Welchen Führerschein brauche ich für welchen Roller?

Gerade in der Stadt sind Vespa, Kymco und Co eine tolle Alternative zu Auto, Bus und Bahn. Bevor man zum Easy Rider wird, braucht es den richtigen Führerschein. Hier gibt es, je nach schon vorhandenem Führerschein, Alter, Zeit- und Geld-Budget sowie gewünschter Kraftrad-Klasse, mehrere unterschiedliche Optionen. Zwischen Roller und Motorrad unterscheiden die Scheine übrigens nicht.

Der Mofa-Führerschein

Der einfachste Einstieg ist der sogenannte Mofa-Führerschein. Sogenannt deshalb, weil er amtlich betrachtet gar kein Führerschein ist, sondern eine Prüfbescheinigung. Wer schon eine Fahrerlaubnis irgendeiner Klasse für Auto oder Zweirad hat, oder vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung.

  • Das Alter für den Mofa-Führerschein liegt bei mindestens 15 Jahren.
  • Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung.
  • Die Prüfbescheinigung für Mofas umfasst sechs Doppelstunden mit je 90 Minuten.
  • Die Praxisausbildung dauert eine Doppelstunde, bei Gruppenunterricht mit mindestens drei Schülern das Doppelte.

Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.

Die Fahrerlaubnis der Klasse AM

Relativ jung ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM, sie ist quasi der Roller-Führerschein für 15-Jährige, und die aktuelle Version des klassischen Moped-Führerscheins. Seit 2021 können 15-Jährige in ganz Deutschland den Mopedführerschein (Klasse AM) machen. Unter 16 bekommen Kids allerdings die Schlüsselziffer 195 verpasst, die bedeutet, dass sie diesen Schein im Ausland erst am ihrem 16. Lebensjahr nutzen dürfen.

  • Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, davon zwölf zu allgemeinen Verkehrsthemen und zwei speziell für diese Fahrzeugklassen.
  • Praktischer Unterricht ist Pflicht, eine Stundenzahl allerdings nicht vorgeschrieben.
  • Die Theorieprüfung für diesen 50-ccm-Führerschein besteht aus 30 Fragen, die Praxisprüfung dauert eine halbe Stunde.

An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca. 500 bis 1200 Euro einplanen.

Was darf man mit AM fahren?

  • Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
  • Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
  • Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.

Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Die Fahrerlaubnis-Klasse B196

Großer Beliebtheit seit seiner Einführung 2020 erfreut sich die Fahrerlaubnis-Klasse B196, die sich ganz speziell an Besitzer des Autofahrer-Führerscheins richtet, die Roller fahren möchten. Sie gilt für mindestens 25-Jährige für Roller, für die man eigentlich die Klasse 1A benötigt (technische Details siehe nächstes Kapitel). Die Hürden sind relativ niedrig: Wer seinen Pkw-Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, muss lediglich vier theoretische und fünf praktische Doppelstunden absolvieren - aber keine Prüfung. Die Kosten belaufen sich auf etwa 500 Euro. Auch E-Roller mit Akkus, die in dieser Klasse eingestuft sind, werden der Einfachheit halber oft als „125er“ bezeichnet, obwohl sie natürlich keinen Hubraum haben - und dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden. Die Leistung darf 0,1 kW pro Kilogramm Leergewicht nicht übersteigen, das bedeutet im Umkehrschluss: Ein 11 kW starker Roller muss mindestens 110 Kilo wiegen.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A2

Die Kosten für diesen „Vespa-Führerschein“ belaufen sich schnell auf über 1.000 Euro. Hier geht es so langsam los mit den richtig dicken Dingern, die große Mehrheit der Roller-Modelle lässt sich mit dem A2 bewegen - oder ist in einer passend gedrosselten Version zu bekommen. Roller, Bike oder Trike bis 35 kW/48 PS Leistung sind erlaubt, dürfen aber nicht mehr leisten 0,2 kW/kg. Für eine 35-Kilowatt-Maschine bedeutet das ein Leergewicht von mindestens 175 Kilo. Das Mindestalter liegt hier natürlich bei 18 Jahren, wobei man mit 17,5 Jahren die Ausbildung beginnen kann, und drei Monate vor der Volljährigkeit die Prüfung ablegen. 16 Theorie-Doppelstunden sind Pflicht - wer schon seit mindestens zwei Jahren den A1 besitzt, ist davon befreit. Auch eine praktische Ausbildung kann dann entfallen, wenn der Fahrlehrer den Eindruck hat, der Schüler beherrsche das Kradfahren grundsätzlich.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A

Die Führerscheinklasse A ist große Lösung, wenn man alles fahren möchte - inklusive der Königsklasse der Roller mit 50, 60 oder mehr PS (und natürlich Superbikes mit über 200 PS). Die Voraussetzungen sind dementsprechend streng. Wer seit mindestens zwei Jahre den A2 besitzt, kann 20 Jahre jung sein, benötigt keine Theorie-Ausbildung mehr und ist auch von praktischen Pflichtstunden befreit.

Zusammenfassung der Führerscheinklassen

Hier ist eine Übersichtstabelle, die die verschiedenen Führerscheinklassen, das Mindestalter und die entsprechenden Fahrzeuge zusammenfasst:

Führerscheinklasse Mindestalter Fahrzeuge
Mofa-Prüfbescheinigung 15 Jahre Mofas (max. 25 km/h)
AM 15 Jahre Kleinkrafträder (max. 45 km/h, 50 ccm)
B196 25 Jahre (mit 5 Jahren B-Führerschein) Leichtkrafträder (bis 11 kW)
A2 18 Jahre Krafträder (bis 35 kW)
A 24 Jahre (oder 20 Jahre mit A2-Vorbesitz) Alle Krafträder

Wichtig

  • Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar.
  • Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen.
  • Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten.
  • Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
  • Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt.

Kosten für den Rollerführerschein

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.

  • Theoretische Prüfung (ca. 60 Euro)
  • Praktische Prüfung (ca. 90-100 Euro)
  • Fahrstunden (ca. 30-48 Euro pro Stunde)
  • Erste-Hilfe-Kurs (ca. 15-30 Euro)
  • Sehtest (ca. 6-9 Euro)
  • Passbild (ca. 6-10 Euro)

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

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