Grundsätzlich ist zum Führen eines Motorrads eine passende Fahrerlaubnis erforderlich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, mit einem Motorrad zu fahren, ohne einen speziellen Motorradführerschein zu erwerben. Wie dies funktioniert, erfahren Sie hier.
Welche Motorradführerscheine gibt es?
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier. Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Hier ist eine Übersicht der Motorradführerscheinklassen:
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
Hier eine Übersicht über das Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen:
- Klasse AM deutschlandweit schon mit 15 fahren
- Führerscheinklasse AM¹ 16 Jahre.
Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben
- Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben.
- Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein).
- Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Was bedeutet Direkteinstieg?
- Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen.
- In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren.
- Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich.
- Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren.
- Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.
Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?
- Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt.
- Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen.
- Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Was beinhaltet die Klasse B196?
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
125er fahren mit dem Autoführerschein
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither haben über 130.000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt. Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.
125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020.
Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande - in Gegensatz etwa zu Italien - an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.
Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B 196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann legal bis zu 59 PS abrufen.
Was kostet die Erweiterung der Klasse B?
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.
Was kostet die Versicherung einer 125er?
Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1-Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.
Aufstiegsmöglichkeit zum Motorradführerschein?
Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.
Darf ich damit in Europa fahren?
Bisher nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten bisher nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hatte jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.
Erfolg der neuen Regelung
Die Bilanz des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nach den ersten zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr (2020) nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben. Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden. Es genügt eine Fahrerschulung, es gibt keine theoretische und praktische Prüfung, aber B196 gilt nur in Deutschland.
Welche Fahrzeuge dürfen ohne Führerschein gefahren werden?
Der Lenker eines mit Motorkraft betriebenen Fahrzeuges benötigt nicht in jedem Fall einen Führerschein. Ob Sie diesen benötigen oder nicht, variiert in Abhängigkeit vom Fahrzeug: Vereinzelte Fahrzeuge dürfen auch von Personen durch den Straßenverkehr geleitet werden, die sich nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins befinden. Dennoch existiert eine Altersbeschränkung: Der Fahrer eines Fahrzeuges, das ohne Führerschein bewegt werden darf, muss das vollendete 15. Lebensjahr erreicht haben.
Führerscheinfreie Mofas
Einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor, der eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet - das klassische Mofa. Das Mofa ist vermutlich das bekannteste Fahrzeug, das ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden darf. Als kleines motorbetriebenes Zweirad erfreut es sich vor allem bei Jugendlichen oder Erwachsenen ohne Führerschein hoher Beliebtheit. Es ist ein vor allem in der Stadt sehr praktisches Gefährt; ebenso dient es Menschen, die auf dem Land leben dazu, unabhängig von Busfahrplänen und dergleichen in die nächste größere Ansiedlung zu kommen. Mit einem Mofa ist man allerdings sehr wetterabhängig. Auch wenn Mofas als führerscheinfreie Fahrzeuge gelten, dürfen Sie nicht ohne weiteres gefahren werden. Eine spezielle Prüfbescheinigung ist für Fahrräder mit Motor bzw. Kleinkrafträder notwendig. Sie dürfen auch nur betrieben werden, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten können. Übrigens: Seit Dezember 2016 dürfen auch dreirädige Leicht-Kfz, die auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt wurden, mit der Mofaprüfbescheinigung gefahren werden.
Der Jugendliche oder Erwachsene darf ein Mofa jedoch nur dann führen, wenn er eine dementsprechende Prüfung im Vorfeld absolviert hat. Er muss somit den Nachweis erbringen, dass er eine ausreichende Kenntnis über das Führen des Fahrzeuges hat. Ihm sind auch dementsprechende gesetzliche Vorschriften bekannt und er weiß, welche Gefahren im Straßenverkehr auf ihn warten. Für einen Mofaführerschein brauchst Du zwar keine praktische Prüfung, dafür aber Übungsstunden. Laut dem §10 Abs. 3 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) beträgt das Mindestalter zum Führen eines Kraftfahrzeuges, für welches keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, 15 Jahre. In der Fahrschule anmelden kann man sich jedoch schon ab 14,5 Jahren, sodass man rechtzeitig zu Beginn des 15. Lebensjahres die Prüfbescheinigung besitzt. Für Personen die vor dem 1. April 1965 geboren sind, gilt allerdings, gemäß dem § 76 Nummer 3 des FeV, dass keine Prüfbescheinigung vorausgesetzt wird, um mit dem Mofa zu fahren.
Um einen Mofaführerschein zu erwerben ist keine praktische Prüfung erforderlich. Das bedeutet, dass Du entweder bei einer Doppelstunde von 90 Minuten Einzelunterricht oder bei zwei Doppelstunden Gruppenunterricht teilnehmen musst. Die Gruppenteilnehmerzahl darf vier nicht überschreiten. Der Theorieunterricht ist in 6 Unterrichtseinheiten eingeteilt.
Weitere führerscheinfreie Fahrzeuge
- Fahrzeuge mit einem Elektroantrieb, die ein Leergewicht von höchstens 300 Kilogramm haben und eine Gesamtmasse von 500 Kilogramm nicht übersteigen.
- Auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen für dementsprechende Zwecke dürfen ohne eine Fahrerlaubnis gefahren werden. Das sind unter anderem auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge oder auch Stapler. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei diesen Fahrzeugen bei 6 km/h.
Krankenfahrstühle
Eine weitere Art ist die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung, die nicht mit der Bescheinigung zum Führen eines Mofas zu verwechseln ist. Motorisierte Krankenfahrstühle sind vor allem für gebrechliche oder körperlich behinderte Menschen als Fortbewegungsmittel gedacht. Rein theoretisch können sie aber von Jedermann gefahren werden. Es handelt sich dabei um einsitzige Fahrzeuge mit Elektroantrieb, deren Leergewicht (einschließlich Batterien) 300 kg nicht überschreiten darf. Die Gesamtmasse darf insgesamt nur eine halbe Tonne betragen, die Höchstgeschwindigkeit ist 15 km/h. Das Gefährt darf außerdem nicht breiter als 1,10 Meter sein. Neben der Fahrerlaubnis wird seit 2002 auch keine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung mehr benötigt.
Was passiert, wenn man ein Motorrad ohne Führerschein fährt?
Fahren Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Motorrad, stellt dies eine Straftat dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Unter § 21 Abs. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. Sind Sie hingegen im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis und haben lediglich den Nachweis für diese zu Hause vergessen, droht keine Strafe. Denn ein Motorrad zu fahren, ohne den Führerschein mitzuführen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wer ein Motorrad ohne Motorrad-Führerschein fährt, macht sich strafbar. Je nach Schwere der Tat, droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Weitere Konsequenzen können ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein. Fahren ohne Führerschein meint hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Besitzer einer gültigen Pkw-Fahrerlaubnis, die schwarz Motorrad fahren, riskieren nicht nur ihren Pkw-Führerschein. Je nach Einzelfall (ist man Wiederholungstäter, kommt es zum Unfall) droht sogar Gefängnis.
Die Strafen gelten nicht nur für den Fall, dass man mit nur einem Autoführerschein unberechtigterweise Motorrad fährt. Für jeden Kfz-Typ braucht man eine gesonderte Fahrerlaubnis (Pkw, Lkw, Bus, etc.).
Wo kann man ein Motorrad fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen?
Auf einem abgesperrten Privatgelände dürfen Krafträder auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefahren werden. Möglich ist dies zum Beispiel auf Verkehrsübungsplätzen oder im Zuge eines Schnupperkurses bei einer Fahrschule. So bieten zum Beispiel Fahrschulen spezielle Schnupperkurse an, die die Begeisterung fürs Motorrad wecken sollen. Die Veranstalter stellen dabei in der Regel die Motorräder sowie die benötigte Schutzkleidung zur Verfügung und vermitteln im Zuge einer Einweisung die wichtigsten Grundlagen. Anschließend können die Teilnehmer für einen bestimmten Zeitraum mit dem Motorrad fahren.
Wollen Sie mit einem eigenen Motorrad das Fahren lernen, ohne einen Führerschein zu besitzen, ist dies zudem auf vielen Verkehrsübungsplätzen möglich.
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