Bike-Leasing: Wann lohnt es sich wirklich?

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein Fahrrad als Job-Benefit an. Doch sparen Mitarbeiter damit wirklich Geld? Es kommt darauf an.

Was ist Fahrrad-Leasing?

Über das Fahrrad-Leasing werden Fahrräder einfach und kostengünstig über den Arbeitgeber bezogen. Das Rad kann dann auch privat genutzt werden und wird einfach monatlich per Gehaltsumwandlung bezahlt. Bei sehr geringen Monatsraten besteht die Möglichkeit, durch den steuerlichen Vorteil bis zu 40 % des regulären Kaufpreises einzusparen. Ein praktischer Nebeneffekt: Das Rad ist über die gesamte Laufzeit vollkaskoversichert.

Geleaste Räder nennt man auch Diensträder, die du auch privat nutzen kannst.

Die zwei Bike-Leasing-Varianten

  • Diensträder über Gehaltsumwandlung: Beim Leasing per Gehaltsumwandlung erhältst du einen Teil deines Arbeitsentgelts als “Sachlohn” -das überlassene Dienstrad. Dieses wird mit 0,25 % des UVP über das Gehalt versteuert. Ein kleiner Teil des Bruttogehalts wird zur Leasingrate. Bei dieser Variante sparst du bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf des Bikes.
  • Diensträder als Gehaltsplus: Wird das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn - als Gehaltsplus - zur Verfügung gestellt, fährst du damit kosten- und steuerfrei. Die Leasingraten werden komplett von deinem Arbeitgeber übernommen.

Vorteile des Bike-Leasings für Arbeitnehmer

  • Volle Pendlerpauschale: Auch für Fahrt mit dem Rad zur Arbeit gilt die volle Pendlerpauschale, die du bei deiner Steuererklärung geltend machen kannst.
  • Brutto-Netto-Vorteil: Bei der Gehaltsumwandlung veringert sich das zu versteuernde Brutto-Gehalt, somit sinken die Steuern- und Sozialabgaben.
  • Rundum-sorglos-Pakete: Beim Dienstradleasing sicherst du dir durch hinzubuchen verschiedener Versicherungspakete eine nützliche Versicherung und die Kostenübernahme für Reparaturen- und Warungsarbeiten.
  • Vollständige Private Nutzung: Du kannst dein geleastes Bike auch zu 100 % auch für den privaten Gebrauch nutzen.

Was kostet ein Fahrrad- oder E-Bike-Leasing und wann lohnt es sich?

Ob sich ein Leasing für dich lohnt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie deiner Steuerklasse, Bruttogehalt, Kinderfreibetrag und ob du Kirchensteuer zahlst oder nicht. Ebenso ist es abhängig davon inwiefern sich dein Arbeitgeber hinsichtlich Versicherung, Servicepaket oder auch einem generellen Zuschuss beteiligt und mit welchen Leasing-Anbieter er kooperiert.

Zunächst solltest du mit deinem Arbeitgeber Rücksprache darüber halten, mit welchem Leasing-Anbieter er zusammenarbeitet. Zu den folgenden Kooperationspartnern findest du jeweils eine spezifische Beratungsseite, auf der du jeweils einen Leasing-Rechner findest.

Leasinglaufzeit und was danach passiert

Die Leasinglaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate und ist vorher nicht kündbar. Du kannst direkt nach Ende der Leasinglaufzeit wieder ein nagelneues, hochwertiges Wunsch-Bike über deinen Arbeitgeber leasen. Alternativ bietet die Leasinggesellschaft dir das Rad nach 36 Monate zur Übernahme an. Dieses Angebot darf dir im Vorfeld aus steuerlichen Gründen nicht verbindlich zugesagt werden. Der tatsächliche Übernahmepreis liegt in der Regel bei 18 Prozent vom unverbindlichen Verkaufspreis des Herstellers (UVP).

Nach drei Jahren geht das Rad zurück an den Händler, wenn Du nichts machst. Du kannst neu leasen - das ist aber oft nicht die günstigste Lösung. Ist das Jobbike gut in Schuss, kann sich der Kauf lohnen. Achte dabei auf ein paar Punkte.

Kaufoption und Steuerfalle

Vereinbarst Du eine Kaufoption im Vertrag droht eine Steuerfalle. Finanzierst Du über Gehaltsumwandlung im Wesentlichen selbst, könntest Du als wirtschaftlicher Leasingnehmer gelten. Folge: Nachzahlungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie Rückzahlung der Vorsteuer für die Firma.

Warte deshalb bis kurz vor Vertragsende. Zeige erst dann Kaufinteresse oder gehe auf ein Angebot des Leasinggebers ein. Vorteil: Du kennst den Zustand des Rads nach drei Jahren am besten und entscheidest fundiert.

Sparen beim Kauf: Wie viel ist drin?

Früher warb man oft mit nur 10 Prozent des Neupreises zur Übernahme. Insgesamt schien das deutlich günstiger als ein Direktkauf - 40 Prozent Ersparnis waren keine Seltenheit.

Heute gilt: Nach drei Jahren ist das Rad oft mehr als 10 Prozent wert. Der Preisvorteil bei günstiger Übernahme gilt als Arbeitslohn von dritter Seite - und ist als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Versteuerung des Bewertungsunterschieds

Maßstab ist der Zeitwert des Jobbikes. Alternativ erlaubt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17. November 2017 eine Pauschale: Am Vertragsende hat das Rad noch 40 Prozent des Neupreises.

Kaufst Du es für 10 Prozent, bliebe ein Bewertungsunterschied von 30 Prozent. Dieser wäre von Dir zu versteuern. Das würde das Rad insgesamt deutlich teurer machen.

Tipp: Hältst Du 40 Prozent für zu hoch, weise einen geringeren Restwert per Gutachten nach. Aber das musst Du vielleicht gar nicht, denn die Leasing-Firmen haben natürlich kein Interesse daran, dass der Preisvorteil beim Leasing verschwindend gering ist. Und haben reagiert.

Änderungen der Leasingfirmen und Steuerzahlung

Einerseits haben die Leasinganbieter die Übernahmepreise angehoben: Bei Eurorad zum Stand März 2025 von 10 auf 16 Prozent, bei Jobrad von 10 auf 18 Prozent des ursprünglichen Verkaufspreises, Stand März 2025. Der geldwerte Vorteil sinkt so auf 24 Prozent bei Eurorad oder 22 Prozent bei Jobrad - bezogen auf 40 Prozent Restwert. Du zahlst damit mehr für das Rad als früher.

Andererseits müsstest Du dann die 22 bis 24 Prozent noch versteuern - bei 2.500 Euro Neupreis also über 500 Euro. Die gute Nachricht: Die Leasingfirma kann das übernehmen und laut BMF-Schreiben pauschal mit 30 Prozent versteuern. Der geldwerte Vorteil gilt dann als Lohn von dritter Seite (§ 37b EStG).

Beispiel: Johanna hatte mit ihrem 2.500 Euro teuren E-Bike 1.190 Euro weniger Netto in drei Jahren. Für die Übernahme zahlt sie 18 Prozent, das sind 450 Euro. Die Versteuerung der restlichen 22 Prozent, also 550 Euro übernimmt die Leasingfirma.

Insgesamt kostet Johanna das Rad 1.190 + 450 = 1.640 Euro. Das ist eine Ersparnis von 860 Euro, also rund 35 Prozent gegenüber dem Direktkauf. Ohne Versicherungen läge die Ersparnis rund bei 1.000 Euro, also etwa 40 Prozent. Wichtig: Die Ersparnis hängt stark vom Arbeitgeberzuschuss ab. Je geringer, desto weniger sparst Du gegenüber dem Direktkauf.

Tipp: Rechne mit einem Jobrad-Rechner Deine persönlichen Werte durch.

Alternative mit pauschaler Lohnsteuer

Seit mit dem Jahressteuergesetz 2019 gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschal besteuert, wenn die Firma zusätzlich zum Lohn ein Dienstrad übereignet (§ 40 Abs. 2 Nr. 7 EStG).

Beispiel: Nach drei Jahren wird die Firma zunächst Eigentümerin. Johanna kauft es dann für günstige 250 Euro. 40 Prozent vom Brutto-Listenpreis 2.500 Euro sind 1.000 Euro. Abzüglich des Kaufpreises von 250 Euro ist der geldwerte Vorteil 750 Euro. Darauf fallen 25 Prozent pauschale Lohnsteuer plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Das wäre sogar noch günstiger als die Variante mit der Leasingfirma. Aber: Für die Firma sind das zusätzliche Kosten.

Du musst das Jobbike nach drei Jahren nicht übernehmen. Du kannst das Rad abgeben und ein neues per neuem Leasingvertrag bekommen. Das ist weniger günstig, aber Du hast alle drei Jahre ein neues Rad.

Manche Verträge decken Wartung und Reparaturen ab. Fehlt eine solche Klausel oder wurde das Rad gekauft, bist Du für den Zustand verantwortlich - es sei denn, Ihr vereinbart etwas anderes.

Der Überlassungsvertrag gilt nur während Deiner Beschäftigung. Kündigst Du, gibst Du das Rad zurück.

Leasingpartner bei Fahrrad XXL

Im Onlineshop von Fahrrad-XXL.de kooperieren wir mit führenden Leasinganbietern wie JobRad, BusinessBike, Bikeleasing, Deutsche Dienstrad, Mein Dienstrad, Eleasa, primandis, Beovelo, linexo by WERTGARANTIE und RadimDienst.

Folgende Leasingpartner bieten wir vor Ort in unseren Fahrrad-XXL Filialen an. Solltest du als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem anderen Leasing-Dienstleister haben, wende dich gerne an einen unserer hier vorgestellten Mitarbeiter. Natürlich stehen wir dir, auch jederzeit in unserer Filiale vor Ort zur Seite. Komm einfach vorbei und lass dich fachgerecht & professionell beraten.

Dienstrad-Leasing vs. Kauf: Ein Vergleich

Wer ein Dienstfahrrad auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil, der ihm dadurch entsteht, pauschal versteuern. Bei Fahrrädern seit Februar 2020 lediglich mit 0,25% des Kaufpreises.

Ob sich das Leasing für den Arbeitnehmer finanziell lohnt oder nicht, ist vor allem eine Frage des Ermessens. Wer nie Interesse daran hatte, sich ein neues Fahrrad zuzulegen, zahlt letztlich für etwas, das er oder sie sich eigentlich sparen könnte. Wer dagegen ohnehin seit Jahren mit der Anschaffung eines nagelneuen Carbon-Rads liebäugelt, könnte einen guten Deal machen.

Bis zu 40% sollen Angestellte sparen, wenn sie das Fahrrad erst leasen und später erwerben, statt es direkt zu kaufen. Doch gilt das nur, sofern ein Mitarbeiter nach Ablauf der 36 Monate das Fahrrad vom Anbieter abkauft.

Generell gilt: Je höher das eigene Gehalt, desto eher lohnt sich ein Leasing-Rad, denn umso höher fällt die Ersparnis gegenüber dem Direktkauf aus. Das liegt schlichtweg daran, dass höhere Einkommen auch höhere Sparpotenziale bei den Steuern bieten.

Noch etwas günstiger wird es, wenn der Arbeitgeber, wie die meisten Unternehmen, vorsteuerabzugsberechtigt ist. In diesem Fall fällt keine Mehrwertsteuer auf die Leasingrate an. Davon profitiert letztlich auch der Arbeitnehmer, weil sich schließlich die Rate verringert - und damit auch sein Anteil.

Doch weshalb sollte ein Unternehmen seinen Beschäftigten einfach so einen fahrbaren Untersatz stellen? Abgesehen von der viel beschworenen Mitarbeiterbindung können auch Arbeitgeber finanzielle Vorteile ausschöpfen, wenn die eigenen Angestellten weniger Bruttogehalt zu versteuern haben. Denn dadurch müssen auch sie weniger Sozialabgaben für ihre Mitarbeiter abführen. Abgesehen davon lassen sich die Leasingraten als Betriebskosten absetzen.

Die Möglichkeit, ein hochwertiges E-Bike zu einem deutlich reduzierten Preis zu nutzen und dabei die Verantwortung für Wartung und Versicherung abzugeben, macht E-Bike-Leasing zu einer attraktiven Option für viele.

Ein tolles Highlight seitens vieler Arbeitgeber: Immer mehr Firmen stellen ihren Mitarbeitern E-Pedelecs als Diensträder zur Verfügung; dabei werden kostengünstige und praktische Leasing-Modelle genutzt.

E-Bike Leasing für Selbstständige

Für alle Nicht-Angestellten, sondern Gewerbebetreibenden, welche also selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind, gibt es ebenfalls die Möglichkeit eines E-Bike Leasings. Noch dazu können auch diese von den oben genannten Vorteilen profitieren. Jedoch sollten Sie unbedingt darauf achten, dass das Pedelec als Dienstrad über die Firma geleast wird. Nur dann können Sie die Leasingraten zu 100 % als Betriebskosten in der Steuererklärung einbeziehen.

Worauf ist bei der Wahl des Leasinganbieters zu achten?

Mittlerweile gibt es in Deutschland einige E-Bike-Leasing Anbieter, welche den Markt dominieren. Nicht jeder Leasing-Anbieter bietet die gleichen Konditionen und Vorgaben, es gibt Unterschiede. Daher sollte man unbedingt abwägen, welcher Anbieter auf sich selber am besten passt. Es gibt z.B. Unterschiede im Brutto-Höchstwert. Noch dazu werden zumeist bei allen Leasingunternehmen diverse Versicherungspakete angeboten - zu unterschiedlichen Konditionen; vergleichen Sie hier ganz genau. Meist entscheidet der Inhalt der Versicherung, welcher E-Bike-Leasing-Anbieter zu Ihnen passt.

Außerdem sollten Sie gleich zu Anbeginn prüfen, welcher Anbieter, an welche Berufsform seine E-Bikes samt Leasing ausgibt. Manch einer geht ausschließlich mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer in eine Partnerschaft. Während andere noch dazu auch mit Selbstständigen kooperieren.

Kostenaufstellung

Eine genaue Kostenaufstellung kann man vorab so pauschal nicht machen. Die Kosten sind immer abhängig des E-Bike-Wertes und auch von der E-Bike-Versicherungsrate. Ebenso sind das Bruttogehalt, ein optionaler Zuschuss Ihres Arbeitgebers und einige andere Faktoren entscheidend und beeinflussen die Kostensumme.

Gehaltsumwandlung

Wenn Sie als Arbeitnehmer auf einen gewissen Teil Ihres Brutto-Gehaltes verzichten und dafür einen Sachlohn in Anspruch nehmen, nennt man dies Gehaltsumwandlung. Als Sachlohn zählt z.B. ein geleastes E-Bike. So wird dann das Brutto-Gehalt über die komplette Raten-Laufzeit verringert, bis das Leasing beendet ist.

Bei einer Gehaltsumwandlung profitiert der Arbeitnehmer, da das E-Bike monatlich mit nur 1 % des Brutto-Listenpreises versteuert werden muss. E-Bikes, die erst nach dem Jahre 2020 geleast wurden / werden, haben eine Versteuerung von 0,25 %. So sparen also Arbeitnehmer und auch der Arbeitgeber also bares Geld.

Steuervorteile

Speziell bei Diensträdern, die erstmals zwischen den Jahren 2019 und 2030 genutzt werden, gibt es je Menge Steuervergünstigen. So lassen sich - wie beim Dienstauto - auch für jeden Entfernungskilometer des Arbeitsweges 0,30 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Dies kann jährlich mehrere hundert Euro ausmachen.

JobRad® Nachteile

JobRad® lohnt sich am meisten, wenn du die volle Laufzeit von 36 Monaten erfüllen kannst.

Die meisten Unternehmen bieten in solchen Fällen Lösungen wie z. B. eine vorübergehende Ratenerstattung an. Informiere dich bei dem:der JobRad®-Bevollmächtigten in deinem Unternehmen zu den genauen Regelungen.

Diensträder werden steuerlich gefördert, darum sparen Arbeitnehmer:innen bis zu 40 % im Vergleich zum Direktkauf. Wie viel du genau sparst, hängt vom Modell ab, das deine Firma anbietet.

Beim JobRad® per Gehaltsumwandlung wird die monatliche Leasingrate vom Bruttogehalt gezahlt, hier sparst du also Steuern! Zusätzlich kann dein:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss zahlen - dann sparst du noch mehr.

E-Bike übernehmen oder abgeben?

Läuft der Leasing-Vertrag aus, stellt sich jedoch eine Frage: übernehmen oder abgeben? Das hängt von drei Faktoren ab.

  1. Zustand des E-Bikes prüfen: Für die Übernahme eines geleasten E-Bikes gelten die gleichen Regeln wie für den Kauf eines gebrauchten E-Bikes: In welchem Zustand ist das Rad, wie sieht es mit den Verschleißteilen wie Reifen, Bremsbelägen und Kette aus? Was man dem E-Bike nicht ansieht, ist der Zustand des Akkus: Hält er noch eine Weile durch oder wird demnächst ein Ersatz für mehrere hundert Euro fällig?
  2. Übernahmepreis erfragen: Anbieter von E-Bike-Leasing werben vor Abschluss eines Vertrags oft mit günstigen Übernahmekonditionen. Doch diese Konditionen werden nicht vertraglich zugesichert - denn das ist bei Leasing-Verträgen rechtlich gar nicht möglich.
  3. Wer versteuert den geldwerten Vorteil?: Bei der Übernahme eines geleasten E-Bikes werden für den Käufer in der Regel auch Steuern fällig. Denn das Bike ist nach drei Jahren in der Regel deutlich mehr wert als die 16 oder 18 Prozent des Neupreises, die der Anbieter für die Übernahme verlangt.

Alternativen zur Übernahme

Wem die Übernahme des E-Bikes zu teuer ist, kann es stattdessen einfach am Ende der Laufzeit zurückgeben. Dann besteht immer noch die Möglichkeit, einen neuen Leasing-Vertrag für ein neues Zweirad abzuschließen. Das ist zwar teurer, aber dafür steht wieder drei Jahre lang ein neues Rad zur Verfügung.

Fazit

Das Dienstrad kann sich lohnen, wenn ich mit der Ersparnis klug umgehe.

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