Jährlich werden tausende von Fahrrädern gestohlen, die wenigsten Fälle werden von der Polizei aufgeklärt. Vor dem Diebstahl des Fahrrads kann eine Versicherung zwar nicht schützen, wohl aber vor dem finanziellen Verlust. Viele Versicherungsnehmer stellen sich die Frage: Ist mein Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichert? Wann zahlt meine Hausratversicherung im Fall eines Fahrrad-Diebstahls? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und Handlungsempfehlungen.
Versicherungsoptionen für Fahrräder
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Fahrrad zu versichern:
- Hausratversicherung: Sie bietet einen Basis-Schutz für Ihre Fahrräder.
- Spezielle Fahrradversicherung: Hier können Sie oft zusätzlich noch weitere Risiken absichern, die mit dem Radfahren einhergehen - beispielsweise Schäden durch Unfälle.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist eine Möglichkeit, das Fahrrad gegen Diebstahl abzusichern. Für Fahrräder greift die Hausratversicherung somit grundsätzlich bei Einbruchdiebstahl oder Feuer. Die Hausratversicherung zahlt im Fall eines Fahrrad-Diebstahls dann, wenn das Fahrrad direkt aus der Wohnung, einem abgeschlossenen Keller oder einer abgesperrten Garage gestohlen wird. Teilweise zahlen Versicherungsanbieter auch dann, wenn das Fahrrad aus dem eigenen, umzäunten Garten oder einem Abstellraum für Räder gestohlen wird.
Mit einem Zusatzbaustein, der gegen Aufpreis dazu gebucht werden kann, zahlt die Hausratversicherung dann auch bei Fahrrad-Diebstahl im Freien. Bitte beachten Sie: Wird das Fahrrad auf der Straße oder am Bahnhof gestohlen, zahlen viele Hausratversicherungen nicht. Außerdem enthalten viele Hausratversicherungen eine Nachtklausel. In dieser ist ein Fahrrad-Diebstahl zwischen 22 - 6 Uhr nicht abgedeckt.
Unser Tipp: Wann eine Hausratversicherung im Fall eines Fahrrad-Diebstahls zahlt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich! Überprüfen Sie, ob es eine Nachtzeitklausel in Ihrer Hausratversicherung gibt.
Die Kosten für den Zusatzbaustein für Fahrräder hängt in der Hausratversicherung von Ihrem Wohnort ab. Prüfen Sie die maximale Versicherungssumme, bis zu der die Hausratversicherung bei Fahrrad-Diebstahl zahlt. Die Kaufbelege für das Fahrrad und für das Schloss benötigen Sie, wenn Sie einen Fahrrad-Diebstahl in der Hausratversicherung melden müssen. Nutzen Sie ein starkes Schloss, wie z.B. ein Panzerketten-Schloss. Kennzeichnen Sie Ihr Fahrrad individuell, z.B. mit einem Aufkleber oder einer Fahrradcodierung.
Wird das Fahrrad mit anderen Dingen etwa aus dem Keller gestohlen, so übernimmt dies die Hausratversicherung. Diesen melden Sie den Fahrrad-Diebstahl, mit der Angabe, dass Sie auch eine Fahrradversicherung haben. Melden Sie dies nicht, kann das zu einer Leistungsverweigerung seitens der Hausratversicherung führen. In der Regel werden Hausratversicherung und Fahrradversicherung ohne Überschneidungen aufeinander abgestimmt.
Hausratversicherung (mit Erweiterung): Ein Fahrrad am Bahnhof geklaut. Eine Hausratversicherung zahlt nur, wenn das Fahrrad aus der Wohnung oder den Kellerräumen gestohlen worden ist.
Fahrrad aus Fahrradkeller geklaut: Handelt es sich bei dem Fahrradkeller um einen abgeschlossenen Raum, ist der Diebstahl von Fahrrädern in der Hausratversicherung mit abgesichert. Allerdings muss das Fahrrad, wenn der Keller von mehreren Personen genutzt wird, auch im Fahrradkeller fest an etwas angeschlossen werden.
Viele Versicherungen übernehmen die Haftung auch, wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, während Sie es verliehen haben. Achten Sie in den Versicherungsbedingungen auf das Kleingedruckte zum Thema „Leistungsausschlüsse“.
Ist Ihr Fahrrad nicht durch Ihre Hausratversicherung geschützt, können Sie in der Regel diesen Versicherungsschutz nachträglich noch ergänzen. Wichtig: Eine Hausratversicherung bietet nur Fahrrädern Versicherungsschutz, die sich innerhalb des Versicherungsortes befinden.
Fahrräder können im Basisschutz der Hausratversicherung bereits mit abgesichert sein. In manchen Fällen benötigen Sie jedoch eine Erweiterung der Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl. In der Regel sind sowohl Fahrräder, abhängig vom Versicherer aber auch Pedelecs, E-Bikes oder Elektrofahrräder versichert. Einige Versicherer leisten auch, wenn der Fahrradanhänger gestohlen wurde.
Die Hausratversicherung erstattet im Schadenfall die Reparaturkosten oder den Neuwert des Hausrats. Auch Ihr Fahrrad ist bei Diebstahl aus Ihrem Zuhause versichert. Zudem bietet die ADAC Hausratversicherung drei Zusatzbausteine, mit denen Sie sich gegen Extremwetterlagen, den Diebstahl des Fahrrads außerhalb Ihres Zuhauses und Glasbruch schützen können.
Spezielle Fahrradversicherung
Fahrraddiebstahl können Sie auch unabhängig von einer Hausratversicherung im Rahmen einer speziellen Fahrradversicherung versichern. Hier können Sie oft zusätzlich noch weitere Risiken absichern, die mit dem Radfahren einhergehen - beispielsweise Schäden durch Unfälle. Solche Fahrradversicherungen sind vergleichbar mit einer Vollkaskoversicherung fürs Auto.
Eine spezielle Fahrrad-Versicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie ein teures Fahrrad besitzen und sich mehr Leistungen, über einen Fahrrad-Diebstahl, hinaus wünschen. Es spielt dabei dann auch keine Rolle, welchen Fahrradtyp Sie haben: der Schutz der Fahrrad-Versicherung umfasst Mountainbikes, Rennräder, Carbonräder oder Pedelecs. Eine Fahrrad-Versicherung sichert Sie nicht nur gegen Fahrrad-Diebstahl ab.
Im Vergleich zur Hausratversicherung zahlt Ihnen eine Fahrrad-Versicherung, z.B. Fahrrad-Diebstähle im Freien oder Raub sind mitversichert. Auch Reparaturen am Fahrrad, z.B. Sturz- und Unfallschäden an Ihrem Fahrrad sind mitversichert. Der Diebstahl oder die Beschädigung von Fahrradteilen oder dem Fahrradgepäck ist mitversichert. Eine Fahrrad-Versicherung gleicht einer Kfz-Kaskoversicherung.
Mit einer Fahrradversicherung oder E-Bike-Versicherung ist das im Versicherungsschein dokumentierte Fahrrad, Pedelec oder E-Bike versichert. Versichert sind in der Regel auch alle mit dem Fahrrad fest verbundenen Teile, wie Sattel, Lampen oder Akkus. Die Versicherung zahlt nur, wenn es sich um einen nachweisbaren Diebstahl handelt - dazu zählen auch Einbruchdiebstahl, Teildiebstahl (zum Beispiel nur das Vorderrad) oder Raub.
Bei Fahrradversicherungen haben Sie hingegen die Möglichkeit, dass der Versicherer nach einem Diebstahl den Neuwert des Fahrrads erstattet. Nur mit einer Fahrradversicherung ist Ihr Fahrrad weltweit geschützt. Je nach Tarif können auch Verschleißschäden, Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden oder die Elektronik versichert sein. Fahrradversicherungen bieten rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad.
Eine Fahrradversicherung deckt in der Regel nicht nur Diebstahl ab. Mit unserer Fahrradversicherung schützen Sie Ihr Fahrrad darüber hinaus nicht nur bei einem Diebstahl. Auch Schäden durch Unfall oder Sturz, Verschleiß und Zerstörung können abgedeckt werden.
Eine Fahrradversicherung ist besonders bei teuren Fahrrädern sinnvoll. Denn eine solche Fahrradversicherung übernimmt die Kosten nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Reparaturen.
Zudem ist in einer Fahrrad-Versicherung nicht nur das Fahrrad selbst versichert. Die festverbundenen Fahrradteile wie Lenker, Sattel oder Akku sowie das Fahrradzubehör und das Fahrradgepäck sind mitversichert. ADAC Fahrrad-Versicherung: wir bieten Ihnen Schutz für alle Fahrräder/Pedelecs aus Ihrem Haushalt. Also auch für die Fahrräder Ihrer Familienmitglieder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben. Sie erhalten Schutz in Form von zwei frei wählbaren Bausteinen Diebstahlschutz (z.B. bei Diebstahl auf offener Straße, Teilediebstahl, Raub) und Reparaturschutz (z.B. bei Unfallschäden, Vandalismus, Verschleiß/Akkuverschleiß, Bedienfehler). Die Bausteine können Sie separat oder in Kombination abschließen.
Was Sie vor dem Abschluss einer Versicherung beachten sollten
Sowohl die Hausratversicherung als auch die Fahrradversicherung verlangen, dass Sie Ihr Fahrrad mit einem Schloss gegen einfachen Diebstahl sichern, wenn Sie es abstellen. Tun Sie das nicht, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistung kürzen oder unter Umständen auch ganz leistungsfrei sein. Wann und in welcher Höhe die Hausratversicherung bzw. Hier empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Versicherung oder ein Blick in die Vertragsunterlagen.
- Welche Arten von Fahrrädern umfasst die Versicherung? Sind nur klassische Fahrräder ohne Motor versichert oder auch Fahrräder mit Elektromotor (Pedelecs - umgangssprachlich auch „E-Bikes” genannt)?
- Reicht die für Fahrraddiebstahl vereinbarte Versicherungssumme aus? Die Versicherungssumme ist die Höchstentschädigung, die Sie je Versicherungsfall erhalten. Gerade wenn Sie mehrere Räder besitzen, die alle gleichzeitig gestohlen werden könnten (bspw.
- Gibt es eine sogenannte „Nachtzeitklausel”, die vorgibt, dass Sie Ihr Fahrrad zu bestimmten Uhrzeiten (meist 22 Uhr - 6 Uhr) nicht im Freien abstellen dürfen?
- Muss das Fahrradschloss bestimmte Anforderungen erfüllen? Reicht es, wenn das Fahrrad mit einem Fahrradschloss abgeschlossen wird oder muss es zusätzlich auch noch an einen festen Gegenstand (z. B.
Versicherer verlangen, dass bestimmte sogenannte Obliegenheiten eingehalten werden. In vielen Fällen muss das Fahrrad immer abgeschlossen sein, vor allem in Räumen, die von beispielsweise der gesamten Hausgemeinschaft genutzt werden. Steht Ihr Fahrrad in einem verschlossenen Gebäude, Raum oder Schuppen, den nur Sie nutzen, müssen Sie das Fahrrad in der Regel nicht abschließen.
Prüfen Sie, ob es eine Nachtzeitklausel in Ihrer Hausratversicherung gibt. Kaufpreis des Fahrrads: Wie viel hat Ihr Fahrrad gekostet? Kosten und Leistungen: Gibt es mehrere Tarife oder Leistungsbausteine? Fahrrad-Schloss: Welches Fahrrad-Schloss nutzen Sie? Alter des Fahrrads: Gibt es eine Altersbegrenzung für das Fahrrad? Nicht versicherte Leistungen und Fahrräder: Welche Ausschlüsse gibt es? Schadenfall: Wird im Fall des Fahrrad-Diebstahls der Neuwert des Fahrrades erstattet? Unterlagen für den Schadenfall: auch hier sind die original Händler-Rechnungen für den Kauf des Fahrrads, für den Kauf der Fahrradteile sowie die Rechnung für das Fahrradschloss wichtig, wenn Sie einen Schaden melden müssen. Eine Fahrrad-Versicherung zahlt nur, wenn Sie diese Unterlagen vorweisen können.
Die Versicherung übernimmt den Schaden nur, wenn vor dem Diebstahl bestimmte Bedingungen erfüllt wurden.
Haben Sie Pflichten nicht erfüllt, bevor Ihr Fahrrad gestohlen wurde, dann sollten Sie, falls möglich, dem Versicherer nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde?
Es ist passiert, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen: Ihr Rad ist weg. Nur noch das geknackte Schloss hängt an der Laterne, an der Sie es gestern angeschlossen haben. Das Fahrrad war glücklicherweise versichert, aber natürlich ärgern Sie sich trotzdem.
Schritte nach dem Diebstahl
- Diebstahl bei der Polizei melden: Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, sollten Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei melden. In einigen Gemeinden geht dies mittlerweile über ein Online-Formular im Internet. Die Meldung sollte binnen 48 Stunden erfolgen. Die Meldung sollte binnen 48 Stunden erfolgen. Für das Erstatten der Anzeige sollten Sie alle Daten zu Ihrem gestohlenen Fahrrad angeben, die Sie zur Hand haben. Die Diebstahlanzeige bei der Polizei müssen Sie als Beweis bei der Versicherung vorlegen, um überhaupt erst einen Versicherungsanspruch geltend machen zu können.
- Versicherung informieren: Haben Sie eine Versicherung abgeschlossen, die bei Fahrraddiebstahl leistet, müssen Sie diese in einem zweiten Schritt unverzüglich informieren. Welche Unterlagen und welche Angaben der Versicherer bei einem Schadensfall verlangt, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. Polizeiliches Aktenzeichen der Anzeige bei der Polizei: Wichtig ist ein Beweis für den Besitz des Fahrrades. Dieser wird im Idealfall durch die Seriennummer des Rads festgestellt. Diese sollten Sie sich beim Kauf des Fahrrads unbedingt notieren. Haben Sie die Seriennummer nicht parat, können als Eigentumsbeweis aber auch Foto, Kauf- oder Reparaturbelege dienen. Bescheinigung des örtlichen Fundbüros:Einige Versicherungen verlangen einen Nachweis, dass der Diebstahl des Fahrrads auch hier gemeldet wurde.Detailfragen zum Diebstahl:Beantworten Sie unbedingt folgende Fragen:1. Wo und wann ist das Fahrrad gestohlen worden?2. Wo und wie war das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls angeschlossen? Falls es aus einem Raum gestohlen wurde:1. Konnten Einbruchspuren festgestellt werden?Die Versicherung möchte hier überprüfen, ob ein Versicherungsanspruch für den Fahrraddiebstahl besteht, denn die meisten Versicherungen haben einige Einschränkungen, die erst ausgeschlossen werden müssen. Übrigens: Viele Versicherungen haben Vordrucke für Schadensmeldungen auf ihrer Homepage. Nun heißt es abwarten! Wenn der Fahrraddiebstahl nach drei Wochen nicht aufgeklärt werden konnte, beziehungsweise Ihr Fahrrad auch nirgendwo wieder aufgetaucht ist, haben Sie Anspruch auf Schadensregulierung durch die Hausratversicherung. Im Regelfall müssen Sie nicht länger als 2 bis 3 Wochen auf die Bearbeitung Ihrer Unterlagen warten. In der Zwischenzeit können Sie auch selbst aktiv werden.
- Fahrrad suchen: Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, sollten Sie auch prüfen, ob es in einem Fundbüro abgegeben wurde. Einige Versicherer fordern sogar eine Bescheinigung eines Fundbüros, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben wurde. Nur dann regulieren sie den Schaden. Wenden Sie sich am besten an ein Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt. Klappern Sie mal die verschiedenen Flohmärkte der Stadt ab, in Berlin beispielsweise den Flohmarkt in Treptow beim Badeschiff oder sonntags im Mauerpark. Es kann auch nicht schaden, mal ein Auge auf verschiedene Internetportale zu haben, ob Sie Ihren geliebten Drahtesel dort vielleicht in den Kleinanzeigen wiederfinden. Es gibt im Netz außerdem Seiten, auf denen Sie Ihr Fahrrad mit Angabe von Rahmennummer, Fotos und besonderen Merkmalen als gestohlen melden können. Vielleicht entdeckt ja ein anderer Nutzer aus der Community Ihr gestohlenes Zweirad, denn viele Augen sehen mehr als zwei. Mit der Suche nach Ihrem Fahrrad sollten Sie allerdings zügig beginnen, denn oft wird das Diebesgut schnell ins Ausland gebracht, um von dort weiterverkauft zu werden.
„Versicherer sind bei Fahrraddiebstählen mitunter skeptisch, gerade im Hinblick auf die korrekte Absicherung des abgestellten Fahrrads durch den Besitzer. Nicht selten vermuten Versicherer grobe Fahrlässigkeit. Wenn das geknackte Fahrradschloss nicht ebenfalls entwendet wurde, bieten Sie der Versicherung an, das Schloss einzureichen.
Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt. Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen.
Wie Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl schützen können
Da Fahrräder verhältnismäßig einfach zu klauen sind und sich schnell weiterverkaufen lassen, ist es wichtig, Vorkehrungen zu treffen, um Ihr Fahrrad zu schützen. Hier sind einige Tipps, wie Sie Dieben das Leben schwer machen können:
- Verwenden Sie ein hochwertiges Fahrradschloss: Bügelschlösser und Panzerkabelschlösser sind am sichersten. Ein Schloss ist nicht nur eine gute Vorsorge gegen Diebstahl, sondern auch die Voraussetzung dafür, dass die Hausratversicherung den Schaden erstattet.
- Schließen Sie das Fahrrad an einem festen Gegenstand an: Schließen Sie das Fahrrad nicht nur ab, sondern schließen Sie es an einem festen Gegenstand an. Stellen Sie das Fahrrad nach Möglichkeit an einem gut einsehbaren, belebten Platz ab. Potenzielle Augenzeugen schrecken Diebe ab.
- Lassen Sie das Fahrrad registrieren: Die Registrierung ist bei der Polizei regelmäßig an bestimmten Tagen möglich. Auf der Webseite der Dienststellen erfahren Sie, wann. Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen nur Ihren Ausweis und einen Eigentumsnachweis mitbringen.
- Benutzen Sie den Fahrradpass: Die App „Fahrradpass“ wurde von der Bundespolizei entwickelt und ist kostenlos für iOS und Android zu haben. Sie ist eine Art Personalausweis für Ihr Fahrrad und sammelt alle Daten, die für die Identifizierung notwendig sind. Im Falle eines Diebstahls können Sie die Daten unkompliziert an die Polizei übermitteln.
- Benutzen Sie einen Fahrrad-Tracker: Ein GPS-Sensor wird versteckt am Rad angebracht und schlägt per Telefon Alarm, wenn Ihr Fahrrad sich ohne Sie auf den Weg macht.
- Installieren Sie eine Alarmanlage.
- Fahrrad Codieren lassen. Hat dein Fahrrad keine Rahmennummer oder keine eindeutige Markierung, kannst du es von einem Fachhändler codieren lassen. Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) machen Codierungen. Normalerweise wird bei der Codierung eine individuelle Nummer in den Rahmen eingraviert. Fundämter und die Polizei können den Code schnell entschlüsseln und so deine Adresse ausfindig machen. Willst du dein Fahrrad kennzeichnen lassen, musst du den Eigentumsnachweis vorlegen. Du erhältst ihn beim Kauf von deinem Händler. Du kannst auch einzelne Teile deines Fahrrads mit codierten Schrauben sichern. Dafür eignen sich zum Beispiel Sattel, Vorder- und Hinterrad. Das spezielle System kann nur mit einem passenden Schlüssel geöffnet werden. So können Diebe nicht einfach Teile deines Fahrrads abmontieren. Die codierten Sicherungen bekommst du in jedem Fachhandel.
Den Dieben Ihr Handwerk schwer zu machen gehört zu Ihren Aufgaben. Das wichtigste Werkzeug gegen den Diebstahl Ihres Rades ist und bleibt ein starkes Schloss. Kaufen Sie ein Bügel- oder Panzerkabelschloss im Fachhandel und schließen Sie das Fahrrad immer an festen Gegenständen an.
Statistiken zum Fahrraddiebstahl
2024 wurden 135.000 versicherte Räder gestohlen. Die Zahl der angezeigten Diebstähle von unversicherten Rädern liegt deutlich höher bei 245.900 (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik; statista). Die Dunkelziffer dürfte deutlich darüber liegen. Durchschnittlich zahlten Versicherer 2024 1.190 Euro an Versicherte aus, deren Fahrrad gestohlen wurde (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 wurden in den nördlichen Bundesländern Bremen, Hamburg und Berlin die meisten Fahrräder gestohlen. Insgesamt sind im Jahr 2021 rund 125.000 Fahrräder in Deutschland geklaut worden. Das sind 15.000 weniger als 2020.
Laut dem Zweirad-Industrie-Verband gab es 2021 81.000.000 Fahrräder in Deutschland. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bezieht sich aber nur auf die gestohlenen Fahrräder, die offiziell gemeldet wurden. Viele Besitzer zeigen einen Fahrraddiebstahl gar nicht an. Es sind also insgesamt mehr Fahrräder geklaut worden.
Rechtliche Aspekte beim Kauf eines gebrauchten Fahrrads
Besonders beim Fahrradkauf von Privatanbietern im Internet müssen Sie aufpassen: Immer wieder werden auf Ebay-Kleinanzeigen Räder zum Kauf angeboten, bei denen sich später herausstellt, dass sie ursprünglich gestohlen wurden. Wer ein gebrauchtes Fahrrad kauft und nicht überprüft hat, ob das Fahrrad geklaut wurde, kann unter Umständen der Hehlerei bezichtigt werden (Quelle: Strafgesetzbuch § 259). Meist gehen Richter jedoch von Gutgläubigkeit aus.
ADFC-Mitgliedschaft
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben.
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