Im Straßenverkehr begegnen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer einander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. Tatsächlich enthält der Verkehrszeichenkatalog mehr als 700 verschiedene Verkehrszeichen. Auch für Radfahrer gibt es viele wichtige Verkehrszeichen. Dieser Artikel erklärt die Bedeutung der wichtigsten Verkehrszeichen für Radfahrer.
Wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Viele fragen sich: Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin, Fahrradfahrer? Ob du auf dem Weg zur Arbeit bist, durch die Stadt radelst oder mit dem E-Bike eine Tour planst: Du musst wissen, welche Verkehrszeichen du beachten musst, was sie genau bedeuten und wie du dich richtig verhältst.
Radwege
Radwege werden mit Zeichen 237 beschildert. Zeichen 237 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. Das weiße Fahrrad auf blauem Grund weist auf einen ausgewiesenen Fahrradweg hin. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen. Diese Wege sollen Qualitätsstandards erfüllen, z. B. Das Verkehrszeichen muss an bzw. an jeder Kreuzung und Einmündung eines der oben genannten Verkehrszeichen aufgestellt sein. Fehlt ein solches, besteht keine Benutzungspflicht mehr.
Es besteht aber die Möglichkeit, Radwege mit einem Zusatzschild für andere Fahrzeuge freizugeben.
Benutzungspflichtige Radwege
Welche Verkehrszeichen markieren einen benutzungspflichtigen Fahrradweg? Dies sind die Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg). Sehen Sie eines dieser Verkehrsschilder, muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.
Die drei wichtigsten Verkehrszeichen für Radwege:
- Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Er ist für andere Verkehrsteilnehmer, wie etwa Fußgänger und Skater, gesperrt.
- Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine waagerechte Linie getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist. Hier gilt es, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.
- Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine senkrechte Linie getrennt, weist darauf hin, welche Wegesseite von welchem Verkehrsteilnehmer genutzt werden muss, da es zwei durch eine Linie getrennte Wege gibt. Fahrradfahrer müssen die für sie bestimmte Seite benutzen.
Wenn die Zeichen 237, 240 oder 241 aufgestellt sind, musst du diese Wege befahren. Du darfst dann nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
Ausnahmen von der Benutzungspflicht
Auch bei ansonsten benutzungspflichtigen Radwegen kann im Einzelfall die Fahrbahn benutzt werden. Nämlich dann, wenn die Radwegebenutzung unzumutbar wäre. Das ist beispielsweise im Winter der Fall, wenn der Radweg nicht von Eis und Schnee befreit ist, oder wenn Baustellen oder andere Hindernisse ein Vorwärtskommen erschweren.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Ein weiteres wichtiges Verkehrszeichen für Radfahrer ist Zeichen 240. Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens.
Wenn du das Verkehrszeichen 240 siehst, darfst du als Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg): Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Die Geschwindigkeit ist an den Fußgängerverkehr anzupassen, falls erforderlich.
Getrennter Geh- und Radweg
Möchtest du mehr darüber erfahren, wie das Ende eines gemeinsamer Fuß- und Radweges beschildert ist? Zeichen 241 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der Mitte des Verkehrszeichens 241 befindet sich ein senkrechter weißer Strich. Eine weiße Fahrbahnbegrenzung trennt den Bereich für Fußgänger vom Bereich für die Radfahrer.
Zeichen 241: Die für den Radverkehr vorgesehene Seite des Weges muss von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.
Fahrradstraße
Zeichen 244.1 zählt ebenfalls zu den wichtigen Verkehrszeichen für Radfahrer. Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet.
In “Fahrradstraße” stellen Radfahrer die dominierende Verkehrsart dar.
Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet. Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet.
Eine Fahrradstraße kennzeichnet, dass Radfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen dürfen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind.
Aber Vorsicht: Wenn du eine Fahrradstraße befährst, bist du nicht automatisch vorfahrtsberechtigt. Echte Fahrradstraßen ohne Autos sind aber sehr selten. Das oben abgebildete Zusatzschild erlaubt es Kraftwagen, sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas in die Fahrradstraße einzufahren. Autofahrer sind in Fahrradstraßen aber durch dieses Zusatzzeichen nur Gäste. In Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge maximal 30 km/h fahren.
Zusatzzeichen
Oftmals kommen Verkehrsschilder nicht alleine daher, sondern werden mit einem Zusatzzeichen versehen. Dieses bestimmt dann das eigentliche Verkehrsschild näher oder gibt zusätzliche Bedingungen vor.
- Bundesländer können aber durch Erlass die Aufstellung von Verkehrsschildern erlauben, welche nicht Teil der StVO sind.
- Wenn du mit deinem Fahrrad auf einem Gehweg mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” unterwegs bist, musst du jedoch auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Auf Gehwegen, auf denen Radfahrer mit Zusatzzeichen 1022-10 erlaubt sind, darfst du als Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Informationen zum Thema “Schrittgeschwindigkeit” habe ich dir in der Fallstudie Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit? Auch ist unklar, mit welchem Verkehrszeichen dieses Zusatzzeichen kombiniert werden soll oder kann.
- Die Kombination eines Hauptschildes, wie Zeichen 240, mit “Radfahrer absteigen” soll dich dazu animieren abzusteigen. Dadurch wirst du aber zum Fußgänger. Zum Einen kannst du von deinem Fahrrad absteigen, um dann dein Fahrrad im weiteren Verlauf des Weges zu schieben. Es gibt derzeit kein Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen, welches die Regelung “Radfahrer absteigen” aufheben könnte. Du solltest jedenfalls den gemeinsamen Fuß- und Radweg nicht einfach weiter benutzen, als ob du das Zusatzschild “Radfahrer absteigen” nicht gesehen hättest.
Weitere wichtige Informationen
- Grüne Wegweiser für Radfahrer werden zur Ausschilderung von Radrouten aufgestellt.
- Es gibt aber auch Straßen, in die du als Radfahrer nicht einfahren darfst.
- Nicht immer bedeuten Verkehrsschilder mit Fahrrad-Symbol gute Neuigkeiten für den Radler, denn sie können auch ein Verbot für ebendiese anzeigen.
- Sämtliche Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) dürfen diese Straße nicht befahren.
- mit „Einfahrt verboten“-Schild: Das Verbot gilt nicht für Radfahrer und E-Scooterfahrer.
Verbot für Radverkehr
Welche Verkehrszeichen verbieten ein Befahren der Straße mit dem Fahrrad? Dies sind die Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben.
Verhaltensregeln für Radfahrer
Welches Verhalten ist richtig für Fahrradfahrer im Straßenverkehr? Es ist die Kombination aus Regelkenntnis, defensivem Fahren und gegenseitigem Respekt.
- Nutze den Radweg, wenn einer vorhanden und benutzungspflichtig ist.
- Fahre nicht gegen die Fahrtrichtung, es sei denn, es ist explizit erlaubt (z. B.
- Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an.
E-Bikes im Straßenverkehr
Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen.
- Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad.
- S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht.
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h - also klassische Pedelecs. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind ausgenommen.
Innerorts musst du Radwege benutzen, wenn du den Motor deines E-Bikes nicht eingeschaltet hast. S-Pedelecs zählen zu den Leichtkrafträdern. Dadurch darfst du mit deinem S-Pedelec Radwege weder innerorts, noch außerorts befahren.
Über den Autor
Mathias Voigt ist Rechtsanwalt und besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen.
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