Motorradfahren ohne Schutzkleidung: Eine Risikoanalyse

Motorradfahren steht für Freiheit, Sport und Leidenschaft - doch das Risiko fährt dabei immer mit. Viele alltägliche Gefahren sind den Fahrern gar nicht bewusst, allerdings sprechen die Zahlen für sich: Motorradfahrer sind um ein Vielfaches häufiger in schwere Unfälle verwickelt als andere Verkehrsteilnehmer.

Statistiken und Fakten

Motorradfahrer profitieren nicht von allgemeinen Fortschritten in der Verkehrssicherheit. Im vergangenen Jahr wurden 619 Biker getötet, was einem Anteil von 21 Prozent an allen Verkehrstoten entspricht. Inzwischen ist damit ihr Risiko, getötet zu werden, bezogen auf die gefahrenen Kilometer, etwa 21 Mal höher als im Auto.

Die Grenzen der Schutzkleidung

Wie eine neue Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigt, liegt dies auch daran, dass übliche Schutzkleidung mit Protektoren bei einem Aufprall auf ein Hindernis schon bei Geschwindigkeiten über 25 km/h lebensbedrohliche Verletzungen nicht mehr verhindern kann. Die auf einer detaillierten Auswertung der Unfallverletzungen und umfangreichen Simulationen beruhende Studie zeigt auch, dass verfügbare Airbagjacken diesen Bereich auf etwa 50 km/h erweitern könnten. Bei größerem Airbagvolumen könnten sie sogar bis zu Aufprallgeschwindigkeiten von 70 km/h wirksam sein.

Der Leiter der UDV, Siegfried Brockmann, fordert entsprechend auch weitere Produktentwicklungen in dieser Richtung. Vor allem gehe es aber um die Kommunikation mit den Fahrerinnen und Fahrern: „Wir müssen klar sagen, dass keine praktikable Schutzkleidung in der Lage ist, bei einem Aufprall mit üblicher Landstraßengeschwindigkeit eine tödliche Verletzung zu verhindern“, sagt Brockmann. Die Bilder von Motorradrennen, bei denen die Fahrer nach schweren Stürzen aufstehen und weiterfahren, seien deshalb fatal. In der Landstraßenrealität gebe es solche Auslaufzonen selten.

Das größte Verbesserungspotential: Der Fahrer

Für Motorradunfälle gelte daher umso mehr: Das größte Verbesserungspotential sitzt auf dem Motorrad.

Durch Auswertung ihrer Unfalldatenbank hat die UDV in diesem Zusammenhang ermittelt, ob das Fahren in Gruppen ein besonderes Risiko darstellt. Obwohl solche Fahrten häufig sind, wurde dies noch nie näher untersucht. Wichtigstes Ergebnis dabei: Die Unfallkonstellationen bei Allein- und Gruppenfahrten unterscheiden sich wesentlich.

Unfälle bei Gruppenfahrten

Während bei Alleinfahrten die Kollisionen mit Autos oder Lkw an Kreuzungen und Einmündungen häufig sind, dominiert bei Gruppenfahrten die Kollision mit anderen Motorrädern, vorwiegend mit eigenen Gruppenmitgliedern, aber auch mit entgegenkommenden Maschinen. Hauptgrund sind die oft viel zu geringen Sicherheitsabstände zwischen den Motorrädern. Insgesamt aber sind laut Brockmann Gruppenfahrten mit einem Anteil von 15 Prozent an allen erfassten schweren Motorradunfällen kein besonderes Sicherheitsrisiko.

Technische Verbesserungen und Schutzplanken

Verbesserungspotenzial in der Motorradtechnik sieht Brockmann, abgesehen von möglichen Entwicklungen in der Kommunikation von Fahrzeugen untereinander, kaum. Auch bei der Sicherheitskleidung sei nach den Ergebnissen der Studie der Spielraum begrenzt. Schutzplanken mit Unterfahrschutz sollten forciert installiert werden, können aber auch in vielen Fällen schwere Verletzungen nicht verhindern.

Brockmann verwies darauf, dass rund zwei Drittel aller getöteten Motorradfahrer auf Landstraßen ihren Unfall selbst verursacht hätten.

Die größten Gefahren beim Motorradfahren

  1. Mangelnde Sichtbarkeit: Motorräder werden oft zu spät oder gar nicht wahrgenommen.
  2. Unzureichende Schutzkleidung: Ein Helm allein reicht nicht.
  3. Das falsche Motorrad: Wählen Sie ein Modell, das zu Ihrer Statur und Erfahrung passt.
  4. Gefährliche Verkehrssituationen: Kreuzungen und Einmündungen sind besonders risikoreich.
  5. Das Wetter: Plötzliche Wetterumschwünge können gefährlich sein.
  6. Die größte Gefahr: Überschätzung: Fahren Sie nur, wenn Sie sich fit fühlen.

Praktische Tipps zur Minimierung von Risiken

  • Tragen Sie Warnwesten oder farbige Bekleidung. Meiden Sie schwarze Kleidung, vor allem nachts und in der Dämmerung.
  • Das Licht muss beim Motorradfahren auch tagsüber eingeschaltet sein.
  • Meiden Sie tote Winkel oder andere unübersichtliche Situationen.
  • Seien Sie stets bremsbereit! Vertrauen Sie nicht auf Ihre eigene Vorfahrt und seien Sie auf mögliche Fehler anderer Fahrer vorbereitet.
  • Entwickeln Sie den „siebten Sinn“ für gefährliche Situationen.
  • Die richtige Bekleidung, Stiefel mit gutem Knöchelschutz und ein Helm nach aktueller ECE-Norm sollten selbstverständlich sein.
  • Informieren Sie sich über elektronische Assistenzsysteme wie ABS.
  • Fahren Sie vorausschauend, besonders an Kreuzungen und Einmündungen.
  • Seien Sie sich der Gefahren von schlechtem Straßenbelag und Wetterumschwüngen bewusst.
  • Überschätzen Sie sich nicht und fahren Sie nur, wenn Sie mental und körperlich fit sind.
  • Lassen Sie sich bei Gruppenfahrten nicht zu schnellem Fahren verleiten.
  • Nehmen Sie an Fahrsicherheitstrainings teil.

Schutzkleidung: Mehr als nur ein Helm

Viele alltägliche Gefahren sind den Fahrern gar nicht bewusst, allerdings sprechen die Zahlen für sich: Motorradfahrer sind um ein Vielfaches häufiger in schwere Unfälle verwickelt als andere Verkehrsteilnehmer.

Der Helm ist seit dem Jahre 1976 in Deutschland verpflichtend vorgeschrieben. Doch was gilt eigentlich für andere Motorradkleidung? Müssen Biker diese zwangsläufig anlegen? Und was geschieht, wenn es zu einem Motorradunfall ohne entsprechende Schutzkleidung kommt? Hat dies Auswirkungen auf die Schadensregulierung oder Ansprüche auf Schmerzensgeld?

Ist eine Motorradkleidung Pflicht?

Abgesehen vom Motorradhelm sind andere Schutzeinrichtungen für Motorradfahrer nicht verpflichtend. Der Markt an Motorradkleidung ist groß: Protektorenwesten, Nierengurte, Motorradschuhe, Bikerhosen, Lederkombis u. v. m.

In die Kleidung eingenähte Protektoren schützen Gelenke und empfindliche Körperregionen wie Ellbogen, Knöchel, Wirbelsäule, Nieren usf. Doch gerade bei warmen Temperaturen oder nur kurzen Wegen erscheint es dem ein oder anderen schon mal lästig, die schwere Montur anzuziehen. Zudem ist die Motorradkleidung auch alles andere als kostengünstig. Einfache Hosen, Regenjacken, T-Shirts, Turnschuhe und Co. bieten bei einem Motorradunfall ohne entsprechende Schutzkleidung keinerlei Abschirmung.

Schwere Abschürfungen, Brüche, innere Verletzungen und Wirbelsäulenverletzungen können dann schnell die Folge sein. Gerät der ungeschützte Biker mit seinem Motorrad unverschuldet in einen Unfall, ist zunächst davon auszugehen, dass der gegnerische Unfallfahrer für den Schadensausgleich zu sorgen hat. Obwohl abgesehen vom Motorradhelm keine gesetzliche Pflicht zum Tragen derartiger Bekleidung gegeben ist, kann der Fahrer eine Mitschuld an den Unfallfolgen haben.

Auswirkungen auf die Schadensregulierung

Fordert er dann für die erlittenen körperlichen Schäden gegenüber dem Unfallverursacher Schmerzensgeld ein, kann das Mitverschulden die Höhe des Anspruchs beeinflussen. Unter anderem entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (Aktenzeichen: 12 U 29/09; Urteil vom 23.07.2009), dass die von dem klagenden Motorradfahrer geforderte Summe von 25.000 Euro unangemessen sei. Da er bei dem Motorradunfall ohne Schutzkleidung unterwegs war, sei ihm eine Mitschuld zuzusprechen.

Fallbeispiele und Gerichtsurteile

In der Rechtsprechung wird ein Motorradunfall ohne Schutzkleidung verschiedenartig gehandhabt.

  1. 2009 verhandelte das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg über einen Motorradunfall ohne Schutzkleidung, bei welchem ein Biker durch eine fremdverursachte Kollision mit einem Pkw erhebliche Schäden an Knie und Bein davontrug (Az. 12 U 29/09, 2009). Das OLG gab der Versicherung Recht und verwies auf die Vernachlässigung der Gefahrvermeidungspflicht des Motorradfahrers.
  2. Anders sah dies das OLG Nürnberg, welches sich im Jahr 2013 mit einem Motoradunfall ohne Schutzkleidung befasste (Az. 3 U 1897/12). Das OLG begründete die Hauptschuld des Pkw-Fahrers damit, dass eine Pflicht zum Tragen von Stiefeln für das Motorrad gesetzlich nicht verankert sei.

ADAC Analyse von Motorradunfällen

Der ADAC hat eine detaillierte Analyse von Unfällen außerhalb von Ortschaften auf Basis der ADAC Unfalldatenbank durchgeführt. Dafür werteten die Fachleute des Clubs ca. 2500 schwere Verkehrsunfälle aus, die sich außerhalb von Ortschaften (Autobahn, Landstraße etc.) ereigneten und an denen Motorradfahrende beteiligt waren.

Das Ergebnis: Insgesamt sind Kradfahrerinnen und -fahrer bei fast jedem vierten Verkehrsunfall außerorts beteiligt. Bei etwas mehr als einem Drittel handelt es sich um Alleinunfälle, bei knapp zwei Dritteln der Unfälle kollidieren die Motorradfahrenden mit anderen Verkehrsteilnehmern.

Risiko Alleinunfall

Bei Alleinunfällen, also rund einem Drittel aller Motorradunglücke, verlieren die Motorradfahrenden oftmals auf kurvigen Streckenabschnitten die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Sie verbremsen sich, sind unaufmerksam, stürzen und/oder kommen von der Straße ab. Mit 47 Prozent sind solche Fahrfehler die häufigste Unfallursache. Die zweithäufigste Ursache von Alleinunfällen ist mit 39 Prozent eine überhöhte Geschwindigkeit. Diese führt oft in einer Kurve zum Unfall.

Risiko Kollisionen

Bei knapp zwei Dritteln der Unfälle prallen die Motorradfahrenden mit anderen Fahrzeugen zusammen. Von Kradfahrerinnen und -fahrern verursachte Kollisionen treten am häufigsten aufgrund von Fehlern beim Überholen, einer unangepassten Geschwindigkeit und einem ungenügenden Abstand auf. Bei fast der Hälfte der Fälle waren die Kradfahrenden nicht die Unfallverursachenden.

Technische Möglichkeiten zur Unfallvermeidung

Bei Motorrädern hätte ein Kurven-ABS in Kombination mit einer Traktionskontrolle ein hohes unfallvermeidendes Potenzial. Dadurch könnte ein großer Teil der Fahrunfälle verhindert werden. Aber auch ein Abstandsregeltempomat (ACC) und ein Totwinkelassistent könnten die Sicherheit der Motorradfahrerinnen und -fahrer erhöhen. Ein eCall-System würde die Hilfeleistung nach dem Crash verbessern.

Bei jedem zehnten Unfall mit Kradbeteiligung kollidiert ein linksabbiegendes Fahrzeug mit einem entgegenkommenden Motorrad. Da überdies die Hälfte aller Kollisionen beim Abbiegen, Einbiegen oder Kreuzen passieren, könnten Linksabbiegeassistenten und Kreuzungsassistenten bei Pkw das Sicherheitsniveau deutlich erhöhen. Denn durch eine Notbremsung könnten diese einen Zusammenstoß verhüten.

Weitere Tipps für sicheres Motorradfahren

  • Schütze dich bei jeder Fahrt mit einem ECE-Helm, Motorradhandschuhen, -stiefeln, -jacke, -hose, Rückenprotektor und Nierengurt.
  • Achte bei deiner Jacke und Hose auf Protektoren im Bereich der Schultern, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Knie.
  • Für eine bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr sind kontrastreiche Kleidung und Fahrzeuglackierungen hilfreich.
  • Checke die Bremsen, Reifen, Feder-Dämpfer-Elemente, Fahrwerklager, Beleuchtungsanlage, Antrieb (z.B. Kette), Motor vor jeder Fahrt.
  • Übe Bewegungs- und Bedienungsabläufe in Ruhe ein.
  • Auch die Reifen brauchen Zeit, bis sie eine Mindesttemperatur erreicht haben.
  • Halte dich selbst körperlich fit, damit du auch bei langen Fahrten unter ungünstigen Bedingungen noch Reserven hast.
  • Wähle in Linkskurven eine Fahrlinie, die möglichst weit rechts ist. Dadurch hältst du den Abstand zum Gegenverkehr am größten. Außerdem brauchst du in Schräglage mehr Platz.
  • Trainiere die spezielle Blickführung für die Kurvenfahrt: Einlenkpunkt, Scheitelpunkt, Kurvenausgang, weiterer Straßenverlauf. Die Blickführung gehört zur den wichtigsten Lenkungsinstrumenten.

Sind Ihre Motorradklamotten älter als zehn Jahre?

Dann wird es Zeit für ein Update. Die richtige Motorrad-Schutzkleidung und der korrekte Helm können Leben retten und verhindern, dass im Fall eines Unfalls Ansprüche gekürzt werden.

Textil oder Leder?

Der Siegeszug der Textilkombis scheint unaufhaltsam: Sie sind leicht, bequem, relativ wetterfest und haben ein hohes Sicherheitsniveau erreicht. Doch selbst hochwertigstes Kunstfaser-Gewebe erreichte bei ADAC Prüfungen nicht die Abriebfestigkeit eines guten Leders.

Ein weiteres Argument spricht für Leder: Bei gut anliegenden Lederkombis sitzen die eingearbeiteten Protektoren zuverlässiger an ihrem Einsatzort als in den meist weiter geschnittenen Textilanzügen.

Weiterer Trend: Hydrophobiertes (wasserabweisendes) Leder in Verbindung mit innen aufgebrachter Funktionsmembran (z.B. GoreTex). Das hält auch längeren Regengüssen stand. Übrigens: Bei strammem Dauerregen ist eine gute Regen-Überziehkombi immer noch die dichteste aller Lösungen.

Schutzpolster und Protektoren

Den Namen "Protektor" dürfen streng genommen nur Schutzpolster tragen, die nach der europäischen Norm 1621-1, -2 und -3 geprüft sind. Beworben werden diese Protektoren als "CE-geprüfte Protektoren". Ihre Aufgabe: Beim Sturz die Aufprallenergie aufnehmen, auf eine größere Fläche verteilen und das Durchschlagen spitzer Gegenstände vermeiden.

Ganz einfach: Je dicker ein Protektor ist und je größer die Fläche, die er abdeckt, desto höher die Sicherheit bei einem Unfall. Gut ausgerüstete Kombis müssen dabei keineswegs unbequem sein. Immer häufiger kommen Hightech-(PU-)Schaumstoffe zum Einsatz, die beim Tragen flexibel sind und sich erst beim Aufprall verhärten.

Vorsicht vor dünnen Rückenprotektoren in zweiteiligen Low-Cost-Kombis: Sie sind nicht selten aus billigem Schaumstoff gefertigt und decken wichtige Bereiche der unteren Wirbelsäule gar nicht ab. Hier hilft nur eines: Diese Pseudo-Schützer entfernen und einen separaten, hochwertigen Rückenprotektor unter der Kombi-Jacke tragen!

Am besten sollten Protektoren an Schulter, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Gesäß, Knie, Schienbein und Fußknöchel vorhanden sein.

Tipps zur Anprobe

  • Absolutes Muss: kompetente Beratung und kein Zeitdruck!
  • Unbedingt mehrere Anzüge - und das stets auch auf dem Motorrad - anprobieren.
  • Dabei kontrollieren: Drücken Falten in den Kniekehlen oder im Beckenbereich?
  • Dann ein prüfender Blick auf Reißverschlüsse und Nähte: Sind sie stabil?
  • Grundsätzlich gilt: Viele Nähte, viele Schwachstellen!
  • Bei Textilanzügen lohnt ein Blick auf herausnehmbare Protektoren: Tragen sie das CE-Zeichen?
  • Weiter wichtig: Sitzt die Textilkombi noch gut, wenn das Innenfutter entfernt ist?
  • Und passt unter das Leder-Outfit noch wärmende Funktionskleidung?

Bußgeld bei nicht geeignetem Helm

Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro droht, wenn während der Fahrt kein oder kein geeigneter Schutzhelm getragen wird. Die aktuelle Version ist die Norm ECE-R 22.06, mit der seit 2022 geprüft wird. Mittlerweile dürfen keine Helme mehr mit der früheren Norm ECE 22.05 produziert werden.

Unfall ohne Schutzkleidung - Auswirkungen auf Ansprüche

Obwohl gesetzlich - anders als bei der Helmpflicht - das Tragen von Motorradschutzkleidung nicht vorgeschrieben ist, ist in der Rechtsprechung eine Tendenz zu beobachten, schuldlos geschädigten Motorradfahrern wegen des Nichttragens von Schutzkleidung Ansprüche zu kürzen.

LG Heidelberg - Leichtkraftroller und Schutzkombi

So hat sich das LG Heidelberg (Az.: 2 O 203/13) mit dem Mitverschulden eines verletzten Fahrers eines Leichtkraftrollers befasst und geurteilt: Eine Verpflichtung gegenüber sich selbst, bei Innerortsfahrten auf einem Leichtkraftrad vollständige Schutzkleidung zu tragen, könnte man nur annehmen, wenn sich ein derartiges Verkehrsbewusstsein durchgesetzt hätte.

OLG Brandenburg - Schmerzensgeld wurde gekürzt

So hat das OLG Brandenburg (Az.: 12 U 29/09) einem Motorradfahrer das beantragte Schmerzensgeld nicht in vollem Umfang zugestanden, weil es meinte, der Motorradfahrer habe zur Schwere seiner Verletzungen selbst mit beigetragen. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Mitverschulden des Verletzten auch dann anzunehmen, wenn "er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt".

Beschädigung von Motorradbekleidung

Nach einem Motorradunfall ergeben sich für den Geschädigten immer wieder Probleme bei der Frage, in welchem Umfang ein beschädigter Sturzhelm oder beschädigte Kleidung zu ersetzen ist.

Fest steht, dass der Motorradfahrer nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Schadensersatz hat. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Zustand hergestellt werden muss, der vor dem Unfall bestand. Da eine Reparatur des Helmes oder der Kleidung praktisch nicht möglich ist, ist der Motorradfahrer darauf beschränkt, einen Ersatz zu beschaffen.

Aus diesem Grund geht es sehr oft um die Frage, ob der Motorradfahrer sich bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs einen so genannten Abzug "neu für alt" entgegenhalten lassen muss.

Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 293/01) entschied, dass ein Abzug vorzunehmen ist. Dabei ging das Gericht davon aus, dass die übliche Nutzungsdauer der Schutzbekleidung und des Helmes 8 Jahre betrage und je nach Alter ein prozentualer Abschlag vorzunehmen sei.

Mit einem Urteil entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 10 U 2581/13), dass ein solcher Abzug nicht zulässig ist, "da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient".

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