Ministerien, Behörden und Verwaltungen des Bundes und der Länder haben umfangreiche Fuhrparks, die ständig modernisiert werden.
Und damit gibt es jede Menge Fahrzeuge, die per Versteigerung ausgemustert und verkauft werden. Doch wie läuft das ab? Und was sollten Interessenten beachten? Hier die Antworten auf alle wichtigen Fragen.
Wo finden die Versteigerungen statt?
Alte Behördenfahrzeuge werden online und in öffentlichen Kfz-Versteigerungen verkauft.
Beim virtuellen Auktionshaus der Bundeszollverwaltung finden sich viele Angebote alter Fahrzeuge von Bund, Ländern und Gemeinden.
Eine große Auswahl an alten Behördenfahrzeugen gibt es beim Verwertungsunternehmen des Bundes, der VEBEG.
Neben zeitlich festgesetzten Auktionen finden auf der Seite auch Live-Auktionen statt.
Nordrhein-Westfalen versteigert seine Behördenautos und vom Zoll eingezogene Autos monatlich in Düsseldorf.
Eine Übersicht der angebotenen Fahrzeuge des Zolls und von NRW-Behörden erscheint ein paar Tage vorher im Internet.
Abweichend davon versteigert das Polizeipräsidium Oberbayern Süd seit 2021 ausgesonderte Dienstfahrzeuge über das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden.
Wie läuft eine Versteigerung ab?
Grundsätzlich kann jeder Interessent an den Versteigerungen teilnehmen und mitbieten.
Auf dieser Online-Plattform des Finanzministeriums müssen sich Interessierte vorher registrieren, die Angebote sind schriftlich abzugeben, das Gebot ist bindend.
Das Auktionshaus Chemnitz versteigert im fremden Namen und für fremde Rechnung.
Die Teilnahme an der Auktion ist nur für Gewerbetreibende möglich!
Die Versteigerung beginnt ab 9:30 Uhr mit Hinweisen auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Besichtigung der Fahrzeuge
Alle zu versteigernden Fahrzeuge können am Tag der Versteigerung ab 8 Uhr morgens in Augenschein genommen werden.
Bei einer Versteigerung der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen stehen die Autos zum Beispiel in einer Halle in Düsseldorf.
Dort können Interessierte sie nur unter schriftlicher Voranmeldung am Tag der Versteigerung ab 8 Uhr besichtigen.
Bei zoll-auktion.de und Vebeg, der Treuhandgesellschaft zur Verwertung von Eigentum des Bundes, lagern die Fahrzeuge bundesweit in den jeweiligen Dienststellen.
Deshalb kann eine weite Anreise zur Besichtigung erforderlich sein, die sich nicht immer lohnt.
Auch dort ist eine schriftliche Voranmeldung nötig.
Die Vorbesichtigung der Artikel ist ausdrücklich erwünscht und auch für Online-Bieter unabdinglich!
Zahlung und Abholung
Wenn Sie ein Fahrzeug ersteigert haben, ist der Ersteigerungsbetrag binnen einer Stunde nach Beendigung der Versteigerung in voller Höhe zu entrichten.
Je nach Auktion verlangt der Auktionator Bargeld oder EC- oder Kreditkarte.
Bei der NRW-Finanzverwaltung ist der Kaufpreis spätestens 60 Minuten nach Ende der Versteigerung zu bezahlen.
Das Konto sollte deshalb vorher ausreichend gedeckt und gegebenenfalls das Tageslimit zum Abheben (Verfügungsrahmen) erhöht sein.
Auch die Zahlung mit mehreren Karten ist zulässig.
Dort ist detailliert beschrieben, wann und wo das Fahrzeug abgeholt werden muss.
Die Abholung ist bei der NRW-Finanzverwaltung zum Beispiel direkt nach der Auktion und am Folgetag möglich.
Außerhalb dieser Zeiten kann man das Fahrzeug nur nach Absprache mit dem Versteigerungsbüro und Zahlung eines Standgeldes von 10 Euro pro Tag abholen.
Sie erhalten Ihr ersteigertes Fahrzeug am Versteigerungstag und am folgenden Donnerstag zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie am folgenden Freitag zwischen 8 Uhr und 15:30 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten können Sie das Fahrzeug nach Absprache mit dem Versteigerungsbüro abholen.
Da die Autos abgemeldet sind, sollte der neue Besitzer mit einem Fahrzeuganhänger oder Autotransporter zur Abholung erscheinen.
Ein Versand auf eigene Kosten ist nur nach Absprache mit dem jeweiligen Anbieter möglich.
Besonderheiten bei Fahrzeugen ohne Papiere
Es kann sein, dass einige der Fahrzeuge keine Papiere mehr haben.
Von uns bekommen Sie immer eine Eigentumsbescheinigung, auf der dann vermerkt ist, dass Sie dieses Fahrzeug mit fehlenden Papieren ersteigert haben.
Mit dieser Eigentumsbescheinigung können Sie beim Straßenverkehrsamt neue Papiere beantragen.
In Einzelfällen ist es leider erforderlich, diese beim Kraftfahrtbundesamt oder beim Hersteller zu beantragen.
Unserer Erfahrung nach liegen dort die Bearbeitungszeiten in der Regel zwischen sechs und acht Wochen.
Was sollte man beachten?
Was man beim Kauf von Dienstwagen oder beschlagnahmten Autos beachten sollte.Für wen sich der Kauf lohntSo finden Sie die AngeboteDiese Besonderheiten gelten
Zustand der Fahrzeuge
In der Regel sind die Fahrzeuge kurz und genau beschrieben.
Erkennbare Mängel, fehlende Teile und die Gesamtfahrleistung sind in den Auktionsangeboten erwähnt.
Dennoch kommt es vor, dass der Anbieter nicht alle Schäden aufgeführt hat.
Das Risiko tragen Käuferinnen und Käufer.
Weitere Infos gibt es nur telefonisch und unverbindlich von den einzelnen Dienststellen.
ADAC Jurist Klaus Heimgärtner warnt: "Oft ist zu den Fahrzeugen keine Historie vorhanden. Unter Umständen kauft man die Katze im Sack.
Alle Artikel werden ausdrücklich in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden.
Das Auktionshaus sowie der Einlieferer übernehmen keinerlei Gewährleistung und Sachmängelhaftung für die gebrauchten Auktionsgegenstände.
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die gebrauchten Gegenstände Mängel aufweisen und sollten vor Gebotsabgabe eingehend besichtigt werden.
Das Auktionshaus Chemnitz weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche zum Verkauf stehende Artikel ungeprüft sind.
Bei allen zum Verkauf stehenden Fahrzeugen und Maschinen ist davon auszugehen, dass diese bereits einen nicht unerheblichen Vorschaden erlitten haben.
Alle Angaben im Auktionskatalog (z. B. technische Informationen, Daten, Maße, Baujahre und Kilometerstände) sind unverbindliche Angaben vom Einlieferer und werden vom Auktionshaus nicht überprüft.
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass Gebote nur abgegeben werden sollen, wenn sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind und diese bedingungslos akzeptieren.
Mit Abgabe eines Gebots bestätigen sie, die Versteigerungsartikel in Augenschein genommen zu haben und akzeptieren den Zustand.
Probefahrt und Gewährleistung
Meist sind die Autos abgemeldet und können deshalb nicht mit dem alten Kennzeichen Probe gefahren werden.
Auch mit roten Kennzeichen oder Überführungskennzeichen ist eine Testfahrt nur selten möglich.
Zur Gewährleistung: Die gesetzliche Haftung für Sachmängel ist in der Regel ausdrücklich ausgeschlossen.
Kundinnen und Kunden können also zum Beispiel keine Nachbesserung verlangen, wenn ihnen nach der Übergabe noch Mängel auffallen.
Finanzierung und Rückgabe
Ersteigerte Autos kann man in der Regel nicht finanzieren oder leasen.
Allerdings steht jedem eine Finanzierung über eine Bank frei.
Zurückgeben kann ein Käufer das ersteigerte Auto nicht - höchstens versuchen, es über den normalen Gebrauchtwagen-Markt weiterzuverkaufen.
Spezialausstattung
Möchte man ein Fahrzeug mit solchen Einrichtungen privat nutzen, verlangen manche Behörden, dass sie vom Fahrzeug entfernt werden.
Andere lassen es genügen, wenn sie unbrauchbar gemacht werden - zum Beispiel durch Abklemmen.
Zur Klärung sollte man sich immer mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung setzen.
Privatpersonen bekommen bei speziell ausgestatteten Fahrzeugen grundsätzlich keine Betriebserlaubnis für die private Nutzung.
Dies gilt auch, wenn die Spezialausstattung entfernt wurde.
Ein Beispiel könnte eine Pumpe an der Front bei einem Feuerwehrfahrzeug sein.
Eine Betriebserlaubnis kann in solchen Fällen nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Nachteilsausgleiche
Im Rahmen der Versteigerungen können behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche angemessen erfolgen, soweit diese rechtzeitig angezeigt werden.
Bitte teilen Sie uns daher Ihre Wünsche zum behinderungsbedingt notwendigen Nachteislausgleich bis spätestens zwei Wochen vor Versteigerungstermin mit.
Für wen lohnt sich der Kauf?
Da die Preise meist unter dem üblichen Marktpreis liegen, rechnen sich solche Käufe oft.
Allerdings muss man Risiken einkalkulieren: Oft weisen die Autos Schäden auf, die repariert werden müssen.
Wer schrauben kann, ist also klar im Vorteil.
Bei recht neuen und beschlagnahmten Fahrzeugen ist das Risiko in der Regel geringer.
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