Verkehrsschild "Radfahrer verboten": Bedeutung und wichtige Regeln für Radfahrer

Im Straßenverkehr treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer.

Dort wo das Verkehrsschild Verbot für Radfahrer angebracht wird, ist das Befahren mit einem Fahrrad untersagt. Das Verbot wird durch die rote Umrandung des Schildes, in dessen Mitte sich ein Fahrrad befindet, kenntlich gemacht. Auf dem Betriebsgelände können verkehrsberuhigte Bereiche, die ausschließlich von Fußgängern genutzt werden sollen, mit diesem Schild gekennzeichnet werden. Der Fahrradfahrer ist damit verpflichtet, einen anderen Weg zu benutzen oder abzusteigen.

Ein Radfahrverbot kann allerdings auch ausgewiesen werden, wenn ein Weg mit einem Fahrrad nicht befahrbar ist.

Weitere wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin, Fahrradfahrer? - Wenn du dir diese Frage stellst, bist du nicht allein. Ob du auf dem Weg zur Arbeit bist, durch die Stadt radelst oder mit dem E-Bike eine Tour planst: Du musst wissen, welche Verkehrszeichen du beachten musst, was sie genau bedeuten und wie du dich richtig verhältst.

Benutzungspflichtige Fahrradwege

Welche Verkehrszeichen markieren einen benutzungspflichtigen Fahrradweg? Dies sind die Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg). Sehen Sie eines dieser Verkehrsschilder, muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.

Es gibt auch blaue, runde Schilder mit einem Fahrrad als Symbol (Z 237). Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen. Diese Wege sollen Qualitätsstandards erfüllen.

Nicht immer muss ein vorhandener Fahrradweg auch tatsächlich von Radfahrern befahren werden. Dies ist nur der Fall, wenn der Radweg als benutzungspflichtig gilt.

Der Radweg muss von Radfahrern und E-Scooterfahrern benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.

Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Die Geschwindigkeit ist an den Fußgängerverkehr anzupassen, falls erforderlich.

Die für den Radverkehr vorgesehene Seite des Weges muss von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.

Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240).

Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol (Z 239) können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild erweitert werden. Hier gilt besondere Vorsicht!

Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radwegen fahren. Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw.

Radfahrstraßen und -zonen

Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind.

Fahrradzonen können nun ähnlich wie Tempo-30-Zonen angeordnet werden. In den Fahrradzonen gilt die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, Fahrräder werden bevorzugt behandelt und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.

Nicht alle Verkehrsschilder mit weißem Fahrrad-Symbol auf blauem Grund zeigen einen Fahrradweg an. Nur Radfahrer und E-Scooterfahrer dürfen die Straße befahren, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt auch anderen Verkehrsteilnehmern die Nutzung.

Die Fahrradstraße ist aufgehoben. Die Fahrradzone ist aufgehoben.

Verbote für Radfahrer

Welche Verkehrszeichen verbieten ein Befahren der Straße mit dem Fahrrad? Dies sind die Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben.

Ein rundes Schild mit rotem Rahmen und weißem Grund (Z 250) bedeutet, dass kein Fahrzeug diese Straße befahren darf, auch kein Fahrrad.

Nicht immer bedeuten Verkehrsschilder mit Fahrrad-Symbol gute Neuigkeiten für den Radler, denn sie können auch ein Verbot für ebendiese anzeigen. Sämtliche Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) dürfen diese Straße nicht befahren.

Zusatzzeichen

Oftmals kommen Verkehrsschilder nicht alleine daher, sondern werden mit einem Zusatzzeichen versehen. Dieses bestimmt dann das eigentliche Verkehrsschild näher oder gibt zusätzliche Bedingungen vor.

Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht.

Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden.

Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.

mit „Einfahrt verboten“-Schild: Das Verbot gilt nicht für Radfahrer und E-Scooterfahrer.

Verkehrszeichen an Bahnübergängen, Kreuzungen und Einmündungen können mit einem Zusatzschild für Radfahrer versehen sein.

In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind.

Wenn die Straße zu eng ist, um mit dem erforderlichen Abstand von 1,5 m Radfahrer zu überholen, kann ein Verkehrsschild auf ein generelles Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen hinweisen.

Weitere Neuerungen

Radschnellwege bekommen ein ganz neues eigenes Verkehrsschild.

Ein spezielles Piktogramm für Lastenräder wurde ebenfalls neu eingeführt.

Ebenfalls eingeführt 2020: Der Grünpfeil speziell für Radfahrer, die nach einem kurzen Stopp auch bei roter Ampel abbiegen dürfen.

Verhalten im Straßenverkehr als Radfahrer

Welches Verhalten ist richtig, Fahrradfahrer? Diese Frage sollte sich jeder stellen, der regelmäßig mit dem Rad unterwegs ist - egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Nutze den Radweg, wenn einer vorhanden und benutzungspflichtig ist. Fahre nicht gegen die Fahrtrichtung, es sei denn, es ist explizit erlaubt. Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an.

Welches Verhalten ist richtig für Fahrradfahrer im Straßenverkehr? - Es ist die Kombination aus Regelkenntnis, defensivem Fahren und gegenseitigem Respekt.

Markierte Bereiche auf der Fahrbahn, die Radfahrern vorbehalten oder signalgebend sind. Schutzstreifen (gestrichelt) dürfen von Autos bei Bedarf überfahren werden, Radfahrstreifen (durchgezogen) nicht. Hinweis: Hier reden wir nicht über klassische Verkehrsschilder, sondern über amtlich geregelte Fahrbahnmarkierungen nach StVO.

E-Bikes im Straßenverkehr

Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? - Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen. Vor allem den rechtlichen Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec.

  • Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad.
  • S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht.

Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h - also klassische Pedelecs. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind ausgenommen.

Verkehrszeichen mit Fahrrad-Symbol für Autofahrer

Gibt es Verkehrszeichen mit Fahrrad-Symbol, die auch für Autofahrer relevant sind? Ja, dies sind zum Beispiel die Verkehrszeichen, die eine Fahrradstraße oder -zone markieren, denn das bedeutet für Kraftfahrer in der Regel, dass diese Straße für sie tabu ist. Zusatzzeichen mit Fahrrad-Symbol richten sich oftmals sogar vorrangig an Kraft- statt an Radfahrer. Sie zeigen z. B. an, dass Sie an dieser Stelle als Autofahrer besonders auf den Radverkehr achten und ihm gegebenenfalls Vorrang gewähren müssen.

Dieses Schild ist bekannt aus Einbahnstraßen: Die Einfahrt ist grundsätzlich verboten. Der Durchgangsverkehr ist verboten - für alle Fahrzeuge. Hier dürfen nur motorisierte Fahrzeuge nicht fahren. Fahrräder sind erlaubt - auch ohne Zusatzschild.

Fazit: Wenn du dich fragst, welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren, dann achte immer auf das Hauptzeichen - und auf den Zusatz „Radfahrer frei“.

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