E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Die übergroße Mehrheit der Scooter sind dabei nicht Teil von Leih-Flotten, sondern im Besitz von Privatpersonen. 780.000 Scootern im Privatbesitz standen 2023 nur 210.000 Leih-Scooter gegenüber. Auch das Wachstum der privaten Scooter ist deutlich höher.
Was ist ein E-Scooter?
Sie sehen genauso aus wie klassische Tretroller, nur mit dem Unterschied, dass E-Scooter einen leisen Elektromotor haben und somit robuster und schwerer sind. Trotz des Motors haben sie ein geringes Gewicht und sind falt- und/oder tragbar - ideal um kurze Strecken zu überbrücken, wie z.B. Besonders in der Großstadt, wird neben dem Fahrrad häufig zum E-Scooter gegriffen. In den vergangenen Jahren ist auch das Mietangebot für die kleinen Flitzer erheblich gewachsen.
E-Scooter werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung.
Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen
E-Scooter zählen nämlich nicht nur zu den Elektrokleinstfahrzeugen und unterliegen den dafür gültigen gesetzlichen Verordnungen. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Geplante Neuregelungen
- Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll.
- Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.
- Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig. An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Versicherungspflicht für E-Scooter
Die kurze Antwort ist: Im Regelfall ja. Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Ein E-Scooter muss nicht zugelassen werden, aber benötigt - ähnlich, wie andere Kleinkraftfahrzeuge eine Versicherungsplakette, die am Roller aufgeklebt wird. Dadurch wird auch der Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug nachgewiesen. Denn dieser ist zwingend vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Dritten schädigen. Zeitgleich wird sichergestellt, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt (Opferschutz). Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine klebbare Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen entwickelt wurde.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Bei Personenschäden werden max. Bis zu 15 Millionen € je geschädigter Person übernommen.
Versicherungskennzeichen
Durch das Versicherungskennzeichen weist der Halter nach, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Die Versicherungsplakette wechselt jährlich die Farbe. In der Saison 2023/24 benötigen Sie eine schwarze Plakette.
Für Ihren E-Scooter erhalten Sie eine selbstklebende Plakette. Dieses Nummernschild müssen Sie jährlich, zum Beginn eines jeden neuen Versicherungsjahrs gegen ein neues Versicherungskennzeichen austauschen. Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29. Februar.
Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette.
Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?
Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden.
Teilkaskoversicherung
Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht.
Die Teilkasko ersetzt Schäden durch Diebstahl oder Raub, Brand oder Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch, Zusammenstöße mit Tieren, Tierbiss, Kurzschluss und Glasbruch. Bei der Teilkasko gilt immer ein Selbstbehalt von 150 € pro Schadenfall.
Wichtige Hinweise für E-Scooter-Fahrer
- Wo dürfen E-Scooter fahren? E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
- Mindestalter: Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
- Promillegrenze: Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
- Helmpflicht: Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.
- Anzahl der Personen: Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.
Bußgelder bei Verstößen
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Zusammenfassung
Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern.
Verwandte Beiträge:
- E-Roller Versicherungskosten: Vergleich & Tipps zur günstigen Versicherung
- E-Roller Versicherung Kosten: Vergleich & Tipps zur Auswahl
- E-Roller 70 km/h Versicherung: Pflichtversicherung & Kosten
- E-Roller Versicherung: Vergleich & Tipps für den besten Schutz
- Shimano V-Brake Bremsbeläge: Kaufratgeber & Testsieger 2024
- Unglaublicher BTWIN 16 Zoll Fahrrad Test – Das müssen Sie wissen!
Kommentar schreiben