Millionen Fahrzeuge befahren tagtäglich die deutschen Straßen, die laut CIA Factbook über eine Länge von gut 625.000 Kilometern verfügen. Häufig ist es dazu nötig, dass eine Straße komplett gesperrt wird. Während Ortskundige den Bereich mit Leichtigkeit umfahren können, stehen Ortsfremde in einer solchen Situation häufig auf dem Schlauch. In diesen und anderen Fällen werden Umleitungen eingerichtet.
Es gibt im Verkehrsrecht mehrere Verkehrszeichen, die auf eine Umleitung bzw. auf Umleitungsstrecken hinweisen können. Je nachdem, was für ein Grund für die Umleitung besteht, können verschiedene Schilder zum Einsatz kommen. Darüber hinaus kann eine solche für andere Verkehrsteilnehmer als Kraftfahrer vorliegen und für Radfahrer oder Fußgänger ausgewiesen sein.
Was ist eine Umleitung?
Eine Umleitung sorgt dafür, dass der Verkehr umgeleitet wird. Die Fahrzeuge müssen also auf eine andere Strecke ausweichen. Die Straßenverkehrsbehörden können Umleitungsstrecken laut § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einrichten, um beispielsweise schwere Schäden an Straßen zu verhindern. Eine Umleitung gilt als Maßnahme der Verkehrslenkung und wird durch Verkehrszeichen angekündigt sowie auch ausgewiesen.
Als Gründe für eine solche Maßnahme können beispielsweise Baustellen oder erhöhtes Verkehrsaufkommen gelten. Aber nicht nur für Kraftfahrer kann der Verkehrsfluss durch diese Maßnahmen beeinflusst werden, auch für Radfahrer oder Fußgänger sind Umleitungen des eigentlichen Verkehrsweges möglich.
Im weiteren Sinne gehören dann auch Schienenersatzverkehre, Ausweichflughäfen oder Baukanäle bzw. Umleitung. Oftmals stellen Bedarfsumleitungen eine Entlastung von viel befahreneren oder staugefährdeten Abschnitten dar. In der Regel wird die Nutzung per Verkehrsfunk angeraten oder durch Rettungs- bzw. Ordnungskräfte vor Ort angewiesen.
Kennzeichnung von Umleitungen
Zur Kennzeichnung einer Umleitung können verschiedene Verkehrszeichen verwendet werden. Diese zählen dann zu den Richtzeichen. Zudem unterscheiden sich die Schilder für eine Umleitung und eine Bedarfsumleitung.
Bei einem Verkehrsschild, das eine Umleitung ausweist, handelt es sich gemäß Abschnitt 11 der Anlage 3 zur Straßenverkehrsordnung (StVO) um ein Richtzeichen, welches amtlich angeordnet wird. Für eine solche Umleitung ist das Verkehrszeichen rechteckig mit gelbem Hintergrund und schwarzem Rand. Zudem ist meist eine Aufschrift mit „Umleitung“ oder „U“ in Schwarz auf diesen zu finden.
Gelbe Umleitungsschilder führen Sie entlang einer festgelegten Route an der Straßensperrung vorbei und dann gewöhnlich wieder zurück auf die ursprüngliche Straße. Das entsprechende Verkehrszeichen trägt die Nummer 455.1. Treffen in einem Bereich mehrere Umleitungsstrecken aufeinander, so werden die Verkehrsschilder nummeriert. Jede Umleitung bekommt ihre eigene Ziffer.
Fahrer müssen in dieser Situation darauf achten, den richtigen Schildern zu folgen. Prägen Sie sich die Zahl für die richtige nummerierte Umleitung ein. An jeder Kreuzung oder Einmündung, an der Fahrer Zweifel über den weiteren Verlauf der Streckenführung haben könnten, finden Sie wieder ein entsprechendes Verkehrsschild für die Umleitung. Führt die Umleitung durch einen Kreisverkehr, wird dieser symbolisch auf dem Umleitungsschild dargestellt.
Sowohl innerorts auch als außerorts, beispielsweise auf Landstraßen, erkennen Sie ein Umleitungsschild an seiner auffälligen gelben Farbe. Eine Umleitung wird häufig durch das Verkehrszeichen 457.1 angekündigt. Hierbei handelt es sich um ein rechteckiges, längliches Schild mit der schwarzen Aufschrift „Umleitung“ auf gelbem Grund. Es weist Sie darauf hin, dass bald eine Umleitung beginnt. Diese zeigt in der Regel vereinfacht an, welche Strecke gesperrt ist und ob die Umleitung rechts oder links an der gesperrten Straße vorbeiführt. Häufig werden in der Planskizze auch ein bis zwei andere Orte oder Straßennamen genannt, an denen die Umleitung vorbeiführt.
Für eine veränderte Verkehrsführung, die bei einer Umleitung erfolgt, werden Verkehrszeichen wie 454, 455.1, 457.1, 458 und 457.2 am häufigsten eingesetzt. Gibt es auf einer Strecke mehrere alternative Routen oder geänderte Verkehrsführungen, die ausgewiesen werden sollen, kommt bei einer solchen Umleitung das Schild 455.1 mit einem U und einer Ziffer zum Einsatz.
Das eine Umleitung anzeigende Schild kann außerdem mit weißen Zusatzzeichen versehen werden. Diese werden oberhalb des Umleitungsschildes angebracht und können unter anderem anzeigen, dass die Umleitung nur für gewisse Fahrzeugklassen gilt.
Bedarfsumleitung
Eine Umleitung auf der Autobahn wird Bedarfsumleitung genannt. Hier befinden sich die entsprechenden Schilder dauerhaft an der Strecke. Fahrer können diese, wie der Name schon sagt, nach Bedarf beachten. Das die Umleitung kennzeichnende Autobahnschild trägt die Nummer 460. Hierbei handelt es sich um ein blaues Schild mit weißem Rahmen und weißer Beschriftung mit einem „U“ und einer Nummer. Führt die Umleitung nach Norden oder Osten, werden ungerade Nummern verwendet.
Üblicherweise ist eine spezielle Form der Umleitung auf Autobahnen und wird durch das Schild 460 angezeigt. Anders als die vorherigen Zeichen handelt es sich hierbei um ein rechteckiges Schild mit blauem Hintergrund, weißem Rand und weißer Aufschrift „U“ bzw. Zum Einsatz kommt diese Umleitung, wenn die Autobahn beispielsweise aufgrund eines Unfalls gesperrt ist oder sich aufgrund hohen Verkehrsaufkommens ein Stau bildet.
Umleitung für Radfahrer und Fußgänger
Gemäß Anlage 3 StVO kann eine Umleitung auch nur für bestimmte Fahrzeuge eingerichtet werden, z. B. um LKW-Verkehr von Strecken oder Straßen wegzuleiten oder Radfahrer auf andere Straßen zu leiten. So gilt das Zeichen 442 als Ankündigung für eine Umleitung und die Zeichen 421 und 422 als Wegweiser auf der Umleitungsstrecke.
Nicht nur für Kraftfahrzeuge kann eine Umleitung per Schild ausgewiesen sein. Oftmals ist das Zeichen 442 dann anstatt eines LKW mit einem Fahrrad-Piktogramm versehen. Für Fußgänger sind Umleitungen in der Regel durch Zusatzzeichen wie 1000-22 angezeigt.
Bei Sperrungen von Geh- oder Radwegen müssen Fußgänger und Radfahrer umgeleitet werden. Sie erkennen eine Umleitung für Fußgänger am Schild, das zusätzlich mit einem Spaziergänger versehen ist.
Umleitungsbeschilderungen für Radfahrer werden sowohl bei zeitlich befristeten, als auch bei unbefristeten Umleitungen für den Radverkehr aufgestellt.
Verhaltensregeln bei Umleitungen
Sind Umleitungen bereits bekannt, sollten Sie für die Fahrt mehr Zeit einplanen, da es sich in der Regel um einen Umweg handelt. Wie eine Umleitung auf der Autobahn, in der Stadt oder auf anderen Straßen aussehen muss, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt. In der Anlage 3 zur StVO sind in Abschnitt 11 zu den Richtzeichen alle amtlichen Zeichen zur Beschilderung aufgeführt. Verkehrszeichen zu Umleitungen zählen demnach als Richtzeichen. Fahrer müssen sich an die Vorgaben der Schilder halten und die Umleitung benutzen.
An jeder Kreuzung oder Einmündung, an der Fahrer Zweifel über den weiteren Verlauf der Streckenführung haben könnten, finden Sie wieder ein entsprechendes Verkehrsschild für die Umleitung.
Weitere wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Neben den Umleitungsschildern gibt es noch weitere Verkehrszeichen, die für Radfahrer von Bedeutung sind:
- Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol (Z 237) kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen.
- Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240).
- Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol (Z 239) können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild erweitert werden.
- Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind.
- Entsprechend durch ein Schild für Radfahrer gekennzeichnete Einbahnstraßen (Z 220) können laut StVO von RadfahrerInnen in beiden Richtungen genutzt werden.
- Ein rotes, rundes Schild mit weißem Querbalken (Z 267) und Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“ kennzeichnet Einbahnstraßen, die Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung zulassen.
- Ein rundes Schild mit rotem Rahmen und weißem Grund (Z 250) bedeutet, dass kein Fahrzeug diese Straße befahren darf, auch kein Fahrrad.
Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht (z. B.
Zusatzzeichen und besondere Situationen
- Verkehrszeichen an Bahnübergängen, Kreuzungen und Einmündungen können mit einem Zusatzschild für Radfahrer versehen sein.
- In wenig befahrenen Einbahnstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann ein Zusatzschild für Radfahrer angebracht sein, welches erlaubt, dass Radfahrer auch in Gegenrichtung zugelassen sind.
- Wenn die Straße zu eng ist, um mit dem erforderlichen Abstand von 1,5 m Radfahrer zu überholen, kann ein Verkehrsschild auf ein generelles Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen hinweisen.
Weitere Neuerungen im Verkehrszeichenbereich:
- Radschnellwege bekommen ein ganz neues eigenes Verkehrsschild.
- Ein spezielles Piktogramm für Lastenräder wurde ebenfalls neu eingeführt.
- Fahrradzonen können nun ähnlich wie Tempo-30-Zonen angeordnet werden. In den Fahrradzonen gilt die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, Fahrräder werden bevorzugt behandelt und dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
- Ebenfalls eingeführt 2020: Der Grünpfeil speziell für Radfahrer, die nach einem kurzen Stopp auch bei roter Ampel abbiegen dürfen.
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