Einfach und schnell kurze Distanzen zurücklegen - dafür sind Roller, Mopeds, Mofa’s, E-Bikes und E-Scooter gedacht! Für solche Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas oder Roller bis 45 km/h gilt keine Zulassungspflicht. Allerdings wird vom Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung in Form eines kleinen Versicherungskennzeichens vorgeschrieben.
Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sicherst du im Schadenfall bis zu einer Versicherungssumme von 100 Mio. € ab. Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. €.
Die Teilkaskoversicherung ist dazu gedacht deinen Roller vor Schäden zu schützen, da auch wenn du nicht unterwegs bist, Schäden entstehenden können. Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Schäden an deinem E-Scooter ab:
- Entwendung, insbesondere Diebstahl
- Brand und Explosion
- Naturgewalten
Diebstahl inkl. Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Kurzschluss zzgl. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen. Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung auf das versicherte Fahrzeug.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. €.
Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert. Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €).
Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw. Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Km/h dürfen von Personen gefahren werden, welche 16 Jahre alt sind und die dafür gültige Fahrerlaubnis besitzen. Aber ja, seit dem 1. Oktober 1985 gilt auch beim Mofa, Roller bis 45 km/h fahren für alle Fahrzeugführer eine Helmpflicht. Dies ist auch im verlinkten Bußgeldkatalog nachzulesen.
Ja! Als Halter eines solchen Gefährtes benötigst du zwar keine Zulassung und musst keine Steuer bezahlen, jedoch gelten hier die gleichen Regeln wie auch in der KFZ-Versicherung. Ohne Haftpflichtversicherungsnachweis darfst du am Straßenverkehr nicht teilnehmen.
Der Versicherungsschutz gilt maximal ein Jahr. Der Gültigkeitszeitraum entspricht dem Versicherungsjahr, das immer am 01. März beginnt und am 28. oder 29. Februar des Folgejahres automatisch endet. Jedem Jahr ist eine bestimmte Farbe zugeordnet. Wie oben bereits beschrieben, bist du als Halter eines Kleinsfahrzeugs nach § 6 Pflichtversicherungsgesetzt dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen, falls du am Straßenverkehr teilnehmen möchtest.
Der Beitrag zur Moped Versicherung berechnet sich immer mit dem Tag des vertraglichen Beginns und dem Umfang deines gewünschten Schutzes. Der Preis richtet sich immer nach der vereinbarten Versicherungsschutz und dem zu versichernden Zeitraum. Im Normalfall startet das Moped Versicherungsjahr immer ab dem 01. März eines jeden Jahres und endet am Ende Februar des darauffolgenden Jahres.
Die Angebote zu einer Moped Versicherung, sind nicht sonderlich groß. Die Suche nach dem passenden Tarif muss auch nicht lange dauern und schwierig sein! Mit unserem Vergleich siehst du die wichtigsten Daten auf einen Blick. Durch unsere kostenlosen und unverbindlichen Moped Versicherung Vergleich erhältst du ein Versicherungsprodukt welches sich auf deine Bedürfnisse zuschneiden lässt.
Bei der Mopedversicherung gibt es einen abgestuften Jahresbeitrag. Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie. Die Mopedkennzeichen können ab 3. Februar 2025 bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden.
Das Verkehrsjahr der Moped-Versicherung beginnt mit der Mopedsaison am 01. März. Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend. Ab 1. Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden.
Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Ab 3. Nein.
Die VHV Moped-Versicherung bietet Schutz bei Haftpflichtschäden und, je nach gewähltem Tarif, auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Den Versicherungsschutz können Sie anschließend jährlich unkompliziert verlängern.
Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.
Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen.
Bei Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein. Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich. In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden. Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt. Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Um Ihr Kleinkraftrad wie Moped, Roller und Co., auf der Straße fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Versicherung, denn diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, Sie dürfen Ihren Roller nur mit einem aktuell gültigen Versicherungskennzeichen fahren. Dieses muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden.
Grundsätzlich beginnt das Versicherungsjahr am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres.
Sie haben Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig.
E-Bikes (egal mit welcher Höchstgeschwindigkeit) laufen allein mit dem elektrischen Motor und haben keine Tretunterstützung. S-Pedelec werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr. Die S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs auch, bedeutet der Fahrer muss immer noch selbst in die Pedale treten. Allerdings hört die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. Daher benötigt man für diese Pedelecs ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis. Pedelecs bis 25 km/h haben nur dann Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt und sind daher nicht zulassungspflichtig.
Leistungen der VHV Moped-Versicherung im Vergleich
| Abdeckung | Haftpflicht | Haftpflicht + Teilkasko |
|---|---|---|
| Deckungssumme | Bis zu 100 Mio. € | Bis zu 100 Mio. € |
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