Das Thema Mobilität ist insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung, daher suchen gerade Jugendliche nach Möglichkeiten, um auch weitere Strecken alleine zu überwinden. Das Fahrrad ist dabei nicht immer die beste Option, weshalb der Fokus meist schnell zu den Krafträdern geht. Gerade Mopeds oder Roller zeichnen sich durch ihre Flexibilität aus, allerdings wird für diese eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt.
Doch kann ich mit dem AM-Führerschein ausschließlich Roller fahren oder schließt die Fahrerlaubnis weitere Fahrzeugtypen ein? Welches Mindestalter schreibt der Gesetzgeber vor? Und welche Kosten fallen beim Erwerb des Rollerführerscheins üblicherweise an?
FAQ: AM-Führerschein
- Wozu dient die Führerscheinklasse AM? Zum Führen welcher Fahrzeuge die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt.
- Darf man bereits mit 14 Jahren einen Rollerführerschein machen? Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Jugendliche können bereits mit 14,5 Jahren mit der Ausbildung in der Fahrschule anfangen.
- Was kann ein Führerschein der Klasse AM kosten? Informationen über die mit dem AM-Führerschein einhergehenden Kosten.
Führerschein der Klasse AM: Was darf ich damit fahren?
Mit dem Moped unterwegs: Der Führerschein kann im Alter von 15 Jahren erworben werden.
Ist die Klasse AM im Führerschein eingetragen, berechtigt diese zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Welche Voraussetzungen dabei für die einzelnen Kfz beim AM-Führerschein gelten, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
- kein Beiwagen
- Dreirädrige Kleinkrafträder:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
- Leermasse höchstens 270 kg
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 6 kW bzw. 4 kW bei Quads
- Leermasse höchstens 425 kg
Es zeigt sich also, dass mit der Fahrerlaubnis AM weitreichende Befugnisse erworben werden, dennoch wird diese umgangssprachlich häufig nur als Roller- bzw. Mopedführerschein bezeichnet.
AM-Führerschein: Welches Alter müssen die Fahrschüler haben?
Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt. Das reguläre Mindestalter für den AM-Führerschein liegt seit 28.07.2021 bei 15 Jahren.
Allerdings unterliegt der Führerschein der Klasse AM im Alter von 15 Jahren eine Beschränkung, denn gefahren werden darf ausschließlich im Inland. Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Übrigens! Mit der Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). So schreibt der Gesetzgeber 14 Doppelstunden zur Theorie (12 Doppelstunden zum Grundstoff und 2 Doppelstunden zum Zusatzstoff) vor. Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.
Darüber hinaus ist abhängig von den Fahrkünsten des Führerscheinanwärters eine unbestimmte Anzahl von Fahrstunden zu absolvieren. Wie viele tatsächlich notwendig sind, beeinflusst beim Rollerführerschein auch die Dauer der Ausbildung. Sonderfahrten schreibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor.
Kontrolliert wird das erlangte Wissen durch entsprechende Prüfungen. Die Theorieprüfung umfasst dabei regulär 30 Fragen. Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Zudem steht beim Rollerführerschein ein praktischer Test an, der mindestens 45 Minuten andauert. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.
Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden. Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis.
Mit welchen Kosten geht der Führerschein der Klasse AM einher?
Gerade durch die Ausbildung in der Fahrschule und die Prüfungsgebühren fallen beim Mopedführerschein nicht unerhebliche Kosten an. Wie sich diese zusammensetzen und welche Ausgaben für die einzelnen Posten einzuplanen sind, zeigt die nachfolgende Übersicht:
- Anmeldegebühr der Fahrschule: 70 - 150 Euro
- Fahrstunde: 30 - 50 Euro
- Vorstellung zur Theorieprüfung: 50 - 80 Euro
- Theorieprüfung: 22,49 Euro
- Vorstellung zur Praxisprüfung: 150 - 200 Euro
- Praxisprüfung: 91,75 Euro
Wichtig! Wie hoch die Kosten für den AM-Führerschein im Einzelnen ausfallen, wird auch durch die regionalen Preisunterschiede beeinflusst. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Preise verschiedenen Fahrschulen zu vergleichen.
Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.
Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden.
Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Alternativ: Klasse A1 / Mofa-Führerschein
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
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