Rollerführerschein: Alles über Alter, Kosten und Voraussetzungen

Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Hier erfahren Sie, wie viel der Führerschein kostet, welches Mindestalter es gibt, für welche Fahrzeuge er gilt und mehr.

Mindestalter und Gültigkeit

Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt.

Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt.

Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen.

Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf.

Fahrzeuge der Klasse AM

Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.

Bei allen gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf bei maximal 45 km/h liegen und der Verbrennungsmotor darf einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 cm³ haben.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.

Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:

  • Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
  • Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
  • Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.

Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Theoretische und praktische Ausbildung

Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen.

Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundlagen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff).

14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie.

Im Grundstoff in der Klasse AM musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden.

Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.

Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.

Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab.

Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab.

Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch.

Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen.

Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.

Theoretische und praktische Prüfung

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen.

Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten.

Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet.

In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet.

Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden.

Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet.

Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.

Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen.

Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt.

Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten.

Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.

Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.

Außerdem müssen vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigt werden: 25 Meter in Schrittgeschwindigkeit mit Blick nach vorn geradeaus fahren, mit 40 km/h ungebremst einem Hindernis ausweichen und aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen.

Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.

Zusätzlich ist ein Kreis mit neun Meter Durchmesser zu fahren und aus 40 km/h muss eine Vollbremsung gemacht werden.

Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt.

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden.

Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis.

Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.

Kosten für den Rollerführerschein

Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen.

Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule.

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro. Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.

Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss.

Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.

Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.

Kostenpunkt Ungefähre Kosten
Theoretische Prüfung ca. 60 Euro
Praktische Prüfung ca. 90-100 Euro
Fahrstunden ca. 30-48 Euro pro Stunde
Erste-Hilfe-Kurs ca. 15-30 Euro
Sehtest ca. 6-9 Euro
Passbild ca. 10-20 Euro

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins.

Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.

Wichtig zu beachten

Wichtig: Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen.

Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Für Inhaber eines alten Führerscheins gilt: Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf dessen Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde das auf dem neuen Schein ein.

Seit 2013 sind Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Im Anschluss muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch eine neue Prüfung ablegen muss. Es wird nur das Führerschein-Dokument ausgetauscht.

Alternative Führerscheinklassen

Alternativ: Klasse A1 / Mofa-Führerschein

Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.

Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0