Warum keine Helmpflicht für Radfahrer: Eine umfassende Analyse

In der Diskussion um die Sicherheit von Radfahrer:innen steht immer wieder die Frage nach einer Helmpflicht im Mittelpunkt. In diesem Artikel werden die Argumente für und gegen eine Fahrradhelmpflicht umfassend beleuchtet und analysiert. In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Radfahrer:innen aller Altersgruppen. Eine solche Pflicht könnte die Persönlichkeitsrechte verletzen und den Radverkehr reduzieren. Dennoch empfehlen Behörden und Initiativen das Tragen eines Helms aus Sicherheitsgründen. Diese Empfehlung gilt insbesondere für Kinder und auch für Nutzer:innen von E-Bikes und Pedelecs, sofern diese eine unterstützte Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h haben. Ein Fahrradunfall ohne Helm kann zu schweren oder sogar tödlichen Kopfverletzungen führen. Ohne Helm gibt es keine zusätzliche Schutzschicht, die den Aufprall bei einem Sturz oder Zusammenstoß mindern könnte.

Pro und Contra einer Helmpflicht

Die Diskussion für oder gegen eine Helmpflicht wird immer wieder geführt, dabei gibt es verschiedene Argumente von Befürwortern und Gegnern einer Helmpflicht:

Argumente für eine Fahrradhelmpflicht in Deutschland:

  • Risiko für schwere und leichte Kopfverletzung wird reduziert
  • Kopfverletzungen können tödlich sein
  • Radfahrer haben keinen Schutz wie eine Knautschzone beim Auto
  • Einen Fahrradhelm zu tragen ist einfach und ohne Probleme möglich
  • Ein Fahrradhelm erhöht die Sichtbarkeit bei allen Verkehrsteilnehmern

Argumente gegen eine Fahrradhelmpflicht in Deutschland:

  • Die Radverkehrs-Zahlen würden stark zurückgehen
  • Ein Schutzhelm verleitet dazu, unvorsichtiger und mit höherem Risiko Fahrrad zu fahren
  • Kontrollen zur Durchsetzung der Fahrradhelm-Pflicht wären nur sehr schwer machbar
  • Fahrradhelme zerstören die Frisur und führen besonders im Sommer zu erhöhtem Schwitzen

Rechtliche Aspekte und Versicherungsschutz

Da es in Deutschland keine Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms gibt, spielt es rechtlich bei einem Unfall keine Rolle, ob du einen Helm trägst oder nicht. Weder für die Schuldfrage noch für die Versicherung ist dies von Relevanz. Anders ist dies bei anderen Einflussfaktoren wie:

  • Alkoholkonsum
  • Verwendung von Kopfhörern
  • Radfahren auf der falschen Fahrbahnseite
  • Fahren ohne Licht bei Dämmerung und Dunkelheit
  • Vergessen von Abbiegehinweisen

Je nachdem in welcher Form und Umfang diese Einflussfaktoren bei dem Unfall wirken, kann dies von der gegnerischen Versicherung gegen dich verwendet werden.

E-Bike-Helmpflicht: Was gilt für Elektrofahrräder?

Für E-Bikes beziehungsweise Pedelecs gibt es zwar eine Reihe verschiedener Richtlinien und Gesetze, die für herkömmliche Fahrräder nicht gelten. Die Helmpflicht zählt allerdings nicht dazu. E-Bikes, die auf eine Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometer pro Stunde unterstützen zählen verkehrsrechtlich als Fahrrad. Daher gilt auch für alle Pedelecs, die bis zu 25 km/h unterstützt werden, dass es keine Fahrradhelmpflicht gibt. Anders sieht dies hingegen bei S-Pedelecs ausm die nicht nach StVO nicht als Fahrräder, sondern Krafträder gelten. Im Paragraf 21a Abs. 2 der StVO ist eindeutig ausgewiesen, dass Fahrer von Krafträdern mit einem Motorantrieb über 20 Kilometer pro Stunde einen Helm tragen müssen.

Fahrradhelmpflicht in anderen Ländern

In Deutschland gibt es also keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Aber wie ist es in anderen Ländern? In verschiedenen Regionen Europas und der Welt gibt es eine Fahrradhelm-Pflicht in anderen nicht. Für beliebte Nachbarländer wie Österreich, der Schweiz und die Niederlande kann Entwarnung gegeben werden. Dort gibt es keine Pflicht zum Tragen eines Helms für Erwachsene. Kinder hingegen müssen zum Beispiel in Österreich und Tschechien einen Helm tragen. Eine generelle Helmpflicht für alle gibt es in Europa nur in Malta und Finnland. Aber auch in der Slowakei und Spanien (und damit auch auf dem Fahrrad-Eldorado Mallorca) gibt es eine Fahrradhelm-Pflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Radler jeden Alters.

Für Pedelecs im europäischen Ausland gelten viele verschiedene Regeln. Jedes Land hat andere Vorschriften zur Art der Unterstützung und zur genauen Leistung. In vielen Ländern Europas ist es ebenfalls Pflicht bei der Nutzung von Pedelecs und S-Pedelecs einen Helm zu tragen. Aber Achtung! In verschiedenen Nationen reicht ein handelsüblicher Fahrradhelm nicht aus. Zum Beispiel in Italien und Frankreich musst du beim Benutzen von S-Pedelecs einen Motorradhelm tragen. In den meisten Nachbarländern gilt für E-Bikes bis 25 km/h keine Helmpflicht. Ausnahmen sind beispielsweise Kroatien und Spanien, allerdings nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.

Global betrachtet gibt es einige Länder, bei denen eine Fahrradhelm-Pflicht gesetzlich verankert ist. Prominenteste Beispiele dafür sind Australien, Neuseeland und Südafrika.

Unfallzahlen und Kopfverletzungen

Eine Helmpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer wird immer wieder diskutiert. 70.903 von ihnen waren dabei auf einem nicht motorisierten Fahrrad, 23.658 Menschen mit dem Pedelec unterwegs gewesen. 444 Personen kamen ums Leben, davon 256 auf einem "normalen" Fahrrad und 188 auf dem Pedelec. Der Radverkehr folgt leider nicht dem allgemein positiven Trend der Unfallstatistik.

Unfälle mit Pedelecs gehen häufiger tödlich aus als solche mit Fahrrädern ohne Motor, wofür auch das Alter der Verunglückten ein Grund ist - bei älteren Menschen ist zudem die Wahrscheinlichkeit höher, sich bei einem Sturz schwer oder tödlich zu verletzen. Verletzte oder getötete Pedelec-Fahrende waren im Durchschnitt 53 Jahre alt, die auf einem nicht motorisierten Fahrrad 42.

Welchen Anteil Kopfverletzungen an diesen Zahlen haben, ist nicht bekannt, weil die amtliche Statistik bei einem Fahrradunfall nicht unterscheidet, welche Körperregion betroffen ist.

Wer trägt einen Helm?

Die Helmtragequote lag 2022 bei 40,3 Prozent. Dabei war sie bei Pedelecfahrern mit 60,1 Prozent deutlich höher als bei konventionellen Radfahrerinnen und -fahrern (34 Prozent). Am höchsten - 81,3 Prozent - war sie 2022 bei den Jüngsten, nämlich bei Kindern von sechs bis zehn Jahren.

Mit 31,2 Prozent liegt die Gruppe der 17- bis 21-Jährigen in der Statistik ganz hinten. Bei einem Unfall trägt er oder sie ohne Schutzhelm daher kein Mitverschulden an einer Kopfverletzung. Anders sieht es bei sportlich Ambitionierten aus, bei denen es um Schnelligkeit geht und ein höheres Gefährdungspotenzial besteht. Konkret gilt das für Fahrerinnen und Fahrer von Rennrädern auf der Straße und von Mountainbikes im Gelände. Bei der Ausübung ihres Sports in der Freizeit und im Rahmen von Wettkämpfen wird dringend geraten, einen Helm zu tragen. Andernfalls kann die Betroffenen bei einem Unfall eine Mitschuld treffen, was mit Kürzungen der Schadensersatzansprüche durch die Versicherung verbunden wäre.

Wie ein Fahrradhelm schützt

Bei einem Verkehrsunfall erleiden viele Radfahrende schwere Kopf- und Hirnverletzungen. Ein Helm lässt diese deutlich weniger schwer ausfallen: Ohne Helm trifft die Aufprallkraft konzentriert auf eine kleine Fläche und kommt dadurch mit großem Druck zur Wirkung. Mit Helm aber verteilt sich die Kraft auf eine viel größere Fläche, im Optimalfall auf die gesamte Helmauflagefläche.

Sehr anschaulich wird dies beim sogenannten Melonentest: Wenn die Frucht ungeschützt aus 1,50 Metern fällt, zerbricht sie. In einen - ausgemusterten - Fahrradhelm gelegt, richtig befestigt und aus der gleichen Höhe fallen gelassen, bleibt sie unbeschädigt.

Empfehlungen zum Helmkauf und Tragen

Die wichtigste Empfehlung ist, auch für jede noch so kurze Strecke auf dem Rad einen Helm zu tragen. Vor dem Kauf sollte man ihn unbedingt anprobieren. Dass der Helm den geltenden Anforderungen genügt, zeigt das CE-Kennzeichen als Mindestanforderung.

Der Helm sollte mit einer LED-Beleuchtung und reflektierenden Elementen an der gesamten Helmschale sowie im Kinnriemen ausgestattet sein. Noch besser wird die Sichtbarkeit mit einem hellen Design in auffälligen Farben.

Vor dem Aufsetzen ist darauf zu achten, dass die Riemen nicht verdreht sind. Beim aufgesetzten Helm sollen sie vor und hinter dem Ohr vorbeilaufen. Das Kinnriemenschloss darf bei straff gespanntem Riemen nicht direkt auf dem Unterkieferknochen aufliegen, sondern unter dem Kinn.

Der Helm soll mittig auf dem Kopf sitzen und die Hälfte der Stirn bedecken. Bei geschlossenem Kinnriemen darf er sich nicht verschieben lassen. Der TÜV empfiehlt ebenso wie der ADAC, einen Helm nach fünf Jahren auszumustern.

Nach einem Sturz ist der Helm zu entsorgen und zu ersetzen.

Wie Radfahren sicherer werden kann

Die Infrastruktur für den Radverkehr in Deutschland ist nicht immer optimal. Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen, müssen die Kommunen, Landkreise und Bundesländer für sichere Radverkehrsanlagen sorgen. Dazu gehört - auch wegen der starken Zunahme von Pedelecs - die Realisierung durchgängiger Radverkehrsnetze mit ausreichend breiten Radwegen und sicheren Führungen über Knotenpunkte und Einmündungen. Auch Radschnellwege und Fahrradstraßen sind hilfreiche Maßnahmen.

Wichtig ist mehr Aufklärungsarbeit, damit alle Verkehrsteilnehmenden, also Auto- und Radfahrende, Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, mehr Verständnis füreinander entwickeln. Gefordert sind mehr gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln.

Der Standpunkt des ADAC

Rad- und Autofahrer können vieles tun, Unfälle zu vermeiden, doch ein Risiko bleibt. Unter diesen Rahmenbedingungen bieten Helme den Radfahrenden den bestmöglichen Schutz.

Vor allem aus versicherungstechnischen Gründen wird die Einführung einer Helmpflicht aber als nicht zielführend angesehen.

Statistiken und Studien zur Helmtragequote

Die Helmquote, das heißt der Anteil von Radfahrenden, die in Deutschland regelmäßig einen Helm tragen, lag 2021 bei knapp 32 Prozent, so die Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) [1]. Über alle Altersklassen hinweg ist sie seit der Vorjahreserhebung um etwa 5 Prozent gestiegen und erreicht damit ihren bisherigen Höchststand. Etwa 78 Prozent der Kinder von 6 bis 10 Jahren hatten ein Helm auf (-4 Prozent). Bei den 11- bis 16-Jährigen ist die Nutzung um 16 Prozent eingebrochen (38 statt 54 Prozent in 2020). Auch bei anderen Altersgruppen veränderte sich die Nutzung stark. Einen Anstieg um das Doppelte ist bei der Altersgruppe der 31- bis 40-jährigen zu beobachten (von ca. 15 auf 30 Prozent).

Dennoch besteht in allen Altersgruppen erhebliches Potential für mehr Verkehrssicherheit durch eine Steigerung der Helmtragequote. „Zu wenige Erwachsene entscheiden sich für einen Helm auf dem Fahrrad“, sagt Dr. Ein beträchtlicher Anteil der verunglückten Fahrradfahrenden erleiden schwere und tödliche Verletzungen im Kopfbereich. Durch das Tragen von Fahrradhelmen werden zwischen 20 Prozent der Kopfverletzungen bei Leichtverletzten und bis zu über 80 Prozent der Kopfverletzungen bei besonders schwer Verletzten vermieden. Dies legt eine Studie der HFC Human-Factors-Consult GmbH von 2017 dar, die im Auftrag der Verkehrsministerien Baden-Württemberg und Thüringen erstellt wurde [2].

„Im Falle eines Sturzes kann ein Helm dazu beitragen, eine schwere Kopfverletzung zu verhindern,“ sagt Prof. Dr. Michael J. Dass der Fahrradhelm wirksam schützt, zeigte 2014 eine umfangreiche Analyse realer Verkehrsunfälle von Radfahrenden der Unfallforschung der Versicherer (UDV) [3]. Dazu wurden unter anderem 543 Unfälle mit verletzten Radfahrenden aus Universitätskliniken in München (UKLMU) und in Münster (UKM) sowie 117 tödliche Fahrradunfälle der Sicherheitsunfalldatenbank (SUD) des Instituts für Rechtsmedizin München analysiert. Lediglich 16 Prozent der verunglückten Fahrradfahrenden in Münster trugen einen Fahrradhelm und 21 Prozent in München. In der SUD waren es sogar nur 6 der 117 getöteten Fahrradfahrer (5 %). Radfahrende mit Helm erlitten höchstens leichte Kopfverletzungen, schwere Kopfverletzungen waren nur bei Radfahrenden ohne Helm zu beobachten.

Für 151 verunfallte Personen konnten anhand äußerlicher Verletzungen an Schädel und Gesicht Rückschlüsse auf die Anprallstellen am Kopf gezogen werden. Demnach erfolgte der Aufprall meist direkt oder schräg von vorne. Helmträger zeigten dabei seltener Kontaktstellen an Hinterkopf oder Schädeldecke; also Bereichen, die durch den Helm geschützt werden. Von den 117 getöteten Fahrradfahrenden der SUD wies fast jeder mindestens eine Kopfverletzung auf; in über der Hälfte war ein Schädelhirntrauma todesursächlich. Die Lage der oberflächlichen Kopfverletzungen belegt, dass die Schläfenregion besonders häufig betroffen ist. In der Studie war zudem ein deutlicher Anstieg der erfassten Fälle mit dem Alter zu erkennen. Dies deckt sich auch mit den jährlichen Unfallzahlen. Im Jahr 2019 stellte die Altersgruppe der über 65-Jährigen mehr als die Hälfte der getöteten Radfahrenden, bei Elektrofahrrädern lag der Anteil sogar bei 72 Prozent.

In nur zwei Jahren, von 2017 bis 2019, verdoppelte sich die Zahl der verunglückten Pedelec-Nutzer*innen von 5.100 auf 10.600. Auch die BASt hatte 2016 eine Studie veröffentlicht [4], bei der Verletzungs- und Behandlungsdaten sowie eine repräsentative Umfrage unter Radfahrenden ausgewertet wurden. Hier zeigte sich ebenfalls, dass bei älteren Radfahrenden die Verletzungsschwere anstieg, sie häufiger stationär behandelt wurden und alle aufgrund schwerer Kopfverletzung verstarben. So machten Kopfverletzungen bei stationären Patientinnen und Patienten den größten Anteil aus. Bei acht Prozent wurden Schädel-Hirn-Traumata festgestellt. Der Anteil an Kopfverletzungen war für stationär Behandelte, die keinen Helm trugen, fast zehnmal häufiger. Zwölf Prozent aller Fahrradunfälle wurden nach Angaben der Patienten polizeilich protokolliert, bei Alleinunfällen war eine Unfallaufnahme nur in vier Prozent der Fälle bekannt.

Psychologische Aspekte und Risikokompensation

Die Studienlage scheint eindeutig zu sein. Wenn der Fahrradhelm die Frisur nicht zerstören würde, würden mehr Menschen einen Kopfschutz benutzen. Das ergab eine Umfrage von 1.000 Radfahrenden, die TNS Emnid im Auftrag von ABUS durchführte [5]. Knapp zwei Drittel der Befragten sind immer „oben ohne" unterwegs. Von ihnen gaben 24 Prozent an, sie würden einen Helm tragen, wenn er die Frisur erhalten würde. Dabei spielen das Alter und das Geschlecht eine Rolle. Fast jede dritte Frau sorgt sich hierbei um ihre Haarpracht, während es bei den Männern nur jeder Zehnte ist. Jugendliche und junge Erwachsene sowie die Generation 60plus legen mehr Wert auf ihre Frisur beim Radeln.

Bei der Umfrage gaben 82 Prozent der Befragten unter anderem an, ihre Fahrweise werde durch das Tragen eines Fahrradhelms nicht beeinflusst. Je neun Prozent fahren mit Helm vorsichtiger oder manchmal riskanter. Gegen den Fahrradhelm spricht auch die sogenannte Risikokompensationshypothese (Risk Homeostasis Theory). Sie meint, dass ein erhöhtes Sicherheitsgefühl durch das Tragen eines Helms verursacht wird, was dazu führt, dass Radfahrende ein riskanteres Verhalten zeigen. In der Folge würde die Unfallgefahr steigen.

Helmträger haben zwar eine positive Einstellung zu hohen Geschwindigkeiten beim Radfahren und zwar wegen des großen Anteils an (Renn-)Radsportlern in dieser Gruppe, so die BASt-Studie. In einer systematischen Vergleichsuntersuchung, die 2018 von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Schweden, Finnland und Australien veröffentlicht wurde, sind 23 Studien zum Risikoverhalten in Verbindung mit dem Tragen eines Fahrradhelms analysiert worden [6]. Es zeigt sich, dass bei 18 Studien die Risikokompensationshypothese nicht bestätigt wurde. Drei Studien lieferten gemischte Ergebnisse. Nur zwei Studien brachten Ergebnisse für die Risikokompensationshypothese. Oft werden bei der Argumentation gegen das Tragen von Fahrradhelmen genau die beiden Studien herangezogen, die diese Hypothese bestätigen, obwohl sie nicht unumstritten sind.

Auffällig ist, dass sie von demselben Forschungslabor (Psychologisches Institut der Universität Bath in UK) mit Beteiligung von Dr. Ian Walker durchgeführt wurden. In 2016 kam er in einer Studie zu dem Ergebnis, dass eine größere Risikobereitschaft und Sensationssucht besteht, wenn die Teilnehmenden während der Tests einen Fahrradhelm trugen [7]. Dies wird von Helmkritikern oft gegen die Schutzwirkung des Helms aufgewogen, obwohl der Test nicht im Straßenverkehr durchgeführt wurde und auch keine inhaltliche Verbindung zum Fahrrad hatte.

Die Psychologin und Neurowissenschaftlerin Dr. Barbara Schmidt von der Friedrich-Schiller-Universität in Jena hat 2019 einen vergleichbaren Versuch durchgeführt [8]. Sie wollte ebenfalls in einer Laborstudie herausfinden, ob das Tragen eines Fahrradhelms zu mehr Risiko verleitet: „Das Tragen des Fahrradhelms kann durchaus ein subtiles Gefühl der Sicherheit erzeugen und hat, wie ich in meiner Studie gezeigt habe, auch Einfluss auf Entscheidungsverhalten. In meiner Studie waren die Probanden allerdings im Labor und spielten ein Risiko-Spiel am Computer, weshalb ich die Ergebnisse nicht ohne weiteres auf den Straßenverkehr generalisieren würde", so die Wissenschaftlerin.

„Es gibt bisher keine empirischen Befunde dafür, dass das Tragen eines Fahrradhelms im Straßenverkehr zu riskanterem Verhalten führt. Was sich zeigt ist, dass Personen, die normalerweise einen Fahrradhelm tragen und dann plötzlich keinen, sich unsicherer fühlen. Deshalb ist mein Statement, dass ein Fahrradhelm im Straßenverkehr objektiv das Risiko von schweren Verletzungen reduziert und bisher nicht gezeigt werden konnte, dass man sich diesen Vorteil durch erhöhtes Risikoverhalten erkauft. Ich empfehle also das Tragen eines Helmes im Straßenverkehr", so Dr.

Vorurteile und Fehlinformationen

Trotz der überzeugenden Forschungslage lassen sich „Helmgegner“ schwer umstimmen, denn der Kopfschutz wird in der Radfahr-Szene auch als Symbol einer verfehlten Mobilitätspolitik gesehen. Vor allem würden Prioritäten falsch gesetzt. Ein Vorwurf lautet: Mit Helmwerbung schiebt man die Verantwortung auf die potentiellen Unfallopfer und behandelt nur das Symptom von Radfahrunfällen, anstatt die Ursachen zu bekämpfen. Die Ursachen lägen in der schlechten Infrastruktur und der Unfallgefahr durch Autos. Der Vorwurf ist allerdings unbegründet. Es herrscht Konsens darüber, dass zuallererst Unfälle verhindert werden müssen. Und dabei hilft natürlich kein Helm, sondern eine sichere Infrastruktur, Fahrerassistenzsysteme, Tempolimits oder auch richtiges Verhalten der Verkehrsteilnehmenden. So können die größten Gefahren vermieden werden und das sind Zusammenstöße mit Autos. Unfallgegner Nummer Eins ist nach wie vor der Pkw (75,3 %) und in den meisten Fällen auch Verursacher.

Aber Unfälle passieren. Selbst wenn der Helm keine Garantie gegen Kopfverletzungen ist, kann er sie aber innerhalb der Grenzen seines Wirkungsbereichs verhindern oder zumindest abmildern. Etliche Unfälle ereignen sich nicht bei hohen Geschwindigkeiten oder durch ein Kfz. Fast jede/r dritte getötete Radfahrende (30 %) stirbt bei einem Alleinunfall ohne dass andere Verkehrsteilnehmende involviert waren oder es nachweislich an der Infrastruktur lag. Im Jahr 2019 waren es 135 Radlerinnen und Radler (Destatis). Besonders der „E-Bike“-Boom und die größer werdende Nutzergruppe der älteren Menschen machen den Fahrradhelm darum unverzichtbar und zum Lebensretter, wenn er richtig auf dem Kopf sitzt.

Pflege und Austausch des Fahrradhelms

Fahrradhelme werden aus Hartschaumstoff (EPS: expandierter Polystyrol) gegossen, der stoßarbsorbierende Eigenschaften aufweist. Der Schaumstoff wird aus Gründen der Verbindungsfestigkeit direkt in eine Schale aus Kunststoff expandiert („In-Mold-Verfahren“). Im Inneren von Qualitätsfahrradhelmen findet sich neben dem CE-Prüfzeichen und der Größenangabe (meist Kopfumfang in cm) auch das Herstellungsdatum des Helms (Monat bzw. Quartal, Jahr). Hintergrund ist die Alterung des Hartschaums: Mit der Zeit dünstet er aus, wird porös, die Schutzfunktion lässt nach. Äußere Einwirkungen wie Witterung, Sonne und Schweiß beschleunigen dies. Darum sollten Radhelme nach etwa fünf Jahren Verwendung ersetzt und besser nicht gebraucht gekauft werden. Bei schlechter Pflege, Handhabung und Behandlung, kann ein Helm auch nach kürzerer Zeit nicht mehr „gut“ sein. Häufig werden Helme an den Lenker gehängt, wenn das Fahrrad dann umkippt und der Lenkergriff in den Helm gedrückt wird, kann das den Helm schon schädigen. Bei guter Pflege und entsprechender Lagerung kann ein Helm auch länger benutzt werden.

Ein Austausch des Helms muss auch zwingend nach einem Unfall oder schwerer Stoßeinwirkung erfolgen - auch wenn die Vorschädigung äußerlich nicht sichtbar ist.

Auswahl der richtigen Größe und Passform

Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h gelten als Fahrräder und es besteht keine Helmpflicht. Idealerweise von geschulten Personen, z. B. in Fahrradfachgeschäften. Sitzt der Helm zu locker, droht er im Sturzfall zu verrutschen oder löst sich gar vom Kopf. Ein Helm wird daher nach Kopfumfang ausgewählt. Bei Kindern muss die Größe regelmäßig überprüft werden. Wie auch beim Fahrrad ist der Gedanke des „Hineinwachsens“ hier fehl am Platze. Der Helm darf weder straff auf dem Kopf sitzen, noch zu locker. Zwischen Kinnriemen und Kiefer sollte nicht mehr als ein Fingerbreit Luft sein. Zugleich sollte der Helm mittig auf der Stirn sitzen, d. h. nicht über die Augenbrauen gezogen werden (können), noch die gesamte Stirn freilassen.

Kinder sollten Helme nur beim Radfahren, Tretroller, Inline Skates etc. tragen, aber nicht beim Spielen wie z. B.

Zusammenfassende Tabelle: Helmpflicht in verschiedenen Ländern

Land Helmpflicht Anmerkungen
Deutschland Nein Empfehlung zum Tragen eines Helms
Österreich Teilweise Helmpflicht für Kinder
Tschechien Teilweise Helmpflicht für Kinder
Spanien Teilweise Helmpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften
Finnland Ja Generelle Helmpflicht
Malta Ja Generelle Helmpflicht
Australien Ja Generelle Helmpflicht
Neuseeland Ja Generelle Helmpflicht

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