Deutsche Autobahnen sind weltweit bekannt, da für etwa die Hälfte der Strecken kein Tempolimit vorgeschrieben ist. Welche Richtgeschwindigkeit gilt auf der Autobahn? Für Pkw unter 3,5 t und Motorräder gilt auf der Autobahn, sofern nichts anderes angegeben ist, eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Doch nur, weil Sie so schnell fahren dürfen, wie Sie möchten, heißt das nicht, dass das auch ratsam ist. Als gute Orientierung dient hier die sogenannte Richtgeschwindigkeit.
Was bedeutet "Richtgeschwindigkeit"?
Viele Autofahrer fragen sich: Was ist eigentlich die Richtgeschwindigkeit? Unter Richtgeschwindigkeit ist ein Tempo von 130 km/h zu verstehen.
Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung und keine feste Vorschrift im deutschen Verkehrsrecht. Die Richtgeschwindigkeit ist vor allem eine Empfehlung für die Autofahrer. Überschreiten Sie diese Geschwindigkeit, drohen Ihnen weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot.
Wo gilt die Richtgeschwindigkeit?
Die Richtgeschwindigkeit gilt auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen:
- Autobahnen (Verkehrszeichen 330.1)
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Verkehrszeichen 295) oder durch Leitlinien (Verkehrszeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben
Es kann also durchaus sein, dass die Richtgeschwindigkeit für eine Landstraße gilt. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wird nur bei günstigsten Straßen-, Wetter-, Sicht- und Verkehrsverhältnissen empfohlen. Sonst muss das Tempo entsprechend angepasst werden.
Die Richtgeschwindigkeit gilt in dem Augenblick nicht mehr, in dem eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit angeordnet wird.
Für wen gilt die Richtgeschwindigkeit?
Die Richtgeschwindigkeit gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Vereinfacht lässt sich damit sagen, dass die Richtgeschwindigkeit vor allem für Pkw und Motorräder (jeweils ohne Anhänger) gilt.
Lkw, Wohnmobile und Busse mit mehr als 3,5 Tonnen sind von der Richtgeschwindigkeit ausgeschlossen - für sie gilt auf der Autobahn die maximale Höchstgeschwindigkeit von in der Regel 80 km/h. Je nach Genehmigung können es auch 100 km/h sein. Dabei handelt es sich also um keine Empfehlung, sondern ausdrücklich um eine Vorschrift, an die sich alle Fahrer halten müssen.
An Grenzübergängen werden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt nach Deutschland durch das Verkehrszeichen 393 auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen hingewiesen.
Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung
Die Richtgeschwindigkeit in Deutschland ist Gegenstand einer speziellen Verordnung, der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V). Sie stammt aus dem Jahr 1978 und wurde vom Bundesverkehrsministerium erlassen.
Nachzulesen ist die genaue Beschreibung der Richtgeschwindigkeit in der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung).
In § 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V steht dazu Folgendes:
Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen […] auf Autobahnen […] nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit).
Verkehrszeichen zur Richtgeschwindigkeit
Es existiert für die Anzeige der Richtgeschwindigkeit ein Schild, obwohl das theoretisch nicht nötig wäre. Das Tempo in weißer Schrift auf blauem Grund - mehrere Jahrzehnte prägte dieses Schild zur Richtgeschwindigkeit das Straßenbild in Deutschland.
Im April 2013 nämlich trat die Neufassung der StVO in Kraft, die unter anderem den Abbau der Überbeschilderung zum Ziel hatte. Die Verkehrszeichen 380 (Beginn der empfohlenen Geschwindigkeit) und 381 (Ende der Empfehlung) wurden offiziell aus dem Straßenverkehr verbannt. Lediglich auf der Informationstafel an Grenzübergangsstellen (Verkehrszeichen 393) wird eine Variante des Richtgeschwindigkeits-Schildes in Zukunft noch zu sehen sein.
Sanktionen bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit?
Nein, Sie können in aller Regel nicht sanktioniert werden, wenn Sie die Richtgeschwindigkeit überschreiten. Da es sich dabei nicht um ein Tempolimit handelt, darf dieser Wert deutlich überschritten werden, sofern es die äußeren Bedingungen zulassen.
Das Nichteinhalten der Richtgeschwindigkeit stellt keine Ordnungswidrigkeit dar und zieht somit weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg nach sich - solange dadurch kein Verkehrsteilnehmer geschädigt wird.
Richtgeschwindigkeit und Haftung bei Unfällen
Anders sieht es hingegen aus, sollte es zu einem Unfall kommen, während ein Verkehrsteilnehmer schneller fährt, als die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. In diesem Fall erhöht sich die Betriebsgefahr dieses Fahrzeugs und der Kfz-Führer kann deshalb eine entsprechend höhere Haftungsquote zugesprochen bekommen.
Die Rechtsprechung geht in der Regel von einer Mithaftung in Höhe von circa 20 Prozent aus. Diese Mithaftung greift zum Beispiel dann, wenn der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können.
Einige Urteile belegen dies:
- Das Oberlandgericht Hamm stellte im Jahr 2000 fest, dass bei der Einhaltung der Richtgeschwindigkeit eine Kollision auf der Autobahn hätte vermieden werden können.
- Zu einer ähnlichen Auffassung in einem vergleichbaren Fall gelangte das Oberlandesgericht Nürnberg im Jahr 2010: Das Gericht schätzte es sogar als angemessen ein, die Beklagten zu einer Mithaftung in Höhe von 25 Prozent zu verurteilen.
- 2013 entschied darüber hinaus das Oberlandesgericht Koblenz in einem Fall, bei dem die Richtgeschwindigkeit um rund 60 Prozent überschritten worden war. Der Beschuldigte war mit 200 km/h unterwegs - und das bei Dunkelheit, was das Gefahrenpotenzial deutlich erhöhte. Fazit war: Der Beklagte haftete in Höhe von 40 Prozent mit.
Allen aktuelleren Gerichtsurteilen liegt übrigens die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde. Dieser brachte schon in einem Urteil von 1992 Folgendes zum Ausdruck:
“[W]er schneller als 130 km/h fährt, vergrößert in haftungsrelevanter Weise die Gefahr, dass sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellt, insbesondere die Geschwindigkeit unterschätzt."
Richtgeschwindigkeit im Ausland
Da Deutschland zu den wenigen Ländern ohne generelles Tempolimit für Autobahnen zählt, ist das Thema „Richtgeschwindigkeit“ auch eine kleine deutsche Besonderheit. In den meisten europäischen Ländern gibt es stattdessen strenge Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen.
In Österreich oder Italien beispielsweise gilt ein Tempolimit von 130 km/h auf der Autobahn, in Norwegen sogar von maximal 100 km/h. Mitte der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurde in der Schweiz - relativ erfolglos - versucht, den Begriff der Richtgeschwindigkeit zu etablieren. 1973 allerdings verbannten die Schweizer Behörden den Begriff der Richtgeschwindigkeit schon wieder aus dem Verkehrsrecht.
Tempolimit bald auch auf Deutschlands Autobahnen?
Regelmäßig wird auch in Deutschland darüber diskutiert, ob eine generelle Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn eingeführt werden soll. Dann würde auch die Richtgeschwindigkeit für die deutsche Autobahn als solche überflüssig werden.
Das Thema „Tempolimit auf der Autobahn“ erhitzt die Gemüter wie kein anderes, denn auf der einen Seite stehen Verkehrssicherheit und Umweltschutz, auf der anderen die Einschränkung der Freiheit der Verkehrsteilnehmer.
Befürworter betonen immer wieder, dass die Straßen sicherer würden, wenn man Raser von vornherein in ihre Schranken weisen würde.
Richtgeschwindigkeit und andere Geschwindigkeitsvorgaben
Neben der Richtgeschwindigkeit sind für alle Verkehrsteilnehmer noch zwei weitere Begriffe von Bedeutung: die schon im Vorfeld erwähnte Höchstgeschwindigkeit sowie die Mindestgeschwindigkeit.
- Höchstgeschwindigkeit: Sofern nicht anders durch ein Verkehrszeichen geregelt, ist in Deutschland innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben. Außerhalb von Ortschaften gilt prinzipiell ein Tempolimit von 100 km/h.
- Mindestgeschwindigkeit: Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen laut StVO nur dann benutzt werden, wenn die Bauart des Fahrzeuges es erlaubt, mindestens 60 km/h zu fahren.
Während die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit weitreichende Folgen haben kann und eine Ordnungswidrigkeit oder in manchen Fällen sogar eine Straftat darstellt, werden „Verstöße“ gegen die Mindest- oder Richtgeschwindigkeit nicht als Verkehrsdelikte geahndet.
Jeder Verkehrsteilnehmer sollte folgende Frage beantworten können: „Was genau ist die Richtgeschwindigkeit?“ Denn sobald jemand ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, wird dessen Geschwindigkeit zu einem wichtigen Faktor. Sie beeinflusst in hohem Maße die Straßenverkehrssicherheit. Verkehrsunfälle wiederum verursachen nicht nur Blechschäden. Dadurch können auch Personen verletzt werden. Schlimmstenfalls fordert ein Verkehrsunfall sogar Tote.
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