Verkehrszeichen 277.1: Bedeutung des Überholverbots für Radfahrer

Das Verkehrszeichen 277.1, auch bekannt als "Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen", ist seit April 2020 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Es handelt sich um eines der neuesten Schilder auf deutschen Straßen.

Was bedeutet das Verkehrszeichen 277.1?

Das Schild 277.1 zeigt auf weißem Grund mit rotem Kreis ein Auto sowie auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad. Autofahrern ist dem Schild zufolge also verboten, an der Stelle Radfahrer oder Roller zu überholen.

Offiziell lautet die Bezeichnung des Zeichens: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen". Das Schild enthält ein Ge- und Verbot: Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.

Merke: In einer Fahrrad-Überholverbotszone dürfen Sie als Autofahrer Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge nicht überholen. Üben Sie sich also in Geduld und fahren so lange hinterher, bis die Verbotszone endet. Im Interesse der Sicherheit des Radfahrers und auch Interesse Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie das Überholverbot ernst nehmen.

Für wen gilt das Überholverbot?

Mehrspurige Fahrzeuge sind Autos mit vier Rädern, aber auch Krafträder mit Beiwagen. Einspurige Fahrzeuge sind Fahrzeuge mit zwei Rädern, also insbesondere Fahrräder, Roller und Motorräder. Für die Letztgenannten gilt das Überholverbot bei Schild 277.1 übrigens nicht.

Da das Verbotsschild auf der linken Seite mehrspurige Fahrzeuge bezeichnet, dürfen einspurige Fahrzeuge, also Fahrräder und Motorräder, andere einspurige Fahrzeuge nach wie vor überholen.

Wo wird das Verkehrszeichen 277.1 eingesetzt?

Ein Fahrrad-Überholverbot kann angeordnet werden, wenn besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. Solche Verhältnisse können bei gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen sowie Gefäll- und Steigungsstrecken ergeben. Das Verkehrszeichen wird in erster Linie dort angebracht, wo es enge Streckenabschnitte oder starke Gefälle oder Steigungen gibt und Fahrzeuge den Mindestüberholabstand von 1,50 Meter nicht einhalten können.

So ist jetzt in Stuttgart an der Böblinger Straße/Kaltentaler Abfahrt ein Fahrrad-Überholverbot angeordnet worden. Hier findet sich eine Gefahrenstelle, weil die Fahrbahnbreite variiert und Fahrzeuge den gesetzlich vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend einhalten können.

Auch in der Nähe von München, in Garching an der alten B 471, wurde das selten genutzte Zeichen 277.1 schon aufgestellt. An der Stelle sei die Straße samt Radstreifen so schmal angelegt worden, dass „nach einer Verschärfung der Straßenverkehrsordnung Autofahrer und Fahrradfahrer nicht mehr entspannt dort unterwegs“ sein konnten, wie es in dem Bericht hieß.

In Kirchheim unter Teck ist das Verkehrszeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ ebenfalls im Einsatz und soll für die Einhaltung des Mindestabstandes beim Überholvorgang sensibilisieren.

Wie wird das Ende des Überholverbots signalisiert?

Normalerweise zeigen Verkehrsschilder an, wann ein Überholverbot endet. Das eigentliche rote umrandete Überholverbotsschild ist an einem insgesamt schwarzen, aus mehreren Balken bestehenden Querstrich zu erkennen.

So informiert auch das Verkehrszeichen 281.1 (laufende Nr. 59.1 StVO Anlage 2), wann das Fahrrad-Überholverbot endet. Das Ende eines streckenbezogenen Überholverbots ist jedoch nicht gekennzeichnet, wenn das Überholverbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist.

Welche Strafe droht bei Missachtung des Überholverbots?

Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg.

Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern

Früher gab die StVO beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer einen „ausreichenden Sicherheitsabstand“ vor. Diese Unbestimmtheit hat die Rechtsprechung insoweit konkretisiert, dass innerorts ein Abstand von 1,5 m und außerorts Abstand von 2 m einzuhalten war. Der Gesetzgeber hat diese Einschätzung übernommen.

Kraftfahrzeuge müssen, wenn sie Rad fahrende, zu Fuß Gehende oder Elektrokleinstfahrzeuge Führende überholen, einen ausreichenden Seitenabstand innerorts von mindestens 1,5 m und außerorts von mindestens 2 m einhalten (§ 5 Abs. IV S. 3 StVO).

Weitere wichtige Regeln für Radfahrer und Autofahrer

  • Kfz mit einer Gesamtmasse über 3,5 t müssen innerorts beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr zu rechnen ist (§ 9 Abs. VI StVO).
  • Abseits von Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer mit der Anordnung von Fahrradzonen rechnen (Verkehrszeichen Anlage 2 laufende Nummer 24.1 StVO). In einer Fahrradzone ist kein anderer Fahrzeugverkehr gestattet. Elektrokleinstfahrzeuge sind jedoch erlaubt.
  • Gerade weil Radfahrer zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern zählen, sind sie im eigenen Interesse gehalten, die Verkehrsregeln einzuhalten.

Zusammenfassung

Das Verkehrszeichen 277.1 dient der Sicherheit von Radfahrern, indem es das Überholen durch mehrspurige Fahrzeuge in bestimmten Situationen verbietet. Autofahrer sollten sich mit der Bedeutung dieses Schildes vertraut machen und die geltenden Regeln beachten, um Unfälle zu vermeiden.

Verkehrszeichen Bedeutung Strafe bei Missachtung
277.1 Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen 70 Euro Geldbuße und 1 Punkt in Flensburg

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