Im Straßenverkehr treffen unterschiedliche Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. Auch Fußgänger und Radfahrer kommen sich manchmal in die Quere, besonders, wenn Sie sich einen Weg teilen müssen. Wenn sich Fußgänger und Fahrradfahrer einen Weg teilen, herrscht oft dicke Luft.
Wie man sich in diesen Fällen zu verhalten hat, regeln die Verkehrszeichen 240 und 241, denn die sind für kombinierte Fuß- und Radwege gedacht. Doch wissen Sie genau, wo der Unterschied bei den beiden Schildern liegt? Beide sind rund und haben einen blauen Hintergrund. Mutter mit Kind an der Hand symbolisiert Fußgänger, das Fahrrad steht für Fahrradfahrer. Der Unterschied liegt in der Ausrichtung der Linie.
Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)
Auf Schild 240 ist eine waagrechte Trennung von Fußgängern und Fahrradfahrern zu sehen. Das bedeutet, für die Verkehrsteilnehmer besteht keine Pflicht, eine bestimmte Seite zu benutzen, es handelt sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg.
Das Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ ist ein Vorschriftzeichen in runder Form (Ronde) mit blauem Grund. Dieses Verkehrsschild zeigt an, dass Radfahrer den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen müssen. Sie dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren. Auch Fußgänger müssen diesen Gehweg nutzen. Allen anderen Verkehrsarten erteilt VZ 240 ein Verkehrsverbot.
Einsatz: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 240 schreibt die Radwegbenutzungspflicht für den Radverkehr vor, ebenso auch die Nutzungspflicht für Fußgänger. Kombinierte Rad- und Gehwege finden sich hauptsächlich außerorts; wenn innerorts, dann in Randgebieten. Voraussetzung für den Einsatz des Zeichens 240 ist, dass die jeweiligen Sicherheitsanforderungen für den Fußgänger- und Radverkehr vereinbar sind. Wo es baulich und räumlich möglich ist, darf durch Zusatzzeichen eine weitere Verkehrsart zugelassen werden.
Rechte und Pflichten auf gemeinsamen Wegen
Fußgänger: Wer zu Fuß unterwegs ist, darf in diesem Fall den Weg auf der ganzen Breite nutzen. Zeichen 240 zeigt den gemeinsamen Fuß- und Radweg an. Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort auch stehenbleiben. Sie dürfen darauf vertrauen, dass Radfahrer rechtzeitig durch Glockenzeichen auf sich aufmerksam machen. Sie brauchen, da dort Radfahrer keinen Vorrang haben, nicht fortwährend nach Radfahrern, die etwa von hinten herankommen könnten, Umschau zu halten. Außerdem muss man nicht ständig nach Radfahrern Ausschau halten, denn die haben auf dem gemeinsamen Weg keinen Vorrang.
Fahrradfahrer: Radfahrer haben in diesem Fall eine höhere Sorgfaltspflicht als Fußgänger. Bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg treffen den Radfahrer höhere Sorgfaltspflichten als den Fußgänger. Für die Geschwindigkeit von Radfahrern gilt zusätzlich § 3 Abs. Sie müssen je nach Situation Blickkontakt herstellen oder sich anderweitig mit anderen verständigen und auch das Tempo drosseln. Falls es nicht anders geht, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Innerhalb der übersehbaren Strecke müssen Radfahrer anhalten können.
Getrennter Geh- und Radweg (Zeichen 241)
Das Zeichen 241 mit dem senkrechten weißen Strich trennt die Fußgängerspur dagegen fest von der Radfahrerspur. Es liegt ein getrennter Geh- und Radweg vor. Zeichen 241 trennt die Fußgängerspur von der Radfahrerspur mit einem senkrechten Strich, der sich auch auf dem Belag findet. Hier ist festgelegt, welche Seite des Weges für welchen Verkehrsteilnehmer zu nutzen ist. In der Regel wird hier auch eine Kennzeichnung auf dem Straßenbelag weitergeführt.
In diesem Fall ist also genau festgelegt, welche Seite des Weges für welchen Verkehrsteilnehmer zu nutzen ist. Die gegenüberliegende Seite ist dem anderen Verkehrsteilnehmer vorbehalten.
Weitere wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
- Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol (Z 237) kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen.
- Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol (Z 239) können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild erweitert werden. Hier gilt besondere Vorsicht!
- Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren.
- Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.
- Ein rundes Schild mit rotem Rahmen und weißem Grund (Z 250) bedeutet, dass kein Fahrzeug diese Straße befahren darf, auch kein Fahrrad.
Zusatzzeichen und ihre Bedeutung
Die Straßenverkehrsordnung hat auch noch ein paar Besonderheiten auf Lager. So gibt es zum Beispiel das Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei". Es wird häufig mit dem blauen Verkehrszeichen für Gehwege (Nummer 239) kombiniert.
Man hat in diesem Fall also einen Gehweg, den auch "ausnahmsweise" Fahrradfahrer benutzen dürfen. Das bedeutet aber auch wieder, dass Fahrradfahrer besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen müssen. Das heißt vor allem auch, dass die Fahrgeschwindigkeit angepasst werden muss.
Radwegbenutzungspflicht: Wann muss der Radweg benutzt werden?
Nicht immer muss ein vorhandener Fahrradweg auch tatsächlich von Radfahrern befahren werden. Dies ist nur der Fall, wenn der Radweg als benutzungspflichtig gilt.
Welche Verkehrszeichen markieren einen benutzungspflichtigen Fahrradweg?
Dies sind die Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg). Sehen Sie eines dieser Verkehrsschilder, muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.
Die drei wichtigsten Verkehrszeichen für Radwege:
Die drei unteren Verkehrszeichen bedeuten, dass der Radweg generell benutzt werden muss. Ausnahme bei widrigen Verhältnissen siehe oben.
Wann darf man den Radweg verlassen?
Radfahrer sollen also nicht gezwungen werden auf Radwegen zu fahren, die Mängel in der Qualität oder der Verkehrssicherheit aufweisen. Daher ist es gut zu wissen, wann man den Radweg „legal" verlassen darf - in Richtung Fahrbahn, versteht sich, nicht in Richtung Gehweg.
- Nutzen Sie die Möglichkeit auf der Fahrbahn zu fahren, wenn Sie den parallel verlaufenden Radweg nicht benutzen müssen. Auf der Fahrbahn werden Sie von Autofahrern besser gesehen, denn Radwege sind meist abgesetzt und parkende Kfz oder Grünstreifen beeinträchtigen dann die Sichtbeziehung zu den Autofahrern.
- Bei einem benutzungspflichtigen Radweg muss an jeder Kreuzung und Einmündung eines der oben genannten Verkehrszeichen aufgestellt sein. Fehlt ein solches, besteht keine Benutzungspflicht mehr.
Auch bei ansonsten benutzungspflichtigen Radwegen kann im Einzelfall die Fahrbahn benutzt werden. Nämlich dann, wenn die Radwegebenutzung unzumutbar wäre. Das ist beispielsweise im Winter der Fall, wenn der Radweg nicht von Eis und Schnee befreit ist, oder wenn Baustellen oder andere Hindernisse ein Vorwärtskommen erschweren.
Verhaltensregeln und Tipps für ein sicheres Miteinander
Folgende Tipps und Verhaltensregeln sollten beachtet werden:
- Blickkontakt zum Autofahrer aufnehmen und langsam aneinander vorbeifahren.
- Achten Sie als Radfahrer besonders auf Fußgänger und passen Sie Ihre Geschwindigkeit an.
- Beachten Sie die Vorfahrtsregeln und Verkehrszeichen.
Wer von den beiden hat denn nun Recht?Das kommt ganz drauf an: nur die Radwege müssen benutzt werden, die durch die Verkehrszeichen „Radweg", „getrennter Rad-/Gehweg" oder „gemeinsamer Rad- /Gehweg" gekennzeichnet sind. Und diese Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden, wenn bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt sind: „zumutbar" hinsichtlich Beschaffenheit und Zustand, in der Linienführung „eindeutig, stetig und sicher" und mit einer Mindestbreite von 1,50 m. Auf allen „anderen Radwegen" dürfen Radfahrer zwischen Fahrbahn- und Radwegbenutzung wählen.
Im Bußgeldkatalog des Kraftfahrt-Bundesamt finden Sie alle möglichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und die zugehörigen Strafen aufgelistet.
Es ist wichtig, die Bedeutung der verschiedenen Verkehrsschilder zu kennen und sich entsprechend zu verhalten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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