Der März bringt den Start des neuen Versicherungsjahres für E-Scooter, E-Roller und Seniorenmobile. Eine E-Roller Versicherung ist nicht nur notwendig, sondern auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Versicherungspflicht für E-Roller
Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs, und dazu zählen auch E-Scooter und E-Roller, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen (eine Ausnahme sind hier 6 km/h schnelle Krankenfahrstühle). Diese Versicherung haftet für Schäden oder Unfälle mit Dritten, die durch Ihren E-Scooter entstehen. Bitte beachten: Die Versicherungspflicht gilt nur für Fahrzeuge mit einer Straßenzulassung.
Sind Sie mit einem unversicherten Elektroroller im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs, handelt es sich dabei um eine Straftat nach § 1 PflVG und Sie müssen mit hohen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen.
E-Scooter Versicherung: Haftpflicht oder Teilkasko?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt ausschließlich Schäden gegenüber Dritten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet immer auch automatisch die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Sie kann freiwillig abgeschlossen werden, um zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen E-Scooter, z.B. durch Diebstahl, Raub oder Brand abzusichern.
Wichtig: Weder die Haftpflicht- noch die Teilkaskoversicherung sichern Personenschäden ab, die Sie selbst betreffen.
Wer darf eine E-Roller Versicherung abschließen?
Versicherungsnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um eine Kfz-Versicherung eigenständig abschließen zu können. Minderjährige haben jedoch die Möglichkeit Ihren E-Scooter mit Einwilligung der Eltern versichern zu lassen.
Grundsätzlich haftet die E-Scooter Versicherung nicht bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind. Während die Teilkaskoversicherung Beschädigungen des eigenen Fahrzeugs absichert, ist das bei der Haftpflichtversicherung nicht der Fall.
Die meisten Versicherer inkludieren in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch einen Versicherungsschutz in Europa und in der EU.
Das Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März und endet automatisch im Februar. Erfolgt der Versicherungsabschluss unterjährig, wird der Versicherungsbeitrag entsprechend an die kürzere Versicherungsdauer angepasst. Unabhängig davon in welchem Monat die Versicherung abgeschlossen wird, ist sie immer nur bis einschließlich zum letzten Tag im Februar gültig. Eine Kündigung ist nicht notwendig.
Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt dabei jährlich zwischen Blau, Grün und Schwarz. So ist ein ungültiger Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr schnell erkennbar.
Um eine lückenlose Absicherung gewährleisten zu können, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz daher rechtzeitig verlängern und schon vor dem 1. Beispiel: Sie haben am 15.01.2024 eine Versicherung für Ihren neuen E-Roller abgeschlossen. Das zugehörige (schwarze) Versicherungskennzeichen ist dann bis einschließlich 29.02.2024 gültig. Wollen Sie Ihren E-Roller nach diesem Stichtag weiter im öffentlichen Straßenverkehr nutzen, muss ein neues (blaues) Versicherungskennzeichen beantragt werden. Dieses ist dann vom 01.03.2024 bis 28.02.2024 gültig.
Kosten einer E-Roller Versicherung
Die Kosten für eine Versicherung Ihres Elektrorollers variieren von Versicherer zu Versicherer und sind abhängig von der zu versichernden Fahrzeugklasse. Die Versicherung eines E-Scooters mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit ist mit Preisen ab 20€ pro Versicherungsjahr beispielsweise deutlich günstiger als für einen E-Roller mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Auch der Versicherungsbeitrag für eine Teilkaskoversicherung ist aufgrund der zusätzlichen Leistungen höher als für eine reine Haftpflichtversicherung. Zusätzlich bieten einige Versicherer auch vergünstigte Tarife für Fahrer an, die älter als 23 Jahre sind. Der Versicherungsbeitrag verringert sich zudem anteilig, wenn der Versicherungsschutz erst nach dem 1. März beginnt.
Eine pauschale Aussage zu den Versicherungstarifen lässt sich daher nicht treffen.
Hier eine Übersicht der Leistungen einiger Versicherer:
| Versicherung | Deckungssumme | Zusätzliche Leistungen |
|---|---|---|
| Kfz-Haftpflichtversicherung | 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden bis zu 15 Millionen € je geschädigter Person) | Schutz für alle Fahrer des Fahrzeugs, Versicherungsschutz in Europa und in der EU |
| Teilkaskoversicherung (inkl. Kfz-Haftpflicht) | Wie Kfz-Haftpflicht | Ersetzt Schäden am E-Scooter, z. B. durch Diebstahl, Raub oder Brand, Elektro Kasko für Schäden am Akku bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb |
Kundenservice der E-Roller Versicherung
Neben den finanziellen Aspekten, wie Deckungssumme, Kosten pro Versicherungsjahr und Höhe der Selbstbeteiligung, ist natürlich auch ein umfassender Kundenservice ein nicht zu vernachlässigendes Kriterium. Denn im Schadenfall ist eine schnelle Reaktion der E-Roller Versicherung essenziell.
Informieren Sie sich daher auch über den Kundenservice und über die Kontaktmöglichkeiten zum Versicherer. Ist dieser beispielsweise ausschließlich online erreichbar? Haben Sie auch die Möglichkeit die Versicherung telefonisch zu erreichen?
Abschluss einer E-Roller Versicherung
Die Versicherung eines E-Rollers, E-Scooters oder Seniorenmobils ist denkbar einfach. Haben Sie sich für einen Versicherer entschieden, kontaktieren Sie diesen einfach telefonisch oder schriftlich oder suchen Sie eine Filiale in Ihrer Nähe auf. Einige Versicherer, wie die HUK-COBURG, bieten auch einen unkomplizierten Versicherungsabschluss online an.
Sobald der Versicherung alle oben genannten Informationen vorliegen und der Versicherungsbeitrag bezahlt worden ist, erhalten Sie das Versicherungskennzeichen per Post. Falls Sie die E-Roller Versicherung direkt in einer Filiale abschließen, können Sie das Kennzeichen in der Regel direkt vor Ort mitnehmen.
Für Ihren E-Scooter erhalten Sie eine selbstklebende Plakette. Dieses Nummernschild müssen Sie jährlich, zum Beginn eines jeden neuen Versicherungsjahrs gegen ein neues Versicherungskennzeichen austauschen.
E-Scooter-Kennzeichen
Für Ihren E-Scooter erhalten Sie eine selbstklebende Plakette. Dieses Nummernschild müssen Sie jährlich, zum Beginn eines jeden neuen Versicherungsjahrs gegen ein neues Versicherungskennzeichen austauschen.
Der aktuelle Versicherungsschutz ist deutlich anhand des angebrachten Kennzeichens erkennbar. Dieses reicht grundsätzlich als Nachweis aus.
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