Vorfahrt für Radfahrer beim Rechtsabbiegen: Die Regeln

Die meisten Verkehrsteilnehmer kennen die Basics der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch welche besonderen Verkehrsregeln gelten für Radfahrer, insbesondere beim Rechtsabbiegen? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Grundlegende Verkehrsregeln für Radfahrer

In Deutschland besteht für Radfahrer eine Radwegebenutzungspflicht nur dann, wenn der Radweg mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Ist dies nicht der Fall, dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Generell gilt auch auf dem Fahrrad das Rechtsfahrgebot - sowohl auf der Straße als auch auf dem Radweg. Das Fahren auf dem linken Radweg ist nur dann erlaubt, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen darauf hinweist. Das Gleiche gilt für das Fahren in entgegengesetzter Richtung einer Einbahnstraße: Dies ist nur erlaubt, wenn es dort ein „Radfahrer frei“-Schild gibt.

Überholen mit dem Fahrrad

Mit dem Fahrrad rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn es einen eigenen Radweg oder eine Radspur gibt. Radfahrer dürfen also nicht einfach rechts an den Autos vorbeifahren, wenn keine entsprechende Fahrspur vorhanden ist. Laut § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es in bestimmten Verkehrssituationen, z. B. wenn der Verkehr auf der Fahrbahn zum Stillstand gekommen ist oder sich nur sehr langsam bewegt, erlaubt, dass Radfahrer rechts an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie beim Vorbeifahren an einem stehenden Auto besonders auf geöffnete Autotüren oder plötzlich abbiegende Fahrzeuge achten. Auch auf einem Radweg oder einer Radspur sollten Sie beim Überholen stets auf ausreichend Abstand und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer achten. Generell dürfen Radfahrer auch andere Radfahrer rechts überholen, sofern genügend Platz vorhanden ist und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht. Grundsätzlich gilt: Überholen nur dann, wenn es sicher und erlaubt ist.

Das Rechtsabbiegen und die Vorfahrt von Radfahrern

Beim Rechtsabbiegen müssen Autofahrer den Fahr‌rad- und Fußgängerverkehr vorrangig behandeln. Daher sind Sie als Rechtsabbieger dazu verpflichtet, Fußgänger, die gerade die Straße überqueren möchten, oder Radfahrer, die an Ihnen vorbeifahren, erst durchzulassen, bevor Sie abbiegen. Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen; weiterhin haben Rechtsabbieger gem. § 9 Abs. 4 StVO entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren zu lassen.

Gemäß § 9 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Fahrer von einem Lkw über 3,5 Tonnen innerhalb geschlossener Ortschaften dazu verpflichtet, beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit zu fahren, sofern sich neben oder auf der Straße geradeaus fahrende Radfahrer oder Fußgänger im Bereich des Einbiegens befinden könnten.

Auf parallel zur Fahrbahn verlaufenden gemeinsamen Fuß- und Radwegen haben Radfahrer beim Überqueren einer Einmündung Vorrang vor Rechtsabbiegern, Linksabbiegern und Vorfahrt vor ausfahrenden Fahrzeugen.

Das richtige Verhalten beim Abbiegen mit dem Fahrrad

Eine der großen Herausforderungen des Radfahrens im Straßenverkehr ist das Abbiegen, insbesondere das links Abbiegen. Dies verursacht teils schwere Unfälle. Häufig mangelt es am richtigen Verhalten. Die StVO lässt für den Radfahrenden je nach Anlage der Straße verschiedene Möglichkeiten zum Abbiegen zu. Während auf den Fahrbahnen wegen des Autoverkehrs intuitiv mehr Vorsicht waltet, kommt es auf den Fahrradwegen häufig zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Aber auch auf Fahrradwegen gilt die StVO §9! Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich (Anm.: per Handzeichen) ankündigen; Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen.

Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

Richtig rechts abbiegen

Folgende Punkte sollte man einhalten, damit man sicher rechts abbiegen kann:

  • Nach rechts hinten umschauen und auf Fußgänger, Kinder und Radfahrende auf nicht benutzungspflichtigen Fahrradwegen achten. Sie alle haben aus beiden Richtungen kommend Vorfahrt.
  • Rechten Arm herausstrecken.
  • Zügig abbiegen

Richtig links abbiegen

Folgende Punkte muss man einhalten, damit man sicher links abbiegen kann:

  • Schulterblick über die linke Schulter nach hinten
  • Linken Arm deutlich ausstrecken
  • In die Mitte der Fahrbahn bzw. Linksabbiegerspur fahren und Arm wieder zurücknehmen
  • Vorfahrt des Querverkehrs und des entgegen kommenden Verkehrs beachten wie auch den Fußgänger- und möglichen Fahrradverkehr auf der linken Seite.
  • Zügig im großen Bogen einschwenken und am rechten Rand mit dem gebotenen Abstand weiterfahren.

Während des Abbiegevorgangs die Hände am Lenker halten. Zum Linksabbiegen darf der Radfahrer den benutzungspflichtigen Radweg nach der Rechtsprechung rechtzeitig verlassen, um sich dann auf der Fahrbahn einordnen zu können. Dies kann mit abgesenkten Bordsteinkanten unterstützt werden.

Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen

An Kreuzungen und Einmündungen lässt die StVO unterschiedliche Abbiegemöglichkeiten zu, unabhängig davon, ob die Übergänge ampelgesteuert sind. Wer mit dem Fahrrad links abbiegen möchte, hat die Wahl zwischen dem direkten oder indirekten Abbiegen bzw. dem nicht direkten Abbiegen.

Direktes Abbiegen

Das direkte Abbiegen führt direkt und über den kürzesten Weg über die Kreuzung oder Einmündung. Dabei nutzen Radfahrende, falls vorhanden, die Abbiegestreifen für Pkw bzw. Abbiegefahrstreifen für Fahrräder. Dies ist die übliche Art für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr und hat einige Vorteile:

  • Es geht schneller, weil nur eine Ampelphase zu beachten ist.
  • Es ist sicher, weil sich die abbiegenden Radfahrenden bereits frühzeitig einordnen. Die anderen Verkehrsteilnehmenden erfassen sie und können sich rechtzeitig darauf einstellen.
  • Es entfallen Konfliktbereiche, die beim indirekten oder nicht direkten Abbiegen entstehen.

Indirektes Abbiegen

Beim indirekten Abbiegen an Kreuzungen fährt man zunächst geradeaus, um zur gegenüberliegenden Seite zu kommen, um dann nach links abbiegen zu können. Danach fährt man - bei Ampel gesteuerten Übergängen bei der nächsten Grünphase - auf die andere Seite und fädelt sich unter Beachtung der Vorfahrtsregeln in den fließenden Verkehr ein. Dieses System benötigt etwas mehr Zeit. Es handelt sich hierbei also nicht um einen klassischen Abbiegevorgang, sondern um das Queren von zwei Fahrbahnen geradeaus. Bei Einmündungen auf der linken Seite steigt man zunächst am rechten Fahrbahnrand ab und verhält sich dann entsprechend wie oben beschrieben.

Grünpfeil für den Radverkehr

Seit 2021 erlaubt die StVO an Ampeln mit Grünpfeil für den Radverkehr das Abbiegen nach rechts. „Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.“ (Aus § 37 der StVO) Zudem schreibt die StVO vor, dass deswegen vor dem Abbiegen angehalten werden muss, um zu schauen, ob ein Abbiegen ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.

Bußgelder bei Missachtung der Vorfahrt

Das Missachten der Vorfahrt oder falsches Abbiegen kann je nach Schwere und möglichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer zwischen 15 € und 30 € kosten.

Weitere wichtige Hinweise

  • Handzeichen geben: Radfahrer müssen per Handzeichen deutlich und rechtzeitig ankündigen, wenn sie abbiegen bzw. die Richtung ändern wollen.
  • Rücksicht auf Fußgänger: Radfahrer müssen auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
  • Verkehrssicherheit: Achten Sie auf ein verkehrssicheres Fahrrad und tragen Sie einen Helm zu Ihrer eigenen Sicherheit.

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