Vorschriften für Motorradfahrer in Italien

Mit den ersten schönen Tagen im März geht es los: Die Motorradfahrer schwingen sich auf ihre Maschinen und fahren aus. Vor allem im Sommer wimmelt es auf manchen Strecken nur so von Motorrädern. Manche machen sogar besonders lange Touren und verbringen ihren gesamten Urlaub auf dem Motorrad.

Italien ist weiterhin eines der beliebtesten Urlaubsziele in Europa. Die unterschiedlichen Regionen bieten viele Möglichkeiten, das Land zu entdecken oder dort einen Urlaub zu verbringen. Sind Reisende dann mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs oder leihen sie sich einen Wagen bzw. Roller vor Ort, gelten selbstverständlich bestimmte Vorschriften.

Gesetzliche Bestimmungen in Italien

Ja, auch in Italien sind die Vorschriften für den Straßenverkehr gesetzlich festgehalten. Der sogenannte „Codice della Strada“ bestimmt unter anderem Tempolimits, Promillegrenze und wie Verstöße geahndet werden. Missachten Verkehrsteilnehmer in Italien die gültige StVO, müssen sie mit Sanktionen rechnen.

Die Straßenverkehrsordnung in Italien unterscheidet sich von der deutschen in den wesentlichen Punkten kaum oder gar nicht. Regionale Unterschiede gibt es aber natürlich dennoch. Daher ist es immer empfehlenswert, sich bereits im Vorfeld über die wichtigsten Verkehrsvorschriften in Italien zu informieren.

Die Straßenverkehrsordnung in Italien ist in sieben Titel unterteilt, welche jeweils aus verschiedenen Artikeln bestehen. Die Artikel an sich haben dann in der Regel verschiedenen Abschnitte, in den die Verkehrsregeln festgehalten sind. Wichtig ist zudem, dass die hier definierten allgemeinen Regelungen immer dann gelten, wenn keine Verkehrszeichen andere Vorgaben machen.

Tempolimits in Italien

Auch in der italienischen StVO gehören die Vorschriften zu den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu den wichtigsten Regelungen. Wie in Deutschland dürfen Verkehrsteilnehmer innerorts in Italien maximal 50 km/h fahren. Auf Landstraßen dürfen PKW- und Motorradfahrer höchstens 90 km/h schnell sein. Das Tempo für Gespanne liegt bei 70 km/h, für Wohnmobile ab 3,5 t gilt Tempo 80.

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraße: 110 km/h
  • Autobahn: 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn die Beschilderung dies erlaubt)

Bei Regen oder Schneefall darf auf Autobahnen höchstens 110 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h gefahren werden, bei Nebel allerdings nur 50 km/h.

Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel werden Verstöße auf allen Straßen gleich sanktioniert.

Die Polizei darf Geschwindigkeiten schätzen! Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Ab 12. Juni 2025 gelten in Italien neue Vorgaben für Geschwindigkeitsmessanlagen. Auto- und Motorradfahrer werden dort künftig weniger abgezockt.

Künftig dürfen neue stationäre und mobile Blitzer (in Italien: "Autovelox") nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Präfektur aufgestellt werden. Diese muss prüfen, ob der Standort aus Gründen der Verkehrssicherheit gerechtfertigt ist. Außerdem müssen Blitzer nun mindestens einen Kilometer vorher durch ein Verkehrsschild angekündigt werden.

Laut Verordnung ist der Einsatz von "Autovelox" künftig nur dort zulässig, wo das angeordnete Tempolimit höchstens 20 km/h unter der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen Straße liegt.

Zudem gelten in Italien künftig neue Mindestabstände: Auf derselben Straße müssen innerorts mindestens 1 Kilometer, außerorts mindestens 4 Kilometer zwischen zwei festen Messanlagen liegen.

Versteckte oder getarnte Blitzgeräte sind ausdrücklich untersagt.

Italien verfügt über mehr als 11.000 fest installierte Radarfallen - mehr als doppelt so viele wie Deutschland.

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen (Stand: 4/2025):

Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld
Bis 10 km/h zu schnell Ab 42 €
11 - 40 km/h zu schnell Ab 173 €
Über 40 km/h zu schnell Ab 543 €
Über 60 km/h zu schnell Ab 845 €

Alkohol am Steuer

Ebenfalls recht teuer wird es, wenn Fahrer mit Alkohol hinterm Steuer erwischt werden. Eine Verstoß gegen die allgemeine Alkoholgrenze bringt ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro mit sich.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei 0,5. Sitzen Fahranfänger hinterm Steuer, die den Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Ebenfalls eine Null-Promille-Grenze beachten müssen Fahrer unter 21 Jahren.

Die Bußgelder bei Alkohol am Steuer bewegen sich im drei- bis vierstelligen Bereich. Der Führerschein muss sofort abgegeben werden.

Parken in Italien

Wer mit dem Auto unterwegs ist, möchte sich im Urlaub beispielsweise auch einiges ansehen oder zum Strand fahren. Was viele dann oft nicht beachten, ist, dass es auch am Urlaubsort Bestimmungen zum Halten und Parken gibt.

Gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung bedeuten in Italien blaue Markierungen auf der Straße bzw. den Parkbuchten, dass hier ein Parkschein bzw. eine Parkscheibe benötigt werden. Bei grünen Markierungen sind Parkverbote zu bestimmten Zeiten zu beachten. Sind die Markierungen gelb, dürfen dort nur Fahrzeuge mit bestimmten Genehmigungen abgestellt werden. Kostenlose Parkflächen sind üblicherweise weiß markiert.

Bußgelder aus Italien in Deutschland vollstreckbar

Ein Bußgeldbescheid oder eine Zahlungsaufforderung für eine Übertretung der italienischen Straßenverkehrsordnung beinhaltet in der Regel immer die Benennung des zur Last gelegten Verstoßes. Missachten Reisende Regelungen der Straßenverkehrsordnung von Italien, ist es durchaus möglich, dass das fällige Bußgeld bereits vor Ort verlangt wird.

Denn Bußgelder aus Italien können in Deutschland vollstreckt werden. Dies trifft auf alle Geldsanktionen zu, die eine Höhe von 70 Euro erreichen bzw. überschreiten. Wichtig ist, dass auch Gebühren zu dieser Höhe hinzuzählen.

Aufgrund des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses können Bußgelder aus Italien ab einer Höhe von 70 Euro (inklusive Gebühren) auch in Deutschland vollstreckt werden. Für Verstöße gegen die italienische Straßenverkehrsordnung setzt die Verjährung in der Regel nach 360 Tagen ein. Ein Bußgeldbescheid kann also auch noch einige Zeit nach dem Urlaub eintreffen.

Besondere Regeln für Motorradfahrer

  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur Motorräder mit einem Hubraum von mindestens 120 cm³ fahren.
  • Der Fahrer muss zudem mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Motorräder mit Beiwagen dürfen erst ab einem Hubraum von mindestens 250 cm³ und einer Leistung von 15 kW auf diese Straßen.

Helmpflicht

Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen einen Schutzhelm tragen. Verstöße gegen die Helmpflicht - hierzu zählt insbesondere auch die Verwendung nicht entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebauter, geprüfter, genehmigter und gekennzeichneter Helme - werden mit hohen Geldbußen geahndet.

Motorradfahrer, die mit offenem Kinnriemen oder ohne genormten Schutzhelm (ohne Kennzeichnung ECE R 22) fahren, müssen mit einer Geldbuße bis 170,- Euro oder sogar mit Sicherstellung ihres Motorrades bis zu 60 Tagen rechnen. Bei Wiederholung sogar 90 Tage. Auch Beifahrer müssen einen genormten Schutzhelm tragen.

Zusätzlich zur Geldbuße kann das Kraftrad für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt werden; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt eine 90-tägige Einziehung. Das Fahrzeug bleibt während dieser Zeit in der Obhut des Fahrers.

Für den Helmpflichtverstoß eines minderjährigen Beifahrers haftet der Fahrer.

Sozius und Kinder

Auf Motorrädern und Kleinkrafträdern dürfen Kinder als Sozius mitfahren, wenn sie mindestens fünf Jahre alt sind und selbstständig und sicher auf dem Beifahrersitz sitzen können.

Winterreifen

Der größte Unterschied zur deutschen Gesetzgebung besteht darin, dass motorisierte Zweiräder in Italien bei Eisglätte, schneebedeckten Straßen oder Schneefall nicht fahren dürfen. Dies gilt ganz unabhängig davon, wie sie bereift sind.

Es ist möglich, das ganze Jahr über mit Motorrädern zu fahren, die mit M+S-gekennzeichneten Reifen ausgestattet sind, sofern diese dieselben Größen- und Leistungsmerkmale aufweisen wie in der Zulassungsbescheinigung angegeben, es sei denn, es liegt Schnee auf dem Boden oder es ist Schneefall im Gange.

Sonstiges

Das Gesetz, dass die Hände immer am Lenker sein müssen, wurde wieder abgeschafft!

Bei Mautstellen ist zu beachten, dass bereits das Zurücksetzen als Wenden gilt und mit saftigen Bußgeldern belegt ist. Wer sich falsch eingeordnet hat, muss stehenbleiben und am Automaten die Hilfe-Taste drücken.

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