Warum dürfen Autos nicht Motorrad überholen?

Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.

Verhalten im Stau

Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.

Das Überholverbot und seine Bedeutung

Ein normales Überholverbot verbietet das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge. Aber es gibt Situationen, in denen auch keine einspurigen Fahrzeuge wie Fahrräder überholt werden dürfen. Das ist so, weil es auf dem Schild steht. Und weil das Schild von der zuständigen Behörde angeordnet wurde. Und weil gegen diese Anordnung bisher noch niemand erfolgreich Einspruch erhoben hat.

Gründe für ein Überholverbot

Weil die Straße vielleicht eng ist, unübersichtlich, starke Steigung oder Gefälle hat. Beim Überholen ist ein seitlicher Abstand zum überholten Fahrzeug von 1,50 Metern einzuhalten. Wenn das nicht gewährleistet werden kann, wird dieses Schild aufgestellt.

Dieses Überholververbot (VZ 277.1) gilt nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge (rot). Einspurige Kraftfahrzeuge (schwarz) dürfen hier nicht überholt werden.

Die Problematik des Durchschlängelns im Stau

Immer wieder schlängeln sich Motorradfahrer und -fahrerinnen auf Autobahnen zwischen den stehenden Fahrzeugen hindurch, um so schneller durch einen Stau zu kommen. Aber ist das erlaubt?

Verbot des Durchschlängelns

Im Stau: Durchschlängeln ist verboten. Während rechts überholen verboten ist, ist das Überholen links generell erlaubt. In der Praxis ist das jedoch nicht unproblematisch, weil den Motorradfahrenden im Stau meistens nicht genug Platz bleibt, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.

Rettungsgasse und Standspur

Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.

Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.

Ausnahmen und Sonderfälle

Es gibt eine Ausnahmevorschrift, die in §5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnahmefällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Mit der Einschränkung für Mofafahrer gelten die oben angeführten Bestimmungen auch für Motorradfahrer an roten Ampeln.

Rechtsüberholen im Stau

Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“ Das aber wird im Stau schwierig. Denn wie soll ein Motorradfahrer ansonsten vorankommen? Zudem kann der Seitenabstand wohl kaum eingehalten werden, wenn auf der Fahrbahn selbst überholt wird. Hier gibt es allerdings Ausnahmen. So darf dann rechts überholt werden, wenn dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht.

Urteile und Haftungsfragen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Überholvorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. In dem Fall überholte ein Krad-Fahrer (alte Bezeichnung für ein Kraftrad, also etwa ein Motorrad) zwischen der zweiten und dritten Fahrbahn Autos, die nur langsam vorankamen. Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge - und war somit Rechtsüberholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30.

Das Landesgericht Trier erkannte zum Beispiel eine Haftungsverteilung von einem Drittel zu Lasten einer Motorradfahrerin. Sie überholte eine vor einer Ampel haltende Fahrzeugkolonne auf der gleichen Fahrspur. Eine Polo-Fahrerin fuhr allerdings zeitgleich aus einer Parklücke in eine Lücke der Kolonne. Es kam zu einer Kollision, woraufhin sich die Motorradfahrerin verletzte. Zwar sah das Gericht den Hauptverursachungsanteil bei der Polo-Fahrerin - doch ebenso eine Mithaftung der Motorradfahrerin, da es sich bei ihrem Verhalten um einen Verstoß gegen das Rücksichtsnahmegebot gehandelt habe und das Überholen der Kolonne bei unklarer Verkehrslage geschehen sei (Urteil vom 10.

Alternativen und Verhaltensempfehlungen

Wer den Staus entkommen möchte, muss entweder auf die Landstraße ausweichen oder nachts fahren und die Stoßzeiten vermeiden. Für Motorradfahrer sieht die Lage natürlich ähnlich aus, wenngleich Routen über kurvige Landstraßen und fern den Blechlawinen bei Bikern naturgemäß beliebter sind. Lässt sich die Fahrt über Autobahnen nicht vermeiden, haben Motorradfahrer häufig den Vorteil, zwischen den Autos im Stau durchfahren zu können. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Seitenstreifen und Rettungsgasse

Ebenfalls tabu ist der Seitenstreifen. Hier sind mindestens 55,-- Euro Bußgeld fällig. Wird er, wie im Stau, benutzt, um schneller voranzukommen, sind es sogar 75,-- Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Ausnahme: der Seitenstreifen darf im Falle eines Notfalls benutzt werden. Dieser könnte vorliegen, wenn im Sommer bei hohen Temperaturen unter der Schutzkleidung Überhitzung droht.

Zumindest theoretisch erlaubt wäre das Überholen ganz links und unter Berücksichtigung des Mindestabstands von einem Meter. Praktisch ist diese Möglichkeit jedoch so gut wie nie gegeben.

Situation im Ausland

In Frankreich ist das Durchschlängeln im Stau in einigen Regionen versuchsweise legalisiert. Dort darf auf Autobahnen und Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h gilt, bei Stau überholt werden. In der Schweiz ist das Überholen im Stau generell untersagt. Nachbarland Österreicher ist Motorradfahrer-freundlicher. Hier dürfen Fahrer einspuriger Fahrzeuge ausdrücklich überholen, wenn der restliche Verkehr steht. Voraussetzung ist, dass der Verkehr stillsteht, genügend Platz vorhanden ist und keine durchgezogenen Linien missachtet werden. Zu beachten gilt jedoch auch der Grund des Staus. An Ampeln, Kreuzungen und Baustellen ist das Durchschlängeln erlaubt. Bei Staus aufgrund verkehrsbedingter Überlastung jedoch nicht.

Dennoch wird das Überholen auch dann häufig geduldet und von Autofahrern wohlwollend Platz für Motorradfahrer gelassen. Auch in den Niederlanden darf überholt werden, wenn der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Auto und Motorrad nicht mehr als 10 km/h beträgt.

Vorsicht ist oberstes Gebot

Generell gilt, egal ob das Durchschlängeln legal oder höchstens geduldet ist, sich nur mit äußerster Vorsicht durch stillstehenden Verkehr zu bewegen. Gerade im Stau und zäh fließenden Verkehr wird oftmals abrupt die Spur gewechselt oder bei komplettem Stillstand die Tür geöffnet und das Auto verlassen.

Neues Verkehrszeichen: Überholverbot für Motorräder

Im Rahmen der StVO-Novelle wurde ein Verkehrszeichen eingeführt, welches es anderen Kraftfahrzeugen verbietet, ein einspuriges Kraftfahrzeug, also zum Beispiel ein Motorrad, zu überholen.

Verkehrszeichen 277.1

Im Jahr 2020 wurde das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt. Es zeigt ein Überholverbot von einspurigen Kraftfahrzeugen für mehrspurige Kfz an.

Strafen bei Missachtung

Wenn Sie trotz Überholverbot ein Motorrad überholen und dabei erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Da ein Überholverbot fürs Motorrad und andere zweispurige Fahrzeuge in aller Regel an engen und unübersichtlichen Stellen angebracht wird, geht es dabei vor allem darum, Unfälle zu vermeiden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass diese Missachtung der StVO streng geahndet werde kann. Liegt zudem noch eine unklare Verkehrslage vor, steigt die Geldbuße auf 150 Euro an. Kommt es bei dem Manöver zu einer Gefährdung oder einem Unfall, müssen Sie zusätzlich mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Bußgelder im Überblick

Der Bußgeldkatalog legt recht genau fest, welche Strafen je nach Vergehen drohen.

Bußgelder bei Überholverstößen

Vergehen Bußgeld Punkte in Flensburg Fahrverbot
Überholen im Überholverbot 70 Euro 1 Nein
Überholen im Überholverbot bei unklarer Verkehrslage 150 Euro 1 Nein
Überholen im Überholverbot mit Gefährdung 150 Euro 1 1 Monat
Überholen im Überholverbot mit Unfall 150 Euro 1 1 Monat

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