Das Tuning von Motorrädern erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit, insbesondere bei Motorrad-Enthusiasten. Dabei geht es in der Regel um das Verändern der Leistung, des Sounds oder der Optik des Bikes. Jedoch gibt es strenge rechtliche Vorschriften zu beachten.
Rechtliche Grundlagen beim Motorrad-Tuning
Es gilt grundsätzlich, dass jedes Fahrzeug den geltenden Vorschriften entsprechen muss, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Beim Tuning von Motorrädern dürfen beispielsweise keine Änderungen an den Abgaswerten oder am Lärmpegel vorgenommen werden. Zudem dürfen nur bestimmte Teile ausgetauscht werden, wenn diese den Sicherheitsstandards entsprechen.
Grundsätzlich gilt, dass Veränderungen an einem Motorrad genehmigungspflichtig sind. Das bedeutet, dass der TÜV oder eine andere anerkannte Prüforganisation die Veränderungen abnehmen und genehmigen muss. Weiterhin gibt es auch Grenzen, was die Art und den Umfang der Veränderungen betrifft.
Insgesamt gilt also: Wer sein Motorrad tunen möchte, sollte sich unbedingt an die rechtlichen Grundlagen und Grenzen halten, um Bußgelder und andere unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
Abgaswerte und Motorrad-Tuning
Die Abgaswerte für Motorräder hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Baujahres, der Motorgröße und der Art des Motors.
Motorradhersteller müssen in der EU seit 2017 die Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Diese Norm legt bestimmte Grenzwerte für Emissionen von Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffen (HC), Stickoxiden (NOx) und Partikeln fest.
Die spezifischen Abgasgrenzwerte für jedes Motorradmodell sind in der Typgenehmigung des Fahrzeugs enthalten, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt wird. Motorräder, die vor 2017 gebaut wurden, müssen möglicherweise den Euro-3-Abgasnormen entsprechen, die jedoch weniger strenge Emissionsgrenzwerte als Euro 4 haben.
Bei älteren Motorrädern gelten oft keine Abgasnormen, aber sie müssen dennoch bestimmte Emissionsstandards erfüllen, um legal auf der Straße fahren zu dürfen. Die Abgaswerte von Motorrädern werden bei regelmäßigen Abgasuntersuchungen (AU) überprüft. Wenn ein Motorrad die Emissionsstandards nicht erfüllt, darf es nicht auf der Straße fahren.
Eintragungspflichtige Tuningteile
Wenn man an seinem Motorrad Tuningteile verbauen möchte, muss man diese möglicherweise eintragen lassen, um auf der Straße legal fahren zu dürfen. Das Eintragen von Tuningteilen kann je nach Art des Teils und des Motorrads unterschiedlich sein. Zum Beispiel müssen Änderungen an der Auspuffanlage, der Motorleistung oder dem Fahrwerk möglicherweise vom TÜV genehmigt werden.
Die Kosten für die Eintragung von Tuningteilen hängen auch von verschiedenen Faktoren ab. Die Gebühren variieren je nach Prüforganisation und Art der Änderung, die eingetragen werden soll. Insgesamt ist es wichtig, dass man die Eintragungspflicht für Tuningteile im Auge behält, um Ärger mit der Polizei oder dem TÜV zu vermeiden.
Wenn ein Motorrad illegal getunt wird, kann dies zu schweren Strafen führen. Wenn das getunte Motorrad nicht den Emissionsstandards entspricht, kann dies zu einer Geldstrafe führen und im schlimmsten Fall kann das Motorrad auch stillgelegt werden. Bei illegalen Veränderungen der Motorleistung, wie zum Beispiel einem manipulierten Motorsteuergerät, kann dies auch zu einer Strafanzeige führen. Die Verwendung von illegalen Bremsen oder Bremsbelägen kann ebenfalls zu hohen Strafen führen, da dies das Risiko von Unfällen erhöht.
Welche Veränderungen sind eintragungspflichtig?
Einige Umbauten sind nur mit einer Einzelabnahme und einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere erlaubt. Hierzu gehören beispielsweise Veränderungen an der Bremsanlage oder am Fahrwerk.
Für Zubehörteile werden ABE (in diesem Fall korrekt: Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) oder Teilegutachten benötigt. Bauteile, für die eine ABE vorliegt, müssen nicht vom TÜV abgenommen werden, sind aber trotzdem eintragungspflichtig, es sei denn, die ABE wird ständig mitgeführt. Bei komplizierteren Umbauten ist meist ein Teilegutachten nötig. Dieses wird vom amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer nach erfolgreicher Abnahme ausgestellt, die Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist zwingend. Das gilt besonders für folgende Bauteile:
- Bremsscheiben
- Federbeine
- Gabel
- Heck (Höher- und Tieferlegungen)
- Lenker
- Reifen (bei Dimensionsänderung)
- Schwinge
- Tank
- Vergaser
- Verkleidung
Welche Veränderungen sind eintragungsfrei?
Demgegenüber stehen Bauteile, die am Motorrad nicht nur die Optik verändern, sondern auch Einfluss auf den Komfort oder die Funktionalität nehmen. Diese Veränderungen müssen weder eingetragen werden, noch benötigen sie Teilegutachten, ABE oder EG-BE. Alles entscheidender Grundsatz ist aber, dass sie die Verkehrssicherheit des Motorrads nicht beeinflussen. Ist man sich unsicher, sollte man sich vorab bei einer Prüfstelle vor Ort (TÜV, Dekra, GTÜ) erkundigen.
Einige wenige Veränderungen, die vor allem Einfluss auf den Komfort und die Funktionalität haben, benötigen weder eine Prüfung noch eine ABE. Besteht jedoch eine Unsicherheit darüber, zu welcher Kategorie von Fahrzeugteilen das verbaute Zubehör gehört, sollte vor dem Tuning eine Beratung durch einen Sachverständigen des TÜV oder der DEKRA erfolgen.
Eintragungsfreie Bauteile:
- Batterie
- Drehzahlmesser
- Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug)
- Heizgriffe
- Kickstarter
- Motorschutzwanne
- Ritzel (bei identischer Zähnezahl)
- Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten)
- Warnblinkanlage
- Zündkerzen (müssen aber Spezifikationen bezüglich der Funkentstörung entsprechen)
Motorrad-Tuning: Was ist erlaubt?
Für Biker hat das eigene Motorrad oft einen ganz besonderen Stellenwert. Um für etwas mehr Individualität oder zusätzliche Leistung sorgen zu können, wird dann gerne auf Tuning-Maßnahmen zurückgegriffen. Ob zusätzliche Pferdestärken oder tiefergelegter Rahmen - viele Veränderungen sind eintragungspflichtig. Es gibt aber auch einige Tuning-Projekte, die hierzulande überhaupt nicht legal sind.
Beim Motorrad kann nicht nur die Leistung nach oben geschraubt werden. Auch die Optik lässt sich entsprechend anpassen. Eine vollständige Veränderung in kürzester Zeit ist mit zugeschnittenem Motocross Dekor zum Aufkleben möglich. Für diese optische Veränderung brauchst du auch keine Eintragung. Erlaubt ist hier nahezu alles, was gefällt.
Leistungssteigerung beim Motorrad-Tuning
Im Vordergrund der Tuner steht in aller Regel vor allem die Leistungssteigerung. Und auch Motorrad und andere Zweiräder sollen über zahlreiche Maßnahmen eine bessere Fahrleistung erzielen. Die Optik spielt in diesem Moment eher eine untergeordnete Rolle.
Ähnlich wie bei anderen Fahrzeugen gleichen auch Motorräder immer stärker zweirädrigen Computern. Sie sind mit allerlei Software ausgestattet, die Laufleistung wird über die Bordelektronik gesteuert. Durch die Veränderung und Anpassung der Software versprechen viele Tuner eine umfangreiche Leistungssteigerung.
Über die Anpassung der Einspritzmenge, die Verkürzung der Zündungsphase, die Änderung des Drehmoments und andere Arbeitsschritte soll eine Leistungssteigerung beim Motorrad-Tuning von bis zu 50 Prozent möglich sein. Ähnliche Leistungssteigerung beim Motorrad-Tuning versprechen Umbauten am Auspuff.
Viele Hersteller bauen in ihre Zweiräder Drosselungen ein, sodass die tendenziell mögliche Leistung an die jeweiligen Bestimmungen des Landes angepasst ist. Diese Drosseln können beim Motorrad-Tuning ebenfalls entfernt bzw. angepasst werden, um die Leistung des Kraftrads zu erhöhen. Aber Achtung: Auch hier müssen alle Änderungen durch den TÜV abgenommen und hiernach eingetragen werden.
Optisches Motorrad-Tuning
Nicht jedem Motorradfahrer ist vor allem die Leistung des Bikes wichtig. Gerade auch optische Aspekte haben einen großen Stellenwert beim Motorrad-Tuning. Ähnlich wie beim Auto ist es natürlich auch beim Motorrad-Tuning möglich, das Fahrwerk zu verändern.
Ob Sie nun jedoch das Motorrad tiefer- oder höherlegen wollen: Beim Zweirad sind hier räumliche Grenzen gesetzt. Ebenso wie beim Auto ist die Tieferlegung bzw. Höherlegung auch beim Motorrad vor allem über Veränderungen an den Radaufhängungen selbst möglich. Allerdings bleibt der Effekt insgesamt schon aufgrund sicherheitsrelevanter Fragen eher gering.
Generell ist das Feld groß, auf dem sich die Motorrad-Tuner austoben können. Das bedeutet vor allem, dass auch beim Motorrad etwa beim Heckumbau die korrekten Maße eingehalten werden müssen. Hierzu zählen auch die richtigen Abstände und Winkel, die beim Kennzeichen zu beachten sind.
Und auch beim Lenkerumbau am Motorrad gilt es, die richtige Lenkerbreite einzuhalten. Ist am Motorrad der Lenker nach dem Umbau zu schmal, kann nicht ausreichend Grifffläche gewährleistet werden.
Was passiert bei unzulässigem Tuning?
Entspricht das Motorrad durch das Tuning nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, erlischt die Betriebserlaubnis. Fahren Biker dann mit dem Motorrad, wird ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig. Die Stilllegung des Motorrads droht ebenfalls.
Laut § 19 Abs. Also erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des gesamten Motorrads beispielsweise, wenn die Umbauten die Abgaswerte oder die Geräuschentwicklung beeinflussen. Gerade beim Motorrad kann das Umbauen des Auspuffs etwa eine große Lärmbelästigung verursachen.
Zusammen ergibt das ein Bußgeld von wenigstens 90 Euro. Wurde die Verkehrssicherheit gefährdet, kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Daneben stellt das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat dar, die mit einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe und einer hohen Geldstrafe geahndet werden kann.
Beeinflusst Tuning den Versicherungsschutz?
Ja, ist die Betriebserlaubnis erloschen, betrifft das in der Regel auch den Versicherungsschutz. Im Falle eines Schadens müssen Fahrer diesen selbst tragen. Ohne Versicherungsschutz zu fahren, stellt eine Straftat dar.
Tipps für den Motorrad-Umbau
Wer plant, ein Motorrad umzubauen, dem sei geraten, diese Pläne vorab mit einem DEKRA Prüfer zu besprechen. Er kann nicht nur Fragen zur Zulässigkeit von Maßnahmen beantworten, sondern auch viele gute Tipps und Hinweise aus der Praxis geben. Mit dem Rat vom Prüfingenieur ist man einfach auf der sicheren Seite, spart sich unter Umständen manche spätere Enttäuschung sowie Zeit und Geld.
Wichtig ist, sich vorher genau klarzumachen, was das Ziel des Umbaus ist, was genau verändert werden soll, aber auch wie hoch das Budget ist und wie weit die eigenen Fähigkeiten reichen. Wer beim letzten Punkt unsicher ist, sollte sich von einem Fachbetrieb unterstützen lassen. Ebenso wichtig: Entsprechen die geplanten Umbau- bzw.
Tabelle: Eintragungspflichtige vs. Eintragungsfreie Bauteile
| Eintragungspflichtige Bauteile | Eintragungsfreie Bauteile |
|---|---|
| Bremsscheiben | Batterie |
| Federbeine | Drehzahlmesser |
| Gabel | Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) |
| Heck (Höher- und Tieferlegungen) | Heizgriffe |
| Lenker | Kickstarter |
| Reifen (bei Dimensionsänderung) | Motorschutzwanne |
| Schwinge | Ritzel (bei identischer Zähnezahl) |
| Tank | Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) |
| Vergaser | Warnblinkanlage |
| Verkleidung | Zündkerzen (müssen aber Spezifikationen bezüglich der Funkentstörung entsprechen) |
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