßenverkehrsregeln sind zu beachten? Haftet die Versicherung für Schäden im Ausland? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Motorroller zu mieten? Wo darf man mit dem Roller fahren?
Egal ob im Urlaub oder Daheim: Wenn Sie mit einem B-Führerschein das erste Mal auf einen Motorroller steigen, sollten Sie sich vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen mit dem Fahrzeug vertraut machen. Jede Maschine reagiert bei Wind anders. Es ist nicht unbedingt angenehm, aber Motorrollerfahren bei Regen ist kein Problem. Vor der ersten Fahrt auf öffentlichen Straßen sind ein paar Proberunden empfehlenswert.
Die verschiedenen Typen im Überblick
Mofa, Moped, Mokick und Roller, jeder kennt sie aber was genau ist der Unterschied zwischen den Kleinkrafträdern? Was ein Kleinkraftrad ist und wie du es richtig versicherst und anmeldest, kannst du in unserem Blog nachlesen.
- Mofa: Das Mofa erhielt seinen Namen aus den Bestandteilen Motorrad und Fahrrad, da es genau genommen ein Fahrrad mit Motor ist. In dieser Kategorie gibt es Leichtmofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und Mofas, die bis zu 25 km/h schnell sein dürfen. Ihre geringe Geschwindigkeit erlaubt das Nutzen von Fahrradwegen. Jugendlichen ab 15 Jahren ist es mit einer Fahrerlaubnis oder einer sogenannten Prüfbescheinigung erlaubt, dieses Fahrzeug eigenständig zu bewegen. Auf einem Mofa darf niemals eine zweite Person transportiert werden. Sie sind ausdrücklich für nur einen Verkehrsteilnehmer erlaubt.
- Moped: Der Name Moped stammt aus dem Schwedischen. Dort wurden die Begriffe Motorrad und Pedal zusammengesetzt und daraus ist das Wort Moped entstanden. Die Pedale dienen hier zum Starten des Motors. Während der Fahrt können sie als Fußstütze benutzt werden aber auch als Unterstützung für den Antrieb bei erhöhten Anforderungen wie zum Beispiel einem steilen Anstieg sind diese wertvolle Hilfestellung um die volle Kraft zu gewährleisten. Die Pedale dienen außerdem als Bremse des Mopeds. Der wesentliche Unterschied zwischen Mofa und Moped ist in der Motorleistung erkennbar. Das Moped kann nicht nur 25 km/h sonder bis zu 45 km/h erreichen. Um mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen zu dürfen muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben.
- Mokick: An einem Mokick gibt es keine Pedale. Dies liegt im Besonderen daran dass sich sein Name aus dem Wort Motorrad und Kickstarter zusammensetzt. Dieser Startknopf wird vom Fahrer mit dem Fuß über ein integriertes Pedal bedient. Mokicks erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und sind für zwei Personen erlaubt. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein und die Genehmigung dieses Kleinkraftrad zu betreiben, erworben haben. Nur der Name ist anders, im Grunde sind Mopeds und Mokicks gleichbedeutend in Ihrer Leistung.
- Motorroller: Der Roller hat im Gegensatz zu seinen Kleinkraftbrüdern kein spezielles Merkmal, auf das der Name schließen lässt. Es ist schlichtweg eine modernere Bezeichnung dafür. Der Roller hat keine Pedale und keinen Kickstarter. Dieses Fahrzeug ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf dem man die Füße abstellen kann. Sie gelten als weiterentwickelte Nachfolger der oben genannten Varianten. In der Jugendsprache werden sie gerne auch als Scooter bezeichnet und sind ein gern gesehenes Fortbewegungsmittel, das auf einfache und günstige Art frühe Freiheit verspricht. Motorroller können mit einer Drosselung versehen sein, dann überschreiten sie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht und dürfen von Fahrern im Alter ab 15 Jahren bewegt werden. Kann die volle Leistung von 45 km/h genutzt werden, muss der Betreiber mindestens 16 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis ist Pflicht. Oft sind diese Kleinkrafträder mit einem Gepäckfach ausgestattet, in das der Besitzer seine persönlichen Gegenstände und auch den Helm unterbringen kann.
Gegenüberstellung
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen den verschiedenen Typen zusammen:
| Fahrzeugtyp | Max. Geschwindigkeit | Besonderheiten | Fahrerlaubnis |
|---|---|---|---|
| Mofa | 25 km/h | Pedale, Fahrradwege erlaubt | Prüfbescheinigung oder Führerschein Klasse AM |
| Moped | 45 km/h | Pedale zum Starten und Bremsen | Führerschein Klasse AM |
| Mokick | 45 km/h | Kickstarter, keine Pedale | Führerschein Klasse AM |
| Motorroller (50er) | 45 km/h | Durchstieg für Füße | Führerschein Klasse AM |
Führerschein Klasse AM
Seit 2013 gibt es den Führerschein Klasse AM. Dieser berechtigt das Bewegen aller Kleinkrafträder im 50ccm Bereich. Dies schließt Mokicks, Roller, Mopeds und Mofas allesamt ein. Der Unterschied ist hier nur beim Mofa erkennbar, für welchen auch eine Betriebserlaubnis reichen würde, die weniger Praxis- und Theoriestunden erforderlich macht.
Ist die praktische und die theoretische Prüfung bestanden und der Fahrer 16 Jahre alt, darf er den Führerschein ausgehändigt bekommen. Hast Du bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A, Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren) oder einen Autoführerschein der Klasse B darfst Du ohne weitere Prüfung die Kleinkrafträder bis 50ccm bewegen. Dabei müssen Dich Deine Eltern nicht begleiten.
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