Obwohl meistens vom E-Bike gesprochen wird, gibt es wichtige Unterschiede zwischen E-Bikes und Pedelecs. Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec ist nicht immer klar, denn die Begriffe werden oft falsch verwendet. Es handelt sich um verschiedene Radarten. Heute gibt es verschiedene Modelle von Elektrofahrrädern auf dem Markt. Wir erklären dir die Unterschiede und zeigen, was du beachten musst.
Was ist ein E-Bike?
Ein E-Bike ist mit einem bis zu 500 Watt starkem Motor rechtlich kein Fahrrad. E-Bikes gehören zur Klasse der Kleinkrafträder mit geringer Leistung. Sie funktionieren auf Knopfdruck (Drehknopf oder Schalthebel) auch ohne Pedalunterstützung. Das bedeutet: Du musst nicht treten, um mit dem E-Bike fahren zu können. E-Bikes fahren auch auf Knopfdruck, ganz ohne Muskelkraft. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 500 Watt erreichen.
Es gibt sie in drei Varianten:
- E-Bikes mit bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit: E-Bikes, die nur mit dem Motor 20 km/h fahren können, fallen in die Kategorie Leichtmofa. Wenn du zusätzlich in die Pedale trittst, kannst du auch schneller fahren. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind notwendig.
- E-Bikes mit bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit: E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren können, fallen in die Kategorie Mofa. Wenn du zusätzlich in die Pedale trittst, kannst du auch schneller fahren. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht.
- E-Bikes mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit: E-Bikes, die nur mit dem Motor bis zu 45 km/h schnell fahren, gelten als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb. Bei 45 km/h wird der Motor aber abgebremst. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind verpflichtend.
Was ist ein Pedelec?
Pedelec bedeutet Pedal Electric Cycle. Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, springt ein Elektromotor an. Der größte Unterschied zwischen einem E-Bike und dem Pedelec (Pedal Electric Cycle) besteht darin, dass das Pedelec dem Radfahrer nur eine Motorunterstützung bis zu 25 km/h bietet. Das heißt, der Fahrer muss zusätzlich immer selbst in die Pedale treten. Du kannst mit einem Pedelec auch „ganz normal“ Fahrrad fahren und auf den Motor verzichten. Oft sind sie mit einer sogenannten Anfahrhilfe oder Schiebehilfe bis zu 6 km/h ausgestattet. Das bedeutet: Das Pedelec fährt allein los. Du musst nicht treten, bis du eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreicht hast.
Pedelecs mit einer Unterstützung bis zu 25 km/h und einem maximal 250 Watt starken Motor sind verkehrsrechtlich Fahrräder (§1 Absatz 3 StVG). Obwohl normale Pedelecs nicht versichert werden müssen, ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll. Schäden, die du mit dem Pedelec anderen Personen zufügst, werden von der Versicherung übernommen.
Was ist ein S-Pedelec (Speed-Pedelec)?
S-Pedelecs sind sogenannte Speed-Pedelecs und werden auch Schweizer Pedelecs genannt. Sie sind rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder, genau wie E-Bikes. Wenn du in die Pedale trittst, kannst du mit einem S-Pedelec eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen. Die maximale Leistung des Motors beträgt 500 Watt. Du brauchst für das S-Pedelec ein Versicherungskennzeichen.
Der wichtige Unterschied zwischen E-Bike und S-Pedelec ist die Tretunterstützung. Mit dem E-Bike kannst du wie mit einem Mofa fahren, auch wenn du nicht trittst. Beim S-Pedelec erreichst du die 45 km/h nur, wenn du selbst in die Pedale trittst. Bei einem S-Pedelec springt der Motor nur an, wenn die Pedale getreten werden. Pedelecs dagegen können 25 km/h fahren. S-Pedelecs sind sogar bis zu 45 km/h schnell.
E-Bike & Pedelec: Welche rechtlichen Unterschiede gibt es?
Bei E-Bikes im Straßenverkehr musst du ein paar Dinge beachten. Wir beantworten dir, welche rechtlichen Unterschiede es zwischen E-Bikes und Pedelecs gibt und was du im Straßenverkehr über die einzelnen Modelle wissen musst.
Betriebserlaubnis
Hersteller von E-Bikes und S-Pedelecs müssen beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes Modell eine sogenannte Betriebserlaubnis einholen. Die Betriebserlaubnis bestätigt, dass das Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung entspricht.
Das bedeutet für dich: Das S-Pedelec oder E-Bike darf nicht einfach umgebaut werden. Das gilt vor allem für den Rahmen, die Bremsen und Reflektoren. Nur für dein Elektrofahrrad zugelassene Ersatzteile aus dem Fachhandel dürfen eingebaut werden. Ob eine bestimmte Gabel oder ein Lenker zu deinem E-Bike passt, kann der Fachmann überprüfen.
Zulassung
Für alle drei E-Bike-Varianten und für das S-Pedelec brauchst du ein Versicherungskennzeichen. Das Nummernschild bekommst du von deinem Versicherungsanbieter, wenn du eine Kfz- oder Mopedversicherung abschließen. Du erhältst jedes Jahr ein Saisonkennzeichen. Das Versicherungsjahr beginnt normalerweise am 01. März und endet am 28. Februar. Ein Versicherungskennzeichen kostet zwischen 35 und 70 Euro pro Jahr.
Das solltest du wissen: Zu deiner Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du bei vielen Versicherungsanbietern einen Teilkasko-Schutz dazu buchen. Diebstahl und Schäden an deinem Zweirad sind so abgedeckt.
Führerschein
Ob du einen Führerschein für dein Elektrofahrrad brauchst, hängt von deinem Modell ab. Wir haben die Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec für dich aufgelistet:
- Für das normale Pedelec brauchst du keinen Führerschein, weil es in die Kategorie „Fahrrad“ fällt.
- Für das S-Pedelec brauchst du einen Führerschein der Klasse AM (ehemals Rollerführerschein). Es ist ein Kleinkraftrad und kann bis zu 45 km/h schnell fahren. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für ein E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h musst du mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung haben.
- Für das E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein.
- E-Bikes mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit sind Kleinkrafträder. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse AM haben.
Aber: Hast du einen gültigen Führerschein der Klasse B für Kraftfahrzeuge, brauchst du keine weitere Bescheinigung. Die Fahrerlaubnis für alle Elektrofahrräder ist damit abgedeckt.
Radweg nutzen
Mit E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell fahren, darfst du nur Radwege benutzen, die mit dem Schild „Mofas frei“ gekennzeichnet sind. Das gilt nicht für das E-Bike mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und für Speed-Pedelecs. Mit den beiden Modellen darfst du nur auf der Straße fahren. Mit dem normalen Pedelec und dem E-Bike mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit kannst du auch Wald- und Geländewege benutzen.
Mit manchen Elektrofahrrädern darfst du nur gekennzeichnete Wege benutzen, die auch für Mofas frei sind.
Helmpflicht
Das bedeutet:
- Bei einem normalen Pedelec musst du keinen Helm tragen. Ein Fahrradhelm wird aber aus Sicherheitsgründen empfohlen.
- Beim S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h musst du einen Schutzhelm tragen. Ein Fahrradhelm bietet zu wenig Schutz.
- Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h besteht keine Helmpflicht. Ein Fahrradhelm wird empfohlen.
- Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h ist ein Schutzhelm Plicht. Fahrradhelme bieten nur bis 20 km/h guten Schutz und sind deshalb nicht geeignet.
- Bei E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h besteht Helmpflicht. Ein Fahrradhelm reicht nicht aus.
Das solltest du bedenken: Bist du trotz Helmpflicht ohne Schutzhelm in einen Unfall verwickelt, bist du mitschuldig. Laut Gesetz wäre für die schnelleren E-Bikes sogar ein Mofa- oder Motorradhelm vorgesehen. Es wird aber der Industrie überlassen, passende Schutzhelme herzustellen.
Alkohol
Für E-Bike- und S-Pedelec-Fahrer gelten dieselben Alkoholbestimmungen wie für Autofahrer. Laut §24a StVG sind schon 0,5 Promille Alkohol im Blut eine Ordnungswidrigkeit. Du musst eine Geldbuße bis zu 3000 Euro als Strafe zahlen. Im Vergleich: Ein Fahrradfahrer gilt erst ab 1,6 Promille als fahruntauglich.
Auch beim E-Bike gelten dieselben Alkoholbestimmungen wie für Kraftfahrzeugfahrer. Ein Fahrrad oder ein normales Pedelec kannst du bei einem Führerscheinentzug nutzen.
Was kostet ein E-Bike oder Pedelec?
Wenn du ein hochwertiges E-Bike oder Pedelec mit einem langlebigen Akku willst, solltest du dir einen Preis von 1.000 Euro als Untergrenze setzen. S-Pedelecs und E-Bikes mit 45 km/h müssen durch die hohe Geschwindigkeit besonders stabil gebaut werden. Außerdem brauchen sie wirksame Bremsen und eine gute Federung. Du solltest hier mit ungefähr 3.500 Euro rechnen.
Das solltest du wissen: Auch das Fahrradgeschäft ist saisonal. Im Herbst und Winter kannst du daher manches Schnäppchen machen und Auslaufmodelle aus dem letzten Frühling günstiger kaufen.
Drei Modelle von Fahrrädern mit Elektromotor
Es kommt also bei der Auswahl Ihres Bikes darauf an, wie Sie Ihr Rad mit elektronischem Antrieb nutzen wollen. Es gibt für jeden Einsatzzweck ganz unterschiedliche Modelle. Manche E-Bikes werden sogar staatlich gefördert. Jedes Jahr gibt es verschiedene E-Bike Tests, die Sie bei der Entscheidung unterstützen.
- City: Wer nicht verschwitzt im Büro ankommen möchte, der entscheidet sich für ein City-E-Bike. Mit so einem Rad umfahren Sie schnell alle Autostaus. Und auf dem Rückweg vom Büro machen Sie noch schnell ein paar Einkäufe.
- Trekking: Wer am Wochenende längere Touren plant, für den ist ein Elektro-Trekking-Bike das Richtige. Diese Räder sind sportlicher als die City-E-Bikes. Damit überwinden Sie auch hügelige Zwischenstrecken mühelos.
- Mountain: Auch elektrische Mountainbikes werden immer beliebter. Denn beim Mountainbiken macht ja gerade die Abfahrt Spaß.
Verkehrsrechtliche und versicherungstechnische Unterschiede: E-Bike vs. Pedelec
Als „E-Bike” werden heutzutage alle Fahrräder bezeichnet, die mit einem elektrischen Motor ausgestattet sind. Daher ist die Verallgemeinerung nicht ganz korrekt: Ein E-Bike zeichnet sich zum Beispiel dadurch aus, dass es auch ohne Trittunterstützung fahren kann, ähnlich wie ein E-Scooter. E-Bikes müssen nicht zugelassen werden, sind aber versicherungspflichtig, denn sie werden - je nach Höchstgeschwindigkeit mit Unterstützung - zu den (Leicht-)Mofas bzw. Kleinkrafträdern gezählt. Die Höchstgeschwindigkeit, bis zu der ein E-Bike mit Trittunterstützung fährt, variiert je nach Modell - es gibt E-Bikes mit Unterstützung bis 20, 25 und 45 km/h. Welche Vorschriften für die unterschiedlichen Varianten im Straßenverkehr gelten, erfahren Sie weiter oben im Text.
Der Begriff Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle”. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um ein Fahrrad, das mit elektrischer Unterstützung fährt. Der Motor eines Pedelecs kann sowohl eine Anfahrhilfe bis 6 km/h bieten, als auch, im Unterschied zum E-Bike, nur beim Treten der Pedale aktiv werden. Auch hier unterstützt der E-Motor die eigene Leistung, und das bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
Neben E-Bikes und Pedelecs gibt es noch die S-Pedelecs, wobei das S für „Speed” steht. Der wesentliche Unterschied zu E-Bike und Pedelec besteht darin, dass Sie mit einem S-Pedelec bis zu 45 km/h schnell fahren können und eine Anfahrhilfe ohne Tretunterstützung bis 20 km/h erlaubt ist.
Mit einem Pedelec dürfen Sie den Radweg benutzen, da es sich rechtlich gesehen um ein Fahrrad handelt. Einzige Ausnahme: Auf Radwegen, die für E-Bikes freigegeben sind, dürfen Modelle mit Motorunterstützung bis 20 bzw. 25 km/h fahren.
Für ein Pedelec benötigen Sie weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge. Im Unterschied dazu benötigen E-Bikes und S-Pedelecs durch ihre Klassifizierung eine S-Pedelec-Versicherung. Dabei handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für motorisierte Klein- und Kleinstfahrzeuge.
Für Pedelecs gilt - genau wie für Fahrräder - keine Helmpflicht. Allerdings ist es empfehlenswert, einen Helm zu tragen. Denn gerade bei Rädern mit elektrischer Antriebsunterstützung kann es leicht passieren, dass die Geschwindigkeit unterschätzt wird und es zu einem Unfall mit Verletzungen kommt. Dann ist Ihr Kopf mit einem Helm gut geschützt.
Leichtmofas, zu denen auch E-Bikes bis 20 und bis 25 km/h gehören, dürfen ab einem Alter von 15 Jahren gefahren werden. Bei E-Bikes bis 45 km/h handelt es sich bereits um Kleinkrafträder, hier ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben. Für das Fahren von S-Pedelecs liegt die Grenze ebenfalls bei mindestens 15 Jahren.
Pedelec fahren dürfen Sie ohne Führerschein, dahingehend gibt es wieder keinen Unterschied zum Fahrrad. Einen speziellen E-Bike Führerschein gibt es so gesehen nicht. Jedoch ist für das Fahren mit einem E-Bike oder (S-)Pedelec, das auch ohne Trittunterstützung fahren kann, eine gültige Fahrerlaubnis Voraussetzung. Doch selbst hier gibt es noch Unterschiede: E-Bikes bis 20 km/h dürfen mit einem Mofa-Führerschein gefahren werden. Für alle höheren Geschwindigkeiten brauchen Sie einen AM Führerschein (für Kleinkrafträder).
Pauschal kann nicht gesagt werden, ob ein E-Bike oder ein Pedelec schneller ist. Wenn man z. B. Somit könnte man sagen, dass es mit einem E-Bike (bei entsprechender Leistung) einfacher ist, schneller zu fahren als mit einem Pedelec.
E-Bike vs. Pedelec: Tabelle der Unterschiede
| Merkmal | E-Bike | Pedelec | S-Pedelec |
|---|---|---|---|
| Motorunterstützung | Bis 20/25/45 km/h, auch ohne Treten | Bis 25 km/h, nur beim Treten | Bis 45 km/h, nur beim Treten |
| Führerschein | Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h), AM (bis 45 km/h) | Kein Führerschein erforderlich | AM |
| Helmpflicht | Ja (variiert je nach Geschwindigkeit) | Nein (empfohlen) | Ja |
| Versicherungskennzeichen | Ja | Nein | Ja |
| Radwegnutzung | Nur mit "Mofa frei" Beschilderung (bis 25 km/h) | Ja | Nein |
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