Der Muster-Kaufvertrag für dein Moped in Deutschland

Wer ein Moped kaufen oder verkaufen möchte, ist gut beraten, dafür einen Kaufvertrag aufzusetzen. Beim privaten Kauf oder Verkauf eines Motorrads, Mopeds, Motorrollers oder Mofas kann es jedoch passieren, dass sich Käufer und Verkäufer nicht sicher sind: Was muss in den Kaufvertrag? Welche Angaben sollte ich machen, welche sind zusätzlich sinnvoll?

Hier steht für Sie der ADAC Musterkaufvertrag speziell für den Motorradkauf bzw. -verkauf bereit:

Kaufvertrag für gebrauchte Motorräder (PDF, 181 KB)

Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Private Verkäuferinnen und Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen. Beim Verkauf von Unternehmer oder Unternehmerin an Verbraucher bzw. Verbraucherin ist ein Haftungsausschluss unwirksam.

Wichtige Aspekte beim Kaufvertrag

Bevor du dich für ein gebrauchtes Motorrad entscheidest, solltest du eine Probefahrt machen und eine Detailprüfung im Stand durchführen. Wer ein Moped kaufen oder verkaufen möchte, ist gut beraten, dafür einen Kaufvertrag aufzusetzen.

Was Sie beachten sollten:

  • Nichts vergessen: ADAC Musterkaufvertrag verwenden
  • Privater Kauf: Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig
  • Erst prüfen, dann unterschreiben: Wichtiges zum Kaufvertrag

Checkliste vor dem Kauf eines Mopeds

Vor dem Erwerb eines neuen Fahrzeugs ist es wichtig, bestimmte Punkte zu prüfen und vorher zu klären. Das kann einerseits Auswirkungen auf den Preis und andererseits auf die Kaufentscheidung selbst haben. Nutze die Liste als Unterstützung und vorab schonmal: Allzeit gute Fahrt! TIPP: Seite ausdrucken und zur Kaufverhandlung mitnehmen.

  • Dellen im Tank, Auspuff, Lenkerenden oder Seitendeckel?
  • Fahrzeug nachlackiert?
  • Schrauben auf Rostbefall checken.
  • Luftdruck prüfen - zu niedriger Luftdruck kann den Kraftstoffverbrauch erhöhen.
  • Schau dir die Schweißnähte an.
  • Rahmen modifiziert? Beachte die Eintragungen im Typenschein oder lasse ggf.
  • Lässt sich der Lenker leicht und gleichmäßig einschlagen?
  • Hat das Lenkkopflager Spiel?
  • Betriebsanleitung nicht vorhanden?
  • Kettenschutz durchgescheuert oder zerschlagen? Vorsicht!
  • Funktioniert die Vorder- und Hinterradbremse?
  • Stellt sich die Bremse nach Betätigung wieder in ihre Ausgangsposition?
  • Die Stoßdämpfer halten den Bodenkontakt.
  • Schau unters Moped, dunkle Flecken könnten auf den Austritt von Öl hinweisen und ggf.
  • Geht das Moped gleich wieder aus oder das Gas dröhnt bis Suhl und noch viel weiter?
  • Der Motor ruckelt oder "spuckt"? Das deutet auf evtl.
  • Batterie-Status prüfen - geladen? Und: Lass dir ggf.
  • Stimmt die Rahmennummer auf dem Typenschild mit der eingestanzten Rahmennummer überein?
  • Passen diese oder ist das Schloss ausgeschlagen?
  • Funktionstest des Hauptständers bzw.

Tipps für Motorrad-Verkäufer

Mit diesen Tipps sind Sie beim Verkauf Ihres Motorrads auf der sicheren Seite:

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Prüfen Sie, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat, wenn er bzw. sie eine Probefahrt machen will. Lassen Sie sich für die Dauer der Probefahrt ein Pfand geben.
  • Teilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannte Mängel an dem Motorrad mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
  • Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
  • Händigen Sie dem Käufer bzw. der Käuferin die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf.

Meldet der Käufer bzw. die Käuferin das Motorrad nicht um, haften Sie weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer bzw. der Käuferin zur Zulassungsstelle und melden das Motorrad sofort um. Oder setzen Sie es vor Übergabe außer Betrieb.

Motorrad privat kaufen: Tipps für Käufer

Diese Tipps sind wichtig für Käufer und Käuferinnen:

  • Lassen Sie das Motorrad vor Unterschrift zum Beispiel in einem ADAC Prüfzentrum checken. Machen Sie eine Probefahrt, notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten.
  • Sind Fahrzeugteile nicht mehr im Originalzustand (Umrüstung von Auspuffanlage, Beleuchtung etc.), prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
  • Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden.
  • Fragen Sie den Verkäufer bzw. die Verkäuferin nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Gesamtfahrleistung und die Zahl der Vorbesitzer sollten im Vertrag stehen.
  • Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des oder der Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift des oder der Bevollmächtigten mit in den Vertrag auf.
  • Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.

Die auf das Motorrad abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.

Melden Sie das Motorrad unverzüglich um. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz).

Kaufvertrag richtig ausfüllen

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch. Sollten Teile des Vertrags schon vorab ausgefüllt sein, prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie diese bei Bedarf. Stimmen die Daten mit den Fahrzeugpapieren überein? Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Besonders wichtig sind folgende Angaben:

  • Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)
  • Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien
  • Fahrzeugidentifikationsnummer des Motorrads
  • Kaufpreis
  • Mögliche Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen bzw. Mängel
  • Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben

Das Motorrad sollte erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben werden. Achten Sie darauf, dass dabei auch folgende Dinge den Besitzer bzw.

Checkliste Pflichtangaben im Kaufvertrag

Unbedingt notwendige Angaben für den Abschluss eines Motorrad-Kaufvertrags sind: die Kaufsache (Motorrad + ggf. Zubehör), der Kaufpreis und die Vertragsparteien (Käufer + Verkäufer). Dennoch empfehlen wir dir, mindestens die Pflichtangaben in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, da hierdurch beide Vertragsparteien für den “Fall der Fälle” abgesichert sind.

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Marke und Modell des Motorrads
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer, erstmaliges Zulassungsdatum, Kilometerstand am Tag des Verkaufs
  • Soweit bekannt: bisheriges amtliches Kennzeichen und die Nummer der Zulassungsbescheinigung
  • Der vereinbarte Kaufpreis
  • Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit des Verkaufs
  • Unterschriften beider Vertragsparteien

Kaufvertrag Motorrad: Weitere sinnvolle Angaben

  • Personalausweis-Nummer oder Pass-Nummer von Käufer und Verkäufer
  • Bei Vertretung (wenn Verkäufer nicht Eigentümer ist): Vollmacht
  • Datum der nächsten Hauptuntersuchung
  • Bekannte Mängel und Unfallschäden
  • Im Kauf eingeschlossenes Zubehör wie Motorrad-Gepäckbox, Abdeckhaube, Ersatzräder o. Ä.
  • Mitverkaufte, nachträglich montierte Ausstattung, Datum der Montage, soweit vorhanden
  • Bei Anzahlung: Höhe der Anzahlungssumme

Wichtig: Alles, was Käufer und Verkäufer miteinander vereinbaren, sollte im Motorradkaufvertrag schriftlich festgehalten werden.

Verkäufer sollten sich genau überlegen, ob sie die Gewährleistung ausschließen wollen, da Gewährleistungsrechte (keine Garantie) dem Käufer von Gesetzes wegen zustehen. Will der Verkäufer keine „Gewährleistung geben“, muss dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Der mobile.de-Muster-Kaufvertrag sieht deshalb einen Gewährleistungsausschluss vor.

Beide Seiten müssen sich jedoch genau überlegen: Können sie für das einstehen, was im Vertrag steht? Ist das Motorrad wirklich unfallfrei, ist die angegebene Laufleistung belegbar? Nach ständiger Rechtsprechung ist der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung verpflichtet, den Käufer über ihm bekannte wesentliche Mängel unaufgefordert zu unterrichten. Vorhandene Mängel (z. B. Unfallschäden) im Vertrag festzuhalten, schafft hier für beide Seiten Rechtssicherheit.

Keine Probefahrt ohne Zulassung/Versicherung

Vorsicht bei der Probefahrt: Da Motorräder häufig nur in der Saison gefahren werden, ist es anders als beim Pkw durchaus üblich, dass das Motorrad beim Verkauf abgemeldet ist oder sich in der Ruhephase des Saisonkennzeichens befindet. Rechtlich gesehen ist es dann stillgelegt.

Dann ist für eine Probefahrt des Motorrads im öffentlichen Straßenverkehr ein Kurzzeit-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen erforderlich. Andernfalls drohen ein Punkt in Flensburg und ein Strafverfahren, da die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs eine Pflichtversicherung ist. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht kann eine Geldstrafe und bei schweren Verstößen sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem ist das Motorrad bei einem Unfall nicht versichert.

Einfacher ist es bei Kleinkrafträdern wie Motorrollern und Mopeds der 50-ccm-Klasse (i. d. R. bis 45 km/h): Diese sind nicht zulassungspflichtig, sondern lediglich versicherungspflichtig. Das Versicherungskennzeichen gilt grundsätzlich bis zum nächsten Ablauf des Versicherungsjahres, also in der Regel bis zum 28. oder 29.2. eines Jahres. Ist es abgelaufen, besteht bei einer Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr keine Versicherung - auch bei Rollern und Mopeds ist das ein Straftatbestand.

Vollmachten für Kauf und Verkauf

Möchten Sie jemanden mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf Ihres Motorrads beauftragen, können Sie dafür die ADAC Mustervollmachten verwenden:

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