Die Kosten einer 125ccm Motorradversicherung

Leichtkrafträder sind für viele junge Menschen der erste Schritt in die motorisierte Freiheit. Sie bieten Fahrvergnügen und praktische Mobilität, sei es für kurze Ausflüge in der Stadt oder als Begleiter im Urlaub, transportiert im Wohnmobil oder Anhänger.

Allerdings sind Motorräder und Leichtkrafträder gemessen an der gefahrenen Strecke häufiger in Unfälle verwickelt als Pkws. Das liegt vor allem an der kleineren, schlanken Bauart, durch die Sie für andere Verkehrsteilnehmer weniger sichtbar sind. Gerade im Stadtverkehr oder bei schlechten Witterungsbedingungen wirkt sich das schnell negativ aus.

Warum eine Versicherung für Ihr Leichtkraftrad wichtig ist

Unfälle oder kleinere Vorfälle im Straßenverkehr lassen sich nie völlig vermeiden - doch gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Roller oder Motorrad zufügen, können Sie sich mit einer Versicherung für Ihr Leichtkraftrad absichern. In jedem Fall ist für Ihr Leichtkraftrad die Kfz-Haftpflicht wie beim Auto oder dem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient vor allem dem Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern, aber auch von fremdem Eigentum. Daher kommt sie für die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen zufügen.

Welche Versicherungen gibt es für Leichtkrafträder?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Grundstein Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung. Im umgekehrten Fall, also wenn Sie unverschuldet einen Schaden aus einem Verkehrsunfall davontragen, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht Ihre Kosten. Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Kaskoversicherung sowie zusätzliche Leistungen wie einer Pannenhilfe durch einen Kfz-Schutzbrief erweitern. Die Kfz-Haftpflicht können Sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Leichtkraftrad ergänzen.

Die Leichtkraftrad-Versicherung können Sie darüber hinaus mit einem Kfz-Schutzbrief, einem Ausland-Schadenschutz, einem zusätzlichen Unfallschutz oder einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Unsere Kfz-Haftpflicht-Versicherung für Leichtkrafträder kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, wenn Sie durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs an fremdem Eigentum und anderen Fahrzeugen oder Personen Schaden verursachen. Mit der Kfz-Haftpflicht sind Sie optimal gesichert, was Schäden an fremdem Eigentum oder Personen betrifft. Sie kommt jedoch nicht für die am eigenen Fahrzeug auf.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko der Leichtkraftrad-Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf: zum Beispiel durch Wind und Wetter sowie Tiere. Die Teilkaskoversicherung leistet zum Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeugs. Sie übernimmt auch Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, wie zum Beispiel Hagelschäden.

  • Kurzschluss an der Verkabelung inkl.
  • Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl.
  • Z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine.

Wir sind einer der wenigen Versicherer, bei dem Sturm schon ab Windstärke 7 (ca. 52 km/h) aufkommt - nicht wie marktüblich erst ab Windstärke 8. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten. Bei einem Glasbruchschaden zahlen wir auch einen etwa erforderlichen Ersatz des Leuchtmittels.

Vollkaskoversicherung

Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder Vandalismus. Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein Reifenplatzer ist, und Transportschäden werden übernommen. Mit der Kaskoversicherung sichern Sie sich nicht nur gegen die finanziellen Folgen häufig auftretender Schäden Ihres Fahrzeugs ab.

Auch die Schutzkleidung ist beim Kasko-Schutz der Leichtkraftrad-Versicherung als Zubehör mitversichert. Werden bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug gleichzeitig die Motorrad-Stiefel, die Kombi oder der Helm beschädigt, wird der Schaden ebenfalls ersetzt.

Zusätzliche Leistungen

Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Wir ersetzen den Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Wir versichern Sie in diesen Ländern: Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inkl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei.

Besonderheiten bei E-Leichtkrafträdern

Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf. Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist.

Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 € - Bei E-Leichtkrafträdern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Leichtkrafträdern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Kosten für die Entsorgung des Akkus - Wir zahlen nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Entsorgungskosten übernehmen wir, soweit kein Dritter hierzu verpflichtet ist.

Abschleppen - Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus durch ein in der Kasko versichertes Schadenereignis zahlen wir folgende Kosten: Die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt.

Kosten bei drohender Entzündung - Droht infolge eines in Ihrer Kasko versicherten Schadenereignisses die Entzündung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern. Beispielsweise in einem Hochvolt-Container.

Und wenn Ihr E-Leichtkraftrad aufgrund fehlender Energie stehen bleibt, hilft Ihnen der HUK-COBURG Kfz-Schutzbrief weiter. Wir transportieren Ihr liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können.

Wallbox-Versicherung

Sie sind Eigenheimbesitzer und haben auf Ihrem Grundstück eine Ladestation für Ihr Elektro-Leichtkraftrad installiert? Sie haben als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Ladestation für Ihr E-Leichtkraftrad auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen? Die Kaskoversicherung ist zur Stelle, wenn kein anderer für den Schaden an Ihrer fest installierten Wallbox oder Induktionsplatte aufkommt.

Saisonkennzeichen

Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Leichtkraftradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Leichtkraftrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.

Was zählt als Leichtkraftrad?

Ob Ihr Zweirad zu den Leichtkrafträdern zählt und als solches versichert werden muss, hängt in erster Linie vom Hubraum ab. Zu den Leichtkrafträdern zählen Leichtkrafträder und -roller, die einen Hubraum von über 50 ccm bis maximal 125 ccm haben. Viele sprechen bei Ihrer Maschine daher auch von einer „80er” oder „125er”. Roller haben häufig einen Hubraum von 80 ccm und fallen damit in dieselbe Kategorie. Für die Leichtkraftrad-Versicherung ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Leichtkraftrad oder um einen Roller mit entsprechendem Hubraum handelt. Was von der Motorisierung darüber hinaus geht, zählt als Motorrad und muss als solches versichert werden.

Besonders für Jugendliche sind Leichtkrafträder interessant, da sie bereits ab 16 mit dem Führerschein der Klasse A1 gefahren werden dürfen. Aber auch mit einem alten Pkw- oder Lkw-Führerschein, der vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, dürfen Sie ein Leichtkraftrad fahren.

Schadenfreiheitsklasse übertragen

Die Tarifeinstufung Ihres Leichtkraftrads bzw. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen - z. B. auf ein Zweitfahrzeug oder von einer Person auf die andere. Oder auch später vom Leichtkraftrad z. B. auf den ersten eigenen Pkw. Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Wie kann ich meine Versicherung wechseln?

Es gibt 4 Möglichkeiten, die Versicherung zu wechseln:

  • Kündigung zum Ablauf: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Leichtkraftrad-Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur HUK-COBURG wechseln.
  • Kündigung der Leichtkraftrad-Versicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Leichtkraftradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“ der HUK-COBURG.
  • Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw.

Was beeinflusst die Kosten der Versicherung?

Die Kos­ten für die Motor­rad Ver­si­che­rung einer 125 ccm kön­nen je nach Fak­to­ren vari­ie­ren:

  • Fahr­er­fah­rung: Anfän­ger, die gera­de ihren Füh­rer­schein für Motor­rä­der erwor­ben haben oder noch wenig Fahr­er­fah­rung haben, kön­nen höhe­re Ver­si­che­rungs­prä­mi­en zah­len.
  • Ver­si­che­rungs­ge­schich­te: Eine gute Ver­si­che­rungs­his­to­rie mit einem scha­den­frei­en Ver­lauf kann zu nied­ri­ge­ren Prä­mi­en füh­ren.
  • Wohn­ort: Der Ort, an dem Sie Ihr Motor­rad ver­si­chern möch­ten, kann einen Ein­fluss auf die Ver­si­che­rungs­kos­ten haben.
  • Ver­si­che­rungs­art und Deckungs­um­fang: Je nach gewähl­ter Ver­si­che­rungs­art (z. B.

125er im Winter abmelden?

Die Gebühren für die An- und Abmeldung über die Wintermonate sind teilweise höher als die Versicherungsbeiträge, die in der kalten Jahreszeit zusammenkommen. Eine Abmeldung über den Winter lohnt sich daher unter Umständen eher nicht.

Weitere Aspekte

Nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, eine Versicherung für sein Fahrzeug zu besitzen. Bei einem entstandenen Schaden, kann die Haftpflicht den Fahrer und Halter schützen, dass keine persönliche Inanspruchnahme von Seiten des Geschädigten durchgeführt wird.

Eine Versicherungsbestätigung gibt es nur noch in der elektronischen Form und diese wird als EVB abgekürzt. Leichtkrafträder lassen sich zwischen Motorrädern und Kleinkrafträdern einordnen.

In Deutschland ist es vorgeschrieben, dass Besitzer bzw. die Fahrer von einem Roller mit 125 ccm eine Versicherung benötigen, welche mindestens einer Motorradhaftpflichtversicherung gleich kommt. Bei der Planung der Finanzen sollte zudem neben der Entrichtung der Versicherungssumme auch die jährliche Kfz-Steuer mit eingeplant werden. Allerdings ist aufgrund des geringen Hubraums, die Versicherung für 125er in den Kosten eher günstig. In der Regel muss alle zwei Jahre das Fahrzeug einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.

Bei einem Vergleich von verschiedenen Anbietern fällt häufig auf, dass die Preise recht unterschiedlich sein können. Dabei wird zwischen sogenannten harten und weichen Tarifmerkmalen unterschieden. Die harten Tarifmerkmale sind fest vorgelegt und werden nicht durch Versicherungen bestimmt. Zu den weichen Tarifmerkmalen zählen die Umstände, welche sich von einer Versicherungsgesellschaft bestimmen lassen, beispielsweise die jährliche Kilometerleistung, der Beruf des Versicherungsnehmers oder der nächtliche Abstellplatz.

Außerdem setzt sich der Preis auch daraus zusammen, ob eine Haftpflichtversicherung mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird. Bei der Versicherung eines Leichtkraftrads sollte beachtet werden, dass gerade weil eher Jugendliche damit schon früh fahren können, die Kosten aus diesem Grund höher sein können. Aus dem einfachen Grund, da es durch das junge Alter noch an der Erfahrung und insbesondere Fahrpraxis fehlen kann. Auch aufgrund des höheren Unfallrisikos kann die Versicherungsprämie dementsprechend höher ausfallen.

Es ist von Vorteil, wenn Jugendliche ihr Fahrzeug alleine versichern und dies auf ihren Namen vornehmen lassen, da die Fahrpraxis für das zukünftige Führen eines Pkw-Führerscheins angerechnet wird.

Gesetzliche Bestimmungen

Ein Leichtkraftrad darf ab dem Alter von 16 Jahren nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A1 (oder auch 1b genannt) gefahren werden. Ebenfalls kann durch eine Lkw- oder Pkw-Fahrerlaubnis, welche vor dem 1. Der Fahrer sollte stets zu seiner Sicherheit einen Helm tragen. Gleiches gilt auch für den (falls vorhanden) im Beiwagen befindlichen Mitfahrer.

Schon gewusst? Nach § FZV Abs.2 Nr.1c sind Leichtkrafträder in Deutschland zulassungsfrei und müssen ein eigenes amtliches Kennzeichen besitzen. Die Größe des Kennzeichens sollte die Maße von 255 mm in der Breite und 130 mm in der Höhe haben.

Sollte die Versicherungssumme nicht die Langzeitschäden fassen, haftet der Unfallverursacher mit seinem privaten Vermögen ein Leben lang.

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