Was Sie für die Mopedanmeldung benötigen: Ein umfassender Leitfaden

Sie sind gerade in die große Stadt gezogen, haben Ihr Auto verkauft und sich einen kleinen Zweiradflitzer zugelegt? Super! Dann wollen Sie jetzt bestimmt wissen, wo die nächste Zulassungsstelle ist, damit Sie Ihr Moped oder Ihren Roller anmelden können.

Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?

  • Zweirädereinsitzige Mofas bis 25 km/h
  • Einsitzige Leichtmofas bis 20 km/h
  • Mopeds bis 45 km/h
  • Mokicks bis 45 km/h
  • Roller bis 45 km/h
  • Motorisierte Fahrräder
  • E-Bikes oder S-Pedelecs mit vom Treten unabhängigem Elektroantrieb
  • E-Bikes oder S-Pedelecs mit Tretunterstützung und über 25 km/h
  • Elektro-Kleinstfahrzeuge
  • E-Scooter (E-Roller)
  • Segways bis 38 km/h
  • Quads bis 45 km/h
  • Trikes (und andere dreirädrige Kraftfahrzeuge) bis 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und 350 kg
  • Krankenfahrstühle, für die Führerscheinklasse S oder M benötigt wird

Die meisten Kleinkrafträder brauchen keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen. Das Versicherungskennzeichen wird zwar auch gern Mopedkennzeichen genannt, gilt aber bei Weitem nicht nur für Mopeds.

Pedelecs, die den Fahrer beim Treten ausschließlich unterstützen, deren Motor höchstens 250 W leistet und die maximal auf 25 km/h kommen, brauchen kein Versicherungskennzeichen.

Elektrokleinstfahrzeuge, sprich Kraftfahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb und einer Geschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h sind ebenfalls versicherungspflichtig.

Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung?

Für die Anmeldung Ihres Mopeds oder Rollers benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation. Zeigt dieses Dokument nicht Ihren aktuellen Wohnsitz, braucht es außerdem eine Meldebescheinigung.
  • Bei Minderjährigen muss zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person vorgelegt werden.
  • Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs. Diese Daten finden Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) Ihres Fahrzeugs. Achtung: Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die Angaben in der ABE auch der Realität entsprechen!
  • Eine Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer Ihrer Haftpflichtversicherung.

Wie funktioniert die Anmeldung?

  1. Besorgen Sie sich alle erforderlichen Dokumente bzw. schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab, falls noch nicht vorhanden.
  2. Beantragen Sie das Versicherungskennzeichen online bei Ihrer Versicherung. Viele Versicherungen bieten gleich eine Kombination mit der Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug an.
  3. Nach der Übermittlung Ihrer Unterlagen zahlen Sie das Versicherungskennzeichen und erhalten dieses per Post zugeschickt.
  4. Fertig! Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß an Ihrem Fahrzeug an und Sie können losfahren.

Was kostet die Anmeldegebühr für einen Roller oder ein Moped?

Je nachdem, welches Fahrzeug Sie anmelden möchten und bei welchem Straßenverkehrsamt Sie die Anmeldung durchführen, können die Gebühren variieren. In der Regel liegen sie zwischen 50 und 70 Euro. Wenn Sie die Haftpflichtversicherung - oder auf Wunsch mit Teilkaskoversicherung - gleich mit abschließen, zahlen Sie diese gleich mit und müssen sich um nichts mehr kümmern.

Was für ein Kennzeichen erhalte ich?

Für kleinere Roller und Mopeds brauchen Sie nur ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Dieses müssen Sie jedes Jahr erneuern. Dabei beginnt der Versicherungszeitraum jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des darauffolgenden Jahrs. Wenn Sie die Anmeldung erst später im Jahr durchführen, wird die Versicherung anteilig berechnet.

Übrigens: Das Kennzeichen hat jedes Jahr eine andere Farbe. Es wird abwechselnd in blau, schwarz und grün ausgestellt. So ist bei einer Kontrolle sofort erkennbar, ob das aktuelle Kennzeichen angebracht ist. 2025/2026 sind die Kennzeichen grün. Nächstes Jahr gibt es schwarze Versicherungskennzeichen.

Die Blechschilder sind inklusive - anders als z. B. bei der Autozulassung müssen Sie sich nicht extra ein Kennzeichen anfertigen lassen. Stattdessen bekommen Sie vom Versicherer ein zufälliges Schild. Dafür haben Sie aber den Vorteil: Sie können spontan in ein Versicherungsbüro gehen, mit einem Versicherungsvertrag und -kennzeichen wieder rauskommen und direkt mit Ihrem neuen Roller losdüsen, denn meistens sind ein paar Kennzeichen in der Filiale vorrätig.

Weitere wichtige Informationen

  • Versicherungsjahr: Das Versicherungsjahr beginnt für Kleinkrafträder immer am 1. März und dauert bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Danach verlieren die Versicherungskennzeichen Ihre Gültigkeit und Sie brauchen ein neues.
  • Farbe der Kennzeichen: Die Farbe der Versicherungskennzeichen ändert sich jedes Jahr, sodass schon von Weitem erkennbar ist, wer ordentlich versichert ist und wer nicht. Schwarz, Blau und Grün wechseln sich dabei regelmäßig ab.
  • Verlust des Kennzeichens: Haben Sie ihr Versicherungskennzeichen verloren oder wurde es vielleicht sogar geklaut? Dann geben Sie direkt Ihrer Versicherung Bescheid. Nachdem Sie den Verlust gemeldet haben, bekommen Sie ein neues Kennzeichen. Dafür müssen Sie noch mal die (anteilige) Jahresgebühr bezahlen. Gleichzeitig erstattet man Ihnen aber i. d. R. die Restprämie des verschwundenen Schilds.
  • Fahren ohne Kennzeichen: Wer kein aktuelles Versicherungskennzeichen hat, ist ohne Haftpflichtschutz unterwegs. Wer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht dabei hat oder sein Kennzeichen falsch anbringt, kommt meist mit einem kleinen Bußgeld von rund 10 Euro davon.

Tipp: Auch grundsätzlich lohnt sich ein Blick auf Ihre Versicherungen.

Tipp: Sie können beim GVD online nachschauen, welche Versicherung welches Kürzel hat. Das kann bei einem Unfall durchaus hilfreich sein - z. B. 3 Ziffern in der 1. 3 Buchstaben in der 2.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0