Die Frage, warum Motorräder vorne kein Kennzeichen haben, beschäftigt viele. Ein Grund ist, dass das vordere Nummernschild bei Motorrädern bereits vor Jahrzehnten aus Sicherheitsgründen abgeschafft wurde.
Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
An einem Motorrad muss ein amtliches Kennzeichen angebracht sein. Bei Neuzulassungen handelt es sich hierbei um ein EU-Kennzeichen. Anders als beim PKW oder LKW kann am Motorrad ein kleineres Kennzeichen angebracht werden.
Die rechtliche Grundlage bezüglich der richtigen Anbringung sowie zum Aussehen bildet unter anderem § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Grundsätzliche gelten die hier definierten Regelungen auch für Motorräder, also auch fürs Motorradkennzeichen.
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Hierin besteht bereits der erste Unterschied zum PKW, denn es ist nur ein Kennzeichen vorgeschrieben. Vorn am Motorrad ist die Montage weder vorgeschrieben noch vorgesehen. Darüber hinaus ist spezifisch für Motorräder definiert, dass bei einem solchen hinteren Kennzeichen eine Beleuchtung vorhanden sein muss. Diese ist so anzulegen, dass das Motorradkennzeichen auf 20 m erkennbar ist.
Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig.
Montage und Aussehen von Motorradkennzeichen
Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw.
Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.
Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
Herausforderungen bei der Identifizierung von Motorradfahrern
Motorradfahrer sollen bei Geschwindigkeitsvergehen ihren Strafen nicht mehr so einfach entgehen können - das fordern immer mehr Politiker. Weil Motorräder vorne kein Nummernschild haben und die Fahrer mit Helm nicht einwandfrei zu identifizieren sind, kommen Raser häufig um eine Strafe herum, obwohl sie geblitzt werden.
Es sei "ungerecht, dass Motorradfahrer der Strafe entgehen können, Autofahrer aber nicht", so Meyer gegenüber der "Auto Bild". Außerdem will der Minister ertappte Raser zwingen, ein Fahrtenbuch zu führen und die Halterhaftung für Motorradfahrer in die Diskussion einbringen.
Die ist allerdings rechtlich problematisch, denn laut geltender Rechtsprechung darf niemand ohne einwandfreie Identifizierung bestraft werden.
Die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann (SPD) sieht die Polizei in der Pflicht: "Nur regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen mit anschließendem Anhalten der Betroffenen helfen, Raser und Drängler effektiv von unseren Straßen zu verbannten."
Verfassungsrechtler Professor Michael Brenner schlägt vor, dass Motorräder auch vorn ein kleines Kennzeichen tragen sollten, das auf einem hochauflösenden Beweisfoto erkennbar wäre.
Methoden zur Identifizierung von Rasern
Der Polizei stehen dennoch viele Methoden zur Verfügung, den Verkehrssünder ausfindig zu machen. Dazu gehören Fahndungen nach dem Motorrad in Kombination mit der Motorradjacke, sogar Kratzer im Lack können Hinweise geben und auch Hausdurchsuchungen, um das Motorrad zu finden, können angeordnet werden.
Es gibt aber einige Blitzer, die auch ein Motorradfahrer sofort identifizierbar machen. Dazu gehören mobile Blitzer sowie Blitzer, die von vorn und von hinten blitzen.
In vielen Fällen werden jedoch keine Mühen gescheut, den Temposünder ausfindig zu machen. Besonders wenn dasselbe Motorrad mehrmals auffällig geworden ist, ist das Interesse der Polizei geweckt, dem Fahrer auf die Schliche zu kommen. Auch auffällige Tätowierungen auf der Haut des Fahrers können der Überführung dienen. Vorausgesetzt, derjenige trug keine Schutzbekleidung.
Die häufigste Falle für Motorradfahrer, die zu schnell unterwegs sind, sind mobile Blitzer. Häufig sind dann auch Beamte vor Ort, die sofort das Kennzeichen des entsprechenden Motorrads notieren.
Die FE-Schrift und ihre Bedeutung
Zwischen 1978-1980 entstand die sogenannte FE-Schift, die Kriminellen einen Missbrauch von Nummernschildern erschweren sollte. Sie löste die bisgherige Normschrift DIN 1451 ungefähr eineinhalb Jahrzente später ab. Entwickelt wurde sie von dem Schriftgestalter Karlgeorg Hoefer (1914-2000) im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen. „FE“ steht für „fälschungserschwerend“.
Charakteristisch für diesen Schrifttyp ist das nicht-einheitliche Gesamtbild. Im Gegensatz zur alten Normschrift lassen sich die Buchstaben und Zahlen kaum mit Hilfe von etwas schwarzer Farbe abändern: „P“ und „R“ oder „F“ und „E“ beispielsweise sind völlig unterschiedlich proportioniert, ebenso wie „3“ und „8“.
Seit Januar 1995 ist die FE-Schrift auf Basis einer Bundesverordnung für alle neuen Nummernschilder in Deutschland vorgeschrieben.
Bußgelder und Konsequenzen
Wenn Sie mit dem Motorrad zu schnell gefahren sind, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sollten Sie dabei geblitzt und identifiziert worden sein, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid und - je nach Maß des Verstoßes - eventuell auch mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen.
Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.
Historische Aspekte
Bis in die Nachkriegsjahre hinein hatten Motorräder in der Regel zwei Nummernschilder. Ihre Form glich der des heute üblichen länglichen Kfz-Kennzeichens. Ein Schild war beidseitig beschriftet und wurde längs zur Fahrtrichtung auf das vordere Schutzblech angebracht. Das andere prangte quer zum Fahrzeug am Heck.
Mit der Zeit setzte sich für das vordere Kennzeichen eine gebogene Form durch, die der Krümmung des Schutzblechs folgte. Es braucht nicht viel Fantasie um nachzuvollziehen, welche Gefahr dem Fahrer drohte, wenn er bei einem Aufprall nach vorne über den Lenker flog. Der launige Volksmund fand für dieses Nummernschild bald die drastische Bezeichnung „Schädelspalter“.
Von 1948 an verschwanden das Kennzeichen von den vorderen Schutzblechen. Verboten sind sie bis heute nicht.
Internationale Unterschiede
In den meisten Ländern sind Motorräder ausschließlich mit einem Kennzeichen am Heck ausgestattet. Es gibt jedoch einzelne Staaten, in denen auch ein vorderes Kennzeichen vorgeschrieben ist. Ein Beispiel ist Indien.
Dort müssen Motorräder gemäß den Vorgaben des Central Motor Vehicle Rules (CMVR) sowohl vorn als auch hinten ein Kennzeichen tragen. Die Frontkennzeichen sind in der Regel kleinformatig und oberhalb des Frontkotflügels oder am Lenker montiert. Auch in Sri Lanka und teilweise in Malaysia gibt es Vorschriften für doppelte Kennzeichnung.
In Europa hingegen existiert keine gesetzliche Pflicht für Frontkennzeichen an Motorrädern. Selbst in Staaten mit sonst strengeren Zulassungsvorgaben wie Norwegen, Österreich oder Schweiz wird auf ein vorderes Kennzeichen verzichtet.
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