Was ist ein Moped? Eine Definition

Der Pkw ist zwar das beliebteste, aber längst nicht das einzige Kraftfahrzeug. Auch Mopeds, Roller und Mofas, die zu den Kleinkrafträdern oder Leichtkrafträdern gehören, haben in den vergangenen Jahren beachtlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Doch worin aber liegt der Unterschied bei Mofa, Moped und Motorroller? Wer darf was wann fahren und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Moped - Eine Definition

Sogenannte Mopeds sind zwei-, drei-, oder vierrädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max.

  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und höchstens zwei Sitzplätzen einschl.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW bzw. 6 kW und einer Masse in fahrbereitem Zustand max. 425 kg und höchstens zwei Sitzplätzen einschl.

Moped n. ‘Fahrrad mit Hilfsmotor’, danach ‘Leichtmotorrad’; in den 50er Jahren des 20. Jhs. aus Motor (s. d.) und Pedal (s. d.) gebildet.

Moped vs. Mofa, Mokick und Roller

Mofa, Moped, Mokick und Roller, jeder kennt sie aber was genau ist der Unterschied zwischen den Kleinkrafträdern? Was ein Kleinkraftrad ist und wie du es richtig versicherst und anmeldest, kannst du in unserem Blog nachlesen.

  1. Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor, hier lässt sich aber nochmal zwischen Leichtmofas, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Mofas welche bis zu 25 km/h fahren können unterscheiden. Ein wichtiger Unterschied zu den anderen Kleinkrafträdern ist, dass Mofas durch ihre geringe Geschwindigkeit auch Fahrradwege benutzen dürfen. Auf einem Mofa darf außerdem keine zweite Person mitfahren, also nur der Fahrer, ohne Mitfahrer. Die Fahrerlaubnis, um ein Mofa fahren zu können kann man bereits mit 15 Jahren erwerben, mit dem Führerschein der Klasse AM.
  2. Wie das Mofa hat das Moped Pedale, um den Motor zu starten, diese können aber auch als Antriebsunterstützung dienen, um den Motor zu unterstützen, falls es mal steil bergauf geht oder wenn der Motor mal ausfallen sollte. Außerdem kann mit den Pedalen auch gebremst werden.
  3. Der optische Unterschied zu Mofas oder Mopeds ist, dass bei einem Mokick die Pedale fehlen, stattdessen ist das Kleinkraftrad mit Fußrastern ausgestattet. Zum Starten des Motors wird der Kickstarter mit dem Fuß betätigt, daher auch der Name Mokick. Zudem darf das 45 km/h schnelle Kleinkraftrad auch einen Beifahrer transportieren, sofern das Mokick mit einer Sitzfläche für zwei Personen ausgestattet ist. Auch hier muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.
  4. Ein Roller/ Motorroller, auch Scooter genannt, hat im Vergleich zu den anderen Kleinkrafträdern keine Pedale oder Fußraster, sondern ist mit einem Durchstieg ausgestattet, auf welchen die Füße abgestellt werden können. Die weiterentwickelte Form von Mofa, Moped oder Mokick ist also die modernste Form von Kleinkrafträdern. Mit dem passenden Führerschein dürfen Roller welche bis zu 45 km/h fahren auch ab 16 Jahren gefahren werden.

Wer kein Mofa-, Moped-, Motorroller- oder Motorrad-Fahrer ist, sieht in den Fahrzeugen eher selten einen gravierenden Unterschied. Für Eingeweihte ist dieser offensichtlich: Die Fahrzeuge unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Geschwindigkeit. Während beim Motorradfahren höhere Geschwindigkeiten von über 100 km/h möglich sind, ist das bei einem Mofa nicht möglich.

Kleinkrafträder sind besonders bei Jugendlichen sehr beliebt, da sie bereits ab 15 bzw. 16 Jahren mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse AM oder eine weiterführende Klasse) gefahren werden dürfen. Die früheren Führerscheinklassen M und 5 berechtigen ebenfalls zum Führen eines Kleinkraftrads. Zudem sind sie nicht Kfz-steuerpflichtig. Das bedeutet, Sie müssen Ihr Gefährt nicht erst bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst anmelden.

Führerschein für Mopeds

Der Einstieg ist direkt möglich. Ein Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse ist nicht notwendig. Die teoretische Grundausbildung und der klassenspezifische Unterricht müssen in der Fahrschule absolviert werden. Die Anzahl der notwendigen Übungsstunden ist individuell vom Fahrschüler abhängig. Nach der theoretischen Prüfung erfolgt die praktische Prüfung.

Eine Besonderheit ist, dass die Baureihen S50 und S51 der Marke Simson mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und 51 cm³ Hubraum mit der Fahrerlaubnis AM gefahren werden dürfen.

Die 15-Jährigen können ausschließlich im Hoheitsgebiet der "AM 15-Teilnehmerbundesländer" AM-Fahrzeuge führen. Dies bedeutet, dass z.B. ein 15-jähriger Thüringer auch in Sachsen fahren darf bzw. umgekehrt, jedoch nicht in Bundesländern, die nicht Moped mit 15 eingeführt haben. Die regionale Beschränkung entfällt automatisch nach Erreichen des regulären Mindestalters (16 Jahre)."

Sicherheitshinweise

Viele Mopedfahrer verzichten beim Mopedfahren auf Sicherheitskleidung und tragen lediglich einen Helm. Dabei können Unfälle bereits bei einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h massive Verletzungen hervorrufen.

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