Mopedversicherung bei der Versicherungskammer Bayern

Mit einem Moped, Mofa, Roller oder E-Scooter genießen Sie Flexibilität und Freiheit. Doch bei allem Fahrspaß ist die Sicherheit wichtig. Der richtige Versicherungsschutz ist dabei genauso unverzichtbar wie ein Schutzhelm. Mit der Versicherungskammer Bayern sind Sie im Fall eines Unfalls optimal abgesichert.

Warum eine Mopedversicherung?

Damit Sie in Deutschland mit Ihrem Moped oder Roller am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Bei einem Moped, Mofa oder Roller weisen Sie diese durch ein Versicherungskennzeichen nach, bei einem E-Scooter oder Segway durch eine Versicherungsplakette.

Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht! Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres - je nach Vertragsbeginn - gültig.

Die passende Versicherung wählen

Die Haftpflichtversicherung für Ihr Moped, Ihren E-Scooter oder ähnliches ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilkaskoversicherung ist zwar optional, aber dennoch sehr wichtig. Unser Tipp: Kombinieren Sie beide Versicherungen, um auch bei Diebstahl, Brand, Naturgewalten und anderen Schäden umfassend abgesichert zu sein.

Wenn Sie Ihr Moped oder Ihren Roller gegen Diebstahl versichern möchten, ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung erforderlich.

Leistungen der Haftpflichtversicherung

  • Schäden Ihres Unfallgegners bis zu 100 Mio. EUR / 15 Mio. EUR pro Person
  • Wir leisten bis zu 100 Millionen Euro bzw. 15 Millionen Euro pro Person, wenn
    • Personen verletzt oder getötet werden
    • Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen
    • reine Vermögensschäden verursacht werden.
  • Übrigens: Passiert beim Auf- oder Absteigen oder beim Be- und Entladen ein Schaden oder Unfall, so sind Sie ebenfalls versichert.

Leistungen der Teilkaskoversicherung

  • Wenn Sie Teilkasko gewählt haben, sind Brände und Explosionen versichert; Schmor- und Sengschäden sind nicht versichert, denn sie gelten nicht als Brand.
  • Mit der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und sogar Vulkanausbrüche abgedeckt.
  • In der Teilkaskoversicherung sind Zusammenstöße mit allen Tieren versichert. Voraussetzung ist, dass Sie fahren und nicht stehen. Lackschäden werden nur dann erstattet, wenn durch den Zusammenstoß noch mehr beschädigt wurde.
  • Kabelschäden durch Kurzschluss und Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten wie Lichtmaschine, Batterie und Anlasser sind in der Teilkaskoversicherung bis 1.500 Euro versichert.
  • Mit der Teilkaskoversicherung ist nahezu alles aus Glas an Ihrem Fahrzeug versichert: Windschutzscheibe, Glasdach, Spiegel sowie Blinker- und Scheinwerfergläser. Auch das Glas der Rückleuchte. Folgeschäden sind nicht versichert.

Wie erhalte ich ein Versicherungskennzeichen?

Mopeds bis 50 ccm zählen zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Sie müssen also nicht wie beim Auto persönlich zur Zulassungsstelle. Sie entscheiden sich einfach für einen passenden Versicherungstarif und schließen diesen in wenigen Schritten online ab.

Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten sollten Sie noch folgende Angaben aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bereithalten:

  • Höchstgeschwindigkeit
  • Vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer
  • Herstellername
  • ID-Nummer (Fahrgestellnummer)

Ihr neues Versicherungskennzeichen oder Ihre neue Versicherungsplakette wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt. Alternativ können Sie das Kennzeichen auch bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bestellen und es dort abholen.

Wichtige Informationen zum Versicherungskennzeichen

Am 1. März jeden Jahres beginnt die neue Saison. An der jährlich wechselnden Schriftfarbe des Kennzeichens oder der Plakette erkennt die Polizei, dass Ihr Fahrzeug richtig versichert ist.

Damit auf einen Blick zu erkennen ist, ob ein Mofa oder Roller haftpflichtversichert ist, wechselt die Farbe der Kennzeichen und Plaketten in jedem Jahr. Vorgesehen sind folgende Schriftfarben: Grün ab dem 1. März 2025, schwarz ab dem 1. März 2026 und Blau ab dem 1.

Die Schriftfarbe vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 gültigen Kennzeichen ist grün.

Häufig gestellte Fragen

Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?

Nein, Ihre Mopedversicherung verlängert sich nicht automatisch. Diese Absicherung nennt sich „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie für jedes Verkehrsjahr eine neue Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.

Wer darf das versicherte Fahrzeug fahren?

Haben Sie Ihr Fahrzeug versichert, dürfen es alle fahren, die die entsprechende Fahrerlaubnis haben und zum angegebenen Fahrendenkreis (Fahrendenalter) gehören.

Wo bekomme ich mein Moped-Kennzeichen?

Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette wird Ihnen per Post zugeschickt.

Versicherungskammer Bayern: Ihr Partner für die Mopedversicherung

Beantragen Sie die Versicherung unseres Partners, der Versicherungskammer Bayern, jetzt ab 42,90 Euro schnell und einfach online. Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette wird innerhalb weniger Tage bequem per Post direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.

Übrigens: Schließen Sie die Versicherung später in der Mopedsaison ab, zahlen Sie auch nur für den entsprechend kürzeren Nutzungszeitraum.

Sie können das Kennzeichen und den Versicherungsschein auch vor Ort in Ihrer Filiale abholen. Genau der Schutz, den Sie brauchen.

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