Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch TÜV genannt, ist für Motorräder in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge zu gewährleisten. Doch welche Fristen gelten, welche Kosten entstehen und wie bereitet man sein Motorrad am besten auf die HU vor?
Fristen für die Motorrad HU
Alle zwei Jahre ist die Motorrad Hauptuntersuchung vorgeschrieben - sogar neue Motorräder müssen im Gegensatz zu Autos schon nach zwei Jahren zur Prüfung. Wenn Sie in Deutschland ein neues Motorrad anmelden, ist die erste Hauptuntersuchung nach 24 Monaten fällig. Im Unterschied zu einem neuen Pkw muss ein neues Motorrad also nicht erst nach drei Jahren das erste Mal zum TÜV, sondern schon nach zwei Jahren.
Wann der nächste Termin für die HU ansteht, erfahren Sie beim Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die Prüfplakette am Kennzeichen - das Jahr steht in der Mitte, der Monat oben. Neben dem Stempel im Fahrzeugschein gibt die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen Auskunft über die nächste Fälligkeit der HU. Die Farbe und Zahl in der Mitte geben Auskunft über das Jahr, die Zahl in der Senkrechten über den fälligen Monat. So ist selbst während der Fahrt zu erkennen, wann das Fahrzeug zum TÜV muss.
Haben Sie bereits eine AU machen lassen, darf diese maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein.
Was passiert bei Überziehung der Frist?
Es kann vorkommen, dass man die Motorradprüfung HU nicht pünktlich schafft. Kein Problem: In den ersten zwei Monaten hat das bei einer Polizeikontrolle oder bei der Prüfung selbst keine Konsequenzen. Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Danach erheben die Prüforganisationen einen Aufschlag von 20 % für eine vertiefte Hauptuntersuchung Motorrad. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 15 Euro verhängen.
Kosten der Motorrad HU
Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.
Die Abgasuntersuchung (AU)
Ja, die Abgasuntersuchung Motorrad, kurz AU Motorrad oder AUK, ist seit 2006 verpflichtender Bestandteil der Hauptuntersuchung. Das heißt: Alle zwei Jahre wird bei der HU Motorrad auch das Abgasverhalten Ihrer Maschine auf den Prüfstand gestellt.
Erfüllt Ihr Kraftrad folgende Merkmale, bringen Sie es regelmäßig zur Abgasuntersuchung:
- Motorrad-Hubraum von mehr als 50 ccm
- Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Erstzulassung nach 1. Januar 1989
Vorbereitung auf die HU
Mehr als jedes zehnte Motorrad fällt bei der Hauptuntersuchung durch. Wer sein Fahrzeug vorher selbst checkt und die Anforderungen der Prüfdienste beachtet, kann Zeit und Geld sparen. Durch die kompakte Bauweise des Motorrads lassen sich viele Schritte bei einer HU Vorabprüfung Motorrad bequem zu Hause durchführen - eine TÜV Motorrad Checkliste hilft beim TÜV Motorrad bestehen.
Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:
- Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B. Nachweis über Anbauten und Änderungen)?
- Funktionieren alle Lichter am Motorrad?
- Entsprechen die Reifen den Vorgaben (Reifengröße im Fahrzeugschein vermerkt, Profiltiefe mindestens 1,6 mm, keine Risse oder Schäden)?
- Ist die Fahrgestellnummer am Rahmen mit den Fahrzeugpapieren identisch?
Manche Mängel sind mit bloßem Auge erkennbar und lassen sich in einer Fachwerkstatt einfach beheben. Am häufigsten treten Mängel an der Beleuchtung, am Fahrgestell und Rahmen oder an Achsen, Rädern und Reifen auf. In vielen Fällen werden defekte Glühlampen, nicht zugelassene Leuchten, falsche oder abgefahrene Reifen und ausgeschlagene Lager an Gabel, Schwinge oder Rädern beanstandet.
Ablauf der HU
Die Hauptuntersuchung des Motorrads dauert je nach Zustand der Maschine rund 30 Minuten.
Am Prüfinstitut angekommen, steht vor der Motorrad TÜV Prüfung zunächst die Abgasuntersuchung (AU) an. Den Schnorchel des Prüfinstruments im Auspuff, darf der jeweilige Grenzwert der Motorrad Abgasnorm, nach der das Bike zugelassen ist, nicht überschritten werden. Jetzt beginnt die eigentliche Prüfung TÜV Motorrad. Zuerst führt der Sachverständige eine Motorrad TÜV Sichtprüfung durch. Alle Modifikationen sollten eingetragen oder durch Papiere (ABE) belegbar sein.
Es folgt die Prüfung des Fahrwerks zur HU, konkret ob Gabel und Federbein dicht sind und die Reifen den Vorgaben entsprechen. Nächster Schritt: Bei der elektrischen Anlage ist das Motorrad Beleuchtung prüfen. Auch müssen alle Kontrolllampen funktionieren. Wenn Abblend- und Fernlicht korrekt eingestellt sind, die Hupe funktioniert und Scheinwerfer und Reflektoren intakt sind, geht es zur Lenkungsprüfung. Die Lenkung muss leichtgängig sein und darf keine Rastpunkte haben - diese deuten auf ein verschlissenes Lenkkopflager hin.
Als Nächstes wird der Notaus- oder Kill-Schalter geprüft, und in diesem Zuge auch der Seitenständerschalter. Anschließend ist die Bremsenprüfung Motorrad an der Reihe. Der Bremsenbelag sollte zur HU vorn und hinten ausreichend Materialstärke aufweisen und die Bremsscheiben müssen frei von Rissen und Riefen sein. Im Gegensatz zum Pkw wird die Bremsfunktion beim Motorrad im Fahrversuch getestet.
Hat alles funktioniert, entfernt der TÜV-Prüfer die alte Plakette, füllt die Papiere aus, klebt die neue Plakette auf und stempelt den Fahrzeugschein.
Mängelklassen bei der HU
Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist.
Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!
| Einstufung | Definition |
|---|---|
| HW - Hinweise | Hinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt. |
| GM - Geringe Mängel | Hierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden,wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist. |
| EM - Erhebliche Mängel | Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt. |
| VM - Gefährliche Mängel | Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde. |
| VU - Verkehrsunsicher | Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. |
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