Versicherungspflicht für E-Roller bis 25 km/h in Deutschland

E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Die übergroße Mehrheit der Scooter sind dabei nicht Teil von Leih-Flotten, sondern im Besitz von Privatpersonen. 780.000 Scootern im Privatbesitz standen 2023 nur 210.000 Leih-Scooter gegenüber. Auch das Wachstum der privaten Scooter ist deutlich höher.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer.

Benötige ich ein eigenes Kennzeichen?

Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten. In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr und das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Die neuen Kennzeichen wechseln zudem jedes Jahr ihre Farbe.

Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?

Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden.

Strafen bei Fahren ohne Versicherungsschutz

Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen.

Unfall verursacht - Was passiert?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Die GDV-Zahlen zeigen, dass mit Leih-Scootern deutlich mehr Unfälle verursacht werden als mit privaten Scootern. Obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachen, waren sie 2023 für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich. Insgesamt verursachten E-Scooter 2023 knapp 5.000 Schäden, für die die Versicherer insgesamt 25,5 Millionen Euro zahlten.

Diebstahl des E-Scooters - Wer zahlt?

Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken. 2023 wurden insgesamt 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen, die Diebstahlquote lag bei 277 von 10.000. Zum Vergleich: Bei Pkw beträgt die Quote 4 von 10.000.

Weitere wichtige Fragen und Antworten

* Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen? Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Tretroller fahren, die älter als 14 Jahre sind.* Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren? Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug. Verbraucher müssen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen.* Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht wie beim Pedelec? Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, für das keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.* Wie schnell dürfen E-Scooter fahren? Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.* Besteht eine Helmpflicht? Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen.* Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern? E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.* Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe? Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat.* Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache? Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der E-Scooter-Versicherung des Unfallverursachers (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung). Der Fahrer des Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner E-Scooter-Versicherung rechnen.* Ich besitze bereits einen E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern? Ältere Roller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, den Roller technisch nachzurüsten, damit er der Verordnung entspricht. Allerdings ist die Umrüstung für den Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis.* Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland? Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen, ob Elektro-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind und ob sie als Kraftfahrzeug eine Versicherung benötigen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seiner E-Scooter-Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen.* Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen? Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht.

E-Roller bis 25 km/h: Führerschein, Helmpflicht und Versicherung

Für E-Roller bis maximal 20km/h besteht keine Helmpflicht. Für E-Roller, die schneller als 20 km/h fahren besteht immer Helmpflicht. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen. Deshalb solltest immer einen Helm tragen, wenn Du mit deinem E-Roller unterwegs bist. Ja, jeder E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h ist versicherungspflichtig.Um das günstigste Angebote für dich zu finden haben wir einen Vergleichsrechner für E-Roller Versicherungen entwickelt. Dieser vergleicht deine Daten automatisch mit den gängigsten Anbietern von E-RollerVersicherungen und findet das passende Angebot für dich. Die Beantragung ist kinderleicht und 100% online. Mit nur wenigen Klicks erhältst Du deine günstige E-Roller Versicherung. Ohne eigenständige Versicherung deines Elektro-Rollers kommst Du selbst für den Schaden auf und kassierst zudem eine Strafe für den Betrieb eines versicherungspflichtigen Elektrokleinstfahrzeuges ohne entsprechende Versicherung im öffentlichen Raum. Mit der passenden E-Roller Versicherung, übernimmt diese den entstandene Schaden, wenn Du Dritte beim Betrieb deines E-Roller schädigst.

Alkohol und E-Roller

Alkohol und E-Roller, das passt nicht zusammen und ist eine Gefährdung für dich und andere Teilnehmer am Straßenverkehr. Bis einschließlich 20 Jahren gilt deshalb eine Promille-Grenze von 0,0 für E-Roller Fahrer. Ab 21 erhöht sich diese auf 0,5 Promille. Im Schadenfall kommt die Kfz-Haftpflicht Versicherung des E-Rollers für entstandene Schäden auf. Der Versicherer kann jedoch bereits ab 0,3 Promille Regressansprüche beim Kunden geltend machen, wenn der Schaden nachweislich auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen ist.

Versicherung im Ausland

Ja, die Versicherung gilt in der Regel für EU-Mitgliedsstaaten. Hier ist es jedoch ratsam die internationale Versicherungskarte (besser bekannt als „Grüne-Karte“) mitzuführen. Du kannst also deinen E-Roller in den meisten Fällen problemlos mit in den Urlaub nehmen. Trotzdem solltest Du dich vorher über Gesetze und Beschränkungen innerhalb des jeweiligen Landes, in das Du reisen möchtest, informieren. Was in Deutschland erlaubt oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, kann in einem anderen Land verboten sein.

Hier ist eine Tabelle, die die Unterschiede zwischen Fahrrad, Kleinkraftrad und Elektro-Kleinstfahrzeug zusammenfasst:

Merkmal Fahrrad Kleinkraftrad Elektro-Kleinstfahrzeug
Max. Leistung 250 Watt 500 Watt 500 Watt
Betriebserlaubnis erforderlich Nein Ja Ja
Helmpflicht Nein Ja Nein
Kennzeichenpflicht Nein Ja (Versicherungskennzeichen) Ja (Versicherungsplakette)
Führerscheinpflicht Nein Ja (Klasse AM) Nein
Mindestalter Nein 16 Jahre 14 Jahre
Fahren auf dem Radweg Ja Nein Ja
Versicherungspflicht Nein Ja Ja
Versicherung bei Schäden Dritter Private Haftpflicht Kfz-Haftpflicht Kfz-Haftpflicht
Versicherung bei Diebstahl Hausrat Kasko Kasko

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