Welche Motorräder darf man ohne Führerschein in Deutschland fahren?

Grundsätzlich ist zum Führen eines Motorrads eine passende Fahrerlaubnis erforderlich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, mit einem Motorrad zu fahren, ohne einen speziellen Motorradführerschein zu erwerben. Wie dies funktioniert, erfahren Sie hier.

Mofa fahren ohne Führerschein

Einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor, der eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet - das klassische Mofa. Das Mofa ist vermutlich das bekannteste Fahrzeug, das ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden darf. Als kleines motorbetriebenes Zweirad erfreut es sich vor allem bei Jugendlichen oder Erwachsenen ohne Führerschein hoher Beliebtheit. Es ist ein vor allem in der Stadt sehr praktisches Gefährt; ebenso dient es Menschen, die auf dem Land leben dazu, unabhängig von Busfahrplänen und dergleichen in die nächste größere Ansiedlung zu kommen. Mit einem Mofa ist man allerdings sehr wetterabhängig.

Auch wenn Mofas als führerscheinfreie Fahrzeuge gelten, dürfen Sie nicht ohne weiteres gefahren werden. Eine spezielle Prüfbescheinigung ist für Fahrräder mit Motor bzw. Kleinkrafträder notwendig. Sie dürfen auch nur betrieben werden, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten können.

Übrigens: Seit Dezember 2016 dürfen auch dreirädige Leicht-Kfz, die auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt wurden, mit der Mofaprüfbescheinigung gefahren werden. Das beliebteste fahrerlaubnisfreie Fahrzeug ist wohl das Mofa.

Der Jugendliche oder Erwachsene darf ein Mofa jedoch nur dann führen, wenn er eine dementsprechende Prüfung im Vorfeld absolviert hat. Er muss somit den Nachweis erbringen, dass er eine ausreichende Kenntnis über das Führen des Fahrzeuges hat. Ihm sind auch dementsprechende gesetzliche Vorschriften bekannt und er weiß, welche Gefahren im Straßenverkehr auf ihn warten.

Für einen Mofaführerschein brauchst Du zwar keine praktische Prüfung, dafür aber Übungsstunden. Laut dem §10 Abs. 3 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) beträgt das Mindestalter zum Führen eines Kraftfahrzeuges, für welches keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, 15 Jahre. In der Fahrschule anmelden kann man sich jedoch schon ab 14,5 Jahren, sodass man rechtzeitig zu Beginn des 15. Lebensjahres die Prüfbescheinigung besitzt.

Für Personen die vor dem 1. April 1965 geboren sind, gilt allerdings, gemäß dem § 76 Nummer 3 des FeV, dass keine Prüfbescheinigung vorausgesetzt wird, um mit dem Mofa zu fahren.

Um einen Mofaführerschein zu erwerben ist keine praktische Prüfung erforderlich. Das bedeutet, dass Du entweder bei einer Doppelstunde von 90 Minuten Einzelunterricht oder bei zwei Doppelstunden Gruppenunterricht teilnehmen musst. Die Gruppenteilnehmerzahl darf vier nicht überschreiten. Der Theorieunterricht ist in 6 Unterrichtseinheiten eingeteilt. In der ersten Doppelstunde werden die Voraussetzungen geklärt. In der Zweiten wirst Du dann über die technischen Gegeben- und Angelegenheiten aufgeklärt. Wer an welcher Kreuzung, Straßenmündung, etc. Vorfahrt hat, bekommst Du in der dritten Doppelstunde erläutert. Themen der 4. Stunde sind Fahrmanöver, der 5. anderer Verkehrsteilnehmer, sprich: Wie verhalte ich mich Bussen gegenüber? Bei Kindern, gehandikapten Personen und Radfahrern ist äußerste Vorsicht und Gefahrenbereitschaft geboten. Man sollte schon Vorkentnisse über den Straßenverkehr mitbringen, um ein Mofa lenken zu können.

Auch wenn es viele fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge gibt, so ist das Mofa das klassische Beispiel, obwohl der Fahrer eine gewisse Prüfung im Vorfeld ablegen muss. Diese Mofaprüfbescheinigung weist nach, dass der Fahrer zum Führen des Fahrzeuges fähig ist. Nur wenn die Grundkenntnisse vorhanden sind, darf dieser ein motorisiertes Fahrzeug führen. Leider gibt es immer noch den Irrglauben, dass selbst Mofas ohne jegliche Kenntnis gelenkt oder geführt werden dürfen.

Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca.

Krankenfahrstühle

Prüfbescheinigungen gibt es nicht nur für Mofas: Eine weitere Art ist die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung, die nicht mit der Bescheinigung zum Führen eines Mofas zu verwechseln ist. Motorisierte Krankenfahrstühle sind vor allem für gebrechliche oder körperlich behinderte Menschen als Fortbewegungsmittel gedacht. Rein theoretisch können sie aber von Jedermann gefahren werden. Es handelt sich dabei um einsitzige Fahrzeuge mit Elektroantrieb, deren Leergewicht (einschließlich Batterien) 300 kg nicht überschreiten darf. Die Gesamtmasse darf insgesamt nur eine halbe Tonne betragen, die Höchstgeschwindigkeit ist 15 km/h. Das Gefährt darf außerdem nicht breiter als 1,10 Meter sein.

Neben der Fahrerlaubnis wird seit 2002 auch keine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung mehr benötigt. Eine weitere Sonderregelung gilt für Altfahrzeuge, die bis Ende Juni 1999 erstmals in den Verkehr gekommen und als "Krankenfahrstuhl" eingetragen sind. Bei diesen Gefährten gelten zwar die gleichen Gewichtsregelungen, dafür ist aber eine Geschwindigkeit bis 30 km/h zugelassen und sie weisen teilweise zwei Sitze auf.

Auch diese Fahrzeuge sind normalerweise für gebrechliche oder körperlich eingeschränkte Menschen gedacht und eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung muss zwischen dem 1. Juli 1999 und dem 30. August 2002 erteilt worden sein. Nach dem Zulassungsrecht besitzen derartige Fahrzeuge Besitzstand nach § 76 FeV, bleiben also Krankenfahrstühle. Allerdings benötigt man seit dem 01.09.2002 für diese Fahrzeuge, genau wie vor dem 01.07.1999, wieder eine Fahrerlaubnis, sobald diese Krankenfahrstühle eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 10 km/h haben und die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung in der Zeit vom 01.07.1999 bis zum 30.08.2002 nicht erworben wurde. Abhängig von der Motorisierung muss zum Führen des Fahrzeugs heute sogar eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden sein.

125er fahren mit dem Autoführerschein (B196)

Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt.

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. 125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020.

Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung B196

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
  • Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.

125er fahren ohne Prüfung

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.

Was kostet die Erweiterung der Klasse B?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Was kostet die Versicherung einer 125er?

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Darf ich damit in Europa fahren?

Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Bisher darf noch nicht einmal in Italien damit fahren. Und das, obwohl die italienische Klasse B die125er ohne jegliche Auflagen einschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.

Erfolg der neuen Regelung

Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben.

Welche 125er-Modelle gibt es?

Das Angebot ist in den letzten Jahren aufgrund der großen Nachfrage sehr gewachsen. Hier finden Sie eine umfangreiche Marktübersicht mit aktuell verfügbaren 125er-Motorrädern.

Ist B196 erweiterbar?

Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.

Darf man B196 im Ausland fahren?

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Was setzt B196 voraus?

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Wer durfte früher 125er fahren?

Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Wichtig: An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland. Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!

Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

  • Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
  • Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
  • Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
  • Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
  • Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
  • Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
  • Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.

E-Motorräder ohne Führerschein?

Die Frage, ob du ein E-Motorrad ohne Führerschein fahren kannst, hängt ganz von den Spezifikationen des Fahrzeugs ab.

Für Pedelecs und E-Scooter ist kein Führerschein erforderlich - perfekt für die schnelle Fahrt durch die Stadt! 🚴‍♀️🛴 Wenn du jedoch ein schnelleres E-Motorrad oder einen Elektroroller fahren willst, benötigst du je nach Leistung entweder einen Führerschein der Klasse AM, A1, A2 oder A. Es ist daher wichtig, die Vorschriften zu kennen, bevor du losfährst, um sicher und legal unterwegs zu sein.

Motorradführerscheine in Deutschland

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

Welchen Führerschein für welches Kraftrad?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Führerscheinklasse AM - Kosten: mind.

Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.

Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca.

Führerscheinklasse A - Kosten: ca.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

Führerscheinklasse Mindestalter
AM¹ 16 Jahre
A1 16 Jahre
A2 18 Jahre
A (Direkteinstieg) 24 Jahre
A (Stufenführerschein) 20 oder 21 Jahre

Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Was beinhaltet die Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Was passiert, wenn man ein Motorrad ohne Führerschein fährt?

Fahren Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Motorrad, stellt dies eine Straftat dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Sind Sie hingegen im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis und haben lediglich den Nachweis für diese zu Hause vergessen, droht keine Strafe. Denn ein Motorrad zu fahren, ohne den Führerschein mitzuführen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wo kann man ein Motorrad fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen?

Auf einem abgesperrten Privatgelände dürfen Krafträder auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefahren werden. Möglich ist dies zum Beispiel auf Verkehrsübungsplätzen oder im Zuge eines Schnupperkurses bei einer Fahrschule.

Sie wollen ein Motorrad kaufen? Das Probefahren ohne passenden Führerschein kann im öffentlichen Straßenverkehr eine Straftat darstellen. Daher sollten Sie die Testfahrt in einem solchen Fall am besten auf einem Privatgelände durchführen. Zudem sollten Sie den Verkäufer im Vorfeld darüber informieren, dass Ihnen die Fahrerlaubnis fehlt.

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