Was tun, wenn ein Auto vor einem Motorrad zurücksetzt?

Der Parkplatzunfall beim Rückwärtsfahren ist ein Klassiker. Nach einem hektischen Einkauf im Supermarkt parken Sie Ihr Auto rückwärts aus einer Parklücke und rammen ein vorbeifahrendes Fahrzeug. Wenigstens spielt auf Parkplätzen und Parkhäusern das Thema Geschwindigkeit keine Rolle, so dass es in den meisten Fällen nur beim Blechschaden bleibt.

Tatsache ist, dass Autofahrern beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt. Kein Wunder, denn die Verkehrsdichte in Innenstädten und im öffentlichen Parkraum führt täglich zu rund 150 Unfällen beim Rückwärtsfahren in Deutschland. Daher sind Sie gut beraten, wenn Sie Ihren Blick beim Zurücksetzen in alle Richtungen lenken oder sich am besten über einen Einweiser eine Hilfestellung geben lassen.

Der von § 10 Abs. 1 StVO geforderte Gefährdungsausschluss ist der höchste Sorgfaltsmaßstab, den das deutsche Straßenverkehrsrecht kennt. Beim Unfall infolge von Rückwärtsfahren ist der Tatbestand eindeutig. Aus § 9 Abs. Der schnelle Blick in den Rückspiegel reicht also auf keinen Fall aus. Das gilt nicht nur für den Klassiker des Parkplatzunfalls.

In der Regel ist der Autofahrer dazu aufgefordert, besondere Vorsicht walten zu lassen, wenn er sich in eine Gefährdung beim Rückwärtsfahren begibt. Oft wird in der Argumentation vorgebracht, dass das geschädigte Fahrzeug dort nicht hätte stehen dürfen. Das Rückwärtsfahren aus Parklücken oder in Parkhäusern ist immer mit einem Risiko verbunden.

Besondere Gefahrensituationen

Besonders groß ist die Gefahr jedoch, wenn Autofahrer im Bereich einer Autobahn rückwärtsfahren und einen Unfall verursachen. Auch wenn es absurd scheint - es gibt immer wieder Fälle, in denen auf der Autobahn ein Fahrzeug gewendet wird oder zurücksetzt. Oft ist dies bei langen Staus der Fall, wenn Autofahrer lange Wartezeiten vermeiden wollen.

Auf der Autobahn besteht grundsätzlich ein Verbot fürs Rückwärtsfahren. Das gilt auch für Ausfahrten und den Seitenstreifen. Bei der durchgehenden Fahrbahn (Nr. Bei der Nebenfahrbahn (Nr. Ebenfalls 130 € als Bußgeld sind zu zahlen, wenn Sie auf dem Seitenstreifen rückwärtsfahren (und eventuell einen Unfall bauen).

Allerdings entfällt in diesem Fall ein Fahrverbot. Sollte eine besondere Notsituation vorliegen bzw. Möglich ist auch ein elementarer Irrtum, z.B. von unerfahrenen Autofahrerinnen und -fahrern. Andererseits ist aber auch ein besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Rückwärtsfahrverbot möglich, z.B. bei einem fahrlässig handelnden Geisterfahrer - unabhängig davon, ob die Person beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht oder nicht.

Sollte es in diesem Fall zu einer konkreten Gefährdung fremder Rechtsgüter kommen, greift § 315 c Abs.1 Nr.2 f StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs).

Schuldfrage und Haftung

Es gibt nicht immer nur eine Schuldige oder einen Schuldigen: Insbesondere beim Unfall durch Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz prallen oft gleich zwei Fahrzeuge ineinander. In den meisten Fällen haften dann auch beide Unfallbeteiligte zur Hälfte. Dabei ist allerdings ausschlaggebend, dass beide Fahrzeuge in Bewegung waren - wenn ein Fahrzeug steht, ist nur der Fahrer schuld, dessen Fahrzeug in Bewegung war.

Die Frage der Schuld stellt sich auch in der Probezeit des Führerscheins für Fahranfängerinnen und -anfänger. Da es sich beim Rückwärtsfahren um eine Handlung mit einer besonderen Sorgfaltspflicht handelt, besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Behörde eine sogenannte Probezeitmaßnahme wie zum Beispiel ein Aufbauseminar anordnet.

Verhalten in besonderen Verkehrssituationen

Im Rahmen der Gefahrenlehre wird großer Wert darauf gelegt, dass Fahrerinnen und Fahrer lernen, auf besondere Verkehrssituationen vorbereitet zu sein. Solche Situationen treten oft unerwartet auf und erfordern eine schnelle und angemessene Reaktion. Baustellen auf der Fahrbahn stellen häufig eine Herausforderung dar.

Oft sind die Fahrstreifen verengt, es gibt ungewöhnliche Fahrbahnmarkierungen oder ungewohnte Verkehrsführungen. Scharfe Kurven können aufgrund der eingeschränkten Sicht und der Fliehkräfte gefährlich sein. Bahnübergänge erfordern besondere Aufmerksamkeit, da Züge oft schwer einzuschätzen sind. Im Stau ist ein umsichtiges Verhalten erforderlich, um gefährliche Situationen zu vermeiden.

Besondere Verkehrssituationen erfordern von Fahrern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Vorsicht und Flexibilität.

Rückwärtsfahren: Was ist zu beachten?

Ob Sie das Auto rückwärts einparken wollen oder ein wichtiges Straßenschild übersehen haben und nochmal kurz zurück wollen: Beim Rückwärtsfahren ist laut StVO Vorsicht angesagt. Fahrschüler lernen das Fahren im Rückwärtsgang zusammen mit dem Wenden oder dem Anfahren in der Fahrschule.

Dennoch kann die ungewohnte Fahrtrichtung gerade Fahranfänger verwirren und in Stressmomenten sogar in Panik versetzen. Diese Situationen führen schnell zu Unfällen: Ein unkontrollierter Gas-Stoß bewegt nun vermehrt das Auto rückwärts. Die Bestimmungen zum Fahren im Rückwärtsgang sind im §9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten.

Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Rückwärtsfahren und Zurücksetzen. Ersteres findet im fließenden Verkehr statt, letzteres im stehenden Verkehr - etwa beim Einparken oder Wenden. Das Zurücksetzen birgt aufgrund der geringeren Geschwindigkeit weniger Gefahren - deshalb gilt in diesen Fällen lediglich die allgemeine Sorgfaltspflicht.

§9 StVO gilt für alle Fahrzeuge, also auch beim Rückwärtsfahren mit Lkw. Allerdings ist der Schwierigkeitsgrad gegenüber dem Pkw erhöht: Der Lkw-Fahrer hat keinen Rückspiegel, er verfügt nur über seine Seitenspiegel. Auch beim Rückwärtsfahren mit Anhänger ist Hilfe sinnvoll. Der Einweiser gibt beim Rückwärtsfahren Sicherheit.

Zudem kann er in dieser oft ungewohnten Situation Unfälle und Blechschäden durch unerwünschten Kontakt mit einem anderen Fahrzeug vermeiden.

Verhalten auf Bergstraßen

Insbesondere weil es auf der Straße auch mal eng wird. Vielleicht kann es im Sommer schon wieder Richtung Alpen gehen. Oder wollen Sie mit dem Auto durch die Pyrenäen fahren? Dann sollten Sie sich gut darauf vorbereiten, denn Ihr fahrerisches Können kann durchaus auf die Probe gestellt werden.

Eine landläufige Meinung besagt, dass auf engen Bergstraßen grundsätzlich der bergauffahrende Verkehrsteilnehmer Vorfahrt hat. In Frankreich, Italien und der Schweiz gilt tatsächlich die Grundregel, dass das bergauffahrende Fahrzeug Vorrang hat. Können die Fahrzeuge nicht aneinander vorbeifahren, muss der bergabfahrende Pkw zurücksetzen.

Etwas anderes müssen Sie aber beachten, wenn der Hinauffahrende näher an einer Ausweichstelle ist. Dann darf er nicht auf sein Recht pochen und muss seinerseits zurücksetzen. Außerdem haben Lkw, Reisebusse und andere schwere Fahrzeuge sowohl bergauf als auch bergab Vorfahrt. Speziell in der Schweiz und Italien müssen Sie noch auf Schilder mit einem Posthorn-Symbol achten.

In Deutschland und Österreich gibt es für Bergstraßen keine ausdrückliche Regelung. Als Bergauffahrender dürfen Sie also nicht meinen, ohne Wenn und Aber weiterfahren zu dürfen. Anhalten oder zurücksetzen muss derjenige, dem es an der Stelle leichter fällt. Sinnvoll kann es aber beispielsweise bei Glätte sein, dem hinauffahrenden Auto den Vorrang zu gewähren.

Und auch in diesen Alpenländern haben leichtere, beweglichere Fahrzeuge immer den Vorrang schwererer Fahrzeuge zu beachten. Wichtig ist natürlich immer, dass Sie vorsichtig und mit angemessener Geschwindigkeit fahren. Kommen Sie rechtzeitig zum Stehen, werden Sie mit dem anderen Verkehrsteilnehmer schon eine Einigung finden.

Auf Ihr (vermeintliches) Recht sollten Sie auf jeden Fall nicht pochen. Befahren Sie eine der berühmten Serpentinen hinauf zu einem Pass und wieder herunter, müssen Sie besonders gut auf Motorradfahrer und Radfahrer achten. Diese können die scharfen Kurven meist deutlich schneller nehmen als Autos und erreichen dabei eine ansehnliche Geschwindigkeit.

Motorradfahrer im Stau

Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein. In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt.

Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen. Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.

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