Verbandskasten-Pflicht für Motorradfahrer: Was ist vorgeschrieben?

Beim Motorradfahren ist Sicherheit von höchster Bedeutung. Ein wichtiger Aspekt der Sicherheit ist die Möglichkeit, im Falle eines Unfalls Erste Hilfe leisten zu können. Doch was sagt das Gesetz zur Mitführpflicht eines Verbandskastens auf dem Motorrad? Und was sollte dieser beinhalten?

Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland

In Deutschland besteht keine generelle Verpflichtung für Motorradfahrer, einen Verbandskasten mitzuführen. Trotzdem wird die Mitnahme dringend empfohlen. Wenn Platz vorhanden ist, ist die Mitnahme aber empfehlenswert. Es gibt dafür spezielle Kraftradtaschen.

Warum ist das so? Jeder Verkehrsteilnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Um im Notfall direkt vor Ort Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandkasten das A und O.

Empfohlene Ausstattung und DIN-Norm

Gemäß des Deutschen Instituts für Normung - kurz DIN - ist der Inhalt der Verbandtasche nach der Norm 13167 geregelt. Der Verbandkasten für das Motorrad sollte der DIN 13167 entsprechen.

Ein Verbandskasten nach DIN 13164, aktuelle Ausgabe Februar 2022, sollte folgende Produkte beinhalten:

  • 1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
  • 2 Verbandpäckchen
  • 1 Verbandpäckchen
  • 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1
  • 1 Verbandtuch, 60 cm x 80 cm
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden
  • 3 Fixierbinden
  • 1 Dreiecktuch
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
  • 1 Erste-Hilfe-Schere
  • 4 Einmalhandschuhe
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K

Seit Februar 2022 sind zusätzlich zwei medizinische Masken Bestandteil des Verbandkastens. Auch wenn in der StVZO weiterhin nur die alten DIN-Ausgaben Stand Januar 1998 und 2014 genannt sind, dürfen Verbandkästen nach der DIN 13164, Ausgabe Februar 2022, dennoch verwendet werden.

Mitführpflicht im europäischen Ausland

Auch in einigen Nachbarländern ist das Mitführen von Verbandtaschen Pflicht, auch für Motorradfahrer! Außerhalb der Alpenrepublik muss ein Motorradfahrer in Albanien, Montenegro, Russland, Serbien, Tschechien, der Slowakei, in der Ukraine und in Ungarn Verbandszeug an Bord haben.

Weitere wichtige Aspekte für Motorradfahrer im Ausland

Neben dem Verbandskasten gibt es noch weitere wichtige Ausrüstungsgegenstände und Regeln, die Motorradfahrer im Ausland beachten sollten:

  • Warnweste: Eine Mitführpflicht einer Warnweste gilt in Frankreich, Litauen, Luxemburg, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn.
  • Warndreieck: In Dänemark, Finnland, Island, Russland, Schweden, in der Ukraine und auf Malta gehört ein Warndreieck zur verpflichtenden Grundausstattung für alle Motorradfahrer.
  • Helm: In vielen Ländern ist für Motorradfahrer ein Helm verpflichtend, der die ECE-22-Norm erfüllt.
  • Handschuhe: In Frankreich gilt für Motorradfahrer und Beifahrer Handschuhpflicht.

Bußgelder und Konsequenzen

Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro. In Österreich etwa besteht eine Mitführpflicht, Verstöße können laut Aussage des ADAC mit einem Bußgeld von bis zu 90,- Euro geahndet werden.

Haltbarkeit und Austausch

Einige Materialien sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Sobald dieses überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Der Inhalt des Verbandkastens entspricht dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm.

Wo kann man einen Verbandskasten kaufen?

Einen neuen Verbandskasten ist bereits unter zehn Euro im Handel erhältlich. An Tankstellen, im Internet oder in Bau- und Supermärkten können Sie den Verbandskasten kaufen.

PARAM Kfz-Verbandkasten mit einer Füllung nach DIN 13164 enthält alle benötigten Wundschnellverbände, Pflasterstreifen, Fingerkuppen- & Fingerverbände, Verbandpäckchen (DIN 13151 K, M, G), Verbandtuch (DIN 13152-BR), Dreiecktuch (DIN 13168-D), Fixierbinden, Rettungsdecke, Kompressen, Verbandkastenschere, Einmalhandschuhe, Feuchttücher, Gesichtsmasken, Erste-Hilfe-Broschüre inklusive Inhaltsverzeichnis.

Tabelle: Tempolimits für Motorräder im Ausland (Auswahl)

In 7 Ländern auf dem europäischen Kontinent gelten spezielle Tempolimits für Motorräder: in Bulgarien, Griechenland, Litauen, Russland, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Die Geschwindigkeiten für Motorräder sind ausnahmslos niedriger angesetzt als die Höchstgeschwindigkeiten für Autos.

Land Autobahn Landstraße Innerorts
Bulgarien 100 km/h 80 km/h 50 km/h
Griechenland 120 km/h 90 km/h 50 km/h
Litauen 110 km/h (saisonal) 90 km/h 50 km/h

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